Vorsitzender der Prüfungsausschüsse Merkblatt zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit und zur Verteidigung 1. Informationen zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit 1.1 Termine a) Frühester Termin zur Einreichung eines Themas einschließlich Arbeitshypothesen und Einverständniserklärung eines Fachhochschullehrers 31.08.2015 b) Letzter Termin zur Einreichung eines Themas einschließlich Arbeitshypothesen und Einverständniserklärung eines Fachhochschullehrers 02.11.2015 c) Ausgabe des Themas und Bestätigung des Betreuers 17.12.2015 d) Letzter Abgabetermin für die Bachelor-Arbeit (§ 20 Abs. 4 Satz 1 SächsAPOgAV-Soz) 17.02.2016 e) Verteidigung der Bachelor-Arbeiten an der FHSV Bachelorstudiengang Sozialversicherung Bachelorstudiengang Sozialverwaltung 1.2 22.08.2016 bis 25.08.2016 05.09.2016 bis 07.09.2016 Thema, Betreuung und Prüfer Das Thema einer Bachelor-Arbeit bedarf der Bestätigung und Freigabe durch den Prüfungsausschuss. Für Ihren Themenvorschlag nutzen Sie bitte das Formular „Themenvorschlag Bachelorarbeit“. Mit dem Themenvorschlag sind Arbeitshypothesen einzureichen. In diesen Arbeitshypothesen ist das Untersuchungsziel der Bachelorarbeit kurz und prägnant zu formulieren. Dabei soll es sich um keine Gliederung der zukünftigen Bachelorarbeit handeln. Das Untersuchungsziel soll wiedergeben, mit welchem konkreten Untersuchungsgegenstand Sie sich in der Bachelorarbeit befassen möchten. Bereits geschriebene Bachelorarbeiten können in der Bibliothek recherchiert werden. Die Bachelorthemen des Vorjahres werden im ILIAS bekannt gegeben. Weiterhin ist die Einverständniserklärung eines vom Prüfungsausschuss bestimmten Fachhochschullehrers rechtzeitig, spätestens 1 Woche vor der Themeneinreichung einzuholen. Der Prüfungsausschuss hat für die verschiedenen Themenbereiche folgende Fachhochschullehrer bestimmt: Frau Morgenstern Privatrecht Herr Janning-Pott Öffentliches Recht Herr Küfner (Herr Thum) Fachrecht der Sozialversicherung Herr Thum Fachrecht der Sozialverwaltung Herr Dr. Sowitzki Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen einen Vorschlag zur Bestellung eines Prüfers, der gleichzeitig die Bachelor-Arbeit betreuen soll. Seite 1 von 5 Vorsitzender der Prüfungsausschüsse Sofern Sie externe Betreuer/Prüfer vorschlagen, achten Sie bitte darauf, dass diese selbst über einen Fachhochschul-, Hochschul- oder einen Universitätsabschluss verfügen. Ein externer Betreuer und Prüfer erhält von der FHSV eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 240 EUR, ein Zweitprüfer in Höhe von 55 EUR. 1.3 Anforderungen an eine Bachelor-Arbeit Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Arbeit, die unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu erstellen ist. Die Bachelorarbeit ist mündlich zu verteidigen. Weitere Anforderungen finden Sie im § 4 Abs. 11 SP-BaSVw bzw. § 4 Abs. 10 SP-BaSVs. 1.4 Wissenschaftliches Arbeiten, Kontakt zur/zum Betreuerin/Betreuer Die Bibliothek der FHSV hält umfangreiche Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten vor, zum Beispiel in dem Buch von Manuel R. Theisen „Wissenschaftliches Arbeiten“. Ihre Vorstellungen zum Inhalt und Aufbau aber auch zur Zitierweise und zur Erfassung von Literatur und Quellen sollten Sie unbedingt rechtzeitig mit der Betreuerin/dem Betreuer abstimmen. Die Kontaktaufnahme zur Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer hat selbstständig durch Sie zu erfolgen. Die auf der Internetseite der FHSV veröffentlichte Handreichung „Orientierung zum formalen Aufbau einer Diplomarbeit“ ist ebenfalls als Richtlinie anzusehen. 1.5 Formale Anforderungen an die Bachelor-Arbeit In der Regel soll der Umfang der Bachelor-Arbeit 40 Textseiten DIN A4 nicht überschreiten und 20 Textseiten DIN A4 nicht unterschreiten. Größere Abweichungen sind zwingend mit der Betreuerin/dem Betreuer abzustimmen und zu dokumentieren. Anhänge und Verzeichnisse zählen nicht zum Textumfang. Folgende weitere Anforderungen wurden von den Prüfungsausschüssen festgelegt: - Text in Schriftgröße Arial 11 - Zeilenabstand: eineinhalbzeilig - Fußnoten in Schriftgröße Arial 8 - Seitenränder: links und rechts 2,5 cm - Blocksatz oder linksbündig - Deckblatt mit Name und Vorname des Studenten, Name der FHSV Meißen, Fachbereich, Studiengang, Thema der Bachelorarbeit, Datum der eingereichten Arbeit - Die Internetquellen können ausgedruckt oder auf CD beigefügt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Betreuer. 