Verhandlungsschrift aufgenommen im Sitzungssaal der

Verhandlungsschrift
aufgenommen im Sitzungssaal der Marktgemeinde Ottnang
Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 10. Dezember 2015.
Beginn der Sitzung: 19,00 Uhr
a.H.
bei
der
2.
Ende der Sitzung: 21,45 Uhr
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates
liegt vor und ist der Verhandlungsschrift angeschlossen.
Anwesende:
Bürgermeister Friedrich Neuhofer als Vorsitzender, Vizebürgermeisterin Sylvia
Kaltenbrunner und Vizebürgermeister Philipp Slezina, die Gemeinderatsmitglieder BEd
Michaela Hager, Dietmar Humer, Walter Schneider, Claudia Pohn-Aigner, Dipl.Ing. Wilhelm
Lahner, Nina Thell, Peter Helml, Silvia Helml, Florian Paulik, Sonja Müller, Thomas Holl,
Martin Meiringer, Wolfgang Schmid, Rudolf Matzinger, Manfred Kastner und Dipl.Ing.
Michael Hörmandinger.
Für die aus gesundheitlichen bzw. aus beruflichen Gründen entschuldigt ferngebliebenen
Gemeinderatsmitglieder MMag. Dr. Karl Braun, Julian Ablinger, Andreas Ackerer, Manuela
Holl, LAbg. Rudolf Kroiß und Herbert Hick sind die Ersatzmitglieder Johannes Mairinger,
Franz Hödlmoser, Erwin Breit, Ferenc Varga, Gerhard Farmer und Günter Oberhofer
anwesend.
Die Ersatzmitglieder Thomas Altmanninger, Manfred Glück, Eva-Maria Doblinger, Alois
Voraberger jun., Karl Hirsch jun., Rudolf Lidauer, Karl Hirsch sen., Martin Mayr, Stefan
Reisenberger, Ing. Robert Deisenhammer, Ulrike Hutterer, Martin Haselsteiner, Herwig
Dworschak, Stefan Wenger, Roland Ehrenfellner und Horst Kaihsl waren aus beruflichen
bzw. gesundheitlichen Gründen verhindert an der Sitzung teilzunehmen.
Die Verhandlungsschrift vom 20. November 2015 liegt während der Gemeinderatssitzung zur
Einsichtnahme auf.
Von der SPÖ-, FPÖ- und GRÜNEN-Fraktion werden sodann Vizebürgermeister Philipp
Slezina, Thomas Holl und Manfred Kastner als Protokollfertiger namhaft gemacht.
Als Schriftführer wird hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 GB. Herwig Dworschak und
hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 bis 14 VB. Gertraud Gröstlinger bestimmt.
Weiters sind bei der Sitzung AL. Herbert Zweimüller und Kassenleiterin Maria Nußmüller
anwesend.
Das Gemeinderatsersatzmitglied Günter Oberhofer leistet dem Bürgermeister gemäß § 20 der
O.Ö. Gemeindeordnung 1990 die Angelobung.
Der Vorsitzende eröffnet nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sämtlicher
Mitglieder des Gemeinderates und der Beschlussfähigkeit die Sitzung.
Der Vorsitzende fragt an, ob jemand gegen die Tagesordnung etwas einzuwenden habe. Es
wird kein Einwand erhoben.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass von der FPÖ-Fraktion ein Dringlichkeitsantrag gemäß §
46 Abs. 3 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 eingebracht wurde und bringt diesen
vollinhaltlich zur Verlesung. Bei der Dringlichkeit handelt es sich darum, dass vom
Gemeinderat dem Rücktrittsansuchen von Herrn Markus Starlinger bezüglich Kündigung des
Pachtvertrages Arbeiterheim stattgegeben werden soll, denn nur unter der Voraussetzung ist
ein durchgehender Gaststättenbetrieb im Arbeiterheim sichergestellt.
Der Bürgermeister lässt sodann über die Annahme des eingebrachten Dringlichkeitsantrages
und dessen Behandlung unter Tagesordnungspunkt 14 durch Erheben der Hand abstimmen.
Der Dringlichkeitsantrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Tagesordnung:
1
Flächenwidmungsplan Nr. 3/2004, Änderung Nr. 3.56 und ÖEK Nr. 1/2004,
Korrektur Nr. 1.23, Manfred Kohl, Sonnleiten 6 der tlw. Parz. Nr. 589/5 von
Grünland in Schutzzone im Bauland Ff1 = nur Nebengebäude erlaubt, EZ. 643,
KG.-50202 Bruckmühl; Grundsatzbeschluss.
Berichterstatter: Holl Thomas
2
Nachtragsvoranschlag 2015.
Berichterstatter: Bürgermeister
3
Festsetzung der Hebesätze für das Finanzjahr 2016.
Berichterstatter: Vizeb. Slezina
4
Aufnahme eines Kassenkredites.
Berichterstatter: Bürgermeister
5
Abänderung der Kanalgebührenordnung; Erhöhung der Benützungs- und
Mindestanschlussgebühr.
Berichterstatter: Vizeb. Slezina
6
Abänderung der Wassergebührenordnung; Erhöhung der Benützungs- und
Mindestanschlussgebühr.
Berichterstatter: Vizeb. Slezina
7
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Schulausstattung;
Beschlussfassung über Finanzierung.
Berichterstatter: BEd Hager
8
ÖTB-TSV Ottnang a.H.; Zubau an die bestehende Turnhalle für die
Sektion Tennis; Beschlussfassung über Finanzierung.
Berichterstatter: Bürgermeister
9 Erlassung einer neuen Mustergeschäftsordnung für Kollegialorgane.
Berichterstatter: Bürgermeister
10
Abschluss eines Kaufvertrages mit den Ehegatten Gutmann, Parz.Nr. 4987,
EZ. 960, KG.-50202 Bruckmühl, Gemeindesaal Holzleithen.
Berichterstatter: Bürgermeister
11
Rechnungsabschlussprüfung 2014; Kenntnisnahme des Berichtes der
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.
Berichterstatter: Bürgermeister
12
Bestellung neuer Dienstnehmervertreter in den Personalbeirat.
Berichterstatter: Schneider
13
Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses vom 2. Dezember 2015.
Berichterstatter: Dipl.Ing. Hörmandinger
14
Allfälliges
Zu Punkt 1
Bürgermeister Neuhofer berichtet, dass mit Schreiben vom 12.11.2015 Herr Manfred Kohl,
Sonnleiten 6 eine Anregung auf Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.3/2004 der tlw.
Parzelle Nr. 589/5, EZ.643, KG.- 50202 Bruckmühl von Grünland in Wohngebiet mit
Freifläche Ff1=nur Nebengebäude erlaubt, beim Marktgemeindeamt eingebracht hat.
Der Vorsitzende ersucht den Berichterstatter Holl um seinen Bericht und dieser führt dazu
aus, dass die Notwendigkeit der Änderung Nr.3.56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004
damit begründet wird, dass die Baulanderweiterung in Richtung Südosten der tlw. Parzelle
Nr. 589/5 zur Errichtung von Nebengebäuden wie Garage, Carport, Geräte und Holzschuppen
zum Einstellen von PKW`s des Hausbesitzers und Gartengeräte dienen soll. Wie vom
Anregungswerber ausgeführt, soll die Ausführung im Rahmen der Oö. BauO-Novelle 2013,
LGBl. Nr. 34/2013 § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b idgF in Verbindung mit § 2 Z 18 und § 42 Oö.
BauTG 2013, LGBl Nr. 35/2013 idgF errichtet werden. Die Zulässigkeit für die Errichtung
von Nebengebäude am Waldrand ist nach dem ÖEK Nr. 1/2004 im Ziel- und
Maßnahmenkatalog, Seite 25 unter Punkt 4.3.3 Waldränder, gegeben, der lautet: Ausweisung
einer Freifläche im Bauland von 15 m vom Waldrand bei bestehenden Bauland und von 30 m
bei Baulandneu-widmungen. In diesen Freiflächen dürfen keine Bauten für den dauernden
Aufenthalt von Menschen errichtet werden (nur Nebengebäude). Die Änderungsfläche für
Nebengebäude umfasst rund 680 m². Eine Anpassung bzw. Gleichbehandlung gegenüber den
nordöstlichen Nachbarn wird damit ermöglicht.
Die geplante Umwidmungsfläche liegt nach dem Gefahrenzonenplan Ottnanger RedlUnterlauf vom 27.04.2008, Plan Nr. 1294-A-04 im Sinne des § 21 Abs. 1a Oö. ROG 1994 in
keinem 30-jährlichen bzw. 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich und auch in keinem
Umwidmungs-bereich einer GeoRisikozone oder in einem sonstigen Gefahrenbereich. Somit
ergibt sich aus den dargelegten Gründen kein Risiko für die Errichtung von Nebengebäuden
im Sinne der Oö. Bauordnung 1994 idFOö. BauO-Novelle 2013, LGBl. Nr. 34/2013 §25 Abs.
1 Z 2 lit. b idgF in Verbindung mit § 2 Z 18 und § 42 Oö. BauTG 2013, LGBl. Nr. 35/2013.
Mit der geplanten Umwidmung erfolgt auch eine auf den Umgebungsbereich angepasste
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004.
Auf die entsprechenden Raumordnungsziele- und grundsätze des § 2 Abs. 1 Z 3 Oö. ROG
1994 (Sicherung oder Verbesserung der Siedlungsstruktur) und Abs. 6 (sparsame
Grundinanspruch-nahme und Abrundung und bestmögliche Abstimmung der jeweiligen
Widmungen), darf in diesem Zusammenhang verwiesen werden. Die angetragene
Umwidmungsfläche ist durch den Bestand aufgeschlossen. Die Energieversorgung erfolgt
durch Oö. Netz AG.
Die gegenständliche Änderung Nr.3.56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 und die
Korrektur Nr.1.23 des ÖEK`s Nr. 1/2004 liegt daher sowohl nach § 36 Abs. 2 Oö. ROG 1994
im öffentlichen als auch im Interesse des Gemeinwohls und widerspricht nach § 18 Abs. 5
Oö. ROG 1994 daher auch nicht den Planungszielen der Marktgemeinde. Gemäß § 36 Abs. 4
Oö. ROG 1994 ist den von der Planänderung Betroffenen Gelegenheit zu geben, ihre
Stellungnahme innerhalb von 8 Wochen bei der Marktgemeinde einzubringen.
Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes
Nr. 3/2004 gemäß § 36 Abs. 3 und der Änderung des ÖEK`s nach § 18 Abs. 7 Oö. ROG 1994
könnte daher vom Gemeinderat positiv erledigt werden. Mit der geplanten Umwidmung
erfolgt auch eine auf den Umgebungsbereich angepasste Änderung des rechtswirksamen
Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2004. In diesem Zusammenhang wird auf die positive
Stellungnahme des Ortsplaners vom 23.11.2015 verwiesen, die dem Gemeindevorstand durch
Verlesung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht worden ist.
Der Gemeinderat hat bei seinem Beschluss auch eine Abwägung der öffentlichen Interessen
(z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen
des Anregungswerbers vorgenommen.
Unwirtschaftliche Aufwendungen nach § 21 Abs. 1 Oö. ROG 1994 für Verkehrs-, Energie
und sonstige Versorgung für deren Aufschließung sind nicht erforderlich. Die vorgesehene
Freifläche für Nebengebäude eignet sich für den entsprechenden Zweck. Durch die
Umwidmung werden Interessen Dritter nicht verletzt.
Entschädigungsansprüche nach § 38 Oö. ROG 1994 gegenüber der Marktgemeinde werden
durch die gegenständliche Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Nr.
3/2004 und des ÖEK`s nicht ausgelöst.
Vom Schriftführer wird mitgeteilt, dass unter der Voraussetzung eines positiven Beschlusses
des Gemeinderates nunmehr die Änderung Nr. 3. 56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004
gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 und die Korrektur Nr. 1.23
des ÖEK`s nach § 18 Abs. 7 Oö. ROG 1994 vom Gemeinderat positiv erledigt werden
könnte.
Berichterstatter Holl stellt den Antrag, dass die Änderung Nr. 3.56 des
Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2004 und die Korrektur Nr. 1.23 des ÖEK Nr. 1/2004 sowie
diese im Entwurf des Ortsplaners mit seiner Stellungnahme jeweils vom 23.11.2015 vorliegt
und mit dem Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung für
Änderung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 33 Abs. 2 und § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994
vom Gemeinderat beschlossen und der notwendige Grundsatzbeschluss zur Einleitung des
Verfahrens, gefasst werden soll.
Die Planungskosten des Ortsplaners werden im Sinne der schriftlich eingebrachten Eingabe
vom 12.11.2015 vom Anregungswerber Manfred Kohl, Sonnleiten 6 übernommen und direkt
mit dem Ortsplaner verrechnet (§ 35 Oö. ROG-Novelle 2015, LGBl. Nr. 69/2015).
Der Vorsitzende stellt seinen Bericht und Antrag zur Diskussion und ersucht um
Wortmeldungen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der Vorsitzende über seinen
Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.
Der Antrag wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 2
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Nachtragsvoranschlag 2015 zur Beratung und
Beschlussfassung vorliegt. Im Nachtragsvoranschlag konnte ein SOLL-Überschuss von €
47.200,-- ausgewiesen werden. Dies war hauptsächlich durch Mehreinnahmen bei der
Finanzzuweisung nach § 21 FAG. 2008 (2. Verteilungsvorgang) in der Höhe von € 101.900,-möglich. Im Finanzjahr 2015 haben sich auch einige unbedingt notwendige Mehrausgaben im
Laufe des Haushaltsjahres ergeben. Die davon betroffenen Ansätze wurden im
Nachtragsvoranschlag entsprechend berichtigt bzw. abgeändert. Aufgrund der vorliegenden
Zahlen ist eine sparsame, zweckmäßige und wirtschaftliche Handlungsweise der
Marktgemeinde erkennbar. Man ist bemüht, die Bestimmungen des § 75 Abs. 5 bzw. § 79 der
O.Ö. Gemeindeordnung einzuhalten. Zu erwähnen ist, dass Zuführungen an den
außerordentlichen Haushalt bei den Vorhaben TSV Ottnang Zubau an die bestehende
Turnhalle und Errichtung Veranstaltungspavillon Bruckmühl sowie zweckgebundene
Anschlussgebühren vorgenommen werden konnten.
