Modulgruppe Heil- und Sonderpädagogik – Informationen für Studierende Modulgruppenbezeichnung Heil- und Sonderpädagogik 8 CP (3 Veranstaltungen) Modulcode VP.EW.HS.5.1 / VP.EW.HS.5.2 / VP.EW.HS.5.3 / VP.EW.HS.5.A (Leistungsnachweis) PS.EW.HS.5.1 / PS.EW.HS.5.2 / PS.EW.HS.5.3 / PS.EW.HS.5.A (Leistungsnachweis) S1.EW.HS.5.1 / S1.EW.HS.5.2 / S1.EW.HS.5.3 / S1.EW.HS.5.A (Leistungsnachweis) Studiengänge Vorschul-/Primarstufe Primarstufe Sekundarstufe I Modulverantwortliche Professur Professur für Inklusive Didaktik und Heterogenität (IDH) Teilnahmevoraussetzung Immatrikulation Allgemeine und spezielle Kompetenzziele Gemäss Modulgruppenbeschreibung Heil- und Sonderpädagogik (Anhang 2 der Studien- und Prüfungsordnung der PH FHNW http://www.fhnw.ch/ph/download/rechtserlasse/ausbildung) Modulgruppenstruktur Die einzelnen Module der Modulgruppe können in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Es wird jedoch sehr empfohlen, jeweils im Herbstsemester mit dem Besuch der Vorlesung im Modul 5.1 zu beginnen. Studienverlaufsempfehlungen: Studierende im Studiengang Vorschul-/Primarstufe besuchen im ersten Semester (HS) die Module 5.1 und 5.3, im zweiten Semester (FS) das Modul 5.2 und legen den Leistungsnachweis ab. Studierende im Studiengang Primarstufe besuchen im dritten Semester (HS) das Modul 5.1, im vierten Semester (FS) das Modul 5.2 und im fünften Semester (HS) das Modul 5.3 und legen den Leistungsnachweis ab. Studierende im Studiengang Sekundarstufe I besuchen mit Vorteil im dritten Semester (HS) das Modul 5.1, im vierten Semester (FS) das Modul 5.2 und im fünften Semester (HS) das Modul 5.3 und legen den Leistungsnachweis (nur integriert Studierende) ab; andere Reihenfolgen und Terminierungen sind möglich. HS.5.1 (Vorlesung, jeweils im Herbstsemester) Die Vorlesung bietet einen Überblick über gesellschaftliche, (bildungs-)politische und kulturelle Diskussionen von Inklusion und Heterogenität und zeigt die Dimensionen des Geschlechts, der sozialen Herkunft und schwerpunktmässig der Behinderung auf. Sie thematisiert Fragen der Interaktion, Kommunikation und Ausgrenzung zwischen Menschen und bietet Einblick in Formen und Möglichkeiten der Praxis von Integration und Partizipation. Der schul- und schulstufenspezifische Schwerpunkt liegt in der Vermittlung von Kenntnissen der rechtlichen und bildungspolitischen Fragen und Aufgaben inklusiver Pädagogik (u.a. Konkordat im Bereich der Sonderpädagogik, UNBRK), der Auseinandersetzung mit dem eigenen professionellem Verständnis im Kontext von Inklusion, der Aneignung von Modellvorstellungen zur stufenspezifischen inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in der Orientierung über schulinterne und -externe Kooperationsformen, Förderplaninstrumente und Unterstützungssysteme und deren Leistungen. HS.5.2 (Seminarangebot, jeweils im Frühjahrssemester) Die Seminare vermitteln didaktisches Wissen und Können bezogen auf die Entwicklungs- und Lernbereiche: Sprache, Dialog und Kommunikation; Lern- und Entwicklungsprozesse; körperlich-motorische Entwicklung soziale und emotionale Entwicklung. • Das Seminarangebot im Frühjahrssemester legt den Schwerpunkt auf die Perspektive der Kooperation im Kontext von Schule und Heterogenität. • Das Seminarangebot im Herbstsemester legt den Schwerpunkt auf die Perspektive