Impulse@Energy – wer ist das? Vertraut den neuen Wegen …?

Ausgabe 06/2013
Fortsetzung von Seite 1:
Wie Asia News Network berichtet, versicherte
die neue Präsidentin Südkoreas Park Geun Hye
ausländischen Investoren, u.a. auch Siemens,
dass Südkorea trotz der nordkoreanischen Drohungen weiterhin ein sicherer und stabiler Platz
für Geschäfte bleiben werde. Sie begründete ihre Aussage mit der stetigen Beobachtung der
Situation, der militärischen Abschreckung und
der engen Kooperation mit den USA, China und
der Völkergemeinschaft.
Dennoch können einige Zeichen der Nervosität
bzgl. der politischen Lage auf der koreanischen
Halbinsel in den Wirtschafts- und Finanzmärkten
nicht übersehen werden. So zogen einige ausländische Investoren in den letzten Monaten
Gelder aus Südkorea ab, andere Unternehmen
halten sich mit Investitionen auffällig zurück.
http://www.asianewsnet.net/Park-assures-foreign-investors-SouthKorea-safe-fo-45327.html
Ob die gerade erst wieder aufgenommenen Gespräche zwischen Nord- und Südkoreas zu einer
Entspannung der Situation auf der koreanischen
Halbinsel führen, bleibt abzuwarten.
Themen
Neuigkeiten
Gleichwohl will Siemens dort eine Sektorgesellschaft aufbauen. Wir fragen uns:
Warum investiert Siemens Energy in einer Region, die von politischen Spannungen geprägt ist?
Warum soll Seoul in kurzer Zeit aus dem Boden
gestampft werden statt in einem stufenweisen
Prozess langsam organisch zu wachsen, um Erfahrungen zu sammeln, ob die Unternehmensstrategie für das dortige Engagement wirklich
aufgeht? Was wurde eigentlich aus den negativen Erfahrungen beim Aufbau neuer Standorte
wie z.B. in Kuala Lumpur oder Gurgaon gelernt?
Warum sollen Projekte aus dem Mittleren und
auch aus dem Nahen Osten zukünftig auch in
Seoul abgewickelt werden, wie die Aussage des
koreanischen CEO nahelegt?
Warum ist Siemens davon überzeugt, dass nicht
allein die Qualität der Kraftwerke als Verkaufserfolg ausschlaggebend ist, sondern ein „regionales Gesicht“ mit substantiellem Engineering vor
Ort? Oder geht Siemens Energy nach Korea,
weil man nur so dort angestrebte strategische
Partnerschaften, Kooperationen oder Zukäufe
realisieren kann, um daraus auch Beschäftigung
in Europa zu generieren?
Ihre Antworten, Herr Dr. Hauenschild?
Vertraut den neuen Wegen …?
Impulse@Energy – wer ist das?
Impulse@Energy ist ein bunt gemischtes, organisatorisch und ideologisch unabhängiges Team
von Energy-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
die teilweise neu, teilweise schon länger für Sie
aktiv sind, im Betriebsrat oder eher im Hintergrund. Wir sind gewerkschaftlich nicht organisiert und verstehen uns als betriebliche Alternative zu gewerkschaftlichen und gewerkschaftsnahen Interessenvertretungen. Uns ist es wichtig, dass wir niemand anderem außer Ihnen und
Ihren Interessen verpflichtet sind, dass wir keinerlei außerbetrieblichen Vorgaben folgen oder
Externen gegenüber Rechenschaft ablegen
müssen. Sachbezogene, überparteiliche und
konstruktive Zusammenarbeit – mit anderen Interessenvertretungen wie auch mit dem Unternehmen – ist unser Ziel.
Das kommt Ihnen bekannt vor?
Es ist auch der Kerngedanke der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger,
in der einige von uns ihre Wurzeln haben. Diesen auch uns wichtigen Kerngedanken werden
wir zukünftig unter Impulse@Energy vertreten.
Wir arbeiten dabei transparent und sachbezogen. Bei der internen Entscheidungsfindung ist
Meinungsvielfalt ausdrücklich gewünscht, damit
die unterschiedlichsten Ansätze und Aspekte zur
Lösungsfindung gleichberechtigt nebeneinander
beleuchtet werden. Wir versuchen so zu einer
abgestimmten Meinung und zu gemeinsamen
Lösungskonzepten zu kommen. Dabei akzeptieren wir selbstverständlich auch, wenn dies letztlich auf Grund persönlicher Überzeugungen
nicht in allen Fragen möglich ist.
