Schüler-Karten im Überblick, Ausgabe Segeberg

TARIF
Ausgabe Kreis Segeberg
Stand: 01.01.2016
Schülerkarten
im Überblick
Eine Information von Kreis Segeberg und HVV
Kreis Segeberg
SCHÜLERFAHRKARTEN ÜBER DIE SCHULEN IM KREIS SEGEBERG
Liebe Schüler, liebe Eltern,
mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die Angebote für
Schüler informieren.
Im Kreis Segeberg erhalten Schüler der Klassen 1 bis 10, die eine
öffentliche allgemeinbildende Schule (z. B. Grund- und Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) besuchen, unter bestimmten
Voraussetzungen eine Schülerfahrkarte von der Schule. Auf den
folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Infos dazu.
Für alle anderen Schüler haben wir die günstigen Angebote für
HVV-Schülerkarten kompakt auf der Rückseite dargestellt.
Gute Fahrt wünschen Ihnen
der Kreis Segeberg und der HVV
Wer bekommt eine Schülerfahrkarte?
Was ist zu tun?
Berechtigung
Schüler allgemeinbildender Schulen der Klassen 1 bis 10
können eine Schülerfahrkarte von der Schule erhalten.
Wer sollte Kontakt zum Schulsekretariat
aufnehmen?
Schüler, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und
Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Segeberg und ein
Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (1. – 5.
Klasse) bzw. mehr als 4 km (6. – 10. Klasse) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart.
Nicht berechtigt sind Schüler, die im Schulort wohnen.
Wie geht es weiter?
Informationen zum weiteren Ablauf gibt das Schulsekretariat.
Eventuell muss ein Antrag für die Ausstellung einer Schülerfahrkarte oder auf Erstattung gestellt werden.
Zusätzliche Kosten
Wenn der Schüler eine andere als die nächstgelegene Schule
der jeweiligen Schulart besuchen soll, gibt es die Möglichkeit
einer Erstattung.
Wo erhalte ich das Antragsformular?
Das Antragsformular gibt es in den Schulen.
H
ierbei kaufen die Eltern selbst die Fahrkarte (HVV-Schülerkarte, z. B. als Abo) und beantragen über das jeweilige Schulsekretariat eine Erstattung. Die mögliche Differenz zwischen
dem Fahrkartenpreis zur nächstgelegenen Schule und der
tatsächlich benötigten Fahrkarte muss selbst bezahlt werden.
• eine neue Schule besuchen
• deren Wohnsitz sich ändert
• von der 5. in die 6. Klasse wechseln
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
• ein nettes Passbild (bitte auf die Rückseite den
Namen des Schülers und der Schule schreiben)
• Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule durch
Unterschrift und Schulstempel bestätigt werden.
Wo muss der Antrag abgegeben werden?
Den Antrag geben Sie einfach im Schulsekretariat ab.
Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen zur Schülerfahrkarte erhalten Sie im
Schulsekretariat.
Hier gibt’s die Fahrkarte
Ausgabe der Schülerfahrkarte
Zum Schuljahresbeginn (oder bei Schulwechsel etwa 1 Woche
nach Antragstellung) wird die Schülerfahrkarte an die jeweilige Schule geschickt.
Die Schüler werden von der Schule benachrichtigt und können
sich die Schülerfahrkarte im Sekretariat abholen.
„Mit meiner Schülerkarte bin ich auch in der
Freizeit mobil!“
SCHÜLERFAHRKARTEN ÜBER DIE SCHULEN IM KREIS SEGEBERG
Wichtig zu wissen
Gültigkeit des Anspruchs
Die Bewilligung gilt meistens für die gesamte Grundschulzeit
(1. – 4. Klasse) bzw. für die weiterführende Schulzeit (5. – 10.
Klasse), wenn Schule und Wohnsitz gleich bleiben. Gegebenenfalls muss die Schülerfahrkarte jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Ergänzungskarten für Zeitkarten
Großbereich Hamburg (Ringe AB) oder 1 – 2 Ringe
2,20
3 Ringe
4,40
Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
6,60
Kind (6 – 14 Jahre) Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
1,20
Die Ergänzungskarten gelten nicht für Fahrkarten des SH-Tarifs.
Erlöschen des Anspruchs
Der Anspruch endet möglicherweise bei Um­zug, Schulwechsel oder dem Klassenwechsel von 5 zu 6 – auf jeden Fall beim
Wechsel in die Jahrgangsstufe 11 oder mit der Schulentlassung.
Kündigung
Selbstverständlich können Sie die Schülerfahrkarte zu jedem
Monatsende kündigen.