Der Bürgermeister bringt die wesentlichsten Ansatzkorrekturen im Nachtragsvoranschlag
2015 laut vorliegendem Bericht zur Kenntnis. Im ordentlichen Haushalt stehen
Gesamteinnahmen in der Höhe von € 6,462.800,-- Ausgaben von € 6,415.600,-- gegenüber,
sodass sich der bereits erwähnte Überschuss von € 47.200,-- ergibt. Im außerordentlichen
Haushalt stehen präliminierter Einnahmen in der Höhe von € 3,220.000,-- Ausgaben in der
Höhe von € 3,340.100,-- gegenüber, sodass hier ein Abgang von € 120.100,-- besteht. Dieser
Abgang betrifft die Vorhaben Errichtung Gemeindezentrum mit € 112.700,--, Errichtung
Veranstaltungspavillon Bruckmühl mit € 161.100,--, die Asphaltierung von Siedlungsstraßen
mit € 25.600,-- und die Wasserleitungserweiterung Kropfling-Deisenham mit € 133.400,--.
Ein Überschuss besteht bei der Zwischenfinanzierung Veranstaltungspavillon Bruckmühl mit
€ 200.000,-- und Errichtung Alten- und Pflegeheim mit € 112.700,--.
Vom Bürgermeister wird darauf hingewiesen, dass im außerordentlichen Haushalt das
Einzeldeckungsprinzip für die einzelnen Vorhaben anzuwenden ist und daher bei einigen ein
Abgang und bei anderen ein Überschuss ausgewiesen ist. Die Finanzierung der
außerordentlichen Vorhaben ist zum Großteil nur mit Landes- und Bedarfszuweisungsmittel
möglich. Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt in der Höhe von € 59.700,-- konnten
veranschlagt werden. In diesem Betrag sind auch zweckgebundene Anschlussgebühren bzw.
Interessentenbeiträge enthalten. Die Erläuterungen zu den einzelnen Vorhaben werden dem
Gemeinderat vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht.
Vizebürgermeister Slezina merkt an, dass der im Nachtragsvoranschlag ausgewiesene
Überschuss nur durch die sparsame Ausgabenpolitik des Herrn Altbürgermeister
Senzenberger erwirtschaftet werden konnte.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der vorliegende Nachtragsvoranschlag 2015
beschlossen werden soll.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 3
Vizebürgermeister Slezina berichtet, dass vom Gemeinderat die Hebesätze zur Einhebung der
Gemeindeabgaben für das kommende Finanzjahr 2016 so zeitgerecht festzusetzen sind, dass
diese unter Berücksichtigung der öffentlichen Kundmachungsfrist mit 01.01.2016 in Kraft
treten können.
Er ersucht den Amtsleiter, die vorbereitete Kundmachung über die Festsetzung dieser
Hebesätze für die Gemeindeabgaben dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.
Vizebürgermeister Slezina stellt anschließend folgenden Antrag:
„Für das Finanzjahr 2016 sollen vom Gemeinderat nachstehende Hebesätze für
Gemeindeabgaben festgesetzt werden und mit 01.01.2016 in Wirksamkeit treten:
der Grundsteuer für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) sowie der Grundsteuer für
Grundstücke (B) einheitlich mit ....................... 500 v.H. des Steuermessbetrages
der Hundeabgabe mit ........................................
€ 21,80 für den Hund
€ 1,45 für Wachhunde
der Kanalbenützungsgebühr mit .......................
lt. Verordnung
der Wasserbezugsgebühr mit ............................
lt. Verordnung
und der Abfallgebühr mit ..................................
lt. Verordnung
Das Entgelt für die Hundemarke wird mit € 2,-- festgelegt.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 4
Der Bürgermeister berichtet, dass zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der
Gemeindekasse im Sinne des § 83 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 ein Kassenkredit
aufgenommen werden soll. Dafür wurden die ortsansässigen Geldinstitute die Raiffeisenbank
Ottnang-Wolfsegg und die Allgemeine Sparkasse O.Ö. zur Anbotlegung eingeladen. Zur
Berechnung der Zinsen wurde der 3-Monats-Euribor herangezogen. Auf diesem
Zinssatzindikator wird von der Raiffeisenbank ein Aufschlag von 0,59 %Punkte und von der
Allgemeinen Sparkasse O.Ö. ein Aufschlag von 0,68 % zur Verrechnung gebracht. Die
jeweilige Zinsanpassung erfolgt vierteljährlich. Die Höhe des Kassenkredites soll so wie im
Vorjahr mit € 1,000.000,-- festgesetzt werden. Begründet wird dies damit, dass durch die
geplante Inbetriebnahme des Alten- und Pflegeheimes im Herbst 2016 wahrscheinlich
verschiedene Zahlungen anfallen werden, die erst in späterer Folge durch Vorschreibung der
Gebühren abgedeckt werden können. Hier wird kurzfristig mit den vorhandenen
Finanzmitteln nicht das Auslangen gefunden werden können. Der Kassenkredit wird jedoch
immer nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in Anspruch genommen werden. Durch den
geringeren Aufschlag beim vorliegenden Angebot der Raiffeisenbank von 0,59 % soll mit
diesem Kreditinstitut die Vereinbarung für den Kassenkredit abgeschlossen werden. Da fast
der gänzliche Zahlungsverkehr auch mit dieser Bank abgewickelt wird, ist auch der Vorteil
gegeben, dass eine termingerechte Abstimmung der Kontobewegungen möglich ist.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Kassenkredit in Höhe von € 1,000.000,-- bei der
Raiffeisenbank Ottnang-Wolfsegg unter Zugrundelegung des 3-Monats-Euribors zuzüglich
einem Aufschlag von 0,59 %Punkten aufgenommen werden soll. Die Zinsanpassung wird
vierteljährlich vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode vorgenommen.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 5
Vizebürgermeister Slezina teilt mit, dass aufgrund der Vorgaben des Landes eine Anpassung
der Kanalgebühren vorzunehmen ist. Er ersucht den Amtsleiter um entsprechende
Erläuterungen.
Der Amtsleiter führt aus, dass der Erlass des Amtes der O.Ö. Landesregierung,
IKD(Gem)511001/427-2015-Pra/Kai/Ws vom 13. November 2015 für die Erstellung der
Voranschläge der Gemeinden und Sozialhilfeverbände für das Finanzjahr 2016 auch eine
Anhebung
der
Anschlussgebühr
sowie
der
Benützungsgebühr
bei
Abwasserbeseitigungsanlagen auf ein Mindestmaß vorsieht. Entsprechend dem Beschluss der
O.Ö. Landesregierung vom 6. Juni 2005 im Rahmen der Förderungsrichtlinien des Landes
O.Ö. für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft ist daher die Mindestanschlussgebühr ab
1. Jänner 2016 bei den Abwasserbeseitigungsanlagen auf € 3.207,- excl. MWSt. anzuheben.
Diese Mindestanschlussgebühr darf aufgrund der Förderungsrichtlinien der O.Ö.
Landesregierung nicht unterschritten werden. Ab 1. Jänner 2016 ist daher die
Mindestanschlussgebühr mit € 3.528,-- inkl. 10 % MWSt. festzusetzen. Die
Kanalanschlussgebühr pro m² der Bemessungsgrundlage beträgt € 23,52 inkl. MWSt. Diese
Erhöhung entspricht einem Ausmaß von 1,21 %.