Mit unserem betriebsweiten Netzwerk geben wir
Impulse für betrieblich relevante Themen und
engagieren uns für faire Arbeitsbedingungen, für
die Sicherung unserer Arbeitsplätze, für Gesundheitsschutz sowie für ein verbessertes Arbeitsumfeld. Wir beraten und unterstützen Sie
schnell und kompetent bei Ihren Fragen.
Kurz – Impulse@Energy ist ein betrieblich orientiertes, unabhängiges und konstruktives Team,
das sich engagiert für die Wahrung und Förderung Ihrer Arbeitnehmerinteressen einsetzt.
Herausgeber: Impulse@Energy, Bildnachweis: Fotolia oder privat
V.i.S.d.P.: Sabine Gruber, Hans-Geiger-Str. 5, 91052 Erlangen
Ausgabe 06/2013
Thema 1:
Neue Wege
Thema 2:
Bildungsurlaub
Thema 3:
Erkrankung Kind
Thema 4:
Impulse@Energy
Haben Sie sich auch schon gefragt, wie die geplante Strukturänderung in E F ES mit der Verlagerung von Engineering-Tätigkeiten
nach Seoul in Korea von verschiedenen Quellen kommentiert wird?
Welche Reaktionen gibt es zu
dem, laut Herrn Dr. Hauenschild,
geplanten regionalen Gesicht eines
globalen Unternehmens?
gebraucht wird als der Begriff Mittlerer Osten im deutschsprachigen
Raum, so ist davon auszugehen,
dass mit „Middle East“ sowohl der
Mittlere wie der Nahe Osten gemeint ist. Dafür beabsichtige die
Siemens-Regionalgesellschaft Korea bis zu 500 Ingenieure, möglichst Koreaner, zu rekrutieren.
Die Zeitung Korea Herald berichtete im Mai auf ihren Internetseiten
nicht nur vom Aufbau des geplanten Engineering-Standorts von
Siemens Energy in Seoul, sondern
auch davon, dass die damit verbundene Know-how-Übertragung
Südkorea hilft seine elektrotechnischen Ingenieurwissenschaften voranzubringen. Außerdem machte
der CEO von Siemens Korea Kim
Jong-Kap deutlich, dass von diesem Standort aus fossile Kraftwerksprojekte und andere lösungsbezogene Energiegeschäfte
im Asien-Pazifik-Raum einschließlich „Middle East“ abgewickelt werden sollen. Berücksichtigt man,
dass der Begriff „Middle East“ im
englischsprachigen Umfeld anders
Und wie sieht die politische und
wirtschaftliche Situation auf der koreanischen Halbinsel derzeit aus?
Folgt man der Süddeutschen Zeitung (SZ) hat sich Südkorea an
das Kriegsgeschrei seines Nachbarn im Norden gewöhnt, ohne es
sonderlich ernst zu nehmen. Die
SZ weist jedoch auf die Reichweite
der Artillerie Nordkoreas hin und
die wiederholte Drohung des nordkoreanischen Diktators Kim Jong
Un, Seoul in ein Flammenmeer zu
verwandeln. So befürchte man,
dass Kim Jong Un das Land mit
gezielten Terrorattacken in Angst
und Schrecken versetzen könnte.
http://www.koreaherald.com/view.php?ud=2013
0507000880
http://www.sueddeutsche.de/politik/suedkoreaim-schatten-der-bombe-1.1654101
Fortsetzung auf S. 4
Ausgabe 06/2013
Themen
Bildungsurlaub
Haben Sie schon mal überlegt, etwas für Ihre
Weiterbildung zu tun, aber im Arbeitsalltag keine
Zeit dafür gefunden? Dann könnte Bildungsurlaub eine Lösung sein.
Was ist Bildungsurlaub?
Unter Bildungsurlaub versteht man eine besondere Form der bezahlten Freistellung eines Arbeitnehmers, um sich in anerkannten
Veranstaltungen politisch oder beruflich weiterzubilden. Um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden, wird oft auch
von Bildungsfreistellung gesprochen.
Welche Idee steckt hinter Bildungsurlaub?
Eine kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung, nicht nur konkret tätigkeitsbezogen, kann dazu beitragen, besser mit den
immer mehr und schneller werdenden Änderungen in der Arbeitswelt wie im gesellschaftlichen und politischen Leben zurecht
zu kommen und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und zu erhalten.
Ausgabe 06/2013
Kind krank – was nun?
Doch neben den gesetzlichen Regelungen
gibt es auch in diversen Tarifverträgen Regelungen zur Aus- und Fortbildung. Auch
einzelvertragliche Regelungen sind möglich.
