TARIF Ausgabe Kreis Segeberg Stand: 01.01.2016 Schülerkarten im Überblick Eine Information von Kreis Segeberg und HVV Kreis Segeberg SCHÜLERFAHRKARTEN ÜBER DIE SCHULEN IM KREIS SEGEBERG Liebe Schüler, liebe Eltern, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die Angebote für Schüler informieren. Im Kreis Segeberg erhalten Schüler der Klassen 1 bis 10, die eine öffentliche allgemeinbildende Schule (z. B. Grund- und Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) besuchen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Schülerfahrkarte von der Schule. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Infos dazu. Für alle anderen Schüler haben wir die günstigen Angebote für HVV-Schülerkarten kompakt auf der Rückseite dargestellt. Gute Fahrt wünschen Ihnen der Kreis Segeberg und der HVV Wer bekommt eine Schülerfahrkarte? Was ist zu tun? Berechtigung Schüler allgemeinbildender Schulen der Klassen 1 bis 10 können eine Schülerfahrkarte von der Schule erhalten. Wer sollte Kontakt zum Schulsekretariat aufnehmen? Schüler, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Kreis Segeberg und ein Schulweg (einfache Entfernung) von mehr als 2 km (1. – 5. Klasse) bzw. mehr als 4 km (6. – 10. Klasse) zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart. Nicht berechtigt sind Schüler, die im Schulort wohnen. Wie geht es weiter? Informationen zum weiteren Ablauf gibt das Schulsekretariat. Eventuell muss ein Antrag für die Ausstellung einer Schülerfahrkarte oder auf Erstattung gestellt werden. Zusätzliche Kosten Wenn der Schüler eine andere als die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besuchen soll, gibt es die Möglichkeit einer Erstattung. Wo erhalte ich das Antragsformular? Das Antragsformular gibt es in den Schulen. H ierbei kaufen die Eltern selbst die Fahrkarte (HVV-Schülerkarte, z. B. als Abo) und beantragen über das jeweilige Schulsekretariat eine Erstattung. Die mögliche Differenz zwischen dem Fahrkartenpreis zur nächstgelegenen Schule und der tatsächlich benötigten Fahrkarte muss selbst bezahlt werden. • eine neue Schule besuchen • deren Wohnsitz sich ändert • von der 5. in die 6. Klasse wechseln Welche Unterlagen muss ich einreichen? • ein nettes Passbild (bitte auf die Rückseite den Namen des Schülers und der Schule schreiben) • Der ausgefüllte Antrag muss von der Schule durch Unterschrift und Schulstempel bestätigt werden. Wo muss der Antrag abgegeben werden? Den Antrag geben Sie einfach im Schulsekretariat ab. Haben Sie Fragen? Weitere Informationen zur Schülerfahrkarte erhalten Sie im Schulsekretariat. Hier gibt’s die Fahrkarte Ausgabe der Schülerfahrkarte Zum Schuljahresbeginn (oder bei Schulwechsel etwa 1 Woche nach Antragstellung) wird die Schülerfahrkarte an die jeweilige Schule geschickt. Die Schüler werden von der Schule benachrichtigt und können sich die Schülerfahrkarte im Sekretariat abholen. „Mit meiner Schülerkarte bin ich auch in der Freizeit mobil!“ SCHÜLERFAHRKARTEN ÜBER DIE SCHULEN IM KREIS SEGEBERG Wichtig zu wissen Gültigkeit des Anspruchs Die Bewilligung gilt meistens für die gesamte Grundschulzeit (1. – 4. Klasse) bzw. für die weiterführende Schulzeit (5. – 10. Klasse), wenn Schule und Wohnsitz gleich bleiben. Gegebenenfalls muss die Schülerfahrkarte jedes Schuljahr neu beantragt werden. Ergänzungskarten für Zeitkarten Großbereich Hamburg (Ringe AB) oder 1 – 2 Ringe 2,20 3 Ringe 4,40 Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 6,60 Kind (6 – 14 Jahre) Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 1,20 Die Ergänzungskarten gelten nicht für Fahrkarten des SH-Tarifs. Erlöschen des Anspruchs Der Anspruch endet möglicherweise bei Umzug, Schulwechsel oder dem Klassenwechsel von 5 zu 6 – auf jeden Fall beim Wechsel in die Jahrgangsstufe 11 oder mit der Schulentlassung. Kündigung Selbstverständlich