Flugbetriebsordnung - MFC-Red

FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V.
Flugbetriebsordnung
Modellflug-Club Red Baron e.V.
Stand: Januar 2016
FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V.
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Inhalt
Änderungsverzeichnis ...................................................................................................... 3
§ 1 Geltungsbereich ......................................................................................................... 4
§ 2 Rechtsgrundlagen ...................................................................................................... 4
§ 3 Modellfluggelände ...................................................................................................... 4
§ 4 Flugraum .................................................................................................................... 4
§ 5 Flugbetriebszeiten ...................................................................................................... 5
§ 6 Lizenz und Versicherung ............................................................................................ 5
§ 7 Flugleiter .................................................................................................................... 5
§ 8 Flugbetrieb ................................................................................................................. 7
§ 9 Fluggeräte ................................................................................................................ 10
§ 10 Gastflieger / Tagesmitglieder ................................................................................. 10
§ 11 Benutzung der Zufahrtswege ................................................................................. 11
§ 12 Inkrafttreten ............................................................................................................ 11
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Änderungsverzeichnis
Datum
18.12.15
Version Änderung
1.0
Flugbetriebsordnung
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§1Geltungsbereich
Die Flugbetriebsordnung gilt für das vom MFC Red Baron gepachtete Gelände auf dem
Staatsgut Grub. Sie ist für alle Vereinsmitglieder sowie Gastflieger bindend und beim
Flugbetrieb zur Verfügung zu stellen.
§2Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind
die Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen der Regierung von Oberbayern,
das Luft-VG, die Luft-VO, die Luft-Pers-V,
die Richtlinien l-177/78 des BMV, die Verfügung 57/76 des BPM,
die Modellsportordnung des DAeC,
sowie die Satzung des MFC Red Baron.
§3Modellfluggelände
Das Modellfluggelände besteht aus dem Parkraum, den Sicherheitszonen, dem
Vorbereitungsraum, dem Pilotenraum und der Start - und Landebahn (Lageplan mit
Darstellung der entsprechenden Räumen bzw. Zonen ist beim Vorstand bzw. im
Flugbuch einzusehen).
§4Flugraum
Als Flugraum wird der Luftkorridor beginnend 200 Meter südwestlich des Start- und
Landefeldes bis 200 Meter nordöstlich und hat eine Tiefe von 300m südöstlich um den
Mittelpunkt des Pilotenraums. Die verlängerte Linie des Sicherheitsnetzes darf in
nordöstliche Richtung nur, wenn windbedingt zwingend notwendig, in Richtung
Nordosten überflogen werden.
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§5Flugbetriebszeiten
Für Flugmodelle mit Verbrenner:
Werktags (Montag-Samstag)
von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertags:
von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 20:00 Uhr
Unabhängig von diesen Zeiten ist der Flugbetrieb mit Flugmodellen aller Art immer eine
halbe Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen. Nicht geflogen werden darf am
Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend sowie 30. Dezember wegen Treibjagd.
§6LizenzundVersicherung
Der Betrieb von Modellflugzeugen kann auf dem Gelände des MFC Red Baron nur mit
einer ausreichenden Modell - Haftpflicht - Versicherung gestattet werden.
§7Flugleiter
•
Um als Flugleiter tätig zu werden, sollte ein Flugleiterlehrgang, der durch den
Verein oder DMFV angeboten wird, besucht werden.
•
Flugleiter wird automatisch das zweite, aktive, volljährige Clubmitglied, das auf
dem Platz erscheint.
•
Wird die Leitung des Flugbetriebs bereits durch einen minderjährigen Flugleiter
wahrgenommen, wird automatisch das erste aktive, volljährige Mitglied das auf
dem Fluggelände anwesend ist, zum Flugleiter.
•
Ein Wechsel des jeweiligen Flugleiters ist im Flugbuch zu dokumentieren.
•
Der jeweils aktive Flugleiter trägt zur besseren Erkennung ein Flugleiterband.
•
Voll- wie Minderjährige können von der Wahrnehmung der Flugleiteraufgabe
durch den Vorstand ganz oder zeitlich begrenzt ausgeschlossen werden.
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•
Der Vorstand des MFC-Red-Baron wird bei Bedarf in Absprache mit den
vorgesehenen Mitgliedern sogenannte Hauptflugleiter ernennen. Die
Hauptflugleiter sind aus einer Liste im Flugbuch ersichtlich. Jeder Hauptflugleiter
wird bei längerem Erscheinen auf dem Flugplatz den amtierenden Flugleiter
unterstützen. Sollte es zu Problemen kommen, so trifft der anwesende
Hauptflugleiter die Entscheidung.
•
Flugbetrieb mit mehr als 1 Piloten darf ohne Flugleiter nicht durchgeführt werden.
