Protokollnotiz zur Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) vom 15.09.2015 mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2015 Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung standen u.a. für die in den Positionsnummern 2c1, 2c1a, 2c1b, 2c1c, 2c2a, 2c2b, 2c2c, 2c3b, 2c3c, 2c5b und 2c5c genannten Sachverhalte die bundeseinheitlichen Gebührenpositionsnummern noch nicht zur Verfügung. Um gleichwohl eine Genehmigung und Abrechnung der genehmigungsfähigen Maßnahmen zu ermöglichen, wird vereinbart, dass bis zum Ablauf des Quartals der Veröffentlichung der fehlenden Gebührenpositionsnummern im Bundeseinheitlichen Gebührenpositionsnummernverzeichnis folgende Regelungen zur Anwendung kommen: Pos. Leistung nr. EURO- RL-Nr. GPOS Beträge 2c1a Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an zwei Extremitäten 4,66 € 31 298 2c2a Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse II an zwei Extremitäten 4,66 € 31 299 2c3 Kompressionsverband anlegen oder Wechseln - nicht abwickeln 4,66 € 31 308 2c5 Abwickeln von Kompressionsverbänden (einschließlich Aufwickeln des Verbandes auf eine Rolle) 2,33 € 31 387 Pos. nr. Anleitung bei Leistung EUROBeträge RL-Nr. GPOS 2b1 Wundverband anlegen oder wechseln: die Abrechnung mehrerer lokal getrennter Wunden an einer Extremität ist grundsätzlich möglich, dies ist im Einzelfall im Genehmigungsverfahren zu prüfen 12,27 € 7 (31) 407 2b2 Dekubitusbehandlung (ab Grad II) 12,27 € 7 (12) 393 2c1a Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an zwei Extremitäten 7,00 € 7 (31) 377 Protokollnotiz zur Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) vom 15.09.2015 mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2015 Pos.nr. Anleitung bei Leistung EUROBeträge RL-Nr. GPOS 2c2a Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse II an zwei Extremitäten 7,00 € 7 (31) 378 2c3 Kompressionsverband anlegen oder Wechseln - nicht abwickeln - 7,00 € 7 (31) 408 2c4 Ulcusbehandlung (einschl. Kompressionsbehandlung. Wundreinigung, Spülung, Versorgung mit Medikamenten; ohne med. Bad s. Pos. Nr.6a10) je Extremität 19,25 € 7 (31) 443 2c5 Abwickeln von Kompressionsverbänden (einschließlich Aufwickeln des Verbandes auf eine Rolle) 3,50 € 7 (31) wurde beantragt Deckelungsposition aus 6a6 und 6a7 4,07 € 7 (10/15) wurde beantragt 6aMAX Zwischen den Partnern der Vereinbarung besteht Einvernehmen, dass ab Beginn des Quartals nach Veröffentlichung der fehlenden Gebührenpositionsnummern im Bundeseinheitlichen Gebührenpositionsnummernverzeichnis ausschließlich die in der Vereinbarung über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) vom 15.09.2015 mit Gültigkeit für Leistungen ab 01.10.2015 getroffenen Regelungen zur Anwendung kommen. München, 15.09.2015 Für die bayerischen Krankenkassen/-verbände i.A. ___________________________________ Für die Mitgliedsverbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen in Bayern i.A. ____________________________________ Für die Mitgliedsverbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern i.A. ____________________________________
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