Im zitierten Erlass wird darauf hingewiesen, dass bei der Benützungsgebühr durch die
Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung aus den Betriebskosten, der
Abschreibung, dem Zinsaufwand und den kalkulatorischen Kosten eine Kostendeckung
anzustreben ist. Die O.Ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2015
beschlossen, dass die Anhebung der Mindestbenützungsgebühren für die Wasserversorgungsund Abwasserentsorgungsanlagen ab dem Jahr 2016 bis einschließlich 2021 auf Basis der
Entwicklung des Verbraucherpreisindexes 1986 in den vergangenen zwölf Monaten
festgesetzt wird, sofern diese mindestens 2 % beträgt. Liegt die Steigerung des
Verbraucherpreisindexes 1986 unter 2 %, so werden die Mindestgebührensätze als Ausgleich
zur jährlichen Degression der Förderungszuschüsse gemäß UFG. 1993 um 2 % erhöht. Im
Voranschlagserlass wird wiederum darauf hingewiesen, dass sich jene Gemeinden, die ihren
ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und für dessen Ausgleich
Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, eine Benützungsgebühr einzuheben ist, die unter
Beachtung der Bestimmungen des § 15 Abs. 3 Z. 4 FAG. 2008 um mindestens € 0,20 über der
Mindestgebühr des Landes liegen muss.
Vom Amtsleiter wird die Abänderung der Verordnung zur Verlesung gebracht.
VizebürgermeisterSlezina
führt
aus,
dass
im
Voranschlagserlass
eine
Mindestbenützungsgebühr von € 3,97 vorgesehen ist, aktuell liegt diese bei € 4,16 inkl. USt.
und künftig würde sich diese auf € 4,19 belaufen. Dies würde eine Benützungsgebühr
ergeben, die um € 0,22 über der vom Land geforderten Erhöhung liegt.
Vizebürgermeister Slezina stellt den Antrag, dass die Anschlussgebühr auf die vom Land
vorgegebene Erhöhung angepasst werden soll. Bei der Benützungsgebühr spricht sich die
SPÖ-Fraktion dafür aus, dass die bisherige Benützungsgebühr beibehalten werden soll.
Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass im vergangenen Jahr keine Erhöhung der
Kanalbenützungsgebühr erfolgt ist und wahrscheinlich durch die Inbetriebnahme des Altenund Pflegeheimes die Marktgemeinde Ottnang a.H. eine Abgangsgemeinde werden wird.
Durch diesem Umstand wäre man sowieso verpflichtet, die Gebühren an das
Mindesterfordernis des Landes anzugleichen.
Vizebürgermeister Slezina stellt dazu fest, dass Ottnang a.H. derzeit noch keine
Abgangsgemeinde ist und daher eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr um € 0,03 nicht
erforderlich ist.
Der Amtsleiter informiert, dass der Voranschlag für das Jahr 2016 noch nicht erstellt wurde
und daher auch nicht absehbar ist, ob ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Sollte
durch den Betrieb des Alten- und Pflegeheimes die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages
erforderlich werden und sich dabei ein Abgang ergeben, wäre man gezwungen, eine
Anpassung der Gebühren während des laufenden Jahres vorzunehmen.
Als Kompromiss, damit dem vom Land geforderten Aufschlag von € 0,20 über den
Mindestgebühren Folge geleistet wird, stellt GR. Peter Helml den Antrag, dass einer
Erhöhung anstatt € 4,19 auf € 4,17 inkl. USt. zu gestimmt werden soll.
Der Amtsleiter führt dazu aus, dass mit dieser Erhöhung den vom Land geforderten
Richtlinien nicht Folge getragen wird. Die vom Land angegebene Mindestbenützungsgebühr
von € 3,61 pro m³ bei Abwasserbeseitigungsanlagen ist vor Hinzurechnung der 10 %igen
Umsatzsteuer um die geforderten € 0,20 zu erhöhen. Dadurch kommt man auf eine
Mindestgebühr von € 4,19 pro m³.
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass vom Gemeinderat nachstehende
Verordnung beschlossen werden soll:
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ottnang a.H. vom 10.12.2015, womit die vom
Gemeinderat am 1.12.2011 erlassene und am 29.11.2012, 28.11.2013 bzw. 4.12.2014
abgeänderte Kanalgebührenordnung wie folgt abgeändert wird:
§ 2 Abs. 1 hat wie folgt zu lauten:
Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² Bemessungsgrundlage
nach Abs. 2 € 23,52 mindestens aber € 3.528,-- jeweils inkl. 10 % Umsatzsteuer.
§ 4 Abs. 2 u. 4 hat wie folgt zu lauten:
(2) Diese Kanalbenützungsgebühr beträgt für die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke pro m³ bezogenen Wassers:
ab 1.1.2016 € 4,19 inkl. 10 % Umsatzsteuer.
Bei Grundstücken, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht angeschlossen
sind, besteht über Antrag des Grundstückseigentümers die Möglichkeit, die
Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch aus der eigenen Wasserversorgungsanlage (Trink- u. Brauchwasser) zu berechnen. Die Mengenfeststellung des aus der privaten
Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers wird durch eine geeignete Messvorrichtung
(Wasserzähler) vorgenommen. Die Messvorrichtung wird gegen Vorschreibung der nach der
Wassergebührenordnung jeweils gültigen Wasserzählergebühr von der Gemeinde beigestellt.
Die jährliche Kanalbenützungsgebühr beträgt in diesem Falle:
ab 1.1.2016 €4,19 inkl. 10 % Umsatzsteuer.
(4) Die jährliche Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur
Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 500 m² Grund- bzw.
Bemessungsgrundlagenfläche gem. § 2 mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene
öffentliche Kanalnetz:
ab 1.1.2016 € 22,93 inkl. 10 % Umsatzsteuer.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Wirksamkeit.
Der Bürgermeister lässt über seinen zuletzt gestellten Antrag durch Erheben der Hand
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
17 Stimmen für den Antrag (ÖVP-, FPÖ- u. GRÜNEN-Fraktion)
7 Gegenstimmen (Vizeb.Slezina, Silvia Helml, Peter Helml,
Thell, Breit, Müller, Varga)
1 Stimmenthaltung = Gegenstimme (Paulik)
Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen.
Zu Punkt 6
Vizebürgermeister Slezina teilt weiters mit, dass laut bereits beim vorhergehenden
Tagesordnungspunkt zitierten Erlass auch bei den Wasserversorgungsanlagen, sowohl bei der
Anschlussgebühr als auch bei der Benützungsgebühr eine Anpassung ab 01.01.2016
vorzunehmen ist.
Auch hier stellt Vizebürgermeister Slezina den Antrag, dass die Anhebung der
Mindestanschlussgebühr vorgenommen werden soll. Bei der Benützungsgebühr spricht er
sich für keine Erhöhung aus.
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass vom Gemeinderat nachstehende
Verordnung beschlossen werden soll:
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ottnang a.H. vom 10.12.2015, womit die vom
Gemeinderat am 18.11.1998 erlassene und am 16.01.2001, 03.07.2001, 29.01.2002,
10.12.2002, 11.12.2003, 09.12.2004, 04.10.2005, 04.12.2006, 04.12.2007, 02.12.2008,
25.11.2010, 1.12.2011, 29.11.2012, 28.11.2013 bzw. 4.12.2014
abgeänderte
Wassergebührenordnung wie folgt neuerlich abgeändert wird:
§ 2 Abs. 1 hat wie folgt zu lauten:
Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m2 der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 € 14,10 mindestens aber € 2.115,-- jeweils inkl. 10 % Ust.
§ 2 Abs. 3 hat wie folgt zu lauten:
Die Wasserleitungsanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt € 2.115,-- inkl. 10%
Ust.
