Teilnahmebedingungen - Lieber locker Lernen

„LIEBER-LOCKER-LERNEN"
Verein zur F•rderung teilleistungsschwacher Sch‚ler/innen e.V
Unsere Teilnahmebedingungen
1. Gemeinn‚tzigkeit
Der Verein „Lieber-Locker-Lernen", Verein zur F•rderung teilleistungsschwacher
Sch‚ler/innen e.V., hat seinen Sitz in der Marktstr. 31, 48529 Nordhorn und ist vom
Finanzamt Bad Bentheim als gemeinn‚tzig anerkannt.
2. F€rdergruppen
Der Verein verpflichtet sich, Sch€ler/innen mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
ihrem individuellen F•rderbedarf nach in schon bestehende oder neu einzurichtende
F•rdergruppen aufzunehmen. Einzelf•rderungen sind in gesonderten F‚llen ebenfalls
m•glich. Die Wartezeit bis zur Unterbringung eines Sch€lers/einer Sch€lerin in eine
F•rdergruppe sollte nach M•glichkeit eine Wartezeit von 3 Monaten nicht €berschreiten.
Die F•rderungen finden, unabh‚ngig vom Zeitpunkt des Eintritts des Sch€lers bzw. der
Sch€lerin in eine Lerngruppe, jeweils bis zum Schuljahresende statt. Ein Abweichen von
dieser Regelung ist nur €ber eine begr€ndete Antragstellung m•glich, €ber dessen
Bewilligung der Vorstand entscheidet. In F‚llen, in denen das Jugendamt der Kostentr‚ger
ist und somit den Bewilligungszeitraum f€r eine F•rderung vorgibt, ist das Ende dieses
Zeitraumes beim Ausscheiden des Sch€lers/der Sch€lerin maƒgebend. W‚hrend der
Schulferien und an schulfreien Feiertagen findet kein F•rderunterricht statt. Die
Gruppengr•ƒe betr‚gt zwischen zwei und vier Sch€lern/Sch€lerinnen. Favorisiert werden
Gruppen mit einer St‚rke von jeweils zwei Kindern/Jugendlichen. F€r den Hin- und
R€ckweg zum Standort der F•rderung wie f€r den Zeitraum der F•rderung besteht f€r
die Sch€ler/Sch€lerinnen von Seiten des Vereins ein Versicherungsschutz.
Das Konzept des F•rderunterrichts beinhaltet ein individuelles, den Entwicklungsstand
jedes Einzelnen ber€cksichtigendes didaktisches und entwicklungsgem‚ƒes Vorgehen und
ist nicht zu vergleichen mit Nachhilfeunterricht. Neben dem Strategie geleiteten Training
des Rechtschreibaufbaus und dem Lesestufentraining ist die St‚rkung des
Selbstwertgef€hls im Leistungsbereich und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes
der Sch€ler/innen Schwerpunkt innerhalb der F•rderarbeit. Insbesondere bei
schwerwiegenden legasthenischen St•rungen soll eine Akzeptanz dieser, sowohl bei den
Eltern als auch bei dem betroffenen Sch€ler bzw. der Sch€lerin, erreicht werden, um einen
konstruktiven Umgang mit einem u.U. lebenslang bestehenden Handicap zu finden.
3. Kosten / K•ndigungsfrist
Die Inanspruchnahme einer F•rderung setzt die Mitgliedschaft der Eltern im Verein
voraus. Die aktuellen Kursgeb€hren und der jeweils g€ltige Mitgliedsbeitrag sind dem
Flyer des Vereins zu entnehmen. Die „Anmeldung / Beitrittserkl‚rung“ muss vor Beginn
der F•rderung dem Verein vorliegen. Sie gilt bis zum Ende des laufenden Schuljahres
und verl‚ngert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht sp‚testens bis 6
Wochen vor Beginn der Sommerferien des Landes Niedersachsen gek€ndigt wurde.
†ber Ausnahmen dieser Regelung entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Bei
Mitgliedern, deren Kinder eine F•rderung durch das Jugendamt erhalten und deren
F•rderung vorzeitig beendet wird, kann die K€ndigung der Mitgliedschaft ohne Frist
zum Quartalsende erfolgen.
Die Beitragssumme ist steuerlich absetzbar. Die Eltern sind verpflichtet, auch bei
Nichtteilnahme ihres Kindes die Kursgeb€hren f€r die stattgefundene Gruppenstunde zu
entrichten. Ist eine mehrmalige, mindestens dreimalig aufeinander folgende
Nichtteilnahme eines Kindes am F•rderunterricht absehbar, kann mit einem Antrag eine
Befreiung von den Kursgeb€hren erwirkt werden. Im Falle einer Einzelf•rderung trifft
diese Regelung nicht zu, d. h., nicht erteilte F•rderstunden werden, sofern eine
rechtzeitige Abmeldung erfolgte, auch nicht honoriert, k•nnen jedoch im beiderseitigen
Einvernehmen nachgeholt werden. Die Kursgeb€hren und Vereinsbeitr‚ge werden per
Bankeinzugsverfahren monatlich vom Verein eingezogen. R€cklastschriftgeb€hren
gehen zu Lasten des Verursachers.
