Lehrer & Schüler Oberstufe KFG 09.11.2015 Fehlzeiten und Entschuldigungen 1. Das Entschuldigungsformular wird zu Beginn des Schulhalbjahres von den Tutoren an die Schüler ausgegeben. Es wird von den Schülern wie im Muster angegeben ausgefüllt, ist sorgsam aufzubewahren (z.B. in einer Klarsichthülle) und verbleibt beim jeweiligen Schüler bis zum Ende des Schulhalbjahres. Dann wird es bei der jeweiligen Stufenleitung abgegeben und die Schüler erhalten ein neues Formular. 2. Sollte das Entschuldigungsformular bereits vor Ende des Schuljahres vollständig ausgefüllt sein (Rückseite bitte auch beschriften), so erhalten die Schüler von den Stufenleitern nach Abgabe des alten Formulars ein neues. Bei einer besonders hohen Anzahl von Fehlstunden ist unter Umständen ein Gespräch mit der Stufenleitung, dem Oberstufenkoordinator bzw. dem Schulleiter erforderlich. 3. Das Entschuldigungsformular dient der besseren Kontrolle von Fehlstunden sowohl für Lehrer als auch für Schüler. Bei Verlust besteht im Zweifelsfall keine Möglichkeit, die Entschuldigung einer Stunde zu belegen. 4. Grundsätzlich muss jedes Fehlen vom regulären Unterricht von den Schülern in das Entschuldigungsformular eingetragen werden. Wesentlich ist die Unterscheidung von drei Arten des Fehlens und ihre Anrechnung als Fehlstunde: K Krankheit wird als Fehlstunde gezählt Hierzu zählen auch Arztbesuche aus akutem Anlass und unvorhersehbare, schwerwiegende persönliche oder familiäre Ereignisse. B Beurlaubung wird als Fehlstunde gezählt Die Beurlaubung muss rechtzeitig zuvor beantragt und im Nachhinein den Fachlehrern zusätzlich vorgezeigt werden. Beurlaubungen werden erteilt z.B. für Führerscheinprüfung (keine Fahrstunden), Ferienfreizeiten, wichtige Familienfeiern, Bewerbungsgespräche, Musterungstermine. Für Tage mit einer angesetzten Klausur können keine Beurlaubungen erteilt werden. S Schulveranstaltung wird nicht als Fehlstunde gezählt Das Fehlen wird zwar erfasst, aber nicht als Fehlstunden gezählt. Zu Schulveranstaltungen gehören z.B. Klausuren, Exkursion, Theater- und Orchesterproben, FFF-Studium an der Uni, schulische Wettbewerbe, Berufsberatung, Dies academicus, Schüleraustausch, von der Schule organisierte Fahrten, SV-Arbeit. In den Kurslisten werden von den Fachlehrern grundsätzlich alle fehlenden Schüler eingetragen und anschließend mit dem Vermerk (e) oder (b) oder (s) als entschuldigt markiert. Aufsummiert und in der Kursliste als Fehlstunde geführt werden aber nur die Fehlstunden bei Krankheit oder Beurlaubung, nicht bei einer Schulveranstaltung. 5. Ausgefallene Stunden (z.B. durch Krankheit des Lehrers) müssen auf dem Entschuldigungsformular nicht aufgeführt werden. Hat ein Schüler in einer ausgefallenen Stunde gefehlt und diese in das Formular eingetragen, so wird die Stunde vom Lehrer statt mit seiner Paraphe mit einem „a“ gekennzeichnet. gez. Dr. Hillen (Schulleiter) gez. Schröder (Oberstufenkoordinator) Lehrer & Schüler Oberstufe KFG 09.11.2015 6. Beurlaubungen müssen grundsätzlich rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Wochen) vor dem Termin beantragt werden, da unter Umständen auch eine schriftliche Stellungnahme erfolgt. Beurlaubungen müssen/können je nach Länge des Beurlaubungszeitraums bei unterschiedlichen Personen beantragt werden: einige Stunden Fachlehrer/Tutoren 1 Tag Stufenleiter 2 Tage Oberstufenkoordinator 3 oder mehr Tage Schulleitung Beurlaubungen für Tage mit Sonderveranstaltungen (z.B. Minimarathon, Tag der offen Tür), für den letzten Schultag vor und den ersten Schultag nach den Ferien müssen beim Schulleiter beantragt werden. Eine genehmigte Beurlaubung muss den Fachlehrern zusammen mit dem Entschuldigungsformular vorgelegt werden. 7. Das Entschuldigungsformular muss unmittelbar nach dem Fehlen den entsprechenden Kurslehren vorgelegt werden. Wird die Entschuldigung erst nach der 3. Kursstunde nach dem Fehlen vorgelegt, kann die Fehlstunde als unentschuldigt gezählt werden. 8. Bei Krankheit an einem Klausurtermin muss die Schule telefonisch über das Sekretariat bis spätestens 7:45 Uhr informiert werden. Nach Genesung muss dem Oberstufenkoordinator unverzüglich ein aussagekräftiges ärztliches Attest (schriftliche Bescheinigung der Schulunfähigkeit für diesen Tag) vorgelegt werden. Der Oberstufenkoordinator entscheidet u.U. in Absprache mit der Schulleitung über die Zulassung zur Nachklausur und informiert den Fachlehrer. Ohne ärztliches Attest besteht kein Anrecht, die versäumte Klausur nachzuschreiben. Die Klausur wird in diesem Fall mit ungenügend bewertet. 9. Führerscheinprüfungen, Vorstellungsgespräche, planbare Arzttermine, etc. sind grundsätzlich kein Grund für das Fehlen bei einer Klausur. Nur in Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung durch den Schulleiter oder den Oberstufenkoordinator, die im Voraus beantragt werden muss, ausgesprochen werden. 10. Bei längeren Erkrankungen (zwei Wochen oder länger) ist spätestens nach der zweiten Woche der Stufenleitung eine schriftliche Zwischenmitteilung über das Sekretariat vorzulegen. 11. Verschlafen gilt als unentschuldigtes Fehlen. 12. Doppelstunden gelten als 2 Fehlstunden. 13. Verspätungen werden ebenfalls in der Kursmappe festgehalten („v“) und führen bei Häufung zu einer entsprechenden Bemerkung auf dem Zeugnis. 14. Auch gehäuftes unentschuldigtes Fehlen wird auf dem Zeugnis durch eine gesonderte Bemerkung zusätzlich festgehalten. 15. Erscheint ein Schüler zum Unterricht, so gilt er als gesund. Es wird erwartet, dass er an allen Unterrichtsstunden teilnimmt. Sollte er im Laufe des Tages krank werden, so muss er sich persönlich bei seinem Tutor, bei der Stufenleitung oder im Sekretariat abmelden. gez. Dr. Hillen (Schulleiter) gez. Schröder (Oberstufenkoordinator)
© Copyright 2024 ExpyDoc