§ 4 Abs. 1 u. 3 hat wie folgt zu lauten:
(1)Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben
für den Wasserbezug eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Diese beträgt ab
1.1.2016
€ 1,84 pro m3 Wasserverbrauch inkl. 10% Umsatzsteuer
Der Wasserzähler wird von der Gemeinde gegen Entrichtung einer Wasserzählergebühr
beigestellt. Diese beträgt monatlich
für einen 3 m3-Wasserzähler € 1,45 inkl. 10 % Umsatzsteuer
für einen 7 m3-Wasserzähler € 1,82 inkl. 10 % Umsatzsteuer
für einen 20 m3-Wasserzähler € 2,91 inkl. 10 % Umsatzsteuer
und ist vom Grundstückseigentümer zu entrichten.
Können bei unbebauten Grundstücken (Bauparzellen) Wasserzähler von der Gemeinde
vorerst nicht eingebaut werden, so ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten.
Diese beträgt monatlich:
ab 1.1.2016 € 12,67 inkl. 10 % Umsatzsteuer
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Wirksamkeit.
Der Bürgermeister lässt über seinen zuletzt gestellten Antrag durch Erheben der Hand
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
17 Stimmen für den Antrag (ÖVP-, FPÖ- u. GRÜNEN-Fraktion)
7 Gegenstimmen (Vizeb.Slezina, Silvia Helml, Peter Helml,
Thell, Breit, Müller, Varga)
1 Stimmenthaltung = Gegenstimme (Paulik)
Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen.
Zu Punkt 7
GR. BEd Hager berichtet, dass für Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der
Schulausstattung in den Volksschulen Ottnang, Bruckmühl und Thomasroith am 14.09.2015
von der Marktgemeinde ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln beim Land O.Ö.
eingebracht wurde. In diesem Zusammenhang werden Anschaffungen von Hard- und
Software
für
Klassenbzw.
EDV-Räume,
der
Breitbandinternetanschluss,
Ausstattungserfordernisse für Klassen und raumakustische Maßnahmen gefördert. Mit
Schreiben vom 30. September 2015 von der Direktion Inneres und Kommunales wurde die
Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln für diese qualitätsverbessernde Maßnahme
bewilligt. Eine entsprechende Finanzierungsdarstellung liegt nun zur Beschlussfassung durch
den Gemeinderat vor. Für die Aufwendungen in der Höhe von € 18.076,-- werden
Landesmittel aus dem Bildungsressort sowie Bedarfszuweisungsmittel aus dem
Gemeinderessort von je € 5.000,-- gewährt. Die Restfinanzierung ist von der Marktgemeinde
Ottnang a.H. aus Haushaltsmitteln aufzubringen.
GR. BEd Hager stellt den Antrag, dass die vorliegende Finanzierungsdarstellung fürdie
Verbesserung der Schulausstattung in den Pflichtschulen der Marktgemeinde Ottnang a.H.
vom Gemeinderat beschlossen werden soll:
2015
Gesamt
Anteilsbetrag o.H.
LZ. BGD
BZ, Schulbau
Summe:
8.076
5.000
5.000
18.076
8.076
5.000
5.000
18.076
GR. Paulik schließt sich diesem Antrag an und befürwortet ebenfalls die Vornahme einer
Qualitätsverbesserung in den Volksschulen.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 8
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Direktion Inneres
und Kommunales mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 eine abgeänderte
Finanzierungsdarstellung für das Projekt ÖTB-TSV Ottnang a.H. Zubau an die bestehende
Turnhalle für die Sektion Tennis eingelangt ist. Die seinerzeit bereits beschlossene
Finanzierungsdarstellung wurde dabei dahingehend korrigiert, dass die zu erbringende
Eigenleistung des TSV Ottnang a.H. um € 10.000,-- verringert wurde. Dafür werden
Bedarfszuweisungsmittel durch die Gemeinde Manning in der Höhe von € 10.000,-- für
dieses Vorhaben bereitgestellt. Im bereits erwähnten Schreiben wird darauf verwiesen, dass
die nun vorliegende Abänderung der Finanzierungsdarstellung durch Beschluss der jeweiligen
Gemeinde zu erfolgen hat. Anschließend ist darüber ein Protokollauszug der
Aufsichtsbehörde vorzulegen. Er bringt die Finanzierung dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Gemeinderatsersatzmitglied Breit weist darauf hin, dass dieses Vorhaben bereits in der
Funktionsperiode von Herrn Altbürgermeister Senzenberger in Angriff genommen wurde. Er
spricht sich für die Genehmigung dieser Finanzierung aus.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass folgende Finanzierungsdarstellung für das vorhin
erwähnte Projekt des TSV Ottnang a.H., durch Beschluss des Gemeinderates angenommen
werden soll.
2015
Gesamt
Anteilsbetrag o.H. (Ottnang a.H.)
LZ, Sport (Ottnang a.H.)
BZ-Mittel (Manning)
BZ-Mittel (Ottnang a.H.)
Eigenleistung TSV
36.750
36.750
10.000
36.750
26.750
36.750
36.750
10.000
36.750
26.750
Summe:
147.000147.000
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 9
Der Bürgermeister informiert, dass vom Gemeinderat letztmals am 1. Juli 2008 eine
Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde Ottnang a.H. beschlossen wurde. In
der Zwischenzeit sind durch die Novellierung der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 gesetzliche
Änderungen eingetreten. Der O.Ö. Gemeindebund hat daher die Mustergeschäftsordnung
überarbeitet und neu aufgelegt. Das Amt der O.Ö. Landesregierung, Direktion Inneres und
Kommunales weist im Schreiben vom 19. Oktober 2015, IKD(Gem)-020170/10-2015-Ra,
darauf hin, dass die Gemeinden die Geschäftsordnungen für die Kollegialorgane an die
derzeitige Gesetzeslage anzupassen haben. Empfohlen wird den Gemeinden, sich dabei der
neuen Mustergeschäftsordnung des Gemeindebundes zu bedienen. Nach Beschlussfassung
und Kundmachung wird jedem Gemeinderatsmitglied eine derartige Verordnung
ausgehändigt werden. Er gibt bekannt, dass die vorliegende Mustergeschäftsordnung dem
Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen ist. Der Gemeinderat spricht sich
einstimmig gegen eine Verlesung dieser Mustergeschäftsordnung aus.
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass vom Gemeinderat die vorliegende
Mustergeschäftsordnung des O.Ö. Gemeindebundes beschlossen werden soll.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
24 Stimmen für den Antrag
1 Stimmenthaltung = Gegenstimme (Silvia Helml)
Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen.
Zu Punkt 10
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Verordnungsprüfung zur Auflassung eines Teiles
der Wegparzelle Nr. 4987, EZ. 960, KG.-50202 Bruckmühl im Ausmaß von 78 m² keine
Gesetzwidrigkeit ergeben hat. Nun soll diese Fläche den Ehegatten Gutmann veräußert
werden. Die Marktgemeinde erhält im Gegenzug eine Fläche von 33 m² aus der Parz.Nr.
806/5. Durch den Erwerb dieser Fläche wird es in Zukunft möglich sein, dass der
Gemeindesaal über den bestehenden Stiegenaufgang ohne Benützung eines fremden
Grundstückes erreicht werden kann. Eine Vermessungsurkunde des Dipl.Ing. Herbert Ahrer
über die geplante Grundteilung zwischen der Familie Gutmann und der Marktgemeinde
Ottnang a.H. liegt vor. Nun soll ein Kaufvertrag abgeschlossen und in späterer Folge die
entsprechenden Grundbuchsamtshandlungen vorgenommen werden. Ein Vertragsentwurf
wurde von Rechtsanwalt Mag. Christian Schönhuber ausgearbeitet und er ersucht den
Amtsleiter diesen dem Gemeinderat zur Verlesung zu bringen.