können Sie die Schülerfahrkarte zu jedem Monatsende kündigen. Schülerfahrkarte verloren Bitte wenden Sie sich bei Verlust oder Unlesbarkeit von Fahrkarten, die von der Schule ausgegeben wurden, an das für Sie zuständige Verkehrsunternehmen oder an die Schule. Weitere Infos dazu erhalten Sie auch im Schulsekretariat. Für die neue Fahrkarte wird ein Passfoto des Schülers benötigt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20 €. Das SchülerPlusTicket ist attraktiv für alle Schüler, die von der Schule eine Schülerfahrkarte bekommen. Denn damit kann der Geltungsbereich dauerhaft erweitert werden – erhältlich als Monats- oder Abo-Karte. Infos zum SchülerPlusTicket erhalten Sie in den HVV-Servicestellen. SchülerPlusTicket Kalendermonat im Abo AboErsparnis* von 1 Zone auf Kreis oder 2 Zonen 11,10 9,20 22,80 von Großbereich Hamburg (Ringe AB), Kreis oder 2 Zonen auf Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 19,90 16,30 43,20 von 1 Zone auf Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 31,00 25,50 66,00 Erweiterung des Geltungsbereichs * Abo-Ersparnis im Jahr gegenüber dem Kauf von 12 SchülerPlusTickets Und so kommt man weiter Selbstverständlich können Sie auf eigene Kosten den Geltungsbereich für einzelne Fahrten oder dauerhaft erweitern. Die Ergänzungskarte ist für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs einer Schülerfahrkarte (Zeitkarte). Die Karte gibt’s im Bus, am Automaten, im Onlineshop auf hvv.de und als mobilTicket. Die Ergänzungskarte muss bei Fahrtantritt gekauft werden. Kommen Sie in eine HVV-Servicestelle. Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie immer aktuell unter hvv.de oder 040/19 449. Bitte bringen Sie Folgendes mit: • die von der Schule ausgegebene Schülerfahrkarte • nettes Passbild • ec-Karte (für den Abo-Abschluss) Ist das SchülerPlusTicket (Abo-Karte) verloren gegangen, kommen Sie einfach in eine HVV-Servicestelle. Die Mitarbeiter leiten den Antrag an die HVV-Abo-Betreuung weiter. Bitte Passbild, Ausweis und die von der Schule ausgegebene Schülerfahrkarte mitbringen. Abonnenten unter 18 Jahren brauchen außerdem eine Vollmacht des Kontoinhabers. Die Gebühr von 20 € wird vom Konto abgebucht. SCHÜLERKARTEN ÜBER DIE HVV-SERVICESTELLEN Was es gibt Wo und wie Für Schüler, die eine allgemeinbildende Schule (z. B. Grund- und Gemeinschaftsschule oder Gymnasium) besuchen und keine Fahrkarte von der Schule erhalten, gibt es reguläre HVV-Schülerkarten. Für alle anderen Schulen fragen Sie bitte im Schulsekretariat oder bei der HVV-Infoline 040/19 449 nach, ob die Schule im HVV-Prüfverzeichnis steht. Folgende Karten werden angeboten: Die Schüler-Monatskarte ist perfekt für alle, die nicht weiter als einen Monat im Voraus planen wollen. Die Abo-Karte für Schüler das beste Angebot: 12 Monate fahren und rund 20 % sparen. Das HVV-Abo können Sie monatlich ändern und zu jedem Monatsende kündigen. Die Geschwister-Nebenkarte ist ideal für Familien mit mehreren Schulkindern. Für ein Kind gibt es die Schüler-Hauptkarte und für die Geschwister die deutlich günstigere Nebenkarte – wahlweise als Monats- oder Abo-Karte. Beim Kauf der Geschwister-Nebenkarte muss die Hauptkarte als Nachweis vorgelegt werden. Wichtig: Schülerfahrkarten, die von der Schule ausgegeben wurden, werden nicht als Hauptkarte anerkannt. Kommen Sie in eine HVV-Servicestelle. Die Adressen und Öffnungszeiten gibt’s immer aktuell unter hvv.de und 040/19 449. Ihr Kind bekommt hier seine persönliche HVV-Kundenkarte mit Passbild und Wertmarke. Abo-Bestellscheine gibt’s hier auch. Mit der Startkarte können Schüler sofort zum günstigen Abo-Preis fahren. Die Abo-Wertmarke für 12 Monate wird zugeschickt, der Fahrpreis monatlich vom Konto abgebucht. Je nachdem, für welche Karte Sie sich entscheiden, müssen Sie Folgendes mitbringen: Monatskarte oder