FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. Flugbetriebsordnung Modellflug-Club Red Baron e.V. Stand: Januar 2016 FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite1 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. Inhalt Änderungsverzeichnis ...................................................................................................... 3 § 1 Geltungsbereich ......................................................................................................... 4 § 2 Rechtsgrundlagen ...................................................................................................... 4 § 3 Modellfluggelände ...................................................................................................... 4 § 4 Flugraum .................................................................................................................... 4 § 5 Flugbetriebszeiten ...................................................................................................... 5 § 6 Lizenz und Versicherung ............................................................................................ 5 § 7 Flugleiter .................................................................................................................... 5 § 8 Flugbetrieb ................................................................................................................. 7 § 9 Fluggeräte ................................................................................................................ 10 § 10 Gastflieger / Tagesmitglieder ................................................................................. 10 § 11 Benutzung der Zufahrtswege ................................................................................. 11 § 12 Inkrafttreten ............................................................................................................ 11 FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite2 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. Änderungsverzeichnis Datum 18.12.15 Version Änderung 1.0 Flugbetriebsordnung FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite3 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. §1Geltungsbereich Die Flugbetriebsordnung gilt für das vom MFC Red Baron gepachtete Gelände auf dem Staatsgut Grub. Sie ist für alle Vereinsmitglieder sowie Gastflieger bindend und beim Flugbetrieb zur Verfügung zu stellen. §2Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen sind die Aufstiegserlaubnis von Modellflugzeugen der Regierung von Oberbayern, das Luft-VG, die Luft-VO, die Luft-Pers-V, die Richtlinien l-177/78 des BMV, die Verfügung 57/76 des BPM, die Modellsportordnung des DAeC, sowie die Satzung des MFC Red Baron. §3Modellfluggelände Das Modellfluggelände besteht aus dem Parkraum, den Sicherheitszonen, dem Vorbereitungsraum, dem Pilotenraum und der Start - und Landebahn (Lageplan mit Darstellung der entsprechenden Räumen bzw. Zonen ist beim Vorstand bzw. im Flugbuch einzusehen). §4Flugraum Als Flugraum wird der Luftkorridor beginnend 200 Meter südwestlich des Start- und Landefeldes bis 200 Meter nordöstlich und hat eine Tiefe von 300m südöstlich um den Mittelpunkt des Pilotenraums. Die verlängerte Linie des Sicherheitsnetzes darf in nordöstliche Richtung nur, wenn windbedingt zwingend notwendig, in Richtung Nordosten überflogen werden. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite4 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. §5Flugbetriebszeiten Für Flugmodelle mit Verbrenner: Werktags (Montag-Samstag) von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr Sonn- und Feiertags: von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 15:00 Uhr - 20:00 Uhr Unabhängig von diesen Zeiten ist der Flugbetrieb mit Flugmodellen aller Art immer eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang einzustellen. Nicht geflogen werden darf am Karfreitag, Allerheiligen und Heiligabend sowie 30. Dezember wegen Treibjagd. §6LizenzundVersicherung Der Betrieb von Modellflugzeugen kann auf dem Gelände des MFC Red Baron nur mit einer ausreichenden Modell - Haftpflicht - Versicherung gestattet werden. §7Flugleiter • Um als Flugleiter tätig zu werden, sollte ein Flugleiterlehrgang, der durch den Verein oder DMFV angeboten wird, besucht werden. • Flugleiter wird automatisch das zweite, aktive, volljährige Clubmitglied, das auf dem Platz erscheint. • Wird die Leitung des Flugbetriebs bereits durch einen minderjährigen Flugleiter wahrgenommen, wird automatisch das erste aktive, volljährige Mitglied das auf dem Fluggelände anwesend ist, zum Flugleiter. • Ein Wechsel des jeweiligen Flugleiters ist im Flugbuch zu dokumentieren. • Der jeweils aktive Flugleiter trägt zur besseren Erkennung ein Flugleiterband. • Voll- wie Minderjährige können von der Wahrnehmung der Flugleiteraufgabe durch den Vorstand ganz oder zeitlich begrenzt ausgeschlossen werden. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite5 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. • Der Vorstand des MFC-Red-Baron wird bei Bedarf in Absprache mit den vorgesehenen Mitgliedern sogenannte Hauptflugleiter ernennen. Die Hauptflugleiter sind aus einer Liste im Flugbuch ersichtlich. Jeder Hauptflugleiter wird bei längerem Erscheinen auf dem Flugplatz den amtierenden Flugleiter unterstützen. Sollte es zu Problemen kommen, so trifft der anwesende Hauptflugleiter die Entscheidung. • Flugbetrieb mit mehr als 1 Piloten darf ohne Flugleiter nicht durchgeführt werden. • Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. • Bei Unregelmäßigkeiten hat der Flugleiter im vorgefertigten Formular (im Flugbuch) folgendes festzuhalten: - Ort, Datum, Uhrzeit der Unregelmäßigkeit - Typ und Bezeichnung des (der) beteiligten Flugmodells (e) - Unregelmäßigkeitsursache, - Verlauf, - Folgen (Personen-, Sach-, Drittschäden) - Wetter vor, während und nach der Unregelmäßigkeit - beteiligte Piloten mit Namen und Anschrift - Zeugen mit Namen und Anschrift - Sonstige Beteiligte (Geschädigte usw.) mit Namen und Anschrift • Der Flugleiter ist verpflichtet, das Flugbuch zu führen. • Der Flugleiter ist verpflichtet die Gastfluggebühren (§12) einzukassieren und abzurechnen. • Der Flugleiter ist verpflichtet, einen sicheren und reibungslosen Flugablauf zu gewährleisten. • Der Flugleiter hat einem seiner Meinung nach offensichtlich fluguntüchtigen Modell die Starterlaubnis zu entziehen. • Der Flugleiter hat die Pflicht, den Versicherungsnachweis einzusehen. • Der Flugleiter hat Gäste in den angelegten Zuschauerraum zu verweisen. • Die Entscheidungen des Flugleiters sind an die gesetzlichen Auflagen des Luftamts Südbayern gebunden. • Der Flugleiter ist angehalten das Flugleiterband zu tragen. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite6 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. • Bei wiederholt fahrlässigem Verhalten eines Modellflugpiloten ist der Flugleiter gemäß den Vorschriften verpflichtet zu handeln, schlimmstenfalls kann ein Vergehen mit dem Ausschluss vom Flugbetrieb und mit anschließendem Flugverbot geahndet werden. Dies ist im Flugbuch zu dokumentieren. Ein Mitglied der Vorstandschaft ist über den Ausschluss in Kenntnis zu setzen. • Der Flugleiter hat rechtzeitig vorher für die Zeit während der er selbst fliegt, oder wenn er noch vor Ende des erlaubten Flugbetriebes das Fluggelände verlässt, für die noch verbleibende Dauer des Flugbetriebes einen Stellvertreter oder Nachfolger zu bestimmen. §8Flugbetrieb • Jedes Mitglied hat sich vor der Teilnahme am Flugbetrieb in das Flugbuch einzutragen. • Der Vorbereitungsraum ist durch geeignete Maßnahmen (Matten, Tanken im geschlossenen System, etc.) vor Verunreinigungen durch Treibstoffe und Öl zu schützen. Die Bepflanzung um den Vorbereitungsraum ist zu schützen. • Die Anzahl der gleichzeitig am Flugbetrieb teilnehmenden Motormodelle ist auf max. drei begrenzt. Segelmodelle und Elektrosegler sind dabei nicht mitzuzählen. Clubmitglieder haben Vorrang vor Gastfliegern. • Bei Flugveranstaltungen kann von dieser Regelung abgewichen werden. • Die Flugmodelle haben bemannten Flugkörpern stets auszuweichen und / oder müssen, falls aus Sicherheitsgründen erforderlich, sofort landen. • Es ist darauf zu achten, dass die Piloten stets durch Zuruf miteinander kommunizieren können. (Ansage „Start", "Landung“, "Notfall") • Vor Inbetriebnahme einer FM Funkfernsteuerung muss sich der jeweilige Benutzer vergewissern, dass sein Kanal nicht belegt ist. Dazu ist ein Blick in das Flugbuch unerlässlich. Belegte Frequenzen sind durch Aufhängung des Frequenzschildes an die Tafel vor dem Pilotenraum anzuzeigen. An der Senderantenne ist eine Frequenzfahne anzubringen. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite7 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. Diese Regelung gilt nicht für 2,4 GHz Fernsteuerungen. • Vor dem Starten des Motors ist das Modell mit geeigneten Maßnahmen gegen Wegrollen zu sichern. Großmodelle sollen dazu die Starthalterungen im Vorbereitungsraum zu nutzen. Die Halterungen sind nach dem Flugbetrieb wieder in der Hütte zu verstauen. • Rollen mit laufendem Motor durch den Vorbereitungsraum ist untersagt. Das Modell darf nur mit Standgas betrieben werden und ist vom Piloten zu führen. Nach der Landung ist der Motor am Eingang zum Vorbereitungsraum abzustellen. • Start und Landung seines Modells muss der jeweilige Pilot den anderen Piloten, die ihre Modelle gerade betreiben, mitteilen. Eine Notlandung hat immer Priorität. Andere Modelle müssen sofort die Landebahn verlassen. Ist eine Notlandung