Formular Entschuldigung / Beurlaubung Kursstufe

Formular Entschuldigung / Beurlaubung Kursstufe - Goldberg Gymnasium
FAX: 07031 – 957414 Mail: [email protected]
 Schriftliche Entschuldigung  Antrag auf Beurlaubung
Grund des
Fehlens:
Persönlich bei der Schulleitung abgeben oder in den Briefkasten werfen! (Siehe auch Hinweise auf der Rückseite)
Nur nach persönlichem Gespräch mit dem Stellvertretenden
Schulleiter möglich! (Siehe auch Hinweise auf der Rückseite)
Name:
Tutor:
 J11
Jahrgangsstufe
Frist-Einhaltung:
Am
___.___.___
 J12
erfolgte fristgerecht im Internet durch WebUntis die Krankmeldung
(spätestens am 2. Tag der Erkrankung):
in Ausnahmefällen durch:  Mail,  gescanntes Formular,  Fax,  fernmündlich,  Gespräch,  Post
 Nein
Kurs:
Ist eine
angekündigte
Leistungserhebung
betroffen ?
Bei Krankheit: Wurde am Fehltag (oder spätestens am zweiten Tag der Verhinderung) die
E-Mail an Stellvertretenden SL / betreffenden Fachlehrer geschickt ?
 Ja  Nein
 Ja
Bei Beurlaubung hier das Einverständnis der Kurslehrerin / des Kurslehrer vorher einholen und durch
Unterschrift bestätigen lassen:
Zustimmung (bei Beurlaubung)
Kurslehrerin / Kurslehrer
 Nein
 Ja
Ist ein KOOP-Kurs
betroffen ?
(Datum, Unterschrift Kurslehrerin / Kurslehrer)
Kurs / Schule:
Bitte das Entschuldigungsverfahren der entsprechenden Schule einhalten!
Datum
1. Fehltag
Datum
2. Fehltag
Stunde
Kurs
Lehrer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Stunde
Kurs
Lehrer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Fehltage(Datum): von
bis
Begründung für die Abwesenheit (stichwortartig, ggf. mit Belegen)
Datum
Unterschrift der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten
Hier bitte nichts ausfüllen!
Fehlen wird
Datum

entschuldigt

nicht entschuldigt
Entschuldigung wurde in WebUntis vermerkt
 Fristüberschreitung Krankmeldung  Fristüberschreitung schriftliche Entschuldigung  anderer Grund:
Stempel
oder Unterschrift Stellvertretender Schulleiter oder Unterschrift Tutor
Hinweise zum Entschuldigungsverfahren (Stand 16.09.2015)
1. Anwesenheitspflicht
Es besteht Schulbesuchspflicht (Schulbesuchsverordnung)! Bei Fehlzeiten von über 50% kann unter Umständen keine Note erteilt und dadurch die Belegpflicht
nicht erfüllt werden, mit der Folge der Nichtzulassung zum Abitur.
Für den Sportunterricht gilt: Auch bei Krankheit gilt Anwesenheitspflicht, es sein denn, man fehlt krankheitsbedingt den ganzen Tag auch im anderen Unterricht
oder wird vom Kurslehrer nach Hause geschickt.
2. Beurlaubung
a) Beurlaubungen von Einzelstunden
Beurlaubungen für einzelne Stunden werden vom Fachlehrer eingeholt.
b) Beurlaubungen bis zu 2 Tagen
Beurlaubungen müssen vorher fristgerecht (d.h. ca. eine Woche vor Antritt der Beurlaubung) beim Stellv. Schulleiter schriftlich beantragt werden.
c) Beurlaubungen von mehr als 2 Tagen
Wird eine Beurlaubung von mehr als zwei Tagen gewünscht, geschieht dies rechtzeitig (also ebenfalls mindestens eine Woche vorher!) durch einen
schriftlichen Antrag an den Schulleiter. Entsprechende ergänzende Unterlagen (z.B. Mitteilung eines Sportverbandes) sind beizufügen.
d) Beurlaubungen aus (ehren)amtlichen Gründen
Wer von einer Institution „angefordert“ wird (Kirche, Verein, Bundeswehr, Betrieb), legt dem Beurlaubungsgesuch das Schreiben dieser Institution bei.
Beurlaubungen können nur nach persönlicher Vorstellung genehmigt werden. Ein Nachweis für den Grund der Beurlaubung (z.B. Anwesenheitsbescheinigung,
Einladung, usw.) muss vorgelegt bzw. nachgereicht werden.
3. Krankheit
I. Krankmeldung
Bei Krankheit ist dies am ersten Tag der Abwesenheit, spätestens am zweiten Tag der Verhinderung zu melden!
Dies geschieht durch die Krankmeldung in WebUntis (Informationen und Zugangsdaten gibt es bei den Oberstufenberatern)
Nur in Ausnahmen kann auch per Mail, Fax, fernmündlich, im direkten Gespräch oder per Post (der Eingang ist maßgeblich) sich krankgemeldet werden.
II. Schriftliche Entschuldigung (dieses Formular)
Von diesem Zeitpunkt an muss binnen dreier Tage dieses korrekt ausgefüllte und im Original unterzeichnete Entschuldigungsformular (sofern nicht bereits
geschehen) am GGS eingegangen sein.
Kurzgesagt: Spätestens am zweiten Fehltag krankmelden und spätestens dann drei Tage später dieses ausgefüllte Formular abgeben.
4. Krankheit und Versäumnis einer angekündigten Leistungserhebung
Bei Krankheit an einem Tag mit einer angekündigten Leistungserhebung gilt folgendes:
a) Zum einen gelten die Punkte unter 3. „Krankheit“
b) Zum anderen muss die Schülerin / der Schüler (sofern noch nicht geschehen) am Fehltag (oder spätestens am zweiten Tag der Verhinderung!) per Mail an den
Stellvertretenden Schulleiter und den betreffenden Fachlehrer mit Nennung des Grundes seine Abwesenheit mitteilen!
5. Unentschuldigtes Fehlen / längeres Fehlen:
Wird dieses Entschuldigungsverfahren nicht eingehalten und wird daher unentschuldigtes Fehlen vom stellvertretenden Schulleiter festgestellt, muss z.B eine
versäumte Leistungserhebung mit 0 Notenpunkten gewertet werden.
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen muss die Abwesenheit durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bestätigt werden.
Fällt eine Schülerin / ein Schüler durch häufiges Fehlen (entschuldigt oder unentschuldigt) auf, muss zukünftig ebenso die Abwesenheit durch die Vorlage eines
ärztlichen Zeugnisses bestätigt werden. Auch können dann die Entschuldigungen nur noch persönlich beim stellvertretenden Schulleiter abgegeben werden.
Zusätzlich führt der Tutor zeitnah ein klärendes Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler. Ggf. ist ein beratendes Gespräch mit dem stellvertretenden Schulleiter
und den Erziehungsberechtigten nötig. Aufgrund von häufig unentschuldigtem Fehlen, kann nach Beschluss in der Notenkonferenz eine schriftliche Verwarnung
erteilt werden, die einen Zeugnisvermerk „...hat häufig unentschuldigt gefehlt“ nach sich zieht.
6. Unvollständig ausgefüllte Formulare
Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht mehr bearbeitet. Alle wichtigen Angaben müssen gewissenhaft auf dem Formular ausgefüllt sein !
7. Gültigkeit
Diese Regelung tritt mit dem 10.09.2015 in Kraft. Alle bis dahin bestehenden Regelungen verlieren ihre Gültigkeit.
8. Zusammenfassung und Beispiele für Fristen der Entschuldigung und der schriftlichen Bestätigung
Wird bei einer Erkrankung (K) der Zeitraum der Abwesenheit durch eine Krankmeldung (M) [Mail, gescannten Formular, Fax, fernmündlich, im direkten
Gespräch, per Post] mitgeteilt und erfolgt anschließend eine schriftliche Bestätigung (S) durch dieses Formular, so stellt dies ein Vorgang da. Verlängert sich die
Abwesenheit über den entschuldigten Zeitraum hinaus, muss diese wieder fristgerecht entschuldigt werden (neuer Vorgang). Beispiele:
MO
DI
K
K
K/M
K/M
MI
K
K
K1
K1
K1 /M1
K1 /M1
K
K1
K1
K/M
K1 /M1
DO
K
K/M
K2
K
K1
FR
S
K/S
K
K
M2 /S1
S1
K
K2
SA
SO
MO
DI
MI
DO
FR
Entschuldigung(en)
für 2 Tage
für 5 Tage
M
S
für 1 Tag
S
für 3 Tage
S2
K2
K/S
K2 / M2 /S1
K2 / M 2
K
K2
für 2 Tage + 1 Tag
S2
K
K2
für 3 Tage + 2 Tage
für 7 Tage
S2
für 3 Tage + 4 Tage