Für Eltern ein kleines Horrorszenario: Von heute
auf morgen ist das Kleine krank - und beide Elternteilen müssen ihren Job machen. Da drängt
sich schnell die Frage nach der Betreuung auf.
nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist,
keine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder
Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann und
das erkrankte Kind das 12. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat oder behindert
und auf Pflege angewiesen ist
Derzeit nehmen nur etwa ein bis zwei Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf
Bildungsurlaub wahr.
Welche Regelungen gelten in unserem Betrieb?
Für unseren Betrieb gelten die Regelungen
des Manteltarifvertrags (MTV) der bayerischen Metallindustrie, entweder auf Grund
der Tarifbindung oder durch Bezugnahme im
Einzelvertrag. Nach § 10 (5) MTV kann der
Arbeitnehmer zum Zwecke der Aus- und
Fortbildung bei Nachweis der Teilnahme an
einschlägigen Veranstaltungen Freistellung
von der Arbeit bis zur Dauer von 2 Wochen
im Jahr in Anspruch nehmen. Soweit der Arbeitnehmer keinen Ersatz seines Verdienstausfalls von dritter Seite beanspruchen
kann, ist er ihm zu vergüten.
Der Arbeitgeber ist von der beabsichtigten
Freistellung rechtzeitig unter Angabe von
Zeitpunkt, Dauer und Art der Veranstaltung
zu unterrichten, damit die betrieblichen Belange hierauf abgestellt werden können. Der
Antrag an den Arbeitgeber bedarf keiner besonderen Form.
Gerne unterstützt Sie bei der Formulierung Ihres
Antrags:
Welche Regelungen zum Bildungsurlaub gibt
es überhaupt?
beziehungsweise 50 für Alleinerziehende.
Bezahlte Freistellungstage verkürzen den
gesetzlichen Anspruch.
Dieser Freistellungsanspruch gilt, wenn das
Fernbleiben des Mitarbeiters von der Arbeit
Wie häufig wird Bildungsurlaub in Anspruch
genommen?
Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
Einige Bundesländer haben eigene Landesgesetze verabschiedet, die Arbeitnehmern
einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geben. Doch nur in 12 von 16
Bundesländern gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen dazu. In BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
Neuigkeiten
Welche Möglichkeiten zur Freistellung von
der Arbeit gibt es?
Bei der Erkrankung eines Kindes ist zu unterscheiden zwischen
a) vom Arbeitgeber bezahlter Freistellung
b) vom Arbeitgeber unbezahlter Freistellung
(mit / ohne Krankengeldanspruch)
zu a) vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung
In unserem Betrieb besteht für tarifliche Mitarbeiter nach dem Manteltarifvertrag der Anspruch auf einen Tag bezahlter Freistellung
bei akuter schwerer Erkrankung des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners, der
eigenen Kinder oder der Eltern. Liegt eine
solche akute schwere Erkrankung vor, sollte
umgehend der Arbeitgeber, am besten die
Führungskraft selbst oder das Sekretariat,
informiert werden.
Bezahlte Freistellung nach Tarifvertrag wird
insgesamt für höchstens 7 Tage im Kalenderjahr gewährt.
Grundsätzlich gewährt Siemens sowohl gesetzlich wie auch privat versicherten Mitarbeitern einen unbezahlten Freistellungsanspruch gemäß § 45 SGB V.
Gesetzlich Versicherte haben neben dem
Anspruch auf unbezahlte Freistellung für die
Zeit Ihres Ausfalls auch Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, in der Höhe vergleichbar dem Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit. Diese Ansprüche haben grundsätzlich auch freiwillig Versicherte
in der gesetzlichen Krankenversicherung, es
sei denn, die Satzung der Krankenkasse
schließt den Anspruch auf Krankengeld aus.
Privatversicherte haben dagegen keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Ob auch eine private
Krankenkassen in diesem Fall Krankengeld
zahlt, hängt von der jeweiligen Kasse und
dem jeweiligen Vertrag ab.
Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema:
zu b) unbezahlte Freistellung
Dirk Zwicky
E S SF REU 2 5 1-COC 2
Tel. 18-7057
Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung
von der Arbeit zur Pflege eines erkrankten
Kindes ist im Sozialgesetzbuch geregelt und
beträgt pro Kalenderjahr 10 Arbeitstage, für
alleinerziehende Mitarbeiter 20 Arbeitstage.
Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch
pro Kalenderjahr höchstens 25 Arbeitstage
Sabine Gruber
Betriebsrätin
E IT F ES CAE
Tel. 18-85735