www.barmer-gek.de/108363 GESUNDHEIT WEITER GEDACHT BEITRÄGE FÜR SELBSTSTÄNDIG ERWERBSTÄTIGE HAUPTBERUFLICH SELBSTSTÄNDIGE GENIESSEN BEI DER BARMER GEK EINEN UMFANGREICHEN VER SICHERUNGSSCHUTZ UND ZAHLREICHE MEHRLEISTUNGEN. WIE WIRD MEIN BEITRAG BERECHNET? Die Höhe Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung richtet sich nach Ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; maximal werden Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für die Berechnung herangezogen werden das Arbeitseinkommen sowie alle weiteren Einkünfte, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen. Also beispielsweise Zinsen aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder auch Renten. BEMESSUNGSGRUNDLAGEN AB 1. JANUAR 2016 Für hauptberuflich Selbstständige sieht das Gesetz »Mindestbemessungsgrundlagen« für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vor. Sie betragen derzeit monatlich 2.178,75 Euro bzw. 1.452,50 Euro für Empfänger eines Gründungszuschusses von der Bundesagentur für Arbeit und »bedürftige« Selbstständige. Das bedeutet, dass diese Beträge zur Beitragsbemessung herangezogen werden, auch wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen darunter liegen. Darüber hinaus gibt es auch eine Beitragshöchstgrenze: Liegen Ihre Einkünfte über 4.237,50 Euro monatlich, werden Ihre Beiträge maximal aus dieser Höhe berechnet. Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder richtet sich seit 1. Januar 2009 nach den »Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder«, die der GKV Spitzenverband verabschiedet hat. Die Grundsätze finden Sie unter folgendem Link: www.gkv-spitzenverband.de WIE WEISE ICH MEINE EINNAHMEN NACH? Um Ihre Beiträge berechnen zu können, benötigen wir Ihren Einkommensteuerbescheid. Er ist die Grundlage für Ihre aktuelle Beitragsbemessung. Dieser weist im Regelfall Einkünfte einer vergangenen Periode aus. Er wird dennoch für die aktuelle Beitragsbemessung herangezogen, bis ein neuer Einkommensteuerbescheid vorliegt. Sie zahlen Ihre Beiträge also immer aus einer zeitversetzten Bemessungsgrundlage. Dadurch entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile: Denn Einkommensschwankungen gleichen sich bei diesem Verfahren in den Folgejahren jeweils wieder aus. BEISPIEL Christian Kaufmann ist seit Jahren hauptberuflich selbstständig und bei der BARMER GEK versichert. Zur Beitragsberechnung wird der zuletzt gültige Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2013 herangezogen. Noch im Oktober 2015 legt er den am 21.10.2015 ausgestellten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014 vor. Darin ist ein Gewinn von 36.000 Euro ausgewiesen. Das entspricht monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen von 3.000 Euro. π Zur Bemessung der Beiträge ab dem 01.11.2015 werden somit Einnahmen in Höhe von monatlich 3.000 Euro angesetzt. Die Berechnung gilt so lange, bis der Einkommen‑ steuerbescheid für 2015 vorliegt. Die nächste Beitragsanpassung wird demgemäß ab dem Folgemonat der Ausstellung des nächsten Steuerbescheides wirksam. Unabhängig davon, welchen Schwankungen die tatsächliche Einnahmesituation dann unterliegt. Daraus wird ersichtlich: Die Einnahmen werden bei der Beitragsberechnung zeitversetzt berücksichtigt. Wichtig: Bitte reichen Sie jeden neuen Einkommensteuer bescheid umgehend in Kopie bei uns ein. Bei höheren Einnahmen als den bislang zugrunde gelegten sind wir verpflichtet, die Beiträge auch rückwirkend neu zu berechnen. EXISTENZGRÜNDER Als Existenzgründer können Sie noch keinen Einkommen‑ steuerbescheid aus der Anfangsphase Ihrer Tätigkeit vor legen. Daher berechnen wir Ihre Beiträge auf Grundlage Ihrer Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen. Ihre Beiträge werden zunächst vorläufig – unter Vorbehalt – berechnet und später, wenn Ihnen der Einkommensteuer bescheid vorliegt, entsprechend Ihrer tatsächlichen Einnahmen korrigiert. Zu viel gezahlte Beiträge werden also erstattet, zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert. Dieser erste Einkommensteuerbescheid bleibt so lange Grundlage für die Beitragsbemessung, bis Sie einen neuen aktuellen Einkommensteuerbescheid vorlegen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 13.200 Euro. Dies entspricht einer monatlichen Einnahme von 2.200 Euro. (13.200 Euro : 6 Monate = 2.200 Euro) π Grundlage für die Berechnung der Beiträge von Herrn Müller sind die für 2014 nachgewiesenen Einnahmen von 2.200 Euro monatlich. Die Beitragshöhe bleibt bis zu dem Monat bestehen, in dem der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2015 ausgestellt bzw. vorgelegt wird. Für die Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2015 werden zuviel gezahlte Beiträge an Herrn Müller erstattet. BEISPIEL Joachim Müller ist seit dem 01.07.2014 als Existenzgründer bei der BARMER GEK versichert. Zu Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit hat er seine Einkünfte auf 2.500 Euro monatlich geschätzt. Anhand dieser Schätzung wurden die Beiträge vorläufig berechnet. Im Januar 2016 legt er den Einkommensteuerbescheid für 2014 vor. Die BARMER GEK setzt daraufhin die endgültige Beitragshöhe fest. Der Einkommensteuerbescheid weist folgende Einkünfte aus: ANSPRUCH AUF KRANKENGELD Als hauptberuflich Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld zu wählen. Ergänzend hierzu bietet die BARMER GEK Krankengeld-Tarife an, mit denen die finanzielle Absicherung optimal gestaltet werden kann. Weitere Informationen zum gesetzlichen Krankengeldanspruch und zu den BARMER GEK Krankengeld-Tarifen stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung: Wahltarife Krankengeld MASSGEBENDE BEITRAGSSÄTZE AB 1. JANUAR 2016 Krankenversicherung Beitragssatz Besteht aus ohne Krankengeldanspruch 15,1 % Ermäßigter gesetzlicher Beitragssatz 14,0 % und zusätzlicher kassenindividueller Beitragssatz der BARMER GEK 1,1 % mit Krankengeldanspruch ab dem 15,7 % 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Allgemeiner gesetzlicher Beitragssatz 14,6 % und zusätzlicher kassenindividueller Beitragssatz der BARMER GEK 1,1 % Wer bei der BARMER GEK gegen Krankheit versichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung. Pflegeversicherung Beitragssatz Allgemeiner Beitragssatz 2,35% Beitragssatz für kinderlose Mitglieder über 23 Jahre 2,6% WIE HOCH SIND MEINE BEITRÄGE? Übersteigen Ihre Einnahmen die Mindestbemessungsgrenze von monatlich 2.178,75 Euro bzw. 1.452,50 Euro, erfolgt eine individuelle Berechnung. Sie können Ihre Beiträge ganz einfach selbst mit dem Beitragsrechner ermitteln. TIPP Wir beraten Sie gern, welche Einnahmen der Beitragspflicht unterliegen und welcher Beitrag für Sie persönlich zu zahlen ist. Sprechen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns rund um die Uhr unter unserem Servicetelefon.
© Copyright 2024 ExpyDoc