Pressemitteilung Kapitalerhöhung der publity AG erfolgreich abgeschlossen • • • publity AG erhöht Grundkapital um 10 Prozent Platzierung erfolgt an namhafte deutsche und europäische institutionelle Investoren Deutliche Überzeichnung der Platzierung Leipzig, 30. April 2015 – Mit der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister hat die publity AG, ein auf die Entwicklung und das Management von Kapitalanlagen spezialisierter Finanzinvestor mit Fokus auf deutsche Büro- und Gewerbeimmobilien, ihre Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Die seit dem 02. April 2015 im Entry Standard des Open Markets der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete publity AG hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts 500.000 auf den Namen lautende Stückaktien bei 12 namhaften institutionellen Investoren aus der Banken-, sowie Versicherungsbranche aus Europa erfolgreich platziert. Infolge der großen Nachfrage war die Transaktion deutlich überzeichnet. Das Grundkapital der publity AG wurde durch Ausgabe der neuen Aktien von nominal EUR 5.000.000,00 um EUR 500.000,00 auf nominal EUR 5.500.000,00 erhöht, die Marktkapitalisierung der Gesellschaft beläuft sich damit aktuell auf über EUR 180 Mio.. Der Anteil des Hauptaktionärs, Thomas Olek mittelbar gehalten über die Consus GmbH, beläuft sich infolge der Maßnahme auf 72 Prozent des Grundkapitals. Die verbleibenden 28 Prozent der ausstehenden Aktien befinden sich im Streubesitz. Die neuen Aktien sind mit einer Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgestattet. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre war gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung dient insbesondere dem weiteren Ausbau des Geschäfts mit institutionellen Investoren und wird entsprechend zur Finanzierung von weiteren Co-Investments der Gesellschaft verwendet. „Mit dieser Kapitalerhöhung haben wir starke institutionelle Investoren gewonnen, die unsere Geschäftschancen im deutschen Büro- und Gewerbeimmobilienmarktes erkannt haben und uns langfristig begleiten wollen. Mit der Möglichkeit weiterer Co-Investments können wir unser Joint-Venture-Geschäft in 2015 um mehr als EUR 1 Mrd. ausbauen und so für unsere Investoren sehr attraktive Renditen erzielen,“ so Thomas Olek, Vorstandsvorsitzender der publity AG. Die Transaktion wurde von der Baader Bank als Sole Bookrunner begleitet, die Kanzlei GSK Stockmann & Kollegen agierte als Legal Advisor. Über publity Die publity AG ist ein auf die Entwicklung, die Initiierung, den Vertrieb und das Management von Kapitalanlagen spezialisierter Finanzinvestor mit Ausrichtung auf den deutschen Immobilienmarkt. Das Spektrum des Produktportfolios reicht von sachwertgestützten Finanzanlagen bis hin zu AIFM-konformen geschlossenen Immobilienfonds. Die publity AG fokussiert ihre Geschäftstätigkeit auf den Einkauf, das Management und die Verwertung von Immobilien und im Wesentlichen immobiliennahen Finanzierungen in Deutschland, deren Leistungsfähigkeit durch Sondersituationen beeinträchtigt sind. Diese Sondersituationen können vielschichtige Ausgestaltungen haben, sie reichen von notleidenden Finanzierungen, über den strategischer Rückzug von Banken aus dem entsprechenden Kreditengagement bis hin zu divergierenden Interessen der Eigentümer. Dabei ist die Emittentin sowohl unmittelbar in Immobilien als auch mittelbar über notleidende Finanzierungen, sogenannte Non Performing Loans (NPL), im Immobilienbereich tätig und definiert den Schwerpunkt ihrer geschäftlichen Aktivitäten auf deutsche Gewerbeimmobilien aus Bankverwertungen. Zusatzinformationen: ISIN: DE0006972508 WKN: 697250 Marktsegment: Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse Pressekontakt: publity AG Landsteinerstraße 6, 04103 Leipzig, Deutschland Telefon: +49 341 261787-0, Telefax: +49 341 261787-31 E-Mail: [email protected], Internet: www.publity.de Disclaimer Diese Information darf nicht an US-Personen weitergegeben werden und ist nicht für die Veröffentlichung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Kanada, Japan, Australien oder anderen Jurisidiktionen bestimmt, in denen ein Angebot gesetztlichen Beschränkungen unterliegt. Diese Quasi-Ad-hoc Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. 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Ein öffentliches Angebot in Deutschland darf erst nach Veröffentlichung eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemäß den Kapitalmarktbestimmungen zu billigenden Prospekts erfolgen. Etwaige vor dem öffentlichen Angebot erteilte Zeichnungsaufträge werden zurückgewiesen. Sollte ein öffentliches Angebot in Deutschland durchgeführt werden, wird ein den deutschen Kapitalmarktbestimmungen entsprechender Prospekt veröffentlicht, der bei http://www.publity.de, kostenlos erhältlich ist.
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