Verhandlungsschrift aufgenommen im Sitzungssaal der Marktgemeinde Ottnang Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 10. Dezember 2015. Beginn der Sitzung: 19,00 Uhr a.H. bei der 2. Ende der Sitzung: 21,45 Uhr Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates liegt vor und ist der Verhandlungsschrift angeschlossen. Anwesende: Bürgermeister Friedrich Neuhofer als Vorsitzender, Vizebürgermeisterin Sylvia Kaltenbrunner und Vizebürgermeister Philipp Slezina, die Gemeinderatsmitglieder BEd Michaela Hager, Dietmar Humer, Walter Schneider, Claudia Pohn-Aigner, Dipl.Ing. Wilhelm Lahner, Nina Thell, Peter Helml, Silvia Helml, Florian Paulik, Sonja Müller, Thomas Holl, Martin Meiringer, Wolfgang Schmid, Rudolf Matzinger, Manfred Kastner und Dipl.Ing. Michael Hörmandinger. Für die aus gesundheitlichen bzw. aus beruflichen Gründen entschuldigt ferngebliebenen Gemeinderatsmitglieder MMag. Dr. Karl Braun, Julian Ablinger, Andreas Ackerer, Manuela Holl, LAbg. Rudolf Kroiß und Herbert Hick sind die Ersatzmitglieder Johannes Mairinger, Franz Hödlmoser, Erwin Breit, Ferenc Varga, Gerhard Farmer und Günter Oberhofer anwesend. Die Ersatzmitglieder Thomas Altmanninger, Manfred Glück, Eva-Maria Doblinger, Alois Voraberger jun., Karl Hirsch jun., Rudolf Lidauer, Karl Hirsch sen., Martin Mayr, Stefan Reisenberger, Ing. Robert Deisenhammer, Ulrike Hutterer, Martin Haselsteiner, Herwig Dworschak, Stefan Wenger, Roland Ehrenfellner und Horst Kaihsl waren aus beruflichen bzw. gesundheitlichen Gründen verhindert an der Sitzung teilzunehmen. Die Verhandlungsschrift vom 20. November 2015 liegt während der Gemeinderatssitzung zur Einsichtnahme auf. Von der SPÖ-, FPÖ- und GRÜNEN-Fraktion werden sodann Vizebürgermeister Philipp Slezina, Thomas Holl und Manfred Kastner als Protokollfertiger namhaft gemacht. Als Schriftführer wird hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 GB. Herwig Dworschak und hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 bis 14 VB. Gertraud Gröstlinger bestimmt. Weiters sind bei der Sitzung AL. Herbert Zweimüller und Kassenleiterin Maria Nußmüller anwesend. Das Gemeinderatsersatzmitglied Günter Oberhofer leistet dem Bürgermeister gemäß § 20 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 die Angelobung. Der Vorsitzende eröffnet nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates und der Beschlussfähigkeit die Sitzung. Der Vorsitzende fragt an, ob jemand gegen die Tagesordnung etwas einzuwenden habe. Es wird kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass von der FPÖ-Fraktion ein Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 eingebracht wurde und bringt diesen vollinhaltlich zur Verlesung. Bei der Dringlichkeit handelt es sich darum, dass vom Gemeinderat dem Rücktrittsansuchen von Herrn Markus Starlinger bezüglich Kündigung des Pachtvertrages Arbeiterheim stattgegeben werden soll, denn nur unter der Voraussetzung ist ein durchgehender Gaststättenbetrieb im Arbeiterheim sichergestellt. Der Bürgermeister lässt sodann über die Annahme des eingebrachten Dringlichkeitsantrages und dessen Behandlung unter Tagesordnungspunkt 14 durch Erheben der Hand abstimmen. Der Dringlichkeitsantrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Tagesordnung: 1 Flächenwidmungsplan Nr. 3/2004, Änderung Nr. 3.56 und ÖEK Nr. 1/2004, Korrektur Nr. 1.23, Manfred Kohl, Sonnleiten 6 der tlw. Parz. Nr. 589/5 von Grünland in Schutzzone im Bauland Ff1 = nur Nebengebäude erlaubt, EZ. 643, KG.-50202 Bruckmühl; Grundsatzbeschluss. Berichterstatter: Holl Thomas 2 Nachtragsvoranschlag 2015. Berichterstatter: Bürgermeister 3 Festsetzung der Hebesätze für das Finanzjahr 2016. Berichterstatter: Vizeb. Slezina 4 Aufnahme eines Kassenkredites. Berichterstatter: Bürgermeister 5 Abänderung der Kanalgebührenordnung; Erhöhung der Benützungs- und Mindestanschlussgebühr. Berichterstatter: Vizeb. Slezina 6 Abänderung der Wassergebührenordnung; Erhöhung der Benützungs- und Mindestanschlussgebühr. Berichterstatter: Vizeb. Slezina 7 Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Schulausstattung; Beschlussfassung über Finanzierung. Berichterstatter: BEd Hager 8 ÖTB-TSV Ottnang a.H.; Zubau an die bestehende Turnhalle für die Sektion Tennis; Beschlussfassung über Finanzierung. Berichterstatter: Bürgermeister 9 Erlassung einer neuen Mustergeschäftsordnung für Kollegialorgane. Berichterstatter: Bürgermeister 10 Abschluss eines Kaufvertrages mit den Ehegatten Gutmann, Parz.Nr. 4987, EZ. 960, KG.-50202 Bruckmühl, Gemeindesaal Holzleithen. Berichterstatter: Bürgermeister 11 Rechnungsabschlussprüfung 2014; Kenntnisnahme des Berichtes der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Berichterstatter: Bürgermeister 12 Bestellung neuer Dienstnehmervertreter in den Personalbeirat. Berichterstatter: Schneider 13 Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 2. Dezember 2015. Berichterstatter: Dipl.Ing. Hörmandinger 14 Allfälliges Zu Punkt 1 Bürgermeister Neuhofer berichtet, dass mit Schreiben vom 12.11.2015 Herr Manfred Kohl, Sonnleiten 6 eine Anregung auf Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.3/2004 der tlw. Parzelle Nr. 589/5, EZ.643, KG.- 50202 Bruckmühl von Grünland in Wohngebiet mit Freifläche Ff1=nur Nebengebäude erlaubt, beim Marktgemeindeamt eingebracht hat. Der Vorsitzende ersucht den Berichterstatter Holl um seinen Bericht und dieser führt dazu aus, dass die Notwendigkeit der Änderung Nr.3.56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 damit begründet wird, dass die Baulanderweiterung in Richtung Südosten der tlw. Parzelle Nr. 589/5 zur Errichtung von Nebengebäuden wie Garage, Carport, Geräte und Holzschuppen zum Einstellen von PKW`s des Hausbesitzers und Gartengeräte dienen soll. Wie vom Anregungswerber ausgeführt, soll die Ausführung im Rahmen der Oö. BauO-Novelle 2013, LGBl. Nr. 34/2013 § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b idgF in Verbindung mit § 2 Z 18 und § 42 Oö. BauTG 2013, LGBl Nr. 35/2013 idgF errichtet werden. Die Zulässigkeit für die Errichtung von Nebengebäude am Waldrand ist nach dem ÖEK Nr. 1/2004 im Ziel- und Maßnahmenkatalog, Seite 25 unter Punkt 4.3.3 Waldränder, gegeben, der lautet: Ausweisung einer Freifläche im Bauland von 15 m vom Waldrand bei bestehenden Bauland und von 30 m bei Baulandneu-widmungen. In diesen Freiflächen dürfen keine Bauten für den dauernden Aufenthalt von Menschen errichtet werden (nur Nebengebäude). Die Änderungsfläche für Nebengebäude umfasst rund 680 m². Eine Anpassung bzw. Gleichbehandlung gegenüber den nordöstlichen Nachbarn wird damit ermöglicht. Die geplante Umwidmungsfläche liegt nach dem Gefahrenzonenplan Ottnanger RedlUnterlauf vom 27.04.2008, Plan Nr. 1294-A-04 im Sinne des § 21 Abs. 1a Oö. ROG 1994 in keinem 30-jährlichen bzw. 