Der Bürgermeister stellt sodann den Antrag, dass der vorliegende Kaufvertrag zwischen der
Marktgemeinde Ottnang a.H. und den Ehegatten Gutmann beschlossen werden soll.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 11
Der Bürgermeister berichtet, dass von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck der Bericht
zur Prüfung des Rechnungsabschlusses 2014 eingegangen ist und dieser dem Gemeinderat in
der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen ist. Es wird festgehalten, dass der ordentliche
Haushalt im Finanzjahr 2014 einen Überschuss in der Höhe von € 124.951,-- ausweist. Zu
diesem positiven Ergebnis hat vor allem die gute Entwicklung der Einnahmen bei den
Ertragsanteilen beigetragen. Auch war die Marktgemeinde in der Lage wesentliche
Anteilsbeträge für die außerordentlichen Vorhaben Errichtung Alten- und Pflegeheim mit
Gemeindezentrum, die Krabbelstube und die Sanierung des FF. Hauses in Bruckmühl
aufzubringen. Durch Minderausgaben beim Winterdienst, Einsparungen bei den Brennstoffen
und Rückersätze aus der Betriebskostenabrechnung des Wasserverbandes war es möglich,
höhere Ausgaben für Straßeninstandhaltungen zu tätigen. Es wird aber trotzdem darauf
hingewiesen, dass die Marktgemeinde weiterhin auf ihr Leistungsvermögen und auf die
Finanzierbarkeit der geplanten Vorhaben zu achten hat. Im vorliegenden Prüfungsbericht wird
eine Entwicklung der wesentlichen Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum
Rechnungsabschluss des Vorjahres dargestellt. Beim Ausblick auf die nächsten Jahre geht
man davon aus, dass bei annähernd gleichbleibender Konjunktur ein Haushaltsausgleich
möglich sein wird. Durch die Aufnahme des Betriebes im Alten- und Pflegeheim wird man
jedoch künftig wesentliche Einschränkungen im finanziellen Handlungsspielraum
entgegensehen müssen. Die Investitionen betrugen im Jahr 2014 insgesamt rd. € 61.668,--.
Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden im vergangenen Jahr € 273.823,-- aufgewendet,
welche weit über dem Fünfjahresdurchschnitt liegen. Bei den freiwilligen Ausgaben wird auf
die Einhaltung des 15 Eurorahmens hingewiesen. Der Stand bei den Rücklagen zu Ende des
Jahres 2014 beziffert sich mit € 710.824,--, wobei der Großteil zweckgebundene Mittel sind.
Bei Steuern und Gebühren gibt es keine wesentlichen Rückstände. Bei der Betrachtung des
Schuldendienstes wird festgehalten, dass die Prokopfverschuldung je Einwohner € 1.360,-beträgt. Ein Kassenkredit im Jahr 2014 wurde nicht beansprucht. Die Personalkosten belaufen
sich auf 22,3 % der Jahreseinnahmen. Dazu wird angemerkt, dass das Personal in der
Allgemeinen Verwaltung im überwiegenden Maß ein hohes Dienstalter aufweist und dies
daher für den vergleichsweise hohen Prozentsatz verantwortlich ist. Beim Feuerwehrwesen
wird wieder darauf hingewiesen, dass die Gemeinde 3,02 Euro pro Einwohner über dem
Bezirksdurchschnitt liegt. Die im Rechnungsabschlussbericht angegebenen Erläuterungen zu
den außerordentlichen Vorhaben werden in diesem Prüfbericht grundsätzlich bestätigt. Es
wird jedoch darauf hingewiesen, dass die politischen Entscheidungsträger gefordert sind, neue
Vorhaben erst nach Fertigstellung und Ausfinanzierung der Projekte und nach Maßgabe der
vorhandenen finanziellen Mittel auch unter Berücksichtigung der Folgekosten zu realisieren.
Im Rechnungsabschluss ergibt sich ein positives Maastrichtergebnis von € 341.931,--.
Der vom Bürgermeister dem Gemeinderat vollinhaltlichzur Verlesung gebrachte Bericht über
die Prüfung des Rechnungsabschlusses, betreffend das Finanzjahr 2014 wird vom
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 12
GR. Schneider gibt bekannt, dass für den Personalbeirat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben
drei Dienstnehmervertreter, die vom Gemeinderat auf die Dauer seiner Funktionsperiode
bestellt werden, namhaft zu machen sind. Da die Funktionsperiode mit der konstituierenden
Sitzung neu begonnen hat, ist daher auch diese Bestellung vorzunehmen. Von der
Personalvertretung/Dienststellenausschuss liegt ein Vorschlag für die Entsendung neuer
Mitglieder in den Personalbeirat als Dienstnehmervertreter bzw. Ersatzmitglieder vor.
Das Schreiben der Personalvertretung vom 19.11.2015 wird sodann dem Gemeinderat
volllinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Mitglieder werden laut O.Ö.
Gemeindebedienstetengesetz 2001 auf die Dauer der Funktionsperiode des jeweiligen
Gemeinderates bestellt.
GR. Schneider stellt den Antrag, dass nachstehende Dienstnehmervertreter (Mitglieder und
Ersatzmitglieder) in den Personalbeirat entsandt werden sollen.
Mitglieder:
Ersatzmitglieder:
Herwig Dworschak, Alfred Obermair, Karl Kurzböck
Günter Grösswang, Christine Mattischek, Silvia Ulrike Hopl
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag
wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.
Zu Punkt 13
GR. Dipl.Ing. Hörmandinger berichtet, dass am 2. Dezember 2015 eine Sitzung des
Prüfungsausschusses mit den Tagesordnungspunkten Kassaprüfung, Belegsprüfung und
Allfälliges stattgefunden hat. Da es seine erste Ausschusssitzung als Obmann war, möchte er
den Gemeinderat etwas eingehender über die vorgenommene Prüfungstätigkeit informieren.