•
Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
•
Bei Unregelmäßigkeiten hat der Flugleiter im vorgefertigten Formular (im
Flugbuch) folgendes festzuhalten:
- Ort, Datum, Uhrzeit der Unregelmäßigkeit
- Typ und Bezeichnung des (der) beteiligten Flugmodells (e)
- Unregelmäßigkeitsursache, - Verlauf, - Folgen (Personen-, Sach-, Drittschäden)
- Wetter vor, während und nach der Unregelmäßigkeit
- beteiligte Piloten mit Namen und Anschrift
- Zeugen mit Namen und Anschrift
- Sonstige Beteiligte (Geschädigte usw.) mit Namen und Anschrift
•
Der Flugleiter ist verpflichtet, das Flugbuch zu führen.
•
Der Flugleiter ist verpflichtet die Gastfluggebühren (§12) einzukassieren und
abzurechnen.
•
Der Flugleiter ist verpflichtet, einen sicheren und reibungslosen Flugablauf zu
gewährleisten.
•
Der Flugleiter hat einem seiner Meinung nach offensichtlich fluguntüchtigen
Modell die Starterlaubnis zu entziehen.
•
Der Flugleiter hat die Pflicht, den Versicherungsnachweis einzusehen.
•
Der Flugleiter hat Gäste in den angelegten Zuschauerraum zu verweisen.
•
Die Entscheidungen des Flugleiters sind an die gesetzlichen Auflagen des
Luftamts Südbayern gebunden.
•
Der Flugleiter ist angehalten das Flugleiterband zu tragen.
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•
Bei wiederholt fahrlässigem Verhalten eines Modellflugpiloten ist der Flugleiter
gemäß den Vorschriften verpflichtet zu handeln, schlimmstenfalls kann ein
Vergehen mit dem Ausschluss vom Flugbetrieb und mit anschließendem
Flugverbot geahndet werden. Dies ist im Flugbuch zu dokumentieren. Ein
Mitglied der Vorstandschaft ist über den Ausschluss in Kenntnis zu setzen.
•
Der Flugleiter hat rechtzeitig vorher für die Zeit während der er selbst fliegt, oder
wenn er noch vor Ende des erlaubten Flugbetriebes das Fluggelände verlässt,
für die noch verbleibende Dauer des Flugbetriebes einen Stellvertreter oder
Nachfolger zu bestimmen.
§8Flugbetrieb
•
Jedes Mitglied hat sich vor der Teilnahme am Flugbetrieb in das Flugbuch
einzutragen.
•
Der Vorbereitungsraum ist durch geeignete Maßnahmen (Matten, Tanken im
geschlossenen System, etc.) vor Verunreinigungen durch Treibstoffe und Öl zu
schützen. Die Bepflanzung um den Vorbereitungsraum ist zu schützen.
•
Die Anzahl der gleichzeitig am Flugbetrieb teilnehmenden Motormodelle ist auf
max. drei begrenzt. Segelmodelle und Elektrosegler sind dabei nicht
mitzuzählen. Clubmitglieder haben Vorrang vor Gastfliegern.
•
Bei Flugveranstaltungen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
•
Die Flugmodelle haben bemannten Flugkörpern stets auszuweichen und / oder
müssen, falls aus Sicherheitsgründen erforderlich, sofort landen.
•
Es ist darauf zu achten, dass die Piloten stets durch Zuruf miteinander
kommunizieren können. (Ansage „Start", "Landung“, "Notfall")
•
Vor Inbetriebnahme einer FM Funkfernsteuerung muss sich der jeweilige
Benutzer vergewissern, dass sein Kanal nicht belegt ist. Dazu ist ein Blick in das
Flugbuch unerlässlich. Belegte Frequenzen sind durch Aufhängung des
Frequenzschildes an die Tafel vor dem Pilotenraum anzuzeigen. An der
Senderantenne ist eine Frequenzfahne anzubringen.
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Diese Regelung gilt nicht für 2,4 GHz Fernsteuerungen.
•
Vor dem Starten des Motors ist das Modell mit geeigneten Maßnahmen gegen
Wegrollen zu sichern. Großmodelle sollen dazu die Starthalterungen im
Vorbereitungsraum zu nutzen. Die Halterungen sind nach dem Flugbetrieb
wieder in der Hütte zu verstauen.
•
Rollen mit laufendem Motor durch den Vorbereitungsraum ist untersagt. Das
Modell darf nur mit Standgas betrieben werden und ist vom Piloten zu führen.
Nach der Landung ist der Motor am Eingang zum Vorbereitungsraum
abzustellen.
•
Start und Landung seines Modells muss der jeweilige Pilot den anderen Piloten,
die ihre Modelle gerade betreiben, mitteilen. Eine Notlandung hat immer Priorität.
Andere Modelle müssen sofort die Landebahn verlassen. Ist eine Notlandung
erforderlich, muss diese sofort, laut und vernehmlich angezeigt werden.
•
Der Aufenthalt auf der Landebahn hat bei Flugbetrieb nur dem unmittelbaren
Startvorgang oder zur Bergung des gelandeten Modells zu dienen und ist auf ein
absolutes Minimum zu beschränken.