inklusiver Unterrichtsentwicklung. In den Seminaren werden den Studierenden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Bildungs-, Lern- und Entwicklungsprozesse prozessorientiert diagnostizieren, planen HS.5.3 (Seminarangebot, jeweils im Herbstsemester) BASEL, IM SEPTEMBER 2015 – das vorliegende Informationsblatt wird semesterweise angepasst. Tanja Sturm, Leiterin Professur für Inklusive Didaktik und Heterogenität 1/4 und in Form von kooperativer Unterrichtsgestaltungen fachübergreifend oder fachspezifisch umsetzen können. In den Entwicklungs- und Lernbereichen werden systematisch die jeweiligen allgemeinen Dimensionen mit Wissen über ausgewählte besondere Lern- und Sozialisationsbedürfnisse verknüpft (z.B. Lernen und Entwicklung und sog. „geistige Behinderung“; emotionale und soziale Entwicklung und aufwachsen unter Bedingungen von Armut) und in Bezug auf schul- und unterrichtsspezifische Handlungsdimensionen thematisiert. Im Zentrum steht der professionelle Umgang mit fähigkeitsbezogenen Unterschieden und ihren humanökologischen Kontexten. Studienleistungen Die Studierenden erbringen in allen Lehrveranstaltungen Studienleistungen nach Angaben der Dozierenden. Leistungsnachweis: Schriftliche Prüfung Der Leistungsnachweis besteht aus einer schriftlichen Prüfung (90min), welche die Kompetenzziele der Modulgruppe und die einzelnen Themenschwerpunkte angemessen berücksichtigt. Die Studierenden bereiten sich anhand der Unterlagen und Aufgabenstellungen vor, die von den Dozierenden in der Präsenzzeit der Lehrveranstaltungen thematisiert und/oder als Studienleistung ausgeschildert wurden. Für die Vorbereitung auf den Leistungsnachweis werden rund 30h berechnet, die je hälftig in den Selbststudienzeiten der Seminare (HS.5.2 und HS.5.3) berechnet werden. Die Studierenden finden die je aktuellen Informationen zur Modulgruppe und zum Leistungsnachweis HSP unter http://www.fhnw.ch/ph/isp/professuren/idh/lehre. Zulassung Zulassungsvoraussetzung ist die Anmeldung auf den Leistungsnachweis. Sie erfolgt in der Regel gleichzeitig mit der Anmeldung auf den Besuch des dritten Moduls. Der Leistungsnachweis sollte in den dafür vorgesehenen Prüfungswochen (Kalenderwoche 01 und 24) je Studiengang und Standort erbracht werden. Neuansetzung der Prüfung wegen kurzfristiger Verhinderung oder NichtBestehen Studierende, die einen Leistungsnachweis kurzfristig nicht erbringen konnten oder die einen Leistungsnachweis nicht bestanden haben (vgl. Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule FHNW, §7 Abs. 13 und 15.), werden für den Leistungsnachweis in der nächstfolgenden Prüfungswoche (Kalenderwoche 01 oder 24) angemeldet. Die betroffenen Studierenden überprüfen bei Evento, ob sie auf den nächstfolgenden Termin des Leistungsnachweises angemeldet sind. Liegen zwingende Gründe vor, die eine Teilnahme am Leistungsnachweis verhindern, melden sich die Studierenden für den nächsten Termin des Leistungsnachweises an (KW 01 oder KW 24) oder vereinbaren mit den Dozierenden einen individuellen Wiederholungstermin (vgl. ebd., §7 Abs. 15). Einsichtnahme in die Prüfungsergebnisse Einsichtnahme in die Prüfungsergebnisse werden im Rahmen von §7 Abs. 12 und §13 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule FHNW gewährt. Prüfungsfragen Die Studierenden wählen bei der