Bei der Kassaprüfung konnte die ordnungsgemäße Verwahrung des Bargeldes festgestellt
werden. Auch das erforderliche Vieraugenprinzip durch die Gegensperre des Kassensafes
wird angewandt. Die Bargeldbestände beim SOLL und IST haben keine Abweichungen
ergeben. Weiters wurden bei den Guthaben auf den Girokonten die Übereinstimmung mit den
zu führenden Tagesabschlussbüchern festgestellt. Auch die erforderlichen Unterschriften sind
auf den dafür vorgesehenen Abschlüssen vorhanden. Dies lässt auf die laufende Überwachung
der Geschäftsgebarung schließen. In weiterer Folge wurden die laut Prüfungsspiegel
vorgesehenen Punkte, wie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verrechnung und die
Prüfung der Belege vorgenommen. Es wird dazu bemerkt, dass sämtliche Bücher und
Aufzeichnungen EDV-mäßig geführt werden. Ungebuchte Belege waren keine vorhanden. In
der Buchhaltung wird mit dem Programm Easy-Archiv gearbeitet, wobei die notwendigen
Freigaben auf elektronischem Wege erfolgen. Das Inventar wird nicht laufend, sondern
einmal im Jahr im Zuge der Rechnungsabschlusserstellung aufgenommen. Bei der
Belegsprüfung wurden hauptsächlich die Belege des Finanzjahres 2015 der Volksschulen
Ottnang, Bruckmühl und Thomasroith stichprobenartig geprüft. Von GR. Schmid wurde
bemerkt, dass bei der Stromabrechnung der Haushaltstarif zur Verrechnung gebracht wird. Da
die Marktgemeinde Ottnang a.H. als Großabnehmer einzustufen ist, wäre ein günstigerer Tarif
anzustreben. Als Prüfungsausschussobmann hat er sich bei dieser Sitzung über die Einholung
von Angeboten bei diversen Anschaffungen erkundigt. In den sonstigen
Prüfungsbemerkungen wird festgehalten, dass eine Besichtigung des Alten- und Pflegeheimes
durch den Prüfungsausschuss vorgenommen werden soll. Außerdem wird von ihm angeregt,
die Mitgliederzahl im Prüfungsausschuss an den Gemeindevorstand anzupassen, da dadurch
eine ungerade Zahl für eine Beschlussfassung gegeben wäre. Der Bürgermeister wird
diesbezüglich um Prüfung dieser Möglichkeit ersucht. Im Prüfungsbericht wird von Mag.
Pohn festgehalten, dass bei der Budgeterstellung für das Finanzjahr 2016 Auskunft über die
Baukosten und die zu erwartende jährliche Rate beim Alten- und Pflegeheim gegeben werden
soll.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass derzeit noch keine Zahlen betreffend Alten- und
Pflegeheim vorliegen.
Der Prüfungsausschussobmann bringt zum Ausdruck, dass er sich Antworten zu den vom
Prüfungsausschuss gestellten Fragen erwartet.
Der Amtsleiter geht auf die festgestellte Tarifgestaltung bei den Stromkosten ein und teilt mit,
dass die Marktgemeinde für den Energiebezug einen Kommunaltarif, der für sämtliche O.Ö.
Gemeinden zur Anwendung gelangt, bekommt. Außerdem wird auf den Energiepreis noch ein
Rabatt von 40 % gewährt. Der sich dadurch ergebende Energiepreis beläuft sich auf €
0,04788 pro kW und ist mit Privatstromanbietern ungefähr gleichzusetzen. Mit der Energie
AG wurde ein Zweijahresvertrag abgeschlossen. Er weist auch darauf hin, dass bei
Leitungsverlegungen immer wieder Synergien mit der Energie AG getroffen werden können.
Vom Prüfungsausschussobmann wird dennoch darauf hingewiesen, dass bei anfallenden
Stromkosten von € 90.000,-- in zwei Jahren eine Anboteinholungsinnvoll wäre. Da die
Netzkosten immer an die Energie AG fließen werden, ist er der Ansicht, dass auch bei
künftigen Grabungsarbeiten eine Zusammenarbeit von Seiten der Energie AG unterstützt
wird.
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Prüfungsbericht vom 2.
Dezember 2015 so wie er vorliegt, zur Kenntnis genommen wird.
Zu Punkt 14
Der Bürgermeister teilt mit, dass sich der Gemeinderat vor Eintritt in die Tagesordnung dafür
ausgesprochen hat, dass der von der FPÖ-Fraktion eingebrachte Dringlichkeitsantrag unter
dem Tagesordnungspunkt Allfälliges behandelt wird. Er bringt diesen Dringlichkeitsantrag
dem Gemeinderat nochmals vollinhaltlich zur Kenntnis und ersucht gleichzeitig Herrn
Gemeindevorstand Thomas Holl darüber Bericht zu erstatten.
GV. Holl gibt bekannt, dass Herr Markus Starlinger von seiner am 01.07.2015 eingebrachten
Kündigung des Pachtverhältnisses für die Liegenschaft Thomasroither Straße 12 zurücktritt.
Dieses Rücktrittsgesuch ist am heutigen Tag bei der Marktgemeinde Ottnang a.H. eingelangt.
In diesem Schreiben ersucht er, das bestehende Pachtverhältnis in der vereinbarten Art und
Weise aufrecht zu halten. Er bringt dieses Schreiben vollinhaltlich zur Verlesung und ersucht
den Gemeinderat diesem Ansuchen zuzustimmen.
GV. Holl stellt den Antrag, dassvom Gemeinderat der Beschluss gefasst werden soll, dem
eingebrachten Rücktrittsansuchen von Herrn Markus Starlinger stattzugeben. Das
Pachtverhältnis für die Liegenschaft Thomasroither Straße 12, soll so wie seinerzeit
abgeschlossen, beibehalten werden.
Vizebürgermeister Slezina stellt hierbei die Frage, warum die Ausschreibung dieser
Verpachtung in den Regionalzeitungen Tips und Rundschau stattgefunden hat. Gibt der
Gemeinderat dem Rücktrittsansuchen des Herrn Starlinger statt, möchte er außerdem wissen,
wie man mit jenen Ansuchen vorgeht, die bereits vorliegen bzw. aufgrund dieser Annoncen
einlangen. Außerdem wäre rechtlich zu klären, ob ein Rücktritt von der Beendigung des
Pachtverhältnisses möglich ist.
Der Amtsleiter teilt mit, dass aufgrund der Inserate in den Regionalzeitungen noch keine
Ansuchen eingelangt sind. Auch die von Herrn Starlinger beantragte Kündigung des
Pachtverhältnisses mit Ende des Jahres 2015 ist noch nicht wirksam.
Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat darüber, dass er sich bei der IKD rechtlich
darüber informiert hat, ob dem Rücktrittsansuchen von Herrn Starlinger durch Beschluss des
Gemeinderates entsprochen werden kann. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass aus rechtlicher
Sicht nichts dagegen spricht. Er kann sich daher dem Antrag von GV. Holl anschließen.
Dadurch wäre eine lückenlose Weiterführung dieses Gastgewerbebetriebes im Sinne der
Gemeindebevölkerung von Thomasroith möglich.
GV. Helml ersucht, das eingebrachte Rücktrittsansuchen von Herrn Starlinger nochmals zu
verlesen. Sie möchte wissen, ob bekannt ist, welche Beweggründe für die damalige
Kündigung bzw. für den schlussendlich mitgeteilten Rücktritt ausschlaggebend waren.
Der Bürgermeister führt dazu aus, dass seines Wissens nach Herr Starlinger bei der Fa. Ei2
vollbeschäftigt ist und die zusätzliche Belastung durch das Gastgewerbe ihn damals dazu
bewogen hat, das Pachtverhältnis zu beenden.
GR. Helml findet es wichtig, dass für die Gemeindebevölkerung gute Gasthäuser zur
Verfügung stehen. Außerdem sollte das Image der Gemeinde gewahrt werden. Er kann jedoch
diesem Antrag nicht zustimmen, da der damals gefasste Beschluss, diese Angelegenheit im
Unterausschuss zu behandeln, nicht eingehalten wurde. Seiner Ansicht nach sollte allen
Interessenten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Konzept zu präsentieren.
GR. Schmid hat erfahren, dass mit Ende des Jahres auch das Knappenstüberl geschlossen
werden soll. Aufgrund dieses Umstandes würde es daher in Thomasroith kein einziges
Gasthaus mehr geben. Er befürwortet eine Weiterführung des Pachtverhältnisses mit Herrn
Markus Starlinger.
