Teichordnung Beim Zugang zu den Angelplätzen seien sie vorsichtig und zerstören sie keine vorhandenen Strukturen. Der Fischfang ist Weidgerecht auszuführen. Die Anlage darf nur mit gültiger Tageskarte befischt werden. Ausgenommen Schongebiete. Es darf nur mit Schonhacken und ausreichender Schnurstärke ( mind. 0,35 Monovilschnur ) in Reichweite ( Griffbereich ) des Anglers gefischt werden. Alle gefangenen Fische sind schonend mittels Unterfangnetz aus dem Wasser zu nehmen. Zu kleine Fische und zu große Zuchtfische müssen vorsichtig im Wasser abgehackt werden. Dabei dürfen die Schleimhäute die sich auf der Haut befinden, nicht verletzt werden. Sollten Fische trotzdem verletzt werden, sind diese mit Betaisodonna oder ähnliches zu behandeln. Beutefische sind sofort mittels Schlag auf den hinteren Kopfteil zu betäuben bzw.: zu töten. Es dürfen keine lebenden Fische mitgenommen werden. Die Fische die entnommen werden sind nur für den Eigenverbrauch bestimmt. Es darf nur ein Setzkescher verwendet werden zur Aufbewahrung für 1 Fisch. Um außerdem Verletzungen zu vermeiden, sind Schluckhacken ( Zwillings, Drillingshacken ) verboten. Wer den Fischen oder anderen Teichbewohnern mutwillig Schmerzen, Leiden, Schäden oder unnützen Belastungen ( Stress ) aussetzt, wird von der Anlage verwiesen. Seien sie gegenüber anderen Wasserbewohnern (Paarungs- + Brutzeit) rücksichtsvoll. Die Schonzeit für alle Fische sind einzuhalten und ausgehängt. Die Anlage darf nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Im Besonderen dürfen keine Angelschnüre, Angelhacken liegen bleiben. Verletzungsgefahr! Es gibt keine Haftung für Unfälle oder Verlust bzw.: ist durch eine Versicherung abzudecken. Baden und Boot fahren ist im Gewässer nicht gestattet. Angelbeginn ist 6 Uhr Früh bis um 20 Uhr am Abend. Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder ist verboten. Wer der Fischereiordnung ( Änderung jederzeit vorbehalten ) sowie den Anordnungen des beauftragten Aufsehers nicht entspricht, kann jederzeit zum sofortigen Schadensersatz bzw.: und/oder zum verlassen des Geländes veranlasst werden. Die Betreuung der Angler wird vom Aufseher durchgeführt. Rechte und Pflichten sind Prinzipiell nicht übertragbar ( Fischerkarte ) Brittelmaße für Fische sind einzuhalten. Schleien sind Ganzjährig geschont Friedfische bis 4 kg dürfen entnommen werden. Mutterfische sind in der Schonklasse Raubfische: Hecht ab 60 cm, Zander ab 60 cm, Wels bis 100 cm ( Pro Tag nur 1 Fisch ) Werden Fische entnommen die nicht den Regeln entsprechen, werden 70€ pro kg berechnet. Das überlassen der Fischereigeräte an Personen ohne Fischereilizenz ( Jahreskarte ) ist nicht gestattet und wird mit Ersatzlosen Entzug der Karte geahndet. Die Fischersaison beginnt ab dem Tag an dem der Teich eisfrei ist und endet nach dem Herbstbesatz. Bei Nichteinhaltung der Teichregeln! Ersatzloser Entzug der Tageskarte. Der Müll ist wieder mitzunehmen. Der nächste will auch einen sauberen Platz haben. Fische müssen in den vorgesehenen Behältern gehältert werden Es darf nur mit 2 Angeln gefischt werden Fischereigesetz Vorraussetzungen zum Angeln in der Steiermark Vorraussetzung zum Angeln in der Steiermark ist der Besitz der Fischerkarte oder Fischergastkarte ( für Angelteiche von Teichwirtschaften nicht erforderlich ). Die Fischerkarte wird nach Besuch einer Fischerprüfung ( schriftliche Prüfung durchgeführt von der Bezirksverwaltungsbehörde ) ausgestellt. Aussteller ist die Bezirksbehörde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Mindestalter zum Besuch einer Fischerprüfung ist dass Vollendete 14. Lebensjahr. ( jüngere dürfen nur in Begleitung eines Fischerkarteninhabers fischen). Preis der Fischerkarte jährlich €26.- ( 50% Ermäßigung für minderjährige, Pensionisten und Behinderte ). Für Bürger anderer Bundesländer oder EU – Bürger werden auch ähnliche Bescheinigungen Anerkannt. Die Fischergastkarte gilt 4 Wochen und wird von Lizenzverkaufsstellen oder Gewässerbewirtschaftern ausgegeben. Das vollständige Fischereigesätz können sie am Informationsportal des Landes Steiermark abrufen. Schonzeiten und Mindestmaße Aalrute Aitel Äsche Bachforelle Bachsaibling Barbe Barsch Brachse Frauennerling Giebel Güster Hasel Hecht Huchen Karausche Karpfen Kaulbarsch Laube Nase Nerfling Regenb.Forelle Reinanke Rotauge Rotfeder 1.1. – 15.03. 35cm keine keine 15.02. – 15.06. 32cm 16.09. – 15.03. 23cm 16.09. – 15.03. 23cm 01.04. – 30.06. 30cm 01.04. – 30.06. keine 01.04. – 30.05. 25cm ganzjährig geschont keine keine 01.04. – 30.06. 25cm 01.03. – 31.05. keine 01.01. – 15.05. 60cm 01.03. – 30.06. 85cm 01.05. – 30.06. keine 15.05. – 30.06. 35cm 01.03. – 30.04. 10cm 01.05. – 30.06. keine 15.03. – 31.05. 30cm 01.04. – 30.06. 30cm 01.01. – 15.03. 23cm keine keine 01.03. – 31.05. keine 01.04. – 30.06. keine Russnase Schied Schleie Schneider Schrätzer Seeforelle Seesaibling Sichling Sterlet Strömer Streber Wels Zander Zingel Zobel 15.03. – 30.06. 30cm 01.03. – 30.06. 40cm 01.05. – 30.06. 25cm 01.03. – 30.06. keine ganzjährig geschont 16.09. – 15.03. 50cm 16.09. – 15.03. 28cm 01.04. – 30.06. 30cm 01.05. – 30.06. 50cm 01.03. – 31.05. keine ganzjährig geschont 15.04. – 30.06. 70cm 01.03. – 31.05. 60cm 01.03. – 30.06. 25cm 01.04. – 30.06. 30cm
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