•
Die Landebahn muss frei von unbefugten Personen oder beweglichen
Hindernissen sein.
•
Bahnüberflüge in niedriger Höhe sind anzukündigen.
•
Direktes Anfliegen quer zur Landebahn in Richtung Pilotenraum ist untersagt.
Schwebeflugübungen bei sonstigem Flugbetrieb sind nicht gestattet.
•
Befinden sich Personen oder Kraftfahrzeuge auf den Wegen vor oder hinter der
Startbahn ist der Start bzw. die Landung unverzüglich abzubrechen.
•
Während landwirtschaftlicher Arbeiten in der Nähe des Flugplatzes ist der
Flugbetrieb einzustellen. Es muss mindestens ein Umkreis von 500m (Flugsektor
300m) frei von landwirtschaftlichen Arbeiten sein.
•
Außenlandungen sind nur im äußersten Notfall zulässig. Die Bergung des
Modells hat allein durch den Piloten des Modells zu erfolgen. Nur bei
Großmodellen (>10kg) ist eine weitere Person zur Bergung zulässig.
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Flurschäden sind bei der Bergung des Modells zu vermeiden. Eine
entsprechende Eintragung in das Flugbuch ist bindend.
•
Straßen und Wege sind in einer Höhe von mindestens 25 Meter über Grund zu
überfliegen, das unterschreiten ist nur zu Start- und Landevorgängen zulässig.
•
Flurschäden größeren Ausmaßes sind dem Flugleiter sofort mitzuteilen.
•
Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die
erfolgreich an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine
Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen.
•
Das Betreiben von Flugmodellen ist unter dem Einfluss von Alkohol und/oder
Drogen nicht gestattet.
•
Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von
Personengruppen, des Vorbereitungsraumes und der Fahrzeugabstellplätze sind
strengstens untersagt.
•
Ein Flugbetrieb ohne Schutznetz ist nicht zulässig. Dazu ist das Schutznetz vor
der Aufnahme des Flugbetriebs zu schließen. Nach Beendigung des
Flugbetriebs sind die Netze zurückzuziehen und ca. 50 cm vom Boden zu
befestigen.
•
Abfälle und Reste von Flugmodellen sind vom Piloten wieder mitzunehmen.
•
Das Verbrennen von Flugzeugen auf dem Modellfluggelände ist aus
Umweltschutzgründen verboten!
•
Im Falle von Verstößen obliegt es dem jeweiligen Flugleiter ein Flugverbot zu
verhängen. Flugverbote sind der Vorstandschaft unverzüglich anzuzeigen und im
Flugbuch zu dokumentieren.
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§9Fluggeräte
•
Alle Fluggeräte mit einem Abfluggewicht bis maximal 25kg sind zugelassen.
•
Fluggeräte, die vom Flugleiter als fluguntauglich eingestuft werden, erhalten
keine Starterlaubnis.
•
Alle Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen vermessen sein.
Ein maximaler Schallpegel bei Motormodellen von 78dB(A) in 25m bei 1m Höhe
gemessen bei Volllast, d.h. max. möglicher Drehzahl ist einzuhalten.
Elektronische Drehzahlbegrenzer sind abzuschalten.
Modelle mit Turbinenantrieb dürfen bei Volllast den Wert von 90dB(A) in 25m
Entfernung nicht überschreiten. Die Vermessung erfolgt durch ein Mitglied der
Vorstandschaft oder einen Messbeauftragten.
•
Vor einem Erstflug ist ein Reichweitentest (50 m Abstand vom Modell mit
eingeschobener Antenne und laufenden Motor) zu absolvieren. Der
Reichweitentest ist auch bei 2,4GHz Anlagen obligatorisch und muss nach den
Herstelleranweisungen der verwendeten Funkfernsteuerung durchgeführt
werden.
§10Gastflieger/Tagesmitglieder
•
Gastflieger kann jeder sein, der § 6 und § 10 erfüllt.
•
Bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern an der
Teilnahme des Flugbetriebes Voraussetzung.
•
Alle übrigen Piloten haben als Gastflieger einen Unkostenbeitrag von 10 € vor
der Flugaufnahme an den Flugleiter zu entrichten. Das Gastflugrecht kann pro
Pilot maximal 10 Mal im Jahr erteilt werden.
•
Die Gastflieger sind im Flugbuch namentlich mit vollständiger Adresse und
Versicherung zu erfassen.
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§11BenutzungderZufahrtswege
Als Zufahrtsweg ist der Feldweg zu benutzen, der von der Hauptstraße zwischen
Feldkirchen in Richtung Poing kurz vor der S-Bahnbrücke nach rechts abzweigt.
Die Wege des Staatsgut Grub dürfen auf gar keinen Fall befahren werden. Als
maximale Geschwindigkeit sind auf den Zufahrtswegen 20 km/h nicht zu überschreiten.
Autos dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen auf dem Gelände des MFC Red
Baron abgestellt werden.
§12Inkrafttreten
Diese Modellflugordnung des MFC Red Baron tritt sofort in Kraft.
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