Fehlzeiten und Entschuldigungen - Kardinal-Frings

Lehrer & Schüler
Oberstufe KFG
09.11.2015
Fehlzeiten und Entschuldigungen
1.
Das Entschuldigungsformular wird zu Beginn des Schulhalbjahres von den Tutoren
an die Schüler ausgegeben. Es wird von den Schülern wie im Muster angegeben
ausgefüllt, ist sorgsam aufzubewahren (z.B. in einer Klarsichthülle) und verbleibt beim
jeweiligen Schüler bis zum Ende des Schulhalbjahres. Dann wird es bei der
jeweiligen Stufenleitung abgegeben und die Schüler erhalten ein neues Formular.
2.
Sollte das Entschuldigungsformular bereits vor Ende des Schuljahres vollständig
ausgefüllt sein (Rückseite bitte auch beschriften), so erhalten die Schüler von den
Stufenleitern nach Abgabe des alten Formulars ein neues. Bei einer besonders
hohen Anzahl von Fehlstunden ist unter Umständen ein Gespräch mit der
Stufenleitung, dem Oberstufenkoordinator bzw. dem Schulleiter erforderlich.
3.
Das Entschuldigungsformular dient der besseren Kontrolle von Fehlstunden sowohl
für Lehrer als auch für Schüler. Bei Verlust besteht im Zweifelsfall keine Möglichkeit,
die Entschuldigung einer Stunde zu belegen.
4.
Grundsätzlich muss jedes Fehlen vom regulären Unterricht von den Schülern in das
Entschuldigungsformular eingetragen werden.
Wesentlich ist die Unterscheidung von drei Arten des Fehlens und ihre Anrechnung
als Fehlstunde:
K
Krankheit
wird als Fehlstunde gezählt
Hierzu zählen auch Arztbesuche aus akutem Anlass und unvorhersehbare,
schwerwiegende persönliche oder familiäre Ereignisse.
B
Beurlaubung
wird als Fehlstunde gezählt
Die Beurlaubung muss rechtzeitig zuvor beantragt und im Nachhinein den
Fachlehrern zusätzlich vorgezeigt werden. Beurlaubungen werden erteilt z.B.
für Führerscheinprüfung (keine Fahrstunden), Ferienfreizeiten, wichtige
Familienfeiern, Bewerbungsgespräche, Musterungstermine. Für Tage mit
einer angesetzten Klausur können keine Beurlaubungen erteilt werden.
S
Schulveranstaltung
wird nicht als Fehlstunde gezählt
Das Fehlen wird zwar erfasst, aber nicht als Fehlstunden gezählt. Zu
Schulveranstaltungen gehören z.B. Klausuren, Exkursion, Theater- und
Orchesterproben, FFF-Studium an der Uni, schulische Wettbewerbe,
Berufsberatung, Dies academicus, Schüleraustausch, von der Schule
organisierte Fahrten, SV-Arbeit.
In den Kurslisten werden von den Fachlehrern grundsätzlich alle fehlenden Schüler
eingetragen und anschließend mit dem Vermerk (e) oder (b) oder (s) als entschuldigt
markiert.
Aufsummiert und in der Kursliste als Fehlstunde geführt werden aber nur die
Fehlstunden bei Krankheit oder Beurlaubung, nicht bei einer Schulveranstaltung.
5.
Ausgefallene Stunden (z.B. durch Krankheit des Lehrers) müssen auf dem
Entschuldigungsformular nicht aufgeführt werden. Hat ein Schüler in einer
ausgefallenen Stunde gefehlt und diese in das Formular eingetragen, so wird die
Stunde vom Lehrer statt mit seiner Paraphe mit einem „a“ gekennzeichnet.
gez. Dr. Hillen (Schulleiter)
gez. Schröder (Oberstufenkoordinator)
Lehrer & Schüler
Oberstufe KFG
09.11.2015
6.
Beurlaubungen müssen grundsätzlich rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Wochen) vor
dem Termin beantragt werden, da unter Umständen auch eine schriftliche
Stellungnahme erfolgt.
Beurlaubungen müssen/können je nach Länge des Beurlaubungszeitraums bei
unterschiedlichen Personen beantragt werden:
einige Stunden
Fachlehrer/Tutoren
1 Tag
Stufenleiter
2 Tage
Oberstufenkoordinator
3 oder mehr Tage
Schulleitung
Beurlaubungen für Tage mit Sonderveranstaltungen (z.B. Minimarathon, Tag der
offen Tür), für den letzten Schultag vor und den ersten Schultag nach den Ferien
müssen beim Schulleiter beantragt werden.
Eine genehmigte Beurlaubung muss den Fachlehrern zusammen mit dem
Entschuldigungsformular vorgelegt werden.
7.
Das Entschuldigungsformular muss unmittelbar nach dem Fehlen den
entsprechenden Kurslehren vorgelegt werden. Wird die Entschuldigung erst nach der
3. Kursstunde nach dem Fehlen vorgelegt, kann die Fehlstunde als unentschuldigt
gezählt werden.
8.
Bei Krankheit an einem Klausurtermin muss die Schule telefonisch über das
Sekretariat bis spätestens 7:45 Uhr informiert werden. Nach Genesung muss dem
Oberstufenkoordinator unverzüglich ein aussagekräftiges ärztliches Attest
(schriftliche Bescheinigung der Schulunfähigkeit für diesen Tag) vorgelegt werden.
Der Oberstufenkoordinator entscheidet u.U. in Absprache mit der Schulleitung über
die Zulassung zur Nachklausur und informiert den Fachlehrer. Ohne ärztliches Attest
besteht kein Anrecht, die versäumte Klausur nachzuschreiben. Die Klausur wird in
diesem Fall mit ungenügend bewertet.
9.
Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche, planbare Arzttermine, etc. sind
grundsätzlich kein Grund für das Fehlen bei einer Klausur. Nur in Ausnahmefällen
kann eine Beurlaubung durch den Schulleiter oder den Oberstufenkoordinator, die im
Voraus beantragt werden muss, ausgesprochen werden.
10.
Bei längeren Erkrankungen (zwei Wochen oder länger) ist spätestens nach der
zweiten Woche der Stufenleitung eine schriftliche Zwischenmitteilung über das
Sekretariat vorzulegen.
11.
Verschlafen gilt als unentschuldigtes Fehlen.
12.
Doppelstunden gelten als 2 Fehlstunden.
13.
Verspätungen werden ebenfalls in der Kursmappe festgehalten („v“) und führen bei
Häufung zu einer entsprechenden Bemerkung auf dem Zeugnis.
14.
Auch gehäuftes unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis durch eine
gesonderte Bemerkung zusätzlich festgehalten.
15.
Erscheint ein Schüler zum Unterricht, so gilt er als gesund. Es wird erwartet, dass er
an allen Unterrichtsstunden teilnimmt. Sollte er im Laufe des Tages krank werden, so
muss er sich persönlich bei seinem Tutor, bei der Stufenleitung oder im Sekretariat
abmelden.
gez. Dr. Hillen (Schulleiter)
gez. Schröder (Oberstufenkoordinator)