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich und auch in keinem Umwidmungs-bereich einer GeoRisikozone oder in einem sonstigen Gefahrenbereich. Somit ergibt sich aus den dargelegten Gründen kein Risiko für die Errichtung von Nebengebäuden im Sinne der Oö. Bauordnung 1994 idFOö. BauO-Novelle 2013, LGBl. Nr. 34/2013 §25 Abs. 1 Z 2 lit. b idgF in Verbindung mit § 2 Z 18 und § 42 Oö. BauTG 2013, LGBl. Nr. 35/2013. Mit der geplanten Umwidmung erfolgt auch eine auf den Umgebungsbereich angepasste Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004. Auf die entsprechenden Raumordnungsziele- und grundsätze des § 2 Abs. 1 Z 3 Oö. ROG 1994 (Sicherung oder Verbesserung der Siedlungsstruktur) und Abs. 6 (sparsame Grundinanspruch-nahme und Abrundung und bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen), darf in diesem Zusammenhang verwiesen werden. Die angetragene Umwidmungsfläche ist durch den Bestand aufgeschlossen. Die Energieversorgung erfolgt durch Oö. Netz AG. Die gegenständliche Änderung Nr.3.56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 und die Korrektur Nr.1.23 des ÖEK`s Nr. 1/2004 liegt daher sowohl nach § 36 Abs. 2 Oö. ROG 1994 im öffentlichen als auch im Interesse des Gemeinwohls und widerspricht nach § 18 Abs. 5 Oö. ROG 1994 daher auch nicht den Planungszielen der Marktgemeinde. Gemäß § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 ist den von der Planänderung Betroffenen Gelegenheit zu geben, ihre Stellungnahme innerhalb von 8 Wochen bei der Marktgemeinde einzubringen. Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 gemäß § 36 Abs. 3 und der Änderung des ÖEK`s nach § 18 Abs. 7 Oö. ROG 1994 könnte daher vom Gemeinderat positiv erledigt werden. Mit der geplanten Umwidmung erfolgt auch eine auf den Umgebungsbereich angepasste Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2004. In diesem Zusammenhang wird auf die positive Stellungnahme des Ortsplaners vom 23.11.2015 verwiesen, die dem Gemeindevorstand durch Verlesung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht worden ist. Der Gemeinderat hat bei seinem Beschluss auch eine Abwägung der öffentlichen Interessen (z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen des Anregungswerbers vorgenommen. Unwirtschaftliche Aufwendungen nach § 21 Abs. 1 Oö. ROG 1994 für Verkehrs-, Energie und sonstige Versorgung für deren Aufschließung sind nicht erforderlich. Die vorgesehene Freifläche für Nebengebäude eignet sich für den entsprechenden Zweck. Durch die Umwidmung werden Interessen Dritter nicht verletzt. Entschädigungsansprüche nach § 38 Oö. ROG 1994 gegenüber der Marktgemeinde werden durch die gegenständliche Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 und des ÖEK`s nicht ausgelöst. Vom Schriftführer wird mitgeteilt, dass unter der Voraussetzung eines positiven Beschlusses des Gemeinderates nunmehr die Änderung Nr. 3. 56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 und die Korrektur Nr. 1.23 des ÖEK`s nach § 18 Abs. 7 Oö. ROG 1994 vom Gemeinderat positiv erledigt werden könnte. Berichterstatter Holl stellt den Antrag, dass die Änderung Nr. 3.56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 und die Korrektur Nr. 1.23 des ÖEK Nr. 1/2004 sowie diese im Entwurf des Ortsplaners mit seiner Stellungnahme jeweils vom 23.11.2015 vorliegt und mit dem Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung für Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 33 Abs. 2 und § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 vom Gemeinderat beschlossen und der notwendige Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Verfahrens, gefasst werden soll. Die Planungskosten des Ortsplaners werden im Sinne der schriftlich eingebrachten Eingabe vom 12.11.2015 vom Anregungswerber Manfred Kohl, Sonnleiten 6 übernommen und direkt mit dem Ortsplaner verrechnet (§ 35 Oö. ROG-Novelle 2015, LGBl. Nr. 69/2015). Der Vorsitzende stellt seinen Bericht und Antrag zur Diskussion und ersucht um Wortmeldungen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 2 Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Nachtragsvoranschlag 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. Im Nachtragsvoranschlag konnte ein SOLL-Überschuss von € 47.200,-- ausgewiesen werden. Dies war hauptsächlich durch Mehreinnahmen bei der Finanzzuweisung nach § 21 FAG. 2008 (2. Verteilungsvorgang) in der Höhe von € 101.900,-möglich. Im Finanzjahr 2015 haben sich auch einige unbedingt notwendige Mehrausgaben im Laufe des Haushaltsjahres ergeben. Die davon betroffenen Ansätze wurden im Nachtragsvoranschlag entsprechend berichtigt bzw. abgeändert. Aufgrund der vorliegenden Zahlen ist eine sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Handlungsweise der Marktgemeinde erkennbar. Man ist bemüht, die Bestimmungen des § 75 Abs. 5 bzw. § 79 der O.Ö. Gemeindeordnung einzuhalten. Zu erwähnen ist, dass Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt bei den Vorhaben TSV Ottnang Zubau an die bestehende Turnhalle und Errichtung Veranstaltungspavillon Bruckmühl sowie zweckgebundene Anschlussgebühren vorgenommen werden konnten. Der Bürgermeister bringt die wesentlichsten Ansatzkorrekturen im Nachtragsvoranschlag 2015 laut vorliegendem Bericht zur Kenntnis. Im ordentlichen Haushalt stehen Gesamteinnahmen in der Höhe von € 6,462.800,-- Ausgaben von € 6,415.600,-- gegenüber, sodass sich der bereits erwähnte Überschuss von € 47.200,-- ergibt. Im außerordentlichen Haushalt stehen präliminierter Einnahmen in der Höhe von € 3,220.000,-- Ausgaben in der Höhe von € 3,340.100,-- gegenüber, sodass hier ein Abgang von € 120.100,-- besteht. Dieser Abgang betrifft die Vorhaben Errichtung Gemeindezentrum mit € 112.700,--, Errichtung Veranstaltungspavillon Bruckmühl mit € 161.100,--, die Asphaltierung von Siedlungsstraßen mit € 25.600,-- und die Wasserleitungserweiterung Kropfling-Deisenham mit € 133.400,--. Ein Überschuss besteht bei der Zwischenfinanzierung Veranstaltungspavillon Bruckmühl mit € 200.000,-- und Errichtung Alten- und Pflegeheim mit € 112.700,--. Vom Bürgermeister wird darauf hingewiesen, dass im außerordentlichen Haushalt das Einzeldeckungsprinzip für die einzelnen Vorhaben anzuwenden ist und daher bei einigen ein Abgang und bei anderen ein Überschuss ausgewiesen ist. Die Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben ist zum Großteil nur mit Landes- und Bedarfszuweisungsmittel möglich. Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt in der Höhe von € 59.700,-- konnten veranschlagt werden. In diesem Betrag sind auch zweckgebundene Anschlussgebühren bzw. Interessentenbeiträge enthalten. Die Erläuterungen zu den einzelnen Vorhaben werden dem Gemeinderat vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Vizebürgermeister Slezina merkt an, dass der im Nachtragsvoranschlag ausgewiesene Überschuss nur durch die sparsame Ausgabenpolitik des Herrn Altbürgermeister Senzenberger erwirtschaftet werden konnte. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der vorliegende Nachtragsvoranschlag 2015 beschlossen werden soll. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 3 Vizebürgermeister Slezina berichtet, dass vom Gemeinderat die Hebesätze zur Einhebung der Gemeindeabgaben für das kommende Finanzjahr 2016 so zeitgerecht festzusetzen sind, dass diese unter Berücksichtigung der öffentlichen Kundmachungsfrist mit 01.01.2016 in Kraft treten können. Er ersucht den Amtsleiter, die vorbereitete Kundmachung über die Festsetzung dieser Hebesätze für die Gemeindeabgaben dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Vizebürgermeister Slezina stellt anschließend folgenden Antrag: „Für das Finanzjahr 2016 sollen vom Gemeinderat nachstehende Hebesätze für Gemeindeabgaben festgesetzt werden und mit 01.01.2016 in Wirksamkeit treten: der Grundsteuer für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie der Grundsteuer für Grundstücke (B) einheitlich mit ....................... 500 v.H. des Steuermessbetrages der Hundeabgabe mit ........................................ € 21,80 für den Hund € 1,45 für Wachhunde der Kanalbenützungsgebühr mit ....................... lt. Verordnung der Wasserbezugsgebühr mit ............................ lt. Verordnung und der Abfallgebühr mit .................................. lt. Verordnung Das Entgelt für die Hundemarke wird mit € 2,-- festgelegt. Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 4 Der Bürgermeister berichtet, dass zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse im Sinne des § 83 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 ein Kassenkredit aufgenommen werden soll. Dafür wurden die ortsansässigen Geldinstitute die Raiffeisenbank Ottnang-Wolfsegg und die Allgemeine Sparkasse O.Ö. zur Anbotlegung eingeladen. Zur Berechnung der Zinsen wurde der 3-Monats-Euribor herangezogen. Auf diesem Zinssatzindikator wird von der Raiffeisenbank ein Aufschlag von 0,59 %Punkte und von der Allgemeinen Sparkasse O.Ö. ein Aufschlag von 0,68 % zur Verrechnung gebracht. Die jeweilige Zinsanpassung erfolgt vierteljährlich. Die Höhe des Kassenkredites soll so wie im Vorjahr mit € 1,000.000,-- festgesetzt werden. Begründet wird dies damit, dass durch die geplante Inbetriebnahme des Alten- und Pflegeheimes im Herbst 2016 wahrscheinlich verschiedene Zahlungen anfallen werden, die erst in späterer Folge durch Vorschreibung der Gebühren abgedeckt werden können. Hier wird kurzfristig mit den vorhandenen Finanzmitteln nicht das Auslangen gefunden werden können. Der Kassenkredit wird jedoch immer nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in Anspruch genommen werden. Durch den geringeren Aufschlag beim vorliegenden Angebot der Raiffeisenbank von 0,59 % soll mit diesem Kreditinstitut die Vereinbarung für den Kassenkredit abgeschlossen werden. Da fast der gänzliche Zahlungsverkehr auch mit dieser Bank abgewickelt wird, ist auch der Vorteil gegeben, dass eine termingerechte Abstimmung der Kontobewegungen möglich ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Kassenkredit in Höhe von € 1,000.000,-- bei der Raiffeisenbank Ottnang-Wolfsegg unter Zugrundelegung des 3-Monats-Euribors zuzüglich einem Aufschlag von 0,59 %Punkten aufgenommen werden soll. Die Zinsanpassung wird vierteljährlich vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode vorgenommen. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 5 Vizebürgermeister Slezina teilt mit, dass aufgrund der Vorgaben des Landes eine Anpassung der Kanalgebühren vorzunehmen ist. Er ersucht den Amtsleiter um entsprechende Erläuterungen. Der Amtsleiter führt aus, dass der Erlass des Amtes der O.Ö. Landesregierung, IKD(Gem)511001/427-2015-Pra/Kai/Ws vom 13. November 2015 für die Erstellung der Voranschläge der Gemeinden und Sozialhilfeverbände für das Finanzjahr 2016 auch eine Anhebung der Anschlussgebühr sowie der Benützungsgebühr bei Abwasserbeseitigungsanlagen auf ein Mindestmaß vorsieht. Entsprechend dem Beschluss der O.Ö. Landesregierung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der Förderungsrichtlinien des Landes O.Ö. für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft ist daher die Mindestanschlussgebühr ab 1. Jänner 2016 bei den Abwasserbeseitigungsanlagen auf € 3.207,- excl. MWSt. anzuheben. Diese Mindestanschlussgebühr darf aufgrund der Förderungsrichtlinien der O.Ö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Ab 1. Jänner 2016 ist daher die Mindestanschlussgebühr mit € 3.528,-- inkl. 10 % MWSt. festzusetzen. Die Kanalanschlussgebühr pro m² der Bemessungsgrundlage beträgt € 23,52 inkl. MWSt. Diese Erhöhung entspricht einem Ausmaß von 1,21 %. Im zitierten Erlass wird darauf hingewiesen, dass bei der Benützungsgebühr durch die Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung aus den Betriebskosten, der Abschreibung, dem Zinsaufwand und den kalkulatorischen Kosten eine Kostendeckung anzustreben ist. Die O.Ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2015 beschlossen, dass die Anhebung der Mindestbenützungsgebühren für die Wasserversorgungsund Abwasserentsorgungsanlagen ab dem Jahr 2016 bis einschließlich 2021 auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes 1986 in den vergangenen zwölf Monaten festgesetzt wird, sofern diese mindestens 2 % beträgt. Liegt die Steigerung des Verbraucherpreisindexes 1986 unter 2 %, so werden die Mindestgebührensätze als Ausgleich zur jährlichen Degression der Förderungszuschüsse gemäß UFG. 1993 um 2 % erhöht. Im Voranschlagserlass wird wiederum darauf hingewiesen, dass sich jene Gemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und für dessen Ausgleich Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, eine Benützungsgebühr einzuheben ist, die unter Beachtung der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG. 2008 um mindestens € 0,20 über der Mindestgebühr des Landes liegen muss. Vom Amtsleiter wird die Abänderung der Verordnung zur Verlesung gebracht. VizebürgermeisterSlezina führt aus, dass im Voranschlagserlass eine Mindestbenützungsgebühr von € 3,97 vorgesehen ist, aktuell liegt diese bei € 4,16 inkl. USt. und künftig würde sich diese auf € 4,19 belaufen. Dies würde eine Benützungsgebühr ergeben, die um € 0,22 über der vom Land geforderten Erhöhung liegt. Vizebürgermeister Slezina stellt den Antrag, dass die Anschlussgebühr auf die vom Land vorgegebene Erhöhung angepasst werden soll. Bei der Benützungsgebühr spricht sich die SPÖ-Fraktion dafür aus, dass die bisherige Benützungsgebühr beibehalten werden soll. Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass im vergangenen Jahr keine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr erfolgt ist und wahrscheinlich durch die Inbetriebnahme des Altenund Pflegeheimes die Marktgemeinde Ottnang a.H. eine Abgangsgemeinde werden wird. Durch diesem Umstand wäre man sowieso verpflichtet, die Gebühren an das Mindesterfordernis des Landes anzugleichen. Vizebürgermeister Slezina stellt dazu fest, dass Ottnang a.H. derzeit noch keine Abgangsgemeinde ist und daher eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr um € 0,03 nicht erforderlich ist. Der Amtsleiter informiert, dass der Voranschlag für das Jahr 2016 noch nicht erstellt wurde und daher auch nicht absehbar ist, ob ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Sollte durch den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages erforderlich werden und sich dabei ein Abgang ergeben, wäre man gezwungen, eine Anpassung der Gebühren während des laufenden Jahres vorzunehmen. Als Kompromiss, damit dem vom Land geforderten Aufschlag von € 0,20 über den Mindestgebühren Folge geleistet wird, stellt GR. Peter Helml den Antrag, dass einer Erhöhung anstatt € 4,19 auf € 4,17 inkl. USt. zu gestimmt werden soll. Der Amtsleiter führt dazu aus, dass mit dieser Erhöhung den vom Land geforderten Richtlinien nicht Folge getragen wird. Die vom Land angegebene Mindestbenützungsgebühr von € 3,61 pro m³ bei Abwasserbeseitigungsanlagen ist vor Hinzurechnung der 10 %igen Umsatzsteuer um die geforderten € 0,20 zu erhöhen. Dadurch kommt man auf eine Mindestgebühr von € 4,19 pro m³. Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass vom Gemeinderat nachstehende Verordnung beschlossen werden soll: VERORDNUNG des Gemeinderates der Marktgemeinde Ottnang a.H. vom 10.12.2015, womit die vom Gemeinderat am 1.12.2011 erlassene und am 29.11.2012, 28.11.2013 bzw. 4.12.2014 abgeänderte Kanalgebührenordnung wie folgt abgeändert wird: § 2 Abs. 1 hat wie folgt zu lauten: Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 € 23,52 mindestens aber € 3.528,-- jeweils inkl. 10 % Umsatzsteuer. § 4 Abs. 2 u. 4 hat wie folgt zu lauten: (2) Diese Kanalbenützungsgebühr beträgt für die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke pro m³ bezogenen Wassers: ab 1.1.2016 € 4,19 inkl. 10 % Umsatzsteuer. Bei Grundstücken, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht angeschlossen sind, besteht über Antrag des Grundstückseigentümers die Möglichkeit, die Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch aus der eigenen Wasserversorgungsanlage (Trink- u. Brauchwasser) zu berechnen. Die Mengenfeststellung des aus der privaten Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers wird durch eine geeignete Messvorrichtung (Wasserzähler) vorgenommen. Die Messvorrichtung wird gegen Vorschreibung der nach der Wassergebührenordnung jeweils gültigen Wasserzählergebühr von der Gemeinde beigestellt. Die jährliche Kanalbenützungsgebühr beträgt in diesem Falle: ab 1.1.2016 €4,19 inkl. 10 % Umsatzsteuer. (4) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 500 m² Grund- bzw. Bemessungsgrundlagenfläche gem. § 2 mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz: ab 1.1.2016 € 22,93 inkl. 10 % Umsatzsteuer. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Wirksamkeit. Der Bürgermeister lässt über seinen zuletzt gestellten Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen für den Antrag (ÖVP-, FPÖ- u. GRÜNEN-Fraktion) 7 Gegenstimmen (Vizeb.Slezina, Silvia Helml, Peter Helml, Thell, Breit, Müller, Varga) 1 Stimmenthaltung = Gegenstimme (Paulik) Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen. Zu Punkt 6 Vizebürgermeister Slezina teilt weiters mit, dass laut bereits beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt zitierten Erlass auch bei den Wasserversorgungsanlagen, sowohl bei der Anschlussgebühr als auch bei der Benützungsgebühr eine Anpassung ab 01.01.2016 vorzunehmen ist. Auch hier stellt Vizebürgermeister Slezina den Antrag, dass die Anhebung der Mindestanschlussgebühr vorgenommen werden soll. Bei der Benützungsgebühr spricht er sich für keine Erhöhung aus. Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass vom Gemeinderat nachstehende Verordnung beschlossen werden soll: VERORDNUNG des Gemeinderates der Marktgemeinde Ottnang a.H. vom 10.12.2015, womit die vom Gemeinderat am 18.11.1998 erlassene und am 16.01.2001, 03.07.2001, 29.01.2002, 10.12.2002, 11.12.2003, 09.12.2004, 04.10.2005, 04.12.2006, 04.12.2007, 02.12.2008, 25.11.2010, 1.12.2011, 29.11.2012, 28.11.2013 bzw. 4.12.2014 abgeänderte Wassergebührenordnung wie folgt neuerlich abgeändert wird: § 2 Abs. 1 hat wie folgt zu lauten: Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m2 der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 € 14,10 mindestens aber € 2.115,-- jeweils inkl. 10 % Ust. § 2 Abs. 3 hat wie folgt zu lauten: Die Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.115,-- inkl. 10% Ust. § 4 Abs. 1 u. 3 hat wie folgt zu lauten: (1)Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Diese beträgt ab 1.1.2016 € 1,84 pro m3 Wasserverbrauch inkl. 10% Umsatzsteuer Der Wasserzähler wird von der Gemeinde gegen Entrichtung einer Wasserzählergebühr beigestellt. Diese beträgt monatlich für einen 3 m3-Wasserzähler € 1,45 inkl. 10 % Umsatzsteuer für einen 7 m3-Wasserzähler € 1,82 inkl. 10 % Umsatzsteuer für einen 20 m3-Wasserzähler € 2,91 inkl. 10 % Umsatzsteuer und ist vom Grundstückseigentümer zu entrichten. Können bei unbebauten Grundstücken (Bauparzellen) Wasserzähler von der Gemeinde vorerst nicht eingebaut werden, so ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt monatlich: ab 1.1.2016 € 12,67 inkl. 10 % Umsatzsteuer Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Wirksamkeit. Der Bürgermeister lässt über seinen zuletzt gestellten Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen für den Antrag (ÖVP-, FPÖ- u. GRÜNEN-Fraktion) 7 Gegenstimmen (Vizeb.Slezina, Silvia Helml, Peter Helml, Thell, Breit, Müller, Varga) 1 Stimmenthaltung = Gegenstimme (Paulik) Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen. Zu Punkt 7 GR. BEd Hager berichtet, dass für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Schulausstattung in den Volksschulen Ottnang, Bruckmühl und Thomasroith am 14.09.2015 von der Marktgemeinde ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln beim Land O.Ö. eingebracht wurde. In diesem Zusammenhang werden Anschaffungen von Hard- und Software für Klassenbzw. EDV-Räume, der Breitbandinternetanschluss, Ausstattungserfordernisse für Klassen und raumakustische Maßnahmen gefördert. Mit Schreiben vom 30. September 2015 von der Direktion Inneres und Kommunales wurde die Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln für diese qualitätsverbessernde Maßnahme bewilligt. Eine entsprechende Finanzierungsdarstellung liegt nun zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat vor. Für die Aufwendungen in der Höhe von € 18.076,-- werden Landesmittel aus dem Bildungsressort sowie Bedarfszuweisungsmittel aus dem Gemeinderessort von je € 5.000,-- gewährt. Die Restfinanzierung ist von der Marktgemeinde Ottnang a.H. aus Haushaltsmitteln aufzubringen. GR. BEd Hager stellt den Antrag, dass die vorliegende Finanzierungsdarstellung fürdie Verbesserung der Schulausstattung in den Pflichtschulen der Marktgemeinde Ottnang a.H. vom Gemeinderat beschlossen werden soll: 2015 Gesamt Anteilsbetrag o.H. LZ. BGD BZ, Schulbau Summe: 8.076 5.000 5.000 18.076 8.076 5.000 5.000 18.076 GR. Paulik schließt sich diesem Antrag an und befürwortet ebenfalls die Vornahme einer Qualitätsverbesserung in den Volksschulen. Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 8 Der Bürgermeister gibt bekannt, dass vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 eine abgeänderte Finanzierungsdarstellung für das Projekt ÖTB-TSV Ottnang a.H. Zubau an die bestehende Turnhalle für die Sektion Tennis eingelangt ist. Die seinerzeit bereits beschlossene Finanzierungsdarstellung wurde dabei dahingehend korrigiert, dass die zu erbringende Eigenleistung des TSV Ottnang a.H. um € 10.000,-- verringert wurde. Dafür werden Bedarfszuweisungsmittel durch die Gemeinde Manning in der Höhe von € 10.000,-- für dieses Vorhaben bereitgestellt. Im bereits erwähnten Schreiben wird darauf verwiesen, dass die nun vorliegende Abänderung der Finanzierungsdarstellung durch Beschluss der jeweiligen Gemeinde zu erfolgen hat. Anschließend ist darüber ein Protokollauszug der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Er bringt die Finanzierung dem Gemeinderat zur Kenntnis. Gemeinderatsersatzmitglied Breit weist darauf hin, dass dieses Vorhaben bereits in der Funktionsperiode von Herrn Altbürgermeister Senzenberger in Angriff genommen wurde. Er spricht sich für die Genehmigung dieser Finanzierung aus. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass folgende Finanzierungsdarstellung für das vorhin erwähnte Projekt des TSV Ottnang a.H., durch Beschluss des Gemeinderates angenommen werden soll. 2015 Gesamt Anteilsbetrag o.H. (Ottnang a.H.) LZ, Sport (Ottnang a.H.) BZ-Mittel (Manning) BZ-Mittel (Ottnang a.H.) Eigenleistung TSV 36.750 36.750 10.000 36.750 26.750 36.750 36.750 10.000 36.750 26.750 Summe: 147.000147.000 Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 9 Der Bürgermeister informiert, dass vom Gemeinderat letztmals am 1. Juli 2008 eine Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde Ottnang a.H. beschlossen wurde. In der Zwischenzeit sind durch die Novellierung der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 gesetzliche Änderungen eingetreten. Der O.Ö. Gemeindebund hat daher die Mustergeschäftsordnung überarbeitet und neu aufgelegt. Das Amt der O.Ö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales weist im Schreiben vom 19. Oktober 2015, IKD(Gem)-020170/10-2015-Ra, darauf hin, dass die Gemeinden die Geschäftsordnungen für die Kollegialorgane an die derzeitige Gesetzeslage anzupassen haben. Empfohlen wird den Gemeinden, sich dabei der neuen Mustergeschäftsordnung des Gemeindebundes zu bedienen. Nach Beschlussfassung und Kundmachung wird jedem Gemeinderatsmitglied eine derartige Verordnung ausgehändigt werden. Er gibt bekannt, dass die vorliegende Mustergeschäftsordnung dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen ist. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig gegen eine Verlesung dieser Mustergeschäftsordnung aus. Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass vom Gemeinderat die vorliegende Mustergeschäftsordnung des O.Ö. Gemeindebundes beschlossen werden soll. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Abstimmungsergebnis: 24 Stimmen für den Antrag 1 Stimmenthaltung = Gegenstimme (Silvia Helml) Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen. Zu Punkt 10 Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Verordnungsprüfung zur Auflassung eines Teiles der Wegparzelle Nr. 4987, EZ. 960, KG.-50202 Bruckmühl im Ausmaß von 78 m² keine Gesetzwidrigkeit ergeben hat. Nun soll diese Fläche den Ehegatten Gutmann veräußert werden. Die Marktgemeinde erhält im Gegenzug eine Fläche von 33 m² aus der Parz.Nr. 806/5. Durch den Erwerb dieser Fläche wird es in Zukunft möglich sein, dass der Gemeindesaal über den bestehenden Stiegenaufgang ohne Benützung eines fremden Grundstückes erreicht werden kann. Eine Vermessungsurkunde des Dipl.Ing. Herbert Ahrer über die geplante Grundteilung zwischen der Familie Gutmann und der Marktgemeinde Ottnang a.H. liegt vor. Nun soll ein Kaufvertrag abgeschlossen und in späterer Folge die entsprechenden Grundbuchsamtshandlungen vorgenommen werden. Ein Vertragsentwurf wurde von Rechtsanwalt Mag. Christian Schönhuber ausgearbeitet und er ersucht den Amtsleiter diesen dem Gemeinderat zur Verlesung zu bringen. Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass der vorliegende Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Ottnang a.H. und den Ehegatten Gutmann beschlossen werden soll. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 11 Der Bürgermeister berichtet, dass von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck der Bericht zur Prüfung des Rechnungsabschlusses 2014 eingegangen ist und dieser dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen ist. Es wird festgehalten, dass der ordentliche Haushalt im Finanzjahr 2014 einen Überschuss in der Höhe von € 124.951,-- ausweist. Zu diesem positiven Ergebnis hat vor allem die gute Entwicklung der Einnahmen bei den Ertragsanteilen beigetragen. Auch war die Marktgemeinde in der Lage wesentliche Anteilsbeträge für die außerordentlichen Vorhaben Errichtung Alten- und Pflegeheim mit Gemeindezentrum, die Krabbelstube und die Sanierung des FF. Hauses in Bruckmühl aufzubringen. Durch Minderausgaben beim Winterdienst, Einsparungen bei den Brennstoffen und Rückersätze aus der Betriebskostenabrechnung des Wasserverbandes war es möglich, höhere Ausgaben für Straßeninstandhaltungen zu tätigen. Es wird aber trotzdem darauf hingewiesen, dass die Marktgemeinde weiterhin auf ihr Leistungsvermögen und auf die Finanzierbarkeit der geplanten Vorhaben zu achten hat. Im vorliegenden Prüfungsbericht wird eine Entwicklung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Rechnungsabschluss des Vorjahres dargestellt. Beim Ausblick auf die nächsten Jahre geht man davon aus, dass bei annähernd gleichbleibender Konjunktur ein Haushaltsausgleich möglich sein wird. Durch die Aufnahme des Betriebes im Alten- und Pflegeheim wird man jedoch künftig wesentliche Einschränkungen im finanziellen Handlungsspielraum entgegensehen müssen. Die Investitionen betrugen im Jahr 2014 insgesamt rd. € 61.668,--. Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden im vergangenen Jahr € 273.823,-- aufgewendet, welche weit über dem Fünfjahresdurchschnitt liegen. Bei den freiwilligen Ausgaben wird auf die Einhaltung des 15 Eurorahmens hingewiesen. Der Stand bei den Rücklagen zu Ende des Jahres 2014 beziffert sich mit € 710.824,--, wobei der Großteil zweckgebundene Mittel sind. Bei Steuern und Gebühren gibt es keine wesentlichen Rückstände. Bei der Betrachtung des Schuldendienstes wird festgehalten, dass die Prokopfverschuldung je Einwohner € 1.360,-beträgt. Ein Kassenkredit im Jahr 2014 wurde nicht beansprucht. Die Personalkosten belaufen sich auf 22,3 % der Jahreseinnahmen. Dazu wird angemerkt, dass das Personal in der Allgemeinen Verwaltung im überwiegenden Maß ein hohes Dienstalter aufweist und dies daher für den vergleichsweise hohen Prozentsatz verantwortlich ist. Beim Feuerwehrwesen wird wieder darauf hingewiesen, dass die Gemeinde 3,02 Euro pro Einwohner über dem Bezirksdurchschnitt liegt. Die im Rechnungsabschlussbericht angegebenen Erläuterungen zu den außerordentlichen Vorhaben werden in diesem Prüfbericht grundsätzlich bestätigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die politischen Entscheidungsträger gefordert sind, neue Vorhaben erst nach Fertigstellung und Ausfinanzierung der Projekte und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel auch unter Berücksichtigung der Folgekosten zu realisieren. Im Rechnungsabschluss ergibt sich ein positives Maastrichtergebnis von € 341.931,--. Der vom Bürgermeister dem Gemeinderat vollinhaltlichzur Verlesung gebrachte Bericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses, betreffend das Finanzjahr 2014 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 12 GR. Schneider gibt bekannt, dass für den Personalbeirat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben drei Dienstnehmervertreter, die vom Gemeinderat auf die Dauer seiner Funktionsperiode bestellt werden, namhaft zu machen sind. Da die Funktionsperiode mit der konstituierenden Sitzung neu begonnen hat, ist daher auch diese Bestellung vorzunehmen. Von der Personalvertretung/Dienststellenausschuss liegt ein Vorschlag für die Entsendung neuer Mitglieder in den Personalbeirat als Dienstnehmervertreter bzw. Ersatzmitglieder vor. Das Schreiben der Personalvertretung vom 19.11.2015 wird sodann dem Gemeinderat volllinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Mitglieder werden laut O.Ö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 auf die Dauer der Funktionsperiode des jeweiligen Gemeinderates bestellt. GR. Schneider stellt den Antrag, dass nachstehende Dienstnehmervertreter (Mitglieder und Ersatzmitglieder) in den Personalbeirat entsandt werden sollen. Mitglieder: Ersatzmitglieder: Herwig Dworschak, Alfred Obermair, Karl Kurzböck Günter Grösswang, Christine Mattischek, Silvia Ulrike Hopl Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen. Zu Punkt 13 GR. Dipl.Ing. Hörmandinger berichtet, dass am 2. Dezember 2015 eine Sitzung des Prüfungsausschusses mit den Tagesordnungspunkten Kassaprüfung, Belegsprüfung und Allfälliges stattgefunden hat. Da es seine erste Ausschusssitzung als Obmann war, möchte er den Gemeinderat etwas eingehender über die vorgenommene Prüfungstätigkeit informieren. Bei der Kassaprüfung konnte die ordnungsgemäße Verwahrung des Bargeldes festgestellt werden. Auch das erforderliche Vieraugenprinzip durch die Gegensperre des Kassensafes wird angewandt. Die Bargeldbestände beim SOLL und IST haben keine Abweichungen ergeben. Weiters wurden bei den Guthaben auf den Girokonten die Übereinstimmung mit den zu führenden Tagesabschlussbüchern festgestellt. Auch die erforderlichen Unterschriften sind auf den dafür vorgesehenen Abschlüssen vorhanden. Dies lässt auf die laufende Überwachung der Geschäftsgebarung schließen. In weiterer Folge wurden die laut Prüfungsspiegel vorgesehenen Punkte, wie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verrechnung und die Prüfung der Belege vorgenommen. Es wird dazu bemerkt, dass sämtliche Bücher und Aufzeichnungen EDV-mäßig geführt werden. Ungebuchte Belege waren keine vorhanden. In der Buchhaltung wird mit dem Programm Easy-Archiv gearbeitet, wobei die notwendigen Freigaben auf elektronischem Wege erfolgen. Das Inventar wird nicht laufend, sondern einmal im Jahr im Zuge der Rechnungsabschlusserstellung aufgenommen. Bei