schriftlichen Prüfung einen Themenkomplex aus drei zur Wahl stehenden aus. Zu jedem Themenkomplex, der formal einem Modul zugeordnet ist, werden drei Fragen/Aufgaben gestellt. Damit wird dem Anspruch des flexiblen Studiums und der eigenständigen Vertiefung Rechnung getragen. Die Studierenden beantworten die Fragen zu einem Themenkomplex und zeigen damit, dass sie sich ausführlich und vertieft mit dem von ihnen gewählten Thema auseinandergesetzt haben. Die Studierenden sind frei in der Wahl des Themas und sie müssen sich bei der Bearbeitung der Themen nicht zwingend nur auf Wissen und Themen beziehen, die mit dem Besuch des entsprechenden Moduls in Verbindung stehen. Die Fragestellungen sind auf Verstehen, Reflexion und Anwendung gerichtet. Im Rahmen der Module 5.2 und 5.3 erarbeiten sich die Studierenden beispielhaft den Umgang mit den Prüfungsfragen. Die Studierenden erhalten von den Lehrenden in den Modulen 5.2 und 5.3 eine „Beispielklausur“, die in ihrem Aufbau der Klausur vergleichbar ist. Weitere Durchführungsbestimmungen - Zur Beantwortung der Prüfungsfragen dürfen keine Unterlagen verwendet werden. Für jeden Prüfungstermin werden neue Themenstellungen und Fragen formuliert. Alle beziehen sich auf die Kompetenzziele der Module. BASEL, IM SEPTEMBER 2015 – das vorliegende Informationsblatt wird semesterweise angepasst. Tanja Sturm, Leiterin Professur für Inklusive Didaktik und Heterogenität 2/4 - Die Dozierenden überprüfen die Anwesenheit der Studierenden anhand der Teilnehmendenliste für den Leistungsnachweis. Studierende, die sich nicht auf den Leistungsnachweis angemeldet haben, können den Leistungsnachweis nicht absolvieren. Spezielle Regelungen Für reguläre Studierende, denen der Besuch von einem oder zwei Modulen nicht aber der Leistungsnachweis erlassen wurde oder die entsprechende Leistungen im Rahmen eines Ausland- respektive Fremdsprachenaufenthalts erbracht haben (z.B. Studierende im Studiengang Primarstufe), für Studierende aus dem Studienprogramm für erfahrene Berufsleute, die den Leistungsnachweis aber nicht alle Module ablegen sowie für Austauschstudierende, die einen Leistungsnachweis erbringen müssen, ohne alle Module zu besuchen, gelten grundsätzlich dieselben Bedingungen.. In der Wahl des Themas sind sie wie alle Studierenden unabhängig von deren formaler Zuordnung zu einem Modul frei. Studierende aus dem trinationalen Masterstudiengang Mehrsprachigkeit orientieren sich an den Bestimmungen gemäss ihrer Studiengangsleitung. Beurteilung Gemäss Studien- und Prüfungsordnung der PH FHNW werden Leistungsnachweise benotet. Die Beurteilung erfolgt gestützt auf die nachfolgenden Kriterien (S. 4 dieses Dokuments). Umgang mit Anliegen von Studierenden Studierende gehen bei Anliegen bezüglich der einzelnen Lehrveranstaltungen, z.B. zu Inhalten, Methoden und Hochschuldidaktik, und dem Leistungsnachweis gemäss den folgenden Schritten vor und halten deren Reihenfolge ein: 1. Bei Anliegen und oder Fragen bezüglich der Lehrveranstaltung (inkl. LN) wenden sich die Studierenden direkt an die betreffende Dozentin, den betreffenden Dozenten. 2. In der Regel sollte ein Gespräch zwischen Studierenden und Dozierenden zu einer Klärung beziehungsweise einer Verbesserung der Situation führen. Sollte dies nicht der Fall sein, haben die Studierenden die Möglichkeit ihr Anliegen bei der Modulverantwortlichen, Prof. Dr. Tanja Sturm, in schriftlicher Form einzubringen. Eine Kopie des Anliegens ist an die vom Anliegen betroffene Person zeitgleich zu senden. 