erforderlich, muss diese sofort, laut und vernehmlich angezeigt werden. • Der Aufenthalt auf der Landebahn hat bei Flugbetrieb nur dem unmittelbaren Startvorgang oder zur Bergung des gelandeten Modells zu dienen und ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken. • Die Landebahn muss frei von unbefugten Personen oder beweglichen Hindernissen sein. • Bahnüberflüge in niedriger Höhe sind anzukündigen. • Direktes Anfliegen quer zur Landebahn in Richtung Pilotenraum ist untersagt. Schwebeflugübungen bei sonstigem Flugbetrieb sind nicht gestattet. • Befinden sich Personen oder Kraftfahrzeuge auf den Wegen vor oder hinter der Startbahn ist der Start bzw. die Landung unverzüglich abzubrechen. • Während landwirtschaftlicher Arbeiten in der Nähe des Flugplatzes ist der Flugbetrieb einzustellen. Es muss mindestens ein Umkreis von 500m (Flugsektor 300m) frei von landwirtschaftlichen Arbeiten sein. • Außenlandungen sind nur im äußersten Notfall zulässig. Die Bergung des Modells hat allein durch den Piloten des Modells zu erfolgen. Nur bei Großmodellen (>10kg) ist eine weitere Person zur Bergung zulässig. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite8 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. Flurschäden sind bei der Bergung des Modells zu vermeiden. Eine entsprechende Eintragung in das Flugbuch ist bindend. • Straßen und Wege sind in einer Höhe von mindestens 25 Meter über Grund zu überfliegen, das unterschreiten ist nur zu Start- und Landevorgängen zulässig. • Flurschäden größeren Ausmaßes sind dem Flugleiter sofort mitzuteilen. • Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen. • Das Betreiben von Flugmodellen ist unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen nicht gestattet. • Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen, des Vorbereitungsraumes und der Fahrzeugabstellplätze sind strengstens untersagt. • Ein Flugbetrieb ohne Schutznetz ist nicht zulässig. Dazu ist das Schutznetz vor der Aufnahme des Flugbetriebs zu schließen. Nach Beendigung des Flugbetriebs sind die Netze zurückzuziehen und ca. 50 cm vom Boden zu befestigen. • Abfälle und Reste von Flugmodellen sind vom Piloten wieder mitzunehmen. • Das Verbrennen von Flugzeugen auf dem Modellfluggelände ist aus Umweltschutzgründen verboten! • Im Falle von Verstößen obliegt es dem jeweiligen Flugleiter ein Flugverbot zu verhängen. Flugverbote sind der Vorstandschaft unverzüglich anzuzeigen und im Flugbuch zu dokumentieren. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite9 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. §9Fluggeräte • Alle Fluggeräte mit einem Abfluggewicht bis maximal 25kg sind zugelassen. • Fluggeräte, die vom Flugleiter als fluguntauglich eingestuft werden, erhalten keine Starterlaubnis. • Alle Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen vermessen sein. Ein maximaler Schallpegel bei Motormodellen von 78dB(A) in 25m bei 1m Höhe gemessen bei Volllast, d.h. max. möglicher Drehzahl ist einzuhalten. Elektronische Drehzahlbegrenzer sind abzuschalten. Modelle mit Turbinenantrieb dürfen bei Volllast den Wert von 90dB(A) in 25m Entfernung nicht überschreiten. Die Vermessung erfolgt durch ein Mitglied der Vorstandschaft oder einen Messbeauftragten. • Vor einem Erstflug ist ein Reichweitentest (50 m Abstand vom Modell mit eingeschobener Antenne und laufenden Motor) zu absolvieren. Der Reichweitentest ist auch bei 2,4GHz Anlagen obligatorisch und muss nach den Herstelleranweisungen der verwendeten Funkfernsteuerung durchgeführt werden. §10Gastflieger/Tagesmitglieder • Gastflieger kann jeder sein, der § 6 und § 10 erfüllt. • Bei Minderjährigen ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern an der Teilnahme des Flugbetriebes Voraussetzung. • Alle übrigen Piloten haben als Gastflieger einen Unkostenbeitrag von 10 € vor der Flugaufnahme an den Flugleiter zu entrichten. Das Gastflugrecht kann pro Pilot maximal 10 Mal im Jahr erteilt werden. • Die Gastflieger sind im Flugbuch namentlich mit vollständiger Adresse und Versicherung zu erfassen. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite10 FlugbetriebsordnungdesMFCRedBarone.V. §11BenutzungderZufahrtswege Als Zufahrtsweg ist der Feldweg zu benutzen, der von der Hauptstraße zwischen Feldkirchen in Richtung Poing kurz vor der S-Bahnbrücke nach rechts abzweigt. Die Wege des Staatsgut Grub dürfen auf gar keinen Fall befahren werden. Als maximale Geschwindigkeit sind auf den Zufahrtswegen 20 km/h nicht zu überschreiten. Autos dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen auf dem Gelände des MFC Red Baron abgestellt werden. §12Inkrafttreten Diese Modellflugordnung des MFC Red Baron tritt sofort in Kraft. FlugbetriebsordnungMFCRedBarone.V. Seite11
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