Formular Entschuldigung / Beurlaubung Kursstufe - Goldberg Gymnasium FAX: 07031 – 957414 Mail: [email protected] Schriftliche Entschuldigung Antrag auf Beurlaubung Grund des Fehlens: Persönlich bei der Schulleitung abgeben oder in den Briefkasten werfen! (Siehe auch Hinweise auf der Rückseite) Nur nach persönlichem Gespräch mit dem Stellvertretenden Schulleiter möglich! (Siehe auch Hinweise auf der Rückseite) Name: Tutor: J11 Jahrgangsstufe Frist-Einhaltung: Am ___.___.___ J12 erfolgte fristgerecht im Internet durch WebUntis die Krankmeldung (spätestens am 2. Tag der Erkrankung): in Ausnahmefällen durch: Mail, gescanntes Formular, Fax, fernmündlich, Gespräch, Post Nein Kurs: Ist eine angekündigte Leistungserhebung betroffen ? Bei Krankheit: Wurde am Fehltag (oder spätestens am zweiten Tag der Verhinderung) die E-Mail an Stellvertretenden SL / betreffenden Fachlehrer geschickt ? Ja Nein Ja Bei Beurlaubung hier das Einverständnis der Kurslehrerin / des Kurslehrer vorher einholen und durch Unterschrift bestätigen lassen: Zustimmung (bei Beurlaubung) Kurslehrerin / Kurslehrer Nein Ja Ist ein KOOP-Kurs betroffen ? (Datum, Unterschrift Kurslehrerin / Kurslehrer) Kurs / Schule: Bitte das Entschuldigungsverfahren der entsprechenden Schule einhalten! Datum 1. Fehltag Datum 2. Fehltag Stunde Kurs Lehrer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Stunde Kurs Lehrer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Fehltage(Datum): von bis Begründung für die Abwesenheit (stichwortartig, ggf. mit Belegen) Datum Unterschrift der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten Hier bitte nichts ausfüllen! Fehlen wird Datum entschuldigt nicht entschuldigt Entschuldigung wurde in WebUntis vermerkt Fristüberschreitung Krankmeldung Fristüberschreitung schriftliche Entschuldigung anderer Grund: Stempel oder Unterschrift Stellvertretender Schulleiter oder Unterschrift Tutor Hinweise zum Entschuldigungsverfahren (Stand 16.09.2015) 1. Anwesenheitspflicht Es besteht Schulbesuchspflicht (Schulbesuchsverordnung)! Bei Fehlzeiten von über 50% kann unter Umständen keine Note erteilt und dadurch die Belegpflicht nicht erfüllt werden, mit der Folge der Nichtzulassung zum Abitur. Für den Sportunterricht gilt: Auch bei Krankheit gilt Anwesenheitspflicht, es sein denn, man fehlt krankheitsbedingt den ganzen Tag auch im anderen Unterricht oder wird vom Kurslehrer nach Hause geschickt. 2. Beurlaubung a) Beurlaubungen von Einzelstunden Beurlaubungen für einzelne Stunden werden vom Fachlehrer eingeholt. b) Beurlaubungen bis zu 2 Tagen Beurlaubungen müssen vorher fristgerecht (d.h. ca. eine Woche vor Antritt der Beurlaubung) beim Stellv. Schulleiter schriftlich beantragt werden. c) Beurlaubungen von mehr als 2 Tagen Wird eine Beurlaubung von mehr als zwei Tagen gewünscht, geschieht dies rechtzeitig (also ebenfalls mindestens eine Woche vorher!) durch einen schriftlichen Antrag an den Schulleiter. Entsprechende ergänzