Niederschrift aufgenommen am Mittwoch, dem 29. April 2015, im Hotel GIP, Ungarnstraße 10, anlässlich der zweiten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates von Großpetersdorf im Jahr 2015. Beginn: 19:30 Uhr. Ende: 20:07 Uhr. Anwesend: Von der Fraktion der SPÖ: Bgm. Wolfgang Tauss, Martina Farkas, Mag. Thomas Gabriel, Klaus Huber, Helmut Kainz, Dietmar Kaiser, Günther Kamper, Johann Pimperl, LAbg. Doris Prohaska, Mag. Harald Schneller, Josef Tauber, Monika Teveli-Janisch und Ulrike Wagner. Von der Fraktion der ÖVP: VBgm. Ing. Gregor Hafner, Helga Balog, Ing. Lukas Michael Faulhammer, Dr. Horst Kallich, Mag. Werner Kamper, Günter Schieber, Florian Schoditsch, Hans-Peter Werderitsch und Stefan Markus Zlatarits. Von der Fraktion der FPÖ: Von der Fraktion GRÜNE: Dr. Günter Ranftl. Außerdem anwesend: Günter Philipp als Schriftführer sowie sechs Zuhörer. Abwesend und entschuldigt: Carmen Wagner (ÖVP), Thomas Philipp (FPÖ). Tagesordnung : 1. Kenntnisnahme der Verhandlungsschriften über die öffentliche und nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. März 2015 gem. § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung, i.d.g.F. 2. Voranschlag 2015 Prüfbericht Land Burgenland vom 25.03.2015, Zahl: 2/GF.VAGROSSPET-10004-1-2015 3. 6. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes: Änderung der Verordnung vom 06.10.2014 4. Grundzusammenlegung Neumarkt i.T. – nachträgliche Einbeziehung von Grundstücken der KG Miedlingsdorf 5. Allfälliges Die Mitglieder des Gemeinderates sind mit Ladung vom 20. April 2015 zu dieser Sitzung einberufen worden. Der Bürgermeister begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer, stellt die gesetzmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet daraufhin die Sitzung. Zu Beglaubigern des heutigen Protokolles werden Günther Kamper und Mag. Werner Kamper bestimmt. Zu Punkt 1.) Die Verhandlungsschriften über die öffentliche und nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. März 2015 sind jedem Mitglied des Gemeinderates per e-mail am 26.03.2015 und in einer leicht korrigierten Form ebenfalls per e-mail am 21.04.2015 zugestellt worden und werden gemäß § 45(6) der Bgld. Gemeindeordnung ohne weitere Verlesung zustimmend zur Kenntnis genommen. Seite 1 von 4 Zu Punkt 2.) Der Bürgermeister stellt fest, dass der Prüfbericht des Landes Burgenland vom 25.03.2015, Zahl: 2/GF.VAGROSSPET-10004-1-2015, über den Voranschlag 2015 jedem Mitglied des Gemeinderates per e-mail am 21.04.2015 übermittelt wurde, welcher ohne weitere Stellungnahme angenommen wird. Zu Punkt 3.) Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat mit Verordnung vom 06.10.2014 die 6. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes beschlossen hat. Dagegen wurde von der zuständigen Fachabteilung beim Amt der Bgld. Landesregierung mit Schreiben vom 13.04.2015, Zahl: LAD-RO-3327-10000-54-2015 hinsichtlich des Widmungsfalles 1.6 eine Versagungsandrohung ausgesprochen. Dieses Schreiben ist jedem Mitglied des Gemeinderates per e-mail am 21.04.2015 zur Kenntnis gebracht worden. Aufgrund dieser rechtlichen Bedenken zu diesem Widmungsfall hat am 17. April 2015 eine Aussprache mit den betroffenen Widmungswerbern Mario und Josef Schmalzl, DI Walter Neubauer, Bürgermeister Wolfgang Tauss, Vizebürgermeister Ing. Gregor Hafner, Vizebürgermeister Klaus Huber und Amtsleiter Günter Philipp in Oberwart stattgefunden mit dem Ergebnis, im Verfahren um die 6. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes durch entsprechenden Korrekturbeschluss den Widmungsfall 1.6 gänzlich zu streichen. Auf Antrag des Vorsitzenden fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen korrigierenden Beschluss: Aufgrund der rechtlichen Bedenken zum Widmungsfall 1.6 im Rahmen des Verfahrens über die 6. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Großpetersdorf wird die Widmung auf dem Grundstück Nr. 7308 KG Großpetersdorf im Sinne der 5. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes belassen. Im übrigen wird auf den Gemeinderatsbeschluss vom 06.10.2014 sowie auf die berichtigten Erläuterungen zum Beschlussplan in der Letztversion vom 29.04.2015, GZ: 1366R, ausgefertigt von der ARGE DI Walter Neubauer und DI Architekt Martin Schwartz, Oberwart, verwiesen, deren Inhalt zum integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses erhoben werden. Gleichzeitig wird der berichtigte Beschlussplan (Flächenwidmungsplan) im Maßstab 1:5000, umfassend die Katastralgemeinden Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf und Welgersdorf, ausgefertigt von der ARGE DI Walter Neubauer und DI Architekt Martin Schwartz, Oberwart, zum integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses erhoben. Danach erlässt der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss folgende Verordnung: Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 06. Oktober 2014, in der Fassung vom 29. April 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (6. Änderung). Aufgrund des § 19 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 18/1969, in der geltenden Fassung, wird verordnet: Seite 2 von 4 §1 Der Digitale Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Großpetersdorf (Verordnungen des Gemeinderates vom 21. November 2012, in der Fassung vom 07. Februar 2013 und vom 03. April 2013 – 5. Änderung), wird gemäß den inhaltlichen Festlegungen des beiliegenden digitalen Datensatzes geändert. §2 Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag ihrer Kundmachung in Kraft. Weiters fasst der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden folgenden einstimmigen Grundsatzbeschluss: Unmittelbar nach Vorliegen der Rechtskraft der 6. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes erfolgt unter Beiziehung der ARGE DI Walter Neubauer und DI Martin Schwartz, Oberwart, die 7. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplanes gem. § 19 des Bgld. Raumplanungsgesetzes. Dabei sind folgende Widmungsänderungen vordringlich, und zwar: • • • Auf dem Grundstück 7308 EZ 2726, KG Großpetersdorf, soll westlich entlang des öffentlichen Weges eine Bauland-Betriebsgebiet-Widmung im Ausmaß von rd. 1 ha erfolgen; im Gegenzug dazu wird die mit 07.02.2018 befristete Widmung G-LG auf dem Grundstück Nr. 7308 aufgehoben und eine Rückwidmung in Gl vorgenommen sowie die Widmung AB der Grundstücke Nr. 7562, 7564 bis 7576 im Gesamtausmaß von 33.369 m² aufgehoben und ebenfalls eine Rückwidmung in Gl vorgenommen. Zu Punkt 4.) Der Bürgermeister berichtet, dass im Zuge des laufenden Grundzusammenlegungsverfahrens in der KG Neumarkt im Tauchental die Möglichkeit besteht, den entlang der gemeinsamen Katastralgrenze zwischen Neumarkt im Tauchental und Miedlingsdorf seit Jahrzehnten verlaufenden stark frequentiertern Wiesenweg, welcher von den Eigentümern bzw. Bewirtschaftern der dort liegenden Grundstücke benützt wird, entsprechend zu trassieren und als öffentlichen Weg auszuweisen, was unter Umständen auch eine geringfügige Hottergrenzänderung zur Folge haben könnte. Aus diesem Grunde beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, im Zuge der Grundzusammenlegung Neumarkt im Tauchental die Grundstücke in der KG Miedlingsdorf Nr. 423, 422, 421, 420, 419, 418, 417, 416, 415, 414, 413, 412, 411, 410, 409, 408, 407, 406, 405, 404, 403, 402, 401, 400, 399, 398, 397, 396, 395, 394, 393, 392, 391, 390, 389, 388, 387, 386, 385, 384, 383, 382, 381, 380, 379, 378, 377, 1/1,1/2, 2, 3, 4, 9, 10, 15, 16, 17, 22, 23, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 48, 47, 49, 54, 55, 60, 61, 67, 68, 73, 74, 80, 81, 87, 89, 92, 93, 96, 99, 100, 103, 104, 105/3, 108/3, 109/4, 112/4, 113/2, 114/4, 115/2, 118/3, 119/3, 123/4, 125/4, 127/4, 1613, 1614, 1615, 1616, 1617, 1618, 1619/1, 1619/2, 1621, 1622, 1623, 1624, 1625, 1626 und 1627 in dieses verfahren nachträglich einzubeziehen. Ein entsprechender Antrag an das Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 4b, ist zu richten. Zu Punkt 5.) Unter Allfälligem kommt folgendes zur Beratung: Bericht des Bürgermeisters: 25.04.2015 – Sitzung Wasserleitungsverband Südl. Bgld. I – RA 2014 nicht positiv – der ordentliche Abgang beläuft sich auf 716,33 €, der außerordentliche Abgang jedoch auf Seite 3 von 4 540.886,83 € - Verband muss Rücklagen bilden, weshalb die Wassergebühren 2015 angehoben wurden. Mitgliederversammlung des AWV Tauchental am 28.04.2015. Die Sanierung des gemeinsam genutzten Kanals in der Ortsdurchfahrt Goberling ist mit 531.000 € Baukosten abgeschlossen worden. Sammler NORD: weitere 10 km Leitungskataster. KA Burg – technische Nachrüstungen sind erforderlich KA Neumarkt – Anpassung Stand der Technik – Erweiterung Nachklärbecken. Gemeindebesuch Luxemburg 9. bis 13. Juli 2015; Mitreisende: Bgm. Wolfgang Tauss – Flug – Do - So VBgm. Ing. Gregor Hafner – Flug – Sa - So Doris Prohaska – Flug – Do - So Josef Tauber - Bus H.P. Werderitsch – Flug – Do – So Werner Kamper – Flug – Do - So Günter Philipp - Bus Helmut Kainz - Bus Kurt Pieber - Bus Josef Tauber erinnert dabei an die mit den Gemeinden Großpetersdorf – Steinsel (Luxemburg) – Valmontone (Italien) – Pacé en Ille-et-Vilaine (Frankreich) – Lukavac (Bosnien-Herzegowina) am 28.04.2007 in Steinsel abgeschlossene Vereinbarung für den Aufbau und Erhalt einer in Freundschaft und Freiheit entstandenen Idee „Jugend für Europa“. Im Anschluss an die Sitzung kommt der Gemeinderat der Einladung von Frau Elfriede Krutzler ins Gasthaus Strohriegel nach, die sich damit für den Gemeinderatsbeschluss vom 25.03.2015 über die Benennung des Bereiches des neuen Pflegekompetenzzentrums in „Hans Krutzler-Platz“ bedankt. Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet und die Tagesordnung erschöpft ist, schließt der Bürgermeister die heutige Sitzung. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Wolfgang Tauss Günter Philipp Die Beglaubiger: Günther Kamper Mag. Werner Kamper Seite 4 von 4
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