der Belegsprüfung wurden hauptsächlich die Belege des Finanzjahres 2015 der Volksschulen Ottnang, Bruckmühl und Thomasroith stichprobenartig geprüft. Von GR. Schmid wurde bemerkt, dass bei der Stromabrechnung der Haushaltstarif zur Verrechnung gebracht wird. Da die Marktgemeinde Ottnang a.H. als Großabnehmer einzustufen ist, wäre ein günstigerer Tarif anzustreben. Als Prüfungsausschussobmann hat er sich bei dieser Sitzung über die Einholung von Angeboten bei diversen Anschaffungen erkundigt. In den sonstigen Prüfungsbemerkungen wird festgehalten, dass eine Besichtigung des Alten- und Pflegeheimes durch den Prüfungsausschuss vorgenommen werden soll. Außerdem wird von ihm angeregt, die Mitgliederzahl im Prüfungsausschuss an den Gemeindevorstand anzupassen, da dadurch eine ungerade Zahl für eine Beschlussfassung gegeben wäre. Der Bürgermeister wird diesbezüglich um Prüfung dieser Möglichkeit ersucht. Im Prüfungsbericht wird von Mag. Pohn festgehalten, dass bei der Budgeterstellung für das Finanzjahr 2016 Auskunft über die Baukosten und die zu erwartende jährliche Rate beim Alten- und Pflegeheim gegeben werden soll. Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass derzeit noch keine Zahlen betreffend Alten- und Pflegeheim vorliegen. Der Prüfungsausschussobmann bringt zum Ausdruck, dass er sich Antworten zu den vom Prüfungsausschuss gestellten Fragen erwartet. Der Amtsleiter geht auf die festgestellte Tarifgestaltung bei den Stromkosten ein und teilt mit, dass die Marktgemeinde für den Energiebezug einen Kommunaltarif, der für sämtliche O.Ö. Gemeinden zur Anwendung gelangt, bekommt. Außerdem wird auf den Energiepreis noch ein Rabatt von 40 % gewährt. Der sich dadurch ergebende Energiepreis beläuft sich auf € 0,04788 pro kW und ist mit Privatstromanbietern ungefähr gleichzusetzen. Mit der Energie AG wurde ein Zweijahresvertrag abgeschlossen. Er weist auch darauf hin, dass bei Leitungsverlegungen immer wieder Synergien mit der Energie AG getroffen werden können. Vom Prüfungsausschussobmann wird dennoch darauf hingewiesen, dass bei anfallenden Stromkosten von € 90.000,-- in zwei Jahren eine Anboteinholungsinnvoll wäre. Da die Netzkosten immer an die Energie AG fließen werden, ist er der Ansicht, dass auch bei künftigen Grabungsarbeiten eine Zusammenarbeit von Seiten der Energie AG unterstützt wird. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Prüfungsbericht vom 2. Dezember 2015 so wie er vorliegt, zur Kenntnis genommen wird. Zu Punkt 14 Der Bürgermeister teilt mit, dass sich der Gemeinderat vor Eintritt in die Tagesordnung dafür ausgesprochen hat, dass der von der FPÖ-Fraktion eingebrachte Dringlichkeitsantrag unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges behandelt wird. Er bringt diesen Dringlichkeitsantrag dem Gemeinderat nochmals vollinhaltlich zur Kenntnis und ersucht gleichzeitig Herrn Gemeindevorstand Thomas Holl darüber Bericht zu erstatten. GV. Holl gibt bekannt, dass Herr Markus Starlinger von seiner am 01.07.2015 eingebrachten Kündigung des Pachtverhältnisses für die Liegenschaft Thomasroither Straße 12 zurücktritt. Dieses Rücktrittsgesuch ist am heutigen Tag bei der Marktgemeinde Ottnang a.H. eingelangt. In diesem Schreiben ersucht er, das bestehende Pachtverhältnis in der vereinbarten Art und Weise aufrecht zu halten. Er bringt dieses Schreiben vollinhaltlich zur Verlesung und ersucht den Gemeinderat diesem Ansuchen zuzustimmen. GV. Holl stellt den Antrag, dassvom Gemeinderat der Beschluss gefasst werden soll, dem eingebrachten Rücktrittsansuchen von Herrn Markus Starlinger stattzugeben. Das Pachtverhältnis für die Liegenschaft Thomasroither Straße 12, soll so wie seinerzeit abgeschlossen, beibehalten werden. Vizebürgermeister Slezina stellt hierbei die Frage, warum die Ausschreibung dieser Verpachtung in den Regionalzeitungen Tips und Rundschau stattgefunden hat. Gibt der Gemeinderat dem Rücktrittsansuchen des Herrn Starlinger statt, möchte er außerdem wissen, wie man mit jenen Ansuchen vorgeht, die bereits vorliegen bzw. aufgrund dieser Annoncen einlangen. Außerdem wäre rechtlich zu klären, ob ein Rücktritt von der Beendigung des Pachtverhältnisses möglich ist. Der Amtsleiter teilt mit, dass aufgrund der Inserate in den Regionalzeitungen noch keine Ansuchen eingelangt sind. Auch die von Herrn Starlinger beantragte Kündigung des Pachtverhältnisses mit Ende des Jahres 2015 ist noch nicht wirksam. Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat darüber, dass er sich bei der IKD rechtlich darüber informiert hat, ob dem Rücktrittsansuchen von Herrn Starlinger durch Beschluss des Gemeinderates entsprochen werden kann. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass aus rechtlicher Sicht nichts dagegen spricht. Er kann sich daher dem Antrag von GV. Holl anschließen. Dadurch wäre eine lückenlose Weiterführung dieses Gastgewerbebetriebes im Sinne der Gemeindebevölkerung von Thomasroith möglich. GV. Helml ersucht, das eingebrachte Rücktrittsansuchen von Herrn Starlinger nochmals zu verlesen. Sie möchte wissen, ob bekannt ist, welche Beweggründe für die damalige Kündigung bzw. für den schlussendlich mitgeteilten Rücktritt ausschlaggebend waren. Der Bürgermeister führt dazu aus, dass seines Wissens nach Herr Starlinger bei der Fa. Ei2 vollbeschäftigt ist und die zusätzliche Belastung durch das Gastgewerbe ihn damals dazu bewogen hat, das Pachtverhältnis zu beenden. GR. Helml findet es wichtig, dass für die Gemeindebevölkerung gute Gasthäuser zur Verfügung stehen. Außerdem sollte das Image der Gemeinde gewahrt werden. Er kann jedoch diesem Antrag nicht zustimmen, da der damals gefasste Beschluss, diese Angelegenheit im Unterausschuss zu behandeln, nicht eingehalten wurde. Seiner Ansicht nach sollte allen Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Konzept zu präsentieren. GR. Schmid hat erfahren, dass mit Ende des Jahres auch das Knappenstüberl geschlossen werden soll. Aufgrund dieses Umstandes würde es daher in Thomasroith kein einziges Gasthaus mehr geben. Er befürwortet eine Weiterführung des Pachtverhältnisses mit Herrn Markus Starlinger. Auch GR. Helml ist der Meinung, dass ein Zusperren des Arbeiterheimes Thomasroith nicht erfolgen sollte. Er appelliert jedoch, dass eine ordnungsgemäße Vergabe dieses Pachtverhältnisses vorgenommen werden soll. GR. Dipl.Ing. Hörmandinger möchte wissen, ob eine Übergangslösung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung möglich wäre. Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass bei Nichtannahme dieses Rücktrittsersuchens eine Schließung mit 31. Dezember zu erfolgen hat. GV. Helml fragt an, welche Pachtansuchen bereits vorliegen. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass ein Ansuchen von Herrn Alkan Gökhan, eines von Herrn Walter Hörletsberger und ein weiteres von Herrn Bernhard Wohlmuthervorliegt. GR. Paulik möchte zum eingebrachten Konzept von Herrn Wohlmuther nähere Informationen wissen. Der Bürgermeister bringt daraufhin dem Gemeinderat das Unternehmensprofil und das geplante Projekt näher zur Kenntnis. Da sich die SPÖ-Fraktion in dieser Angelegenheit beraten möchte, ersucht Vizebürgermeister Slezina um Unterbrechung der Sitzung. Der Vorsitzende unterbricht daraufhin die Sitzung für die Dauer von 15 Minuten. Nach dieser Sitzungsunterbrechung hält Vizebürgermeister Slezina fest, dass die vorliegenden Bewerbungen nicht in Vergessenheit geraten sollten. Im Sinne der Bevölkerung ist auch die SPÖ-Fraktion für eine Weiterführung des Gasthausbetriebes in Thomasroith. GR. Helml bringt zum Ausdruck, dass ihm die gewählte Vorgehensweise nicht gefällt und er wird sich daher bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt der Bürgermeister über den von GV. Holl gestellten Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Abstimmungsergebnis: 21 Stimmen für den Antrag 4 Stimmenthaltungen = Gegenstimmen (Silvia u. Peter Helml, Paulik, Ing. Hörmandinger) Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen. Zur Anfrage des Prüfungsausschusses bezüglich der zu erwartenden Kosten beim Alten- und Pflegeheim, gibt der Bürgermeister bekannt, dass er sich diesbezüglich mit den dafür Verantwortlichen bei der LAWOG in Verbindung setzen wird. Des Weiteren wird er für den Gemeinderat einen Besichtigungstermin für das Alten- und Pflegeheim organisieren. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Abwasserverband Hausruck-Süd für diese Funktionsperiode neue Mitglieder in den Abwasserverband Ager-West zu entsenden hätte. Da jedoch der Abwasserverband Hausruck-Süd nur mehr formell besteht und dieser beim AgerWest gar nicht mehr aufscheint, sollten die in der konstituierenden Sitzung nominierten Vertreter der Gemeinde direkt in den Abwasserverband Ager-West wechseln. Diese Vorgangsweise wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister informiert weiters, dass von Altbürgermeister Senzenberger Bestätigungen für die Zufahrt beim Gemeindesaal in Holzleithen an einige Personen ausgestellt wurden. Da von Herrn Gutmann rechtliche Schritte gegen diese Personen eingeleitet wurden, wird die Marktgemeinde die dabei anfallenden Kosten zu tragen haben. Diese belaufen sich im Einzelfall auf ca. € 800,-- und beinhalten die Gerichts- und Anwaltskosten. GV. Helml regt an, dass zur besseren Orientierung der Besucher des Gemeindesaales Hinweisschilder für die Zufahrtsmöglichkeit angebracht werden sollten. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Fa. Pöllmann& Partner, Ladestationen für EFahrzeuge zum Preis von € 2.156,-- pro Station anbietet. Der Unterausschuss für Wirtschaft, Technologie, Energie und Umwelt sollte daher mit dieser Angelegenheit befasst werden. Frau Vizebürgermeisterin Kaltenbrunner findet die getroffene Entscheidung für die Weiterführung des Wiaz’Hauses in Thomasroith gut. Den Bewerber Wohlmuther kennt sie, da er auch bei den Gewerbestammtischen teilnimmt. Er ist in seinem Betriebszweig sehr engagiert. Sie appelliert an den Gemeinderat dafür einzutreten, dass man beim bevorstehenden Geschenkekauf nicht auf die Ottnanger Wirtschaft vergessen soll. GR. Schneider teilt dem Gemeinderat mit, dass bei der konstituierenden Sitzung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland Bürgermeister Zieher zum neuen Verbandsobmann gewählt wurde. Für das kommende Jahr sind Instandhaltungsmaßnahmen bei den Güterwegen Mansing und Kernleithen vorgesehen. GR.Ing. Hörmandinger bedankt sich dafür, dass die im Gemeinderat vertretene kleinste Fraktion, die Funktion des Prüfungsausschussobmannes erhalten hat. Er findet die heutige Zusammenarbeit konstruktiv und man sollte sich auch in Zukunft auf Augenhöhe und mit Respekt begegnen. Er wünscht sich für diese Legislaturperiode eine gute Zusammenarbeit der Fraktionen. GV. Holl weist auf den bevorstehenden Christkindlmarkt hin und würde sich als Verantwortlicher über einen Besuch der Gemeinderäte freuen. Er wünscht den Fraktionen ein besinnliches Weihnachtsfest. Gemeinderatsersatzmitglied Breit stellt die Frage, ob durch den heutigen Abschluss des Kaufvertrages mit der Familie Gutmann, das Zutrittsproblem beim Gemeindesaal in Holzleithen als erledigt angesehen werden kann. Zur Ersichtlichmachung für die Besucher könnten vielleicht Absperrbänder oder Absperrgitter angebracht werden. Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Gutmann mündlich zugesagt hat, dass er von Anzeigen Abstand nehmen wird, wenn der Zugang zum Gemeindesaal über die Stiege vom Grubengeistweg erfolgt. GR. Paulik stellt die Anfrage, wie es in Bezug auf die Errichtung einer Krabbelstube weiter geht. Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass Gespräche mit Herrn LR. Hiegelsperger stattfinden werden und dieses Vorhaben an oberster Stelle stehen wird. Von GR. Thell wird die Parkplatzmisere in Thomasroith in der Nähe der Ordination von Herrn Dr. Wimberger angesprochen. Der Bürgermeister erklärt, dass dafür eine Lösung ausgearbeitet werden muss und anschließend Parkplatzmarkierungen angebracht werden sollten. GV. Helml wünscht den Anwesenden Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins bevorstehende Neue Jahr. Vizebürgermeister Slezina teilt mit, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass von Seiten der Marktgemeinde eine Übernahme des Alten- und Pflegeheimes Ottnang durch den SHV angedacht wird. Der Bürgermeister bestätigt diesen Umstand. Durch die zu erwartenden Kosten für die Marktgemeinde, wäre seiner Ansicht nach, dies die beste Lösung. Auch in der ÖVP-Fraktion wurde jedoch darüber noch nicht diskutiert. Abschließend wünscht er allen Anwesenden ein Frohes Weihnachtsfest. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21,45 Uhr die Gemeinderatssitzung. Der Vorsitzende: Die Schriftführer:
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