1.6 Gruppenarbeiten Bei Gruppenarbeit (nicht mehr als drei Studenten) vervielfacht sich der Umfang der Textseiten entsprechend. Die individuelle Prüfungsleistung muss aufgrund der Angabe von Gliederungspunkten (ggf. Abschnitten), Seitenzahlen oder anderen objektiver Kriterien deutlich abgrenzbar sein. Die Einzelleistungen sind in der „Eidesstattlichen Versicherung“ auszuweisen. Seite 2 von 5 Vorsitzender der Prüfungsausschüsse 1.7 Eidesstattliche Versicherung Bitte überprüfen Sie vor der Abgabe der Bachelor-Arbeit die Richtigkeit der Eidesstattlichen Versicherung (§ 20 Abs. 5 SächsAPOgAV-Soz). Sie könnte wie folgt lauten: Eidesstattliche Versicherung Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Weiterhin erkläre ich, dass die gedruckte Form (einschließlich der als CD beigefügten Anlagen) und die digitalisierte Form der Bachelorarbeit identisch sind. ………………….., den …………… Unterschrift Wir behalten uns vor, bei Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung Strafanzeige wegen Verdachts einer Straftat nach § 156 StGB zu stellen. 1.8 Änderungsantrag/Wechsel des Themas Die Zulassung des Themas für die Bachelor-Arbeit ist für Sie verbindlich. Sollte es in begründeten Fällen erforderlich sein, das Thema oder andere Festlegungen, die aus der Zulassung hervorgehen, zu ändern, ist diesbezüglich durch Sie ein Änderungsantrag (formlos) an den Prüfungsausschuss zu stellen. Bitte sprechen Sie die beabsichtigte Änderung vorher mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab. Über die beantragte Änderung entscheidet der Prüfungsausschuss. Ein Wechsel des Themas kann nach § 20 Abs. 3 Satz 2 SächsAPOgAV-Soz einmal innerhalb von vier Wochen nach Bestätigung und Ausgabe erfolgen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich nicht. Bei einem Wechsel des Themas müssen Sie das Anmeldeformular zur Anfertigung einer Bachelor-Arbeit erneut einreichen. 1.9 Abgabe der Bachelor-Arbeit Die Bachelor-Arbeit ist fristgemäß in deutscher Sprache jeweils einmal in gedruckter, gebundener (auch Spiralbindung ist möglich) sowie drei Mal in digitaler Form (PDF, Standard-OfficeProdukte) auf einem Datenträger (z. B. CD) bei der Prüfungsbehörde abzugeben. Bitte beschriften Sie die drei Datenträger mit Ihrem Namen und den ersten Wörtern des Themas und kleben Sie diese nicht in die gedruckte Version ein, sondern geben Sie die Datenträger gesondert mit Hülle ab. Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Bachelor-Arbeit an der FHSV abzugeben: - Abgabe zu den üblichen Bürozeiten im Haus 3, Raum 226 oder im Studentensekretariat Haus 1, Raum 008. - Einwurf im Hausbriefkasten am Eingang des Hauses 3 oder - Versand per Post an den Fachbereich (für die fristgemäße Abgabe gilt der Poststempel). Für eine nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Bachelor-Arbeit wird die Note „ungenügend“ (6,0) erteilt. Seite 3 von 5 Vorsitzender der Prüfungsausschüsse 1.10 Verlängerung der Bearbeitungszeit Schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Studenten werden auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen gewährt. Die fachlichen Anforderungen dürfen nicht herabgesetzt werden. Auch den Studenten, die vorübergehend erheblich körperlich beeinträchtigt sind, können auf Antrag angemessene Erleichterungen gewährt werden. Anträge auf Prüfungserleichterungen sind spätestens einen Monat vor Beginn der Bearbeitungszeit bei der Prüfungsbehörde einzureichen. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Prüfungserleichterung erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis zu führen, das Angaben über Art und Grad der Beeinträchtigung enthält. Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit kann auf Antrag um Zeiten, in denen der Student aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der Bearbeitung der Bachelor-Arbeit gehindert ist, verlängert werden. Der Nachweis über die Gründe der Verhinderung ist unverzüglich bei der Prüfungsbehörde vorzulegen. Im Krankheitsfall ist grundsätzlich ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen, das Angaben über Art, Grad und Dauer der Dienstunfähigkeit enthält. Der Krankheit eines Studenten steht die Krankheit eines von ihm zu versorgenden Kindes oder Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegsituation gleich. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit können Sie formlos beantragen. Fügen Sie dem Antrag die Krankschreibung und das amtsärztliche Zeugnis bei. Bei Genehmigung der Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit durch den Prüfungsausschuss verlängert sich nur der Abgabetermin für die Bachelorarbeit. Der Beginn des Praktikums ab 22.02.2016 bleibt davon unberührt. 1.11 Veröffentlichung Die Bachelor-Arbeiten werden in der digitalisierten Form auf unbestimmte Zeit in der Bibliothek der FHSV aufbewahrt. Sie werden ohne Ihr Einverständnis an der FHSV nicht veröffentlicht. Als Autor/Autorin der Bachelor-Arbeit sind Sie für die Inhalte und deren Veröffentlichung verantwortlich. Soweit Sie Ihre Bachelor-Arbeit oder Auszüge daraus zur Veröffentlichung freigeben wollen, sind Sie für die Einhaltung urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich. Die FHSV wird Ihre Bachelor-Arbeit für wissenschaftliche Zwecke nur bei Vorliegen Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung in der Bibliothek bereitstellen. Dies gilt auch für eine Bekanntgabe des Verfassers und des Titels Ihrer Bachelor-Arbeit im Landesweb des Freistaates Sachsen. Dritte, die Interesse an einer Einsichtnahme in Ihre Bachelor-Arbeit gegenüber der FHSV bekunden, werden, sofern Ihre Zustimmung dafür vorliegt, an Sie verwiesen. Die FHSV wird Sie vor der Verteidigung der Bachelor-Arbeit mit einem Formblatt um Ihre Entscheidung zu einer Veröffentlichung bitten. 1.12 Bekanntgabe der Noten der Bachelorarbeit Die Bewertung der Bachelorarbeit wird Ende Mai über das Antrago-Studentenportal im ILIAS bekanntgegeben. Bei einer nicht bestandenen Bachelorarbeit erhalten Sie zeitnah einen schriftlichen Bescheid. Nach der Bekanntgabe der Bewertung der Bachelorarbeit können Sie die Gutachten bis zum 09.07.2016 eigenverantwortlich bei den Prüfern anfordern. Seite 4 von 5 Vorsitzender der Prüfungsausschüsse 2. 2.1 Informationen zur Verteidigung der Bachelor-Arbeit Anforderungen In der Verteidigung sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, problembezogen Fragestellungen zu den Arbeitsergebnissen Ihrer Bachelor-Arbeit auf wissenschaftlicher Grundlage zu vertiefen. Die Verteidigung besteht aus einem Vortrag von in der Regel 10 Minuten Dauer und einer anschließenden Disputation mit einer Dauer von 20 Minuten. Sofern eine BachelorArbeit als Gruppenarbeit eingereicht wurde, findet die Verteidigung als Gruppenprüfung statt. Die Prüfungsdauer vervielfacht sich entsprechend der Anzahl der Prüfungsteilnehmer. 2.2 Organisation Den Termin der Verteidigung erhalten Sie per Mail mitgeteilt. 2.3 Prüfer Prüfer in der Verteidigung werden in der Regel die Prüfer sein, die Ihre Bachelor-Arbeit betreut und bewertet haben. Die Bekanntgabe der Prüfer erfolgt unter dem Vorbehalt notwendig werdender Änderungen. Diese Änderungen können ggf. wegen kurzfristiger Änderungen nicht mitgeteilt werden. 2.4 Hilfsmittel Es gibt keine Hilfsmittelbeschränkung. Die Räume werden mit Laptop, Beamer ist standardmäßig enthalten, Flipchart, Medienkoffer, Lautsprecher für den Laptop und Fernbedienung für eine Power-Point-Präsentation ausgestattet. Weitere benötigte Medien können Sie beim Fachbereich bestellen. Eigene Technik kann ebenfalls genutzt werden. 2.5 Hochschulöffentlichkeit Die Verteidigungen sind hochschulöffentlich. Die Bekanntgabe der Bewertung der Verteidigungsleistung ist nicht öffentlich. 2.6 Bekanntgabe der Bewertung Nach Abschluss der Verteidigung ermittelt die Prüfungskommission das Ergebnis und gibt dieses bekannt. Unmittelbar nach Mitteilung der Bewertung der Verteidigungsleistung können Sie eine Begründung der Prüfer verlangen. Nach Mitteilung der Bewertung der Verteidigung geben Ihnen die Prüfer die Bewertung Ihrer Bachelor-Arbeit bekannt. Seite 5 von 5
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