„LIEBER-LOCKER-LERNEN" Verein zur F•rderung teilleistungsschwacher Sch‚ler/innen e.V Unsere Teilnahmebedingungen 1. Gemeinn‚tzigkeit Der Verein „Lieber-Locker-Lernen", Verein zur F•rderung teilleistungsschwacher Sch‚ler/innen e.V., hat seinen Sitz in der Marktstr. 31, 48529 Nordhorn und ist vom Finanzamt Bad Bentheim als gemeinn‚tzig anerkannt. 2. F€rdergruppen Der Verein verpflichtet sich, Sch€ler/innen mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten ihrem individuellen F•rderbedarf nach in schon bestehende oder neu einzurichtende F•rdergruppen aufzunehmen. Einzelf•rderungen sind in gesonderten F‚llen ebenfalls m•glich. Die Wartezeit bis zur Unterbringung eines Sch€lers/einer Sch€lerin in eine F•rdergruppe sollte nach M•glichkeit eine Wartezeit von 3 Monaten nicht €berschreiten. Die F•rderungen finden, unabh‚ngig vom Zeitpunkt des Eintritts des Sch€lers bzw. der Sch€lerin in eine Lerngruppe, jeweils bis zum Schuljahresende statt. Ein Abweichen von dieser Regelung ist nur €ber eine begr€ndete Antragstellung m•glich, €ber dessen Bewilligung der Vorstand entscheidet. In F‚llen, in denen das Jugendamt der Kostentr‚ger ist und somit den Bewilligungszeitraum f€r eine F•rderung vorgibt, ist das Ende dieses Zeitraumes beim Ausscheiden des Sch€lers/der Sch€lerin maƒgebend. W‚hrend der Schulferien und an schulfreien Feiertagen findet kein F•rderunterricht statt. Die Gruppengr•ƒe betr‚gt zwischen zwei und vier Sch€lern/Sch€lerinnen. Favorisiert werden Gruppen mit einer St‚rke von jeweils zwei Kindern/Jugendlichen. F€r den Hin- und R€ckweg zum Standort der F•rderung wie f€r den Zeitraum der F•rderung besteht f€r die Sch€ler/Sch€lerinnen von Seiten des Vereins ein Versicherungsschutz. Das Konzept des F•rderunterrichts beinhaltet ein individuelles, den Entwicklungsstand jedes Einzelnen ber€cksichtigendes didaktisches und entwicklungsgem‚ƒes Vorgehen und ist nicht zu vergleichen mit Nachhilfeunterricht. Neben dem Strategie geleiteten Training des Rechtschreibaufbaus und dem Lesestufentraining ist die St‚rkung des Selbstwertgef€hls im Leistungsbereich und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes der Sch€ler/innen Schwerpunkt innerhalb der F•rderarbeit. Insbesondere bei schwerwiegenden legasthenischen St•rungen soll eine Akzeptanz dieser, sowohl bei den Eltern als auch bei dem betroffenen Sch€ler bzw. der Sch€lerin, erreicht werden, um einen konstruktiven Umgang mit einem u.U. lebenslang bestehenden Handicap zu finden. 3. Kosten / K•ndigungsfrist Die Inanspruchnahme einer F•rderung setzt die Mitgliedschaft der Eltern im Verein voraus. Die aktuellen Kursgeb€hren und der jeweils g€ltige Mitgliedsbeitrag sind dem Flyer des Vereins zu entnehmen. Die „Anmeldung / Beitrittserkl‚rung“ muss vor Beginn der F•rderung dem Verein vorliegen. Sie gilt bis zum Ende des laufenden Schuljahres und verl‚ngert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht sp‚testens bis 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien des Landes Niedersachsen gek€ndigt wurde. †ber Ausnahmen dieser Regelung entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Bei Mitgliedern, deren Kinder eine F•rderung durch das Jugendamt erhalten und deren F•rderung vorzeitig beendet wird, kann die K€ndigung der Mitgliedschaft ohne Frist zum Quartalsende erfolgen. Die Beitragssumme ist steuerlich absetzbar. Die Eltern sind verpflichtet, auch bei Nichtteilnahme ihres Kindes die Kursgeb€hren f€r die stattgefundene Gruppenstunde zu entrichten. Ist eine mehrmalige, mindestens dreimalig aufeinander folgende Nichtteilnahme eines Kindes am F•rderunterricht absehbar, kann mit einem Antrag eine Befreiung von den Kursgeb€hren erwirkt werden. Im Falle einer Einzelf•rderung trifft diese Regelung nicht zu, d. h., nicht erteilte F•rderstunden werden, sofern eine rechtzeitige Abmeldung erfolgte, auch nicht honoriert, k•nnen jedoch im beiderseitigen Einvernehmen nachgeholt werden. Die Kursgeb€hren und Vereinsbeitr‚ge werden per Bankeinzugsverfahren monatlich vom Verein eingezogen. R€cklastschriftgeb€hren gehen zu Lasten des Verursachers. 4. Aufnahme in eine F€rdergruppe Voraussetzung f€r die Aufnahme in eine F•rdergruppe ist die Diagnose einer isolierten Leseschw‚che, einer isolierten Rechtschreibschw‚che oder einer Kombination aus beiden. Eine Lese- und Rechtschreibschw‚che wird hier definiert als ein Vorliegen von Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb, das mit einem herk•mmlichen Nachhilfeunterricht nicht zu beheben ist und einer spezifischen F•rderung bedarf. Bei der Gruppenzusammenstellung wird der individuelle Lern- und Entwicklungsstand der einzelnen Sch€ler/innen im Schriftspracherwerb ber€cksichtigt. Ein weiteres Kriterium bei der Auswahl eines Sch€lers/einer Sch€lerin ist die Pers•nlichkeit selbst und der daraus resultierende Bedarf bzw. Grad an p‚dagogischer und psychologischer Begleitung. Die †bernahme der Empfehlung eines externen Diagnostikers bezogen auf die Art der F•rderung (Einzel- oder Gruppenf•rderung) liegt allein im Ermessen des Vereins bzw. ist abh‚ngig von seinen aktuellen M•glichkeiten. Da es sich bei einer Leseund Rechtschreibf•rderung durchschnittlich um einen Zeitraum von ca. 2 Jahren handelt, sollte nach M•glichkeit die r‚umliche N‚he von Wohn- und F•rderort ebenfalls ber€cksichtigt werden. Die Zusammensetzung einer F•rdergruppe kann nur in begr€ndeten F‚llen ver‚ndert werden und ist abh‚ngig von der Zustimmung des Vorstandes. Das gilt gleichermaƒen f€r die Neuaufnahme eines Kindes in eine schon bestehende Gruppe zu Beginn und w‚hrend des laufenden Schuljahres. Die einmalig zu entrichtende Geb€hr f€r das Testverfahren, das eine anschlieƒende Beratung mit einschlieƒt, ist ebenfalls dem Flyer des Vereins zu entnehmen. 5. Elternarbeit Der Verein legt groƒen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Eltern. Gestaltung, Intensit‚t und H‚ufigkeit der Elternarbeit obliegen den fachlichen Einsch‚tzungen der jeweiligen F•rderlehrerin und dem Bedarf der Eltern. Von Seiten des Vereins wird jedoch ein regelm‚ƒiger Austausch €ber den Lern- und Entwicklungsstand der Sch€ler/innen gew€nscht, der in Form von gruppeninternen Gespr‚chskreisen oder Einzelgespr‚chen erfolgen sollte. Verpflichtend von Seiten der Eltern ist eine rechtzeitige Abmeldung von der Teilnahme ihres Kindes an einer Gruppenstunde. Im Gegenzug ist es ebenso selbstverst‚ndlich f€r die jeweilige F•rderlehrerin, die Eltern rechtzeitig zu informieren, wenn die Unterrichtsstunde ausf‚llt. 6. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Der Verein w€nscht sich eine rege Zusammenarbeit mit den Institutionen wie Schulen, Jugend‚mtern, Kinder‚rzten u.a. und strebt dieses mit dem Einverst‚ndnis der Eltern an. Grundlage f€r ein Gespr‚ch mit verantwortlichen Personen der o.g. Institutionen sollten die Ergebnisse der †berpr€fung der Lese- und Rechtschreibentwicklung des jeweiligen Probanden/der Probandin und die daraus resultierende, notwendige F•rdermaƒnahme sein. Diese liegen den Eltern in schriftlicher Form vor und k•nnen auch zur Vorlage f€r die jeweils zust‚ndige Institution verwendet werden. Dieser Ergebnisbericht beabsichtigt nicht eine Stigmatisierung des betroffenen Kindes, sondern verfolgt die Initiierung bzw. Stabilisierung einer positiven Lernentwicklung des Sch€lers/der Sch€lerin unter Ber€cksichtigung seiner ermittelten Schwierigkeiten. Erfahrungsgem‚ƒ erweist sich ein offener Umgang zwischen allen Beteiligten, Kind, Eltern, Schule, Verein, als hilfreich. Der Vorstand
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