Freizeitpass • • • Berechtigungsnachweis (ausgefüllt und von der Schule bestätigt) • Berechtigungsnachweis (ausgefüllt und von der Schule ggf. Geschwisternachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis) nettes Passbild Abo-Karte bestätigt, ab Abo-Beginn mindestens 4 Monate gültig) • • • • Abo-Bestellschein ggf. Geschwisternachweis (Geburtsurkunde oder Ausweis) nettes Passbild ec-Karte Der Freizeitpass ist praktisch für Schüler ab 15 Jahren, wenn sich eine Monatskarte für den Schulweg nicht lohnt. Denn damit kann man Einzel- und Tageskarten zum günstigen Kinderpreis kaufen. Gültig ab 14 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien ganztägig. Der Freizeitpass kostet nur 7,80 € pro Monat! Preisvergleich Freizeitpass Fahrkarten und Bereiche ohne mit Einzelkarte Großbereich Hamburg (Ringe AB) 3,20 1,20 Zeitkarten für Schüler Bereiche Hauptkarte Geschwister-Nebenkarte Kalendermonat im Abo AboErsparnis* Kalendermonat im Abo AboErsparnis* 1 Zone nur außerhalb Großbereich Hamburg (Ringe AB) 37,40 30,70 80,40 28,30 23,20 61,20 Großbereich Hamburg (Ringe AB), Kreis oder 2 Zonen (nur kreisübergreifend) 48,50 39,90 103,20 39,40 32,40 84,00 Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 68,40 56,20 146,40 59,30 48,70 127,20 oder 1 – 2 Ringe Zuschlag für SchnellBus/1. Klasse RB/RE 9-Uhr-Tageskarte Großbereich Hamburg (Ringe AB) 6,20 2,30 9-Uhr-Tageskarte Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 16,40 4,60 Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 51,00 42,30 104,40 51,00 42,30 104,40 Zuschlag SchnellBus/1. Klasse RB/RE pro Fahrt 2,00 €, gültig im Gesamtbereich (Ringe ABCDE). Beim Kauf der Geschwister-Nebenkarte muss die Hauptkarte als Nachweis vorgelegt werden. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. * Abo-Ersparnis im Jahr gegenüber dem Kauf von 12 Monatskarten SCHÜLERKARTEN ÜBER DIE HVV-SERVICESTELLEN Gut zu wissen Häufig gestellte Fragen Turnbeutel liegen gelassen? Berechtigungsnachweis • Um eine HVV-Schülerkarte zu erhalten, müssen Sie einen ausgefüllten und von der Schule bestätigten Berechtigungsnachweis mitbringen. • Das Formular bekommen Sie in allen HVV-Servicestellen, oft auch in den Schulsekretariaten. • Schüler bis 14 Jahre müssen den Berechtigungsnachweis nur einmal zur Altersprüfung in der HVV-Servicestelle vorzeigen. Hier wird dann ein entsprechender Vermerk in der Kundenkarte gemacht. • Schüler ab 15 Jahre müssen den Berechtigungsnachweis jährlich vorlegen. Wenn Ihr Kind etwas im Bus oder in der Bahn verloren hat, schauen Sie unter hvv.de -> Service nach, was zu tun ist. Hier finden Sie alle nötigen Infos und Kontaktdaten. Abo-Karte verloren? Ist die Abo-Karte weg, gibt’s bei Ihrer HVV-Abo-Betreuung eine Ersatzkarte. Bitte Passbild, Ausweis (ggf. Geschwisternachweis) und einen von der Schule bestätigten Berechtigungsnachweis mitbringen. Abonnenten unter 18 Jahren brauchen außerdem eine Vollmacht des Kontoinhabers. Die Gebühr von 20 € wird vom Konto abgebucht. Älter als 14? Dann muss bei jeder Fahrt mit der Monatskarte oder dem Freizeitpass auch der Berechtigungsnachweis mit. Gültigkeit Zeitkarten für Schüler sind nicht übertragbar und gelten von 0 Uhr des Monatsersten bis Betriebsschluss des Monatsletzten. Betriebsschluss ist um 6 Uhr am folgenden Morgen. Alle Zeitkarten sind bis zu 2 Monate im Voraus erhältlich. Ergänzungskarten für Zeitkarten Großbereich Hamburg (Ringe AB) oder 1 – 2 Ringe 2,20 3 Ringe 4,40 Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 6,60 Kind (6 – 14 Jahre) Gesamtbereich (Ringe ABCDE) 1,20 Gültig für 1 Fahrt außerhalb des örtlichen Geltungsbereichs einer Zeitkarte – direkt bei Fahrtantritt zu lösen „Was Mama und Papa mit der Geschwister-Nebenkarte sparen, kriegen wir beim Taschengeld oben drauf. Das ist super!“
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