Schülerfahrkarte verloren
Bitte wenden Sie sich bei Verlust oder Unlesbarkeit von Fahrkarten, die von der Schule ausgegeben wurden, an das für Sie
zuständige Verkehrsunternehmen oder an die Schule. Weitere
Infos dazu erhalten Sie auch im Schulsekretariat.
Für die neue Fahrkarte wird ein Passfoto des Schülers benötigt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20 €.
Das SchülerPlusTicket
ist attraktiv für alle Schüler, die von der Schule eine Schülerfahrkarte bekommen. Denn damit kann der Geltungsbereich dauerhaft erweitert werden – erhältlich als Monats- oder Abo-Karte.
Infos zum SchülerPlusTicket erhalten Sie in den HVV-Servicestellen.
SchülerPlusTicket
Kalendermonat
im Abo
AboErsparnis*
von 1 Zone auf Kreis oder 2 Zonen
11,10
9,20
22,80
von Großbereich Hamburg (Ringe AB),
Kreis oder 2 Zonen
auf Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
19,90
16,30
43,20
von 1 Zone auf Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
31,00
25,50
66,00
Erweiterung des Geltungsbereichs
* Abo-Ersparnis im Jahr gegenüber dem Kauf von 12 SchülerPlusTickets
Und so kommt man weiter
Selbstverständlich können Sie auf eigene Kosten den Geltungsbereich für einzelne Fahrten oder dauerhaft erweitern.
Die Ergänzungskarte
ist für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs einer
Schülerfahrkarte (Zeitkarte). Die Karte gibt’s im Bus, am Automaten, im Onlineshop auf hvv.de und als mobilTicket. Die Ergänzungskarte muss bei Fahrtantritt gekauft werden.
Kommen Sie in eine HVV-Servicestelle. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie immer aktuell unter hvv.de oder 040/19 449.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
• die von der Schule ausgegebene Schülerfahrkarte
• nettes Passbild
• ec-Karte (für den Abo-Abschluss)
Ist das SchülerPlusTicket (Abo-Karte) verloren gegangen, kommen Sie einfach in eine HVV-Servicestelle. Die Mitarbeiter leiten
den Antrag an die HVV-Abo-Betreuung weiter. Bitte Passbild,
Ausweis und die von der Schule ausgegebene Schülerfahrkarte
mitbringen.
Abonnenten unter 18 Jahren brauchen außerdem eine Vollmacht
des Kontoinhabers. Die Gebühr von 20 € wird vom Konto abgebucht.
SCHÜLERKARTEN ÜBER DIE HVV-SERVICESTELLEN
Was es gibt
Wo und wie
Für Schüler, die eine allgemeinbildende Schule (z. B. Grund- und
Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) besuchen und keine Fahrkarte von der Schule erhalten, gibt es reguläre HVV-Schülerkarten.
Für alle anderen Schulen fragen Sie bitte im Schulsekretariat oder
bei der HVV-Infoline 040/19 449 nach, ob die Schule im HVV-Prüfverzeichnis steht. Folgende Karten werden angeboten:
Die Schüler-Monatskarte
ist perfekt für alle, die nicht weiter als einen Monat im Voraus
planen wollen.
Die Abo-Karte
für Schüler das beste Angebot: 12 Monate fahren und rund
20 % sparen. Das HVV-Abo können Sie monatlich ändern und
zu jedem Monatsende kündigen.
Die Geschwister-Nebenkarte
ist ideal für Familien mit mehreren Schulkindern. Für ein Kind
gibt es die Schüler-Hauptkarte und für die Geschwister die
deutlich günstigere Nebenkarte – wahlweise als Monats- oder
Abo-Karte. Beim Kauf der Geschwister-Nebenkarte muss die
Hauptkarte als Nachweis vorgelegt werden. Wichtig: Schülerfahrkarten, die von der Schule ausgegeben wurden, werden
nicht als Hauptkarte anerkannt.
Kommen Sie in eine HVV-Servicestelle. Die Adressen und Öffnungszeiten gibt’s immer aktuell unter hvv.de und 040/19 449.
Ihr Kind bekommt hier seine persönliche HVV-Kundenkarte mit
Passbild und Wertmarke.
Abo-Bestellscheine gibt’s hier auch. Mit der Startkarte können
Schüler sofort zum günstigen Abo-Preis fahren. Die Abo-Wertmarke für 12 Monate wird zugeschickt, der Fahrpreis monatlich
vom Konto abgebucht.
Je nachdem, für welche Karte Sie sich entscheiden, müssen Sie
Folgendes mitbringen:
Monatskarte oder Freizeitpass
•
•
•
Berechtigungsnachweis (ausgefüllt und von der Schule bestätigt)
•
Berechtigungsnachweis (ausgefüllt und von der Schule
ggf. Geschwisternachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis)
nettes Passbild
Abo-Karte
bestätigt, ab Abo-Beginn mindestens 4 Monate gültig)
•
•
•
•
Abo-Bestellschein
ggf. Geschwisternachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis)
nettes Passbild
ec-Karte
Der Freizeitpass
ist praktisch für Schüler ab 15 Jahren, wenn sich eine Monatskarte für den Schulweg nicht lohnt. Denn damit kann man
Einzel- und Tageskarten zum günstigen Kinderpreis kaufen.
Gültig ab 14 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und in den
Ferien ganztägig.
Der Freizeitpass kostet nur 7,80 € pro Monat!
Preisvergleich Freizeitpass
Fahrkarten und Bereiche
ohne
mit
Einzelkarte
Großbereich Hamburg (Ringe AB)
3,20
1,20
Zeitkarten für Schüler
Bereiche
Hauptkarte
Geschwister-Nebenkarte
Kalendermonat
im
Abo
AboErsparnis*
Kalendermonat
im
Abo
AboErsparnis*
1 Zone nur außerhalb
Großbereich Hamburg (Ringe AB)
37,40
30,70
80,40
28,30
23,20
61,20
Großbereich Hamburg (Ringe AB),
Kreis oder
2 Zonen (nur kreisübergreifend)
48,50
39,90
103,20
39,40
32,40
84,00
Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
68,40
56,20
146,40
59,30
48,70
127,20
oder 1 – 2 Ringe
Zuschlag für SchnellBus/1. Klasse RB/RE
9-Uhr-Tageskarte
Großbereich Hamburg (Ringe AB)
6,20
2,30
9-Uhr-Tageskarte
Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
16,40
4,60
Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
51,00
42,30
104,40
51,00
42,30
104,40
Zuschlag SchnellBus/1. Klasse RB/RE pro Fahrt 2,00 €, gültig im Gesamtbereich (Ringe ABCDE). Beim Kauf der
Geschwister-Nebenkarte muss die Hauptkarte als Nachweis vorgelegt werden. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos.
* Abo-Ersparnis im Jahr gegenüber dem Kauf von 12 Monatskarten
SCHÜLERKARTEN ÜBER DIE HVV-SERVICESTELLEN
Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen
Turnbeutel liegen gelassen?
Berechtigungsnachweis
•
Um eine HVV-Schülerkarte zu erhalten, müssen Sie
einen ausgefüllten und von der Schule bestätigten
Berechtigungsnachweis mitbringen.
•
Das Formular bekommen Sie in allen HVV-Servicestellen, oft auch in den Schulsekretariaten.
•
Schüler bis 14 Jahre müssen den Berechtigungsnachweis nur einmal zur Altersprüfung in der HVV-Servicestelle vorzeigen. Hier wird dann ein entsprechender
Vermerk in der Kundenkarte gemacht.
•
Schüler ab 15 Jahre müssen den Berechtigungsnachweis jährlich vorlegen.
Wenn Ihr Kind etwas im Bus oder in der Bahn verloren hat, schauen Sie unter hvv.de -> Service nach, was zu tun ist. Hier finden
Sie alle nötigen Infos und Kontaktdaten.
Abo-Karte verloren?
Ist die Abo-Karte weg, gibt’s bei Ihrer HVV-Abo-Betreuung eine
Ersatzkarte. Bitte Passbild, Ausweis (ggf. Geschwisternachweis)
und einen von der Schule bestätigten Berechtigungsnachweis
mitbringen. Abonnenten unter 18 Jahren brauchen außerdem
eine Vollmacht des Kontoinhabers. Die Gebühr von 20 € wird
vom Konto abgebucht.
Älter als 14?
Dann muss bei jeder Fahrt mit der Monatskarte
oder dem Freizeitpass auch der Berechtigungsnachweis mit.
Gültigkeit
Zeitkarten für Schüler sind nicht übertragbar und gelten
von 0 Uhr des Monatsersten bis Betriebsschluss des Monatsletzten. Betriebsschluss ist um 6 Uhr am folgenden
Morgen. Alle Zeitkarten sind bis zu 2 Monate im Voraus
erhältlich.
Ergänzungskarten für Zeitkarten
Großbereich Hamburg (Ringe AB) oder 1 – 2 Ringe
2,20
3 Ringe
4,40
Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
6,60
Kind (6 – 14 Jahre) Gesamtbereich (Ringe ABCDE)
1,20
Gültig für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs einer Zeitkarte –
direkt bei Fahrtantritt zu lösen
„Was Mama und Papa mit der Geschwister-Nebenkarte sparen,
kriegen wir beim Taschengeld oben drauf. Das ist super!“