EILIG & WICHTIG | Entführungssache Emil : Rückführungs

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EILIG & WICHTIG | Entführungssache Emil
:
Rückführungs-Kassationsverfahren - Erneuter Rechtsbruch der
Ukraine
Von:
"Anatol
"<
@gmx.net>
An:
"BROK Elmar MdEP" <[email protected]>, "SCHROETER Hans-Ulrich von Dr."
<[email protected]>, "Karl-Georg WELLMANN MdB" <[email protected]>
CC:
Datum:
10.06.2015 18:17:54
Herrn MdEP
Elmar Brok
Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten
B-1047 Brüssel
[email protected]
Herrn MdB
Karl-Georg Wellmann
Leiter der deutsch-ukrainischen Parlamentariergruppe
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 227-70300
[email protected]
Herrn Legationsrat
Dr. Hans-Ulrich von Schroeter
Auswärtiges Amt - Referat 507
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 1817-2868
[email protected]
Herrn
Andreas Folb
10.06.2015 18:21
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Referat II 3 / Zentrale Behörde für Internationale Sorgerechtskonflikte
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Tel.: (0228) 99410-59 09
[email protected]
Guten Abend, Herren Abgeordnete Brok und Wellmann, Herr Legationsrat Dr. von Schroeter und Herr Folb !
Zwei Schlagzeilen der "Kyiv Post" von dieser Woche:
- "How to fix Ukraine's broken legal system ?"
- "Russia may launch 'full-scale invasion."
Beides betrifft das Schicksal meines seit fast zwei Jahren in die Ukraine entführten Sohnes Emils, von dem ich
seit eineinhalb Jahren mit Wissen und Duldung der ukrainischen Behörden vollständig abgeschnitten bin.
Das heutige Kassationsverfahren (3. Instanz) zu Emils Rückführung in Kiew zeigt nochmals, was seit langem
offensichtlich ist: Die ukrainische Justiz ist absolut unwillig und unfähig, das Haager Abkommen über
internationale Kindesentführung (HKÜ) anzuwenden und umzusetzen, sobald eine ukrainische Entführermutter
im Spiel ist und nicht kooperiert. Der Bruch dieses Völkerrechts geht kontinuierlich und mit absoluter
Unverfrorenheit weiter.
Das Verfahren in Anwesenheit der Rechtsanwälte beider Parteien sowie von Konsularchef und -sekretärin der
deutschen Botschaft,
dauerte gerade 15 Minuten.
RA Krupnyk bekräftigte den Antrag auf Wiederherstellung der (nicht vollstreckten) Rückführungsanordnung
von 2014 und begründete, Emil sei ohne Zustimmung seines Vaters von seinem ordentlichen deutschen
Wohnsitz entfernt worden, was illegal und eine Verletzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts sei. Nach
Haager Abkommen müsse das Kind zurückgeführt werden.
Die Anwältin der Gegenseite argumentierte (HKÜ-irrelevant), das Kind sei von einer ukrainischen Mutter in der
Ukraine geboren worden und habe dort die meiste Zeit seines Lebens verbracht.
Die Richter - drei Männer und zwei Frauen - hinterfragten nicht den Grund für Emils langen Aufenthalt in der
Ukraine (zwei Jahre davon Entführungszeit aufgrund ukrainischer Verfahrensverschleppung) und beschäftigten
sich auch nicht mit der HKÜ-Kernfrage, ob Emils jetziger Aufenthalt in der Ukraine illegal sei
(selbstverständlich ja, weil ohne Zustimmung des Vaters). Überhaupt nahmen sie nicht den geringsten Bezug
aufs HKÜ. Bizarrerweise wollten sie nur noch wissen, ob das zweite Kind der Entführermutter (gar nicht
Gegenstand des Verfahrens) die deutsche oder ukrainische Staatsbürgerschaft habe.
Nach kurzer Beratungszeit verkündeten die Richter ungerührt ihr Urteil: Rückführungsantrag abgelehnt ! Die
Begründung folgt erst in einigen Tagen - schriftlich.
Es ist die nahezu identische Neuauflage des Spektakels totaler Inkompetenz, Willkür und Rechtsbeugung am
Appellationsgericht (2. Instanz) vor einem halben Jahr.
Es ist nun eingetreten, worauf ich schon oft hingewiesen habe: Nachdem die Ukraine das
Rückführungsverfahren endlos verschleppt hat, legalisiert sie die Entführung abschließend auf kaltem Wege !
Wie im Fall Sabina
haben die bisher angewandten Mittel - Rückführungsantrag über das Bundesamt
für Justiz, Botschaftervorsprachen, Prozeßbeobachtung und Warteappelle - nicht die geringste Besserung der
Lage erbracht: Emil ist nicht zurückgeführt, die Vater-Sohn-Trennung bleibt total, und die Ukraine verhöhnt
ungeniert das Völkerrecht.
In den nächsten Tagen werde ich Ihnen eine kleine Statistik präsentieren, was diese grausame
Kindesentführung und ihre Unterstützung durch den ukrainischen Staat in Zahlen bedeutet.
Der Rechtsweg endet hier. Er war von vorneherein sinnlos unter den Bedingungen, die im Unrechtsstaat
Ukraine nach wie vor herrschen.
Bitte gehen Sie jetzt zügig und zielorientiert (!) auf die höchsten politischen Ebenen, entsprechend Ihren
Kontakten und Ihren Wirkungsbereichen. Die korrupte ukrainische Justiz mag sich unabhängig nennen, aber
sie ignoriert bewußt Recht und Gesetz aus (nicht nur in Emils Fall).
10.06.2015 18:21
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Bitte veranlassen Sie die ukrainische Regierung mit dem nötigen politischen und diplomatischen Druck, Emil
auf dem reinen Verwaltungsweg gemäß HKÜ-Artikel 18 sofort nach Deutschland zurückzuschicken. In Zeiten
des Krieges und drohenden Bankrotts der Ukraine ist dieser technisch einfache Weg sowieso der beste
Ressourcenschoner für alle Beteiligten. Und die Ukraine kann hier zeigen, ob sie tatsächlich EU-Reife anstrebt.
Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, was Sie unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei erzielen.
Das ist ein Nothilferuf !!!
Mit freundlichem Gruß
Anato
PS:
Im Anhang finden Sie eine aktuelle Widerrechtsbescheinigung des Familiengerichts München in bezug auf
Emils Zurückhaltung in der Ukraine - vom Kassationsgericht natürlich ignoriert.
-------------------------------------------Dr. Anatol
www.nicht-ohne-meinen-sohn.de
Dateianhänge
Emils Entführung_Familiengericht München - Widerrechtlichkeitsbescheinigung (apostilliert)_D-UA_06-2014.pdf
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