3. Wird gemäss Punkt 2 verfahren, so lädt die Modulverantwortliche, zu einem Gespräch ein. Von diesem Gespräch wird zu Händen der Studierenden mit dem Anliegen ein Kurzprotokoll erstellt. BASEL, IM SEPTEMBER 2015 – das vorliegende Informationsblatt wird semesterweise angepasst. Tanja Sturm, Leiterin Professur für Inklusive Didaktik und Heterogenität 3/4 Beurteilung Gemäss Studien-‐ und Prüfungsordnung der PH FHNW werden Leistungsnachweise benotet. Die Beurteilung erfolgt gestützt auf folgendes Beurteilungsraster: Kriterien Inhalt vollständig erfüllt klar auf Thema und Aufgabenstellung bezogen, passend, präzise weitgehend erfüllt grösstenteils auf Thema und Aufgabenstellung bezogen und passend ansatzweise erfüllt teilweise auf Thema und Aufgabenstellung bezogen und passend nicht erfüllt nicht auf Thema und Aufgabenstellung bezogen, unpassend Begriffe, Definitionen Fachsprache, korrekte Verwendung der Begriffe, präzise Definitionen Theoriebezug Theoriebezug ausführlich und differenziert Theoriebezug in wesentlichen Aspekten dargestellt Theoriebezug ansatzweise vorhanden kein Theoriebezug Argumentation, Begründung differenzierte Argumentation, genaue, überzeugende Begründung meist gute Argumentation und Begründung Argumente und Begründung ansatzweise vorhanden undifferenzierte Argumentation, Begründung nicht vorhanden hauptsächlich Fachsprache, Begriffe und Definitionen meist korrekt teilweise Fachsprache, einige Definitionen und Verwendung einiger Begriffe korrekt keine Fachsprache, falsche Definitionen und Verwendung der Begriffe Inhaltliche Tiefe, Detailliertheit Inhalt vertieft, differenziert und detailliert dargestellt Inhalt meist vertieft und detailliert dargestellt einzelne Aspekte vertieft und ausführlicher dargestellt Inhalt oberflächlich und zu allgemein dargestellt Eigenleistung Antwort enthält eigenständige, fachlich korrekte und differenzierte Anteile Antwort enthält ansatzweise eigenständige Anteile Antwort enthält keine eigenständigen Anteile Antwort enthält eigenständige, fachlich korrekte Anteile differenzierte reflexive Auseinandersetzung Reflexion reflexive Auseinandersetzung reflexive Auseinandersetzung ansatzweise vorhanden keine reflexive Auseinandersetzung Aspekte gut verknüpft, kohärente Darstellung Verknüpfungen, Kohärenz Struktur und Umfang klare Struktur, Umfang passend Grundstruktur vorhanden, Umfang weitgehend passend Struktur ansatzweise vorhanden, Umfang eher unpassend unklare Struktur, Antwort zu lang oder zu kurz Sprachlicher Ausdruck klar, korrekt, gut verständlich meist gute Verknüpfung und Kohärenz meist korrekt, verständlich einzelne Aspekte verknüpft, wenig Kohärenz teilweise korrekt und verständlich zusammenhanglose Aufzählung, fehlende Kohärenz fehlerhaft, schwer verständlich Name: ___________________________Vorname__________________ Note: _________ Konzeption und Verantwortung Beurteilungsraster: Karen Ling, Andreas Köpfer und Mathias Weibel BASEL, IM SEPTEMBER 2015 – das vorliegende Informationsblatt wird semesterweise angepasst. Tanja Sturm, Leiterin Professur für Inklusive Didaktik und Heterogenität 4/4
© Copyright 2025 ExpyDoc