beiträge für selbstständig erwerbstätige

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GESUNDHEIT WEITER GEDACHT
BEITRÄGE FÜR SELBSTSTÄNDIG
ERWERBSTÄTIGE
HAUPTBERUFLICH SELBSTSTÄNDIGE GENIESSEN BEI
DER BARMER GEK EINEN UMFANGREICHEN VER­
SICHERUNGSSCHUTZ UND ZAHLREICHE MEHRLEISTUNGEN.
WIE WIRD MEIN BEITRAG BERECHNET?
Die Höhe Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich nach Ihrer individuellen wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit; maximal werden Beiträge bis zur
Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für die Berechnung
­herangezogen werden das Arbeitseinkommen sowie alle
weiteren Einkünfte, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen. Also beispielsweise Zinsen aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
auch Renten.
BEMESSUNGSGRUNDLAGEN AB 1. JANUAR 2016
Für hauptberuflich Selbstständige sieht das Gesetz
»­Mindestbemessungsgrundlagen« für die Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung vor. Sie betragen derzeit
monatlich 2.178,75 Euro bzw. 1.452,50 Euro für Empfänger
eines Gründungszuschusses von der Bundesagentur für
­Arbeit und »bedürftige« Selbstständige.
Das bedeutet, dass diese Beträge zur Beitragsbemessung
herangezogen werden, auch wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen darunter liegen.
Darüber hinaus gibt es auch eine Beitragshöchstgrenze:
­Liegen Ihre Einkünfte über 4.237,50 Euro monatlich,
werden Ihre Beiträge maximal aus dieser Höhe berechnet.
Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder richtet sich
seit 1. Januar 2009 nach den »Einheitlichen Grundsätzen
zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder«, die der GKV
Spitzenverband verabschiedet hat. Die Grundsätze finden
Sie unter folgendem Link: www.gkv-spitzenverband.de
WIE WEISE ICH MEINE EINNAHMEN NACH?
Um Ihre Beiträge berechnen zu können, benötigen wir Ihren
Einkommensteuerbescheid. Er ist die Grundlage für Ihre
aktuelle Beitragsbemessung. Dieser weist im Regelfall
Einkünfte einer vergangenen Periode aus. Er wird dennoch
für die aktuelle Beitragsbemessung herangezogen, bis ein
­neuer Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sie zahlen Ihre
Beiträge also immer aus einer zeitversetzten Bemessungsgrundlage. Dadurch entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile:
Denn Einkommensschwankungen gleichen sich bei diesem
Verfahren in den Folgejahren jeweils wieder aus.
BEISPIEL
Christian Kaufmann ist seit Jahren hauptberuflich selbstständig und bei der BARMER GEK versichert. Zur Beitragsberechnung wird der zuletzt gültige Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2013 herangezogen. Noch im
Oktober 2015 legt er den am 21.10.2015 ausgestellten
Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vor. Darin ist
ein Gewinn von 36.000 Euro ausgewiesen. Das entspricht
monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen von 3.000 Euro.
π Zur Bemessung der Beiträge ab dem 01.11.2015 werden
somit Einnahmen in Höhe von monatlich 3.000 Euro
angesetzt. Die Berechnung gilt so lange, bis der Einkommen‑
steuerbescheid für 2015 vorliegt. Die nächste Beitragsanpassung wird demgemäß ab dem Folgemonat der
Aus­stellung des nächsten Steuerbescheides wirksam.
­Unabhängig davon, welchen Schwankungen die tatsächliche
Einnahmesituation dann unterliegt.
Daraus wird ersichtlich: Die Einnahmen werden bei der
Beitragsberechnung zeitversetzt berücksichtigt.
Wichtig: Bitte reichen Sie jeden neuen Einkommensteuer­
bescheid umgehend in Kopie bei uns ein. Bei höheren
Einnahmen als den bislang zugrunde gelegten sind wir verpflichtet, die Beiträge auch rückwirkend neu zu berechnen.
EXISTENZGRÜNDER
Als Existenzgründer können Sie noch keinen Einkommen‑
steuerbescheid aus der Anfangsphase Ihrer Tätigkeit vor­
legen. Daher berechnen wir Ihre Beiträge auf Grundlage
Ihrer Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen. Ihre
Beiträge werden zunächst vorläufig – unter ­Vorbehalt –
berechnet und später, wenn Ihnen der Einkommensteuer­
bescheid vorliegt, entsprechend Ihrer tatsächlichen Einnahmen korrigiert. Zu viel gezahlte Beiträge werden also
erstattet, zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert.
Dieser erste Einkommensteuerbescheid bleibt so lange
Grundlage für die Beitragsbemessung, bis Sie einen neuen
aktuellen Einkommensteuerbescheid vorlegen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 13.200 Euro. Dies entspricht
einer monatlichen Einnahme von 2.200 Euro.
(13.200 Euro : 6 Monate = 2.200 Euro)
π Grundlage für die Berechnung der Beiträge von Herrn
Müller sind die für 2014 nachgewiesenen Einnahmen von
2.200 Euro monatlich. Die Beitragshöhe bleibt bis zu dem
Monat bestehen, in dem der Einkommensteuerbescheid
des Jahres 2015 ausgestellt bzw. vorgelegt wird.
Für die Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2015 werden zuviel
gezahlte Beiträge an Herrn Müller erstattet.
BEISPIEL
Joachim Müller ist seit dem 01.07.2014 als Existenzgründer
bei der BARMER GEK versichert. Zu Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit hat er seine Einkünfte auf 2.500 Euro
monatlich geschätzt. Anhand dieser Schätzung wurden die
Beiträge vorläufig berechnet. Im Januar 2016 legt er den
Einkommensteuerbescheid für 2014 vor. Die BARMER GEK
setzt daraufhin die endgültige Beitragshöhe fest. Der Einkommensteuerbescheid weist folgende Einkünfte aus:
ANSPRUCH AUF KRANKENGELD
Als hauptberuflich Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld zu
wählen. Ergänzend hierzu bietet die BARMER GEK Krankengeld-Tarife an, mit denen die finanzielle Absicherung
optimal gestaltet werden kann.
Weitere Informationen zum gesetzlichen Krankengeldanspruch und zu den BARMER GEK Krankengeld-Tarifen
­stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Wahltarife Krankengeld
MASSGEBENDE BEITRAGSSÄTZE AB 1. JANUAR 2016
Krankenversicherung
Beitragssatz
Besteht aus
ohne Krankengeldanspruch
15,1 %
Ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz 14,0 % und zusätzlicher
­kassenindividueller Beitragssatz der BARMER GEK 1,1 %
mit Krankengeldanspruch ab dem 15,7 %
43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz 14,6 % und zusätzlicher
­kassenindividueller Beitragssatz der BARMER GEK 1,1 %
Wer bei der BARMER GEK gegen Krankheit versichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied in der sozialen
­Pflegeversicherung.
Pflegeversicherung
Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz
2,35%
Beitragssatz für kinderlose Mitglieder über 23 Jahre
2,6%
WIE HOCH SIND MEINE BEITRÄGE?
Übersteigen Ihre Einnahmen die Mindestbemessungsgrenze von monatlich 2.178,75 Euro bzw. 1.452,50 Euro, erfolgt ­
eine individuelle Berechnung. Sie können Ihre Beiträge ganz einfach selbst mit dem Beitragsrechner ermitteln.
TIPP
Wir beraten Sie gern, welche Einnahmen der Beitragspflicht unterliegen und welcher Beitrag für Sie persönlich zu zahlen
ist. Sprechen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns rund um die Uhr unter unserem Servicetelefon.