Ausgabe 06/2013 Fortsetzung von Seite 1: Wie Asia News Network berichtet, versicherte die neue Präsidentin Südkoreas Park Geun Hye ausländischen Investoren, u.a. auch Siemens, dass Südkorea trotz der nordkoreanischen Drohungen weiterhin ein sicherer und stabiler Platz für Geschäfte bleiben werde. Sie begründete ihre Aussage mit der stetigen Beobachtung der Situation, der militärischen Abschreckung und der engen Kooperation mit den USA, China und der Völkergemeinschaft. Dennoch können einige Zeichen der Nervosität bzgl. der politischen Lage auf der koreanischen Halbinsel in den Wirtschafts- und Finanzmärkten nicht übersehen werden. So zogen einige ausländische Investoren in den letzten Monaten Gelder aus Südkorea ab, andere Unternehmen halten sich mit Investitionen auffällig zurück. http://www.asianewsnet.net/Park-assures-foreign-investors-SouthKorea-safe-fo-45327.html Ob die gerade erst wieder aufgenommenen Gespräche zwischen Nord- und Südkoreas zu einer Entspannung der Situation auf der koreanischen Halbinsel führen, bleibt abzuwarten. Themen Neuigkeiten Gleichwohl will Siemens dort eine Sektorgesellschaft aufbauen. Wir fragen uns: Warum investiert Siemens Energy in einer Region, die von politischen Spannungen geprägt ist? Warum soll Seoul in kurzer Zeit aus dem Boden gestampft werden statt in einem stufenweisen Prozess langsam organisch zu wachsen, um Erfahrungen zu sammeln, ob die Unternehmensstrategie für das dortige Engagement wirklich aufgeht? Was wurde eigentlich aus den negativen Erfahrungen beim Aufbau neuer Standorte wie z.B. in Kuala Lumpur oder Gurgaon gelernt? Warum sollen Projekte aus dem Mittleren und auch aus dem Nahen Osten zukünftig auch in Seoul abgewickelt werden, wie die Aussage des koreanischen CEO nahelegt? Warum ist Siemens davon überzeugt, dass nicht allein die Qualität der Kraftwerke als Verkaufserfolg ausschlaggebend ist, sondern ein „regionales Gesicht“ mit substantiellem Engineering vor Ort? Oder geht Siemens Energy nach Korea, weil man nur so dort angestrebte strategische Partnerschaften, Kooperationen oder Zukäufe realisieren kann, um daraus auch Beschäftigung in Europa zu generieren? Ihre Antworten, Herr Dr. Hauenschild? Vertraut den neuen Wegen …? Impulse@Energy – wer ist das? Impulse@Energy ist ein bunt gemischtes, organisatorisch und ideologisch unabhängiges Team von Energy-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die teilweise neu, teilweise schon länger für Sie aktiv sind, im Betriebsrat oder eher im Hintergrund. Wir sind gewerkschaftlich nicht organisiert und verstehen uns als betriebliche Alternative zu gewerkschaftlichen und gewerkschaftsnahen Interessenvertretungen. Uns ist es wichtig, dass wir niemand anderem außer Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet sind, dass wir keinerlei außerbetrieblichen Vorgaben folgen oder Externen gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Sachbezogene, überparteiliche und konstruktive Zusammenarbeit – mit anderen Interessenvertretungen wie auch mit dem Unternehmen – ist unser Ziel. Das kommt Ihnen bekannt vor? Es ist auch der Kerngedanke der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger, in der einige von uns ihre Wurzeln haben. Diesen auch uns wichtigen Kerngedanken werden wir zukünftig unter Impulse@Energy vertreten. Wir arbeiten dabei transparent und sachbezogen. Bei der internen Entscheidungsfindung ist Meinungsvielfalt ausdrücklich gewünscht, damit die unterschiedlichsten Ansätze und Aspekte zur Lösungsfindung gleichberechtigt nebeneinander beleuchtet werden. Wir versuchen so zu einer abgestimmten Meinung und zu gemeinsamen Lösungskonzepten zu kommen. Dabei akzeptieren wir selbstverständlich auch, wenn dies letztlich auf Grund persönlicher Überzeugungen nicht in allen Fragen möglich ist. Mit unserem betriebsweiten Netzwerk geben wir Impulse für betrieblich relevante Themen und engagieren uns für faire