Auch GR. Helml ist der Meinung, dass ein Zusperren des Arbeiterheimes Thomasroith nicht
erfolgen sollte. Er appelliert jedoch, dass eine ordnungsgemäße Vergabe dieses
Pachtverhältnisses vorgenommen werden soll.
GR. Dipl.Ing. Hörmandinger möchte wissen, ob eine Übergangslösung bis zur nächsten
Gemeinderatssitzung möglich wäre.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass bei Nichtannahme dieses Rücktrittsersuchens eine
Schließung mit 31. Dezember zu erfolgen hat.
GV. Helml fragt an, welche Pachtansuchen bereits vorliegen.
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass ein Ansuchen von Herrn Alkan Gökhan, eines von
Herrn Walter Hörletsberger und ein weiteres von Herrn Bernhard Wohlmuthervorliegt.
GR. Paulik möchte zum eingebrachten Konzept von Herrn Wohlmuther nähere Informationen
wissen.
Der Bürgermeister bringt daraufhin dem Gemeinderat das Unternehmensprofil und das
geplante Projekt näher zur Kenntnis.
Da sich die SPÖ-Fraktion in dieser Angelegenheit beraten möchte, ersucht Vizebürgermeister
Slezina um Unterbrechung der Sitzung.
Der Vorsitzende unterbricht daraufhin die Sitzung für die Dauer von 15 Minuten.
Nach dieser Sitzungsunterbrechung hält Vizebürgermeister Slezina fest, dass die vorliegenden
Bewerbungen nicht in Vergessenheit geraten sollten. Im Sinne der Bevölkerung ist auch die
SPÖ-Fraktion für eine Weiterführung des Gasthausbetriebes in Thomasroith.
GR. Helml bringt zum Ausdruck, dass ihm die gewählte Vorgehensweise nicht gefällt und er
wird sich daher bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt der Bürgermeister über den von GV.
Holl gestellten Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
21 Stimmen für den Antrag
4 Stimmenthaltungen = Gegenstimmen (Silvia u. Peter Helml,
Paulik, Ing. Hörmandinger)
Der Antrag gilt somit als mehrheitlich angenommen.
Zur Anfrage des Prüfungsausschusses bezüglich der zu erwartenden Kosten beim Alten- und
Pflegeheim, gibt der Bürgermeister bekannt, dass er sich diesbezüglich mit den dafür
Verantwortlichen bei der LAWOG in Verbindung setzen wird. Des Weiteren wird er für den
Gemeinderat einen Besichtigungstermin für das Alten- und Pflegeheim organisieren.
Der Bürgermeister teilt mit, dass der Abwasserverband Hausruck-Süd für diese
Funktionsperiode neue Mitglieder in den Abwasserverband Ager-West zu entsenden hätte. Da
jedoch der Abwasserverband Hausruck-Süd nur mehr formell besteht und dieser beim AgerWest gar nicht mehr aufscheint, sollten die in der konstituierenden Sitzung nominierten
Vertreter der Gemeinde direkt in den Abwasserverband Ager-West wechseln. Diese
Vorgangsweise wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister informiert weiters, dass von Altbürgermeister Senzenberger Bestätigungen
für die Zufahrt beim Gemeindesaal in Holzleithen an einige Personen ausgestellt wurden. Da
von Herrn Gutmann rechtliche Schritte gegen diese Personen eingeleitet wurden, wird die
Marktgemeinde die dabei anfallenden Kosten zu tragen haben. Diese belaufen sich im
Einzelfall auf ca. € 800,-- und beinhalten die Gerichts- und Anwaltskosten.
GV. Helml regt an, dass zur besseren Orientierung der Besucher des Gemeindesaales
Hinweisschilder für die Zufahrtsmöglichkeit angebracht werden sollten.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Fa. Pöllmann& Partner, Ladestationen für EFahrzeuge zum Preis von € 2.156,-- pro Station anbietet. Der Unterausschuss für Wirtschaft,
Technologie, Energie und Umwelt sollte daher mit dieser Angelegenheit befasst werden.
Frau Vizebürgermeisterin Kaltenbrunner findet die getroffene Entscheidung für die
Weiterführung des Wiaz’Hauses in Thomasroith gut. Den Bewerber Wohlmuther kennt sie,
da er auch bei den Gewerbestammtischen teilnimmt. Er ist in seinem Betriebszweig sehr
engagiert. Sie appelliert an den Gemeinderat dafür einzutreten, dass man beim
bevorstehenden Geschenkekauf nicht auf die Ottnanger Wirtschaft vergessen soll.
GR. Schneider teilt dem Gemeinderat mit, dass bei der konstituierenden Sitzung des
Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland Bürgermeister Zieher zum neuen Verbandsobmann
gewählt wurde. Für das kommende Jahr sind Instandhaltungsmaßnahmen bei den Güterwegen
Mansing und Kernleithen vorgesehen.
GR.Ing. Hörmandinger bedankt sich dafür, dass die im Gemeinderat vertretene kleinste
Fraktion, die Funktion des Prüfungsausschussobmannes erhalten hat. Er findet die heutige
Zusammenarbeit konstruktiv und man sollte sich auch in Zukunft auf Augenhöhe und mit
Respekt begegnen. Er wünscht sich für diese Legislaturperiode eine gute Zusammenarbeit der
Fraktionen.
GV. Holl weist auf den bevorstehenden Christkindlmarkt hin und würde sich als
Verantwortlicher über einen Besuch der Gemeinderäte freuen. Er wünscht den Fraktionen ein
besinnliches Weihnachtsfest.
Gemeinderatsersatzmitglied Breit stellt die Frage, ob durch den heutigen Abschluss des
Kaufvertrages mit der Familie Gutmann, das Zutrittsproblem beim Gemeindesaal in
Holzleithen als erledigt angesehen werden kann. Zur Ersichtlichmachung für die Besucher
könnten vielleicht Absperrbänder oder Absperrgitter angebracht werden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Gutmann mündlich zugesagt hat, dass er von Anzeigen
Abstand nehmen wird, wenn der Zugang zum Gemeindesaal über die Stiege vom
Grubengeistweg erfolgt.
GR. Paulik stellt die Anfrage, wie es in Bezug auf die Errichtung einer Krabbelstube weiter
geht.
Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass Gespräche mit Herrn LR. Hiegelsperger stattfinden
werden und dieses Vorhaben an oberster Stelle stehen wird.
Von GR. Thell wird die Parkplatzmisere in Thomasroith in der Nähe der Ordination von
Herrn Dr. Wimberger angesprochen.
Der Bürgermeister erklärt, dass dafür eine Lösung ausgearbeitet werden muss und
anschließend Parkplatzmarkierungen angebracht werden sollten.
GV. Helml wünscht den Anwesenden Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins
bevorstehende Neue Jahr.
Vizebürgermeister Slezina teilt mit, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass von Seiten der
Marktgemeinde eine Übernahme des Alten- und Pflegeheimes Ottnang durch den SHV
angedacht wird.
Der Bürgermeister bestätigt diesen Umstand. Durch die zu erwartenden Kosten für die
Marktgemeinde, wäre seiner Ansicht nach, dies die beste Lösung. Auch in der ÖVP-Fraktion
wurde jedoch darüber noch nicht diskutiert. Abschließend wünscht er allen Anwesenden ein
Frohes Weihnachtsfest.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21,45
Uhr die Gemeinderatssitzung.
Der Vorsitzende:
Die Schriftführer: