Gebührenvereinbarung häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) ab 1.10.2015 Pos. Nr. 1a 1a1 1b 2a1 2a2 2a3 2a4 2b1 2b1a 2b1b 2b2 2b2a 2b2b 2c1 2c1a 2c1b 2c1c 2c2 2c2a 2c2b 2c2c 2c3 2c3a 2c3b 2c3c 2c4 Leistung s c. / i.m. –Injektionen, auch mittels Pen, bis zu 2 Injektionen pro Besuch s.c. / i.m. –Injektionen bei verwendung von Fertigspritzen bis zu 2 Injektionen Richten von Injektionen zur Selbstapplikation (ohne Einmalmaterial) je Besuch Pflege und Verbandswechsel des zentralen Venenkatheters Versorgung des suprapubischen Katheters Versorgung PEG Stomabehandlung:; Inhalte: Desinfektion, Wundversorgung, Behandlung mit ärztlich verordneten Medikamenten. Verbandswechsel und Pflege von künstlichgeschaffenen Ausgängen (z. B. Urostoma, Anus-ptaeter) bei akuten entzündlichen Verändewrungen mit Läsionen der Haut (kein Beutelwechsel) Wundverband anlegen oder wechseln: die Abrechnung mehrerer lokal getrenter Wunden an einer Extremität ist grundsätzlich möglich, dies ist im Einzelfall im Genehmigungsverfahren zu prüfen 2 Wundverbände anlegen oder wechseln 3 Wundverbände anlegen oder wechseln Dekubitusbehandlung (ab Grad II) Dekubitusbehandlung ab Grad II bei 2 Dekubiti. Dekubitusbehandlung ab Grad II bei 3 Wunden Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an einer Extremität Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an 2 Extremitäten Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an 3 Extremitäten Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse II an 4 Extremitäten Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse an 1 Extremität Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse an 2 Extremität Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse an 3 Extremität Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse an 4 Extremität Kompressionsverband anlegen oder wechseln – nicht abwickeln Kompressionsverbände anlegen oder wechseln – nicht abwickeln – an 2 Extremitäten Kompressionsverbände anlegen oder wechseln – nicht abwickeln – an 3 Extremitäten Kompressionsverbände anlegen oder wechseln – nicht abwickeln – an 4 Extremitäten Kompression bei Ulcus cruris- Behandlung (einschl. Wundreinigung, Spühlung, Versorgung mit Medikamenten; ohne med. Bad s. Pos. Nr. 6a10) an einem Bein Euro-Beträge 4,01 RL-Nr. 18 GPOS 256 3,60 18 257 1,93 19 311 4,23 30 319 4,23 4,23 6,50 22 27 28 313 309 276 8,18 31 322 16,36 24,54 8,18 16,36 24,54 2,33 31 31 12 12 12 31 466 467 243 470 471 4,66 31 6,99 31 9,32 31 2,33 31 4,66 31 6,99 31 9,32 31 4,66 31 308 9,32 31 425 13,98 31 18,64 31 12,83 31 386 2c4a 2c5 2c5a 2c5b 2c5c 2c6 2 Max 3 4a 4b 5a 5b 6a1 6a6 6a7 6aMax 6a9 6a10 6a11 6b 6c 6d1 6d3 6d4 6dMax 6e 6f 6g 7 7a 7b Kompression bei Ulcus cruris- Behandlung (einschl. Wundreinigung, Spühlung, Versorgung mit Medikamenten; ohne med. Bad s. Pos. Nr. 6a10) an 2 Beinen Abwickeln von Kompressionsverbänden (einschl. Aufwickeln des Verbandes auf eine Rolle) Abwickeln von Kompressionsverbänden (einschl. Aufwickeln des Verbandes auf eine Rolle) an 2 Extremitäten Abwickeln von Kompressionsverbänden (einschl. Aufwickeln des Verbandes auf eine Rolle) an 3 Extremitäten Abwickeln von Kompressionsverbänden (einschl. Aufwickeln des Verbandes auf eine Rolle) an 4 Extremitäten Anlegen von stützenden / stabilisierenden Verbänden je Verband Dekelungsposition 2a bis 2c höchstens je Besuch Versorgung mit Trachealkanülen einschließlich Pflege und Verbandswechsel Katheterisierung einschl.Spühlung; einlegen eines Verweilkatheters einschl. Spühlung Legen oder wechseln einer Magensonde Einlauf / Klistier / Klysma je Leistung Digitale Enddarmausräumung Medikamentenabgabe je Hausbesuch unabhängig von der Anzahl einzelner Medikamentenabgaben und der Anzahl der Darreichungsformen Blutdruckmessung je Hausbesuch Flüssigkeitsbilanzierung je Hausbesuch Deckelungsposition 6a6 und 6a7 Abgabe von Medikamenten durch Einreibung Abgabe von Medikamenten durch medizinisches Bad Richten von Medikamenten im Wochendispenser Blutzuckermessung einschl. Teststreifen und Einmalmaterial Auflegen von Kälteträgern Versorgung und überprüfen von Drainagen Instillation Absaugen der oberen Luftwege 6d1-6d4 je Besuch höchstens Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes Inhalation je Besuch MRSA-Eradikationstherapie (MRSA-Sanierung) einschl. aller damit zusammenhängenden Leistungen Anhängen oder abhängen der ärztlich verordneten Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren oden zentralen i.v.-Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath oder zur parenteralen Ernährung, Kontrolle der Laufgeschwindigkeit und der Füllmenge, Durchspühlen des Zugens nach erfolgter Infusionsgabe, Verschluss des Zugangs Wechseln des Infusionsbehälters a) Legn und Anhängen einer ärztlich verordneten s.c. Infusion zur Flüssigkeitssubstitution einschl. Vor- und Nachbereitung, sowie Fixierung der Nadel und Desinfektion. 25,66 21 475 2,33 31 387 4,66 31 581 6,99 31 9,32 31 4,65 31 323 30,00 5,42 29 436 435 6,64 23 262 6,64 3,86 5,42 3,29 25 14 14 26 265 247 315 233 1,93 1,93 2,71 2,42 4,23 10 15 10/15 26 26 201 249 437 248 236 5,37 2,39 26 11 312 284 2,88 3,62 3,62 3,62 14,52 EinzelfallRegelung 4,84 EinzelfallRegelung 21 13 20 6 203 246 259 230 438 238 8 17 26a 255 924 925 13,90 16 326 2,42 9,78 16 16a 439 200 7c 9 b) Kontrolle von Laufgeschwindigkeit und Füllmenge. c) Überprüfen der Einstichstelle auf Zeichen von Ödembildung, Schwellung oder Rötung. a) Abhängen einer ärztlich verordneten s.c. Infusion , Versdchluss der Einstichstelle mit Pflasterverband b) Überprüfen der Einstichstelle auf Zeichen der Ödembildung, Schwellung oder Rötung. Spezielle Krtankenbeobachtung durch Pflegefachkraft (alle in der Zeit enthaltenen Leistungen sind enthalten und abgegolten) Hausbesuchsgebühr 8.88 – 20.00 Uhr Hausbesuchsgebühr 50% mit Grundpflege 4,12 16a 598 EinzelfallRegelung 24 320 5,08 2,54
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