Arbeitsbedingungen, für die Sicherung unserer Arbeitsplätze, für Gesundheitsschutz sowie für ein verbessertes Arbeitsumfeld. Wir beraten und unterstützen Sie schnell und kompetent bei Ihren Fragen. Kurz – Impulse@Energy ist ein betrieblich orientiertes, unabhängiges und konstruktives Team, das sich engagiert für die Wahrung und Förderung Ihrer Arbeitnehmerinteressen einsetzt. Herausgeber: Impulse@Energy, Bildnachweis: Fotolia oder privat V.i.S.d.P.: Sabine Gruber, Hans-Geiger-Str. 5, 91052 Erlangen Ausgabe 06/2013 Thema 1: Neue Wege Thema 2: Bildungsurlaub Thema 3: Erkrankung Kind Thema 4: Impulse@Energy Haben Sie sich auch schon gefragt, wie die geplante Strukturänderung in E F ES mit der Verlagerung von Engineering-Tätigkeiten nach Seoul in Korea von verschiedenen Quellen kommentiert wird? Welche Reaktionen gibt es zu dem, laut Herrn Dr. Hauenschild, geplanten regionalen Gesicht eines globalen Unternehmens? gebraucht wird als der Begriff Mittlerer Osten im deutschsprachigen Raum, so ist davon auszugehen, dass mit „Middle East“ sowohl der Mittlere wie der Nahe Osten gemeint ist. Dafür beabsichtige die Siemens-Regionalgesellschaft Korea bis zu 500 Ingenieure, möglichst Koreaner, zu rekrutieren. Die Zeitung Korea Herald berichtete im Mai auf ihren Internetseiten nicht nur vom Aufbau des geplanten Engineering-Standorts von Siemens Energy in Seoul, sondern auch davon, dass die damit verbundene Know-how-Übertragung Südkorea hilft seine elektrotechnischen Ingenieurwissenschaften voranzubringen. Außerdem machte der CEO von Siemens Korea Kim Jong-Kap deutlich, dass von diesem Standort aus fossile Kraftwerksprojekte und andere lösungsbezogene Energiegeschäfte im Asien-Pazifik-Raum einschließlich „Middle East“ abgewickelt werden sollen. Berücksichtigt man, dass der Begriff „Middle East“ im englischsprachigen Umfeld anders Und wie sieht die politische und wirtschaftliche Situation auf der koreanischen Halbinsel derzeit aus? Folgt man der Süddeutschen Zeitung (SZ) hat sich Südkorea an das Kriegsgeschrei seines Nachbarn im Norden gewöhnt, ohne es sonderlich ernst zu nehmen. Die SZ weist jedoch auf die Reichweite der Artillerie Nordkoreas hin und die wiederholte Drohung des nordkoreanischen Diktators Kim Jong Un, Seoul in ein Flammenmeer zu verwandeln. So befürchte man, dass Kim Jong Un das Land mit gezielten Terrorattacken in Angst und Schrecken versetzen könnte. http://www.koreaherald.com/view.php?ud=2013 0507000880 http://www.sueddeutsche.de/politik/suedkoreaim-schatten-der-bombe-1.1654101 Fortsetzung auf S. 4 Ausgabe 06/2013 Themen Bildungsurlaub Haben Sie schon mal überlegt, etwas für Ihre Weiterbildung zu tun, aber im Arbeitsalltag keine Zeit dafür gefunden? Dann könnte Bildungsurlaub eine Lösung sein. Was ist Bildungsurlaub? Unter Bildungsurlaub versteht man eine besondere Form der bezahlten Freistellung eines Arbeitnehmers, um sich in anerkannten Veranstaltungen politisch oder beruflich weiterzubilden. Um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden, wird oft auch von Bildungsfreistellung gesprochen. Welche Idee steckt hinter Bildungsurlaub? Eine kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung, nicht nur konkret tätigkeitsbezogen, kann dazu beitragen, besser mit den immer mehr und schneller werdenden Änderungen in der Arbeitswelt wie im gesellschaftlichen und politischen Leben zurecht zu kommen und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und zu erhalten. Ausgabe 06/2013 Kind krank – was nun? Doch neben den gesetzlichen Regelungen gibt es auch in diversen Tarifverträgen Regelungen zur Aus- und Fortbildung. Auch einzelvertragliche Regelungen sind möglich. Für Eltern ein kleines Horrorszenario: Von heute auf morgen ist das Kleine krank - und beide Elternteilen müssen ihren Job machen. Da drängt sich schnell die Frage nach der Betreuung auf. nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, keine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann und das erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Pflege angewiesen ist Derzeit nehmen nur etwa ein bis zwei Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Welche Regelungen gelten in unserem Betrieb? Für unseren Betrieb gelten die Regelungen des Manteltarifvertrags (MTV) der bayerischen Metallindustrie, entweder auf Grund der Tarifbindung oder durch Bezugnahme im Einzelvertrag. Nach § 10 (5) MTV kann der Arbeitnehmer zum Zwecke der Aus- und Fortbildung bei Nachweis der Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer von 2 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Soweit der Arbeitnehmer keinen Ersatz seines Verdienstausfalls von dritter Seite beanspruchen kann, ist er ihm zu vergüten. Der Arbeitgeber ist von der beabsichtigten Freistellung rechtzeitig unter Angabe von Zeitpunkt, Dauer und Art der Veranstaltung zu unterrichten, damit die betrieblichen Belange hierauf abgestellt werden können. Der Antrag an den Arbeitgeber bedarf keiner besonderen Form. Gerne unterstützt Sie bei der Formulierung Ihres Antrags: Welche Regelungen zum Bildungsurlaub gibt es überhaupt? beziehungsweise 50 für Alleinerziehende. Bezahlte Freistellungstage verkürzen den gesetzlichen Anspruch. Dieser Freistellungsanspruch gilt, wenn das Fernbleiben des Mitarbeiters von der Arbeit Wie häufig wird Bildungsurlaub in Anspruch genommen? Wie mache ich meinen Anspruch geltend? Einige Bundesländer haben eigene Landesgesetze verabschiedet, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geben. Doch nur in 12 von 16 Bundesländern gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen dazu. In BadenWürttemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Neuigkeiten Welche Möglichkeiten zur Freistellung von der Arbeit gibt es? Bei der Erkrankung eines Kindes ist zu unterscheiden zwischen a) vom Arbeitgeber bezahlter Freistellung b) vom Arbeitgeber unbezahlter Freistellung (mit / ohne Krankengeldanspruch) zu a) vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung In unserem Betrieb besteht für tarifliche Mitarbeiter nach dem Manteltarifvertrag der Anspruch auf einen Tag bezahlter Freistellung bei akuter schwerer Erkrankung des Ehegatten, des eingetragenen Lebenspartners, der eigenen Kinder oder der Eltern. Liegt eine solche akute schwere Erkrankung vor, sollte umgehend der Arbeitgeber, am besten die Führungskraft selbst oder das Sekretariat, informiert werden. Bezahlte Freistellung nach Tarifvertrag wird insgesamt für höchstens 7 Tage im Kalenderjahr gewährt. Grundsätzlich gewährt Siemens sowohl gesetzlich wie auch privat versicherten Mitarbeitern einen unbezahlten Freistellungsanspruch gemäß § 45 SGB V. Gesetzlich Versicherte haben neben dem Anspruch auf unbezahlte Freistellung für die Zeit Ihres Ausfalls auch Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, in der Höhe vergleichbar dem Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit. Diese Ansprüche haben grundsätzlich auch freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, es sei denn, die Satzung der Krankenkasse schließt den Anspruch auf Krankengeld aus. Privatversicherte haben dagegen keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Ob auch eine private Krankenkassen in diesem Fall Krankengeld zahlt, hängt von der jeweiligen Kasse und dem jeweiligen Vertrag ab. Ihre Ansprechpartnerin zu diesem Thema: zu b) unbezahlte Freistellung Dirk Zwicky E S SF REU 2 5 1-COC 2 Tel. 18-7057 Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines erkrankten Kindes ist im Sozialgesetzbuch geregelt und beträgt pro Kalenderjahr 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Mitarbeiter 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch pro Kalenderjahr höchstens 25 Arbeitstage Sabine Gruber Betriebsrätin E IT F ES CAE Tel. 18-85735
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