4. Aufnahme in eine F€rdergruppe
Voraussetzung f€r die Aufnahme in eine F•rdergruppe ist die Diagnose einer isolierten
Leseschw‚che, einer isolierten Rechtschreibschw‚che oder einer Kombination aus
beiden. Eine Lese- und Rechtschreibschw‚che wird hier definiert als ein Vorliegen von
Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb, das mit einem herk•mmlichen
Nachhilfeunterricht nicht zu beheben ist und einer spezifischen F•rderung bedarf. Bei
der Gruppenzusammenstellung wird der individuelle Lern- und Entwicklungsstand der
einzelnen Sch€ler/innen im Schriftspracherwerb ber€cksichtigt. Ein weiteres Kriterium
bei der Auswahl eines Sch€lers/einer Sch€lerin ist die Pers•nlichkeit selbst und der
daraus resultierende Bedarf bzw. Grad an p‚dagogischer und psychologischer
Begleitung. Die †bernahme der Empfehlung eines externen Diagnostikers bezogen auf
die Art der F•rderung (Einzel- oder Gruppenf•rderung) liegt allein im Ermessen des
Vereins bzw. ist abh‚ngig von seinen aktuellen M•glichkeiten. Da es sich bei einer Leseund Rechtschreibf•rderung durchschnittlich um einen Zeitraum von ca. 2 Jahren handelt,
sollte nach M•glichkeit die r‚umliche N‚he von Wohn- und F•rderort ebenfalls
ber€cksichtigt werden.
Die Zusammensetzung einer F•rdergruppe kann nur in begr€ndeten F‚llen ver‚ndert
werden und ist abh‚ngig von der Zustimmung des Vorstandes. Das gilt gleichermaƒen
f€r die Neuaufnahme eines Kindes in eine schon bestehende Gruppe zu Beginn und
w‚hrend des laufenden Schuljahres.
Die einmalig zu entrichtende Geb€hr f€r das Testverfahren, das eine anschlieƒende Beratung mit einschlieƒt, ist ebenfalls dem Flyer des Vereins zu entnehmen.
5. Elternarbeit
Der Verein legt groƒen Wert auf die Zusammenarbeit mit den Eltern. Gestaltung,
Intensit‚t und H‚ufigkeit der Elternarbeit obliegen den fachlichen Einsch‚tzungen der
jeweiligen F•rderlehrerin und dem Bedarf der Eltern. Von Seiten des Vereins wird
jedoch ein regelm‚ƒiger Austausch €ber den Lern- und Entwicklungsstand der
Sch€ler/innen gew€nscht, der in Form von gruppeninternen Gespr‚chskreisen oder
Einzelgespr‚chen erfolgen sollte. Verpflichtend von Seiten der Eltern ist eine rechtzeitige
Abmeldung von der Teilnahme ihres Kindes an einer Gruppenstunde. Im Gegenzug ist es
ebenso selbstverst‚ndlich f€r die jeweilige F•rderlehrerin, die Eltern rechtzeitig zu
informieren, wenn die Unterrichtsstunde ausf‚llt.
6. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Der Verein w€nscht sich eine rege Zusammenarbeit mit den Institutionen wie Schulen,
Jugend‚mtern, Kinder‚rzten u.a. und strebt dieses mit dem Einverst‚ndnis der Eltern an.
Grundlage f€r ein Gespr‚ch mit verantwortlichen Personen der o.g. Institutionen sollten
die Ergebnisse der †berpr€fung der Lese- und Rechtschreibentwicklung des jeweiligen
Probanden/der Probandin und die daraus resultierende, notwendige F•rdermaƒnahme
sein. Diese liegen den Eltern in schriftlicher Form vor und k•nnen auch zur Vorlage f€r
die jeweils zust‚ndige Institution verwendet werden. Dieser Ergebnisbericht beabsichtigt
nicht eine Stigmatisierung des betroffenen Kindes, sondern verfolgt die Initiierung bzw.
Stabilisierung einer positiven Lernentwicklung des Sch€lers/der Sch€lerin unter
Ber€cksichtigung seiner ermittelten Schwierigkeiten. Erfahrungsgem‚ƒ erweist sich ein
offener Umgang zwischen allen Beteiligten, Kind, Eltern, Schule, Verein, als hilfreich.
Der Vorstand