Erläuterung zur De-minimis

Erläuterung zur De-minimis-Erklärung
Die De-minimis-Erklärung muss von jedem Antragsteller ausgefüllt, unterschrieben und mit dem
Antrag übermittelt werden. Dies hat den Hintergrund, dass Sie dadurch, dass Sie eine
Energieerzeugungsanlage betreiben, nach beihilferechtlichen EU-Bestimmungen als Unternehmen
angesehen werden. Nach den geltenden EU-Vorschriften dürfen Unternehmen nur mit staatlichen
Mitteln unterstützt werden, wenn gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr als 200.000 € Förderung innerhalb von drei Steuerjahren erhalten
dürfen. Daher müssen Sie die beigefügte De-minimis-Erklärung bitte ausfüllen und uns übermitteln.
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:
Auf Seite 1 müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Adresse angeben und ankreuzen, dass Sie
kein Unternehmen des Straßengüterverkehrs sind.
Auf Seite 2 müssen Sie angeben, ob Sie bereits De-minimis-Beihilfen erhalten haben. In der Regel
dürfte dies nicht der Fall sein. Sollten Sie in den letzten drei Jahren irgendeine staatliche Förderung
erhalten haben (z.B. KfW oder Bafa), dann geht aus dem entsprechenden Zuwendungsbescheid
hervor, ob es sich dabei um eine Deminimis-Beihilfe handelt und Sie haben eine entsprechende
Bescheinigung des Zuwendungsgebers erhalten. Die darin enthaltenden Angaben müssten Sie dann
in die obere Tabelle auf Seite 2 übertragen.
Sollten Sie zusätzlich zur Förderung des Wirtschaftsministeriums noch weitere Beihilfen beantragt
haben (z.B. KfW-Programm 275), dann müssten Sie dies in der zweiten Tabelle der Seite eintragen.
Sollten Sie KfW-Programm 275 in Anspruch nehmen, haben aber den entsprechenden Bescheid noch
nicht, so können Sie den voraussichtlichen Zuschuss im Internet unter
https://www.kfw-
formularsammlung.de/Tilgungszuschussrechner275/compute.do ermitteln und eintragen.
Für die Tabelle auf Seite 3 gilt ebenfalls, dass Sie, sollten Sie eine weitere Beihilfe (außerhalb der Deminimis-Regeln) erhalten haben, so hätten Sie eine entsprechende Mitteilung des Zuwendungsgebers
und müssten dies in die Tabelle eintragen. Dies dürfte allerdings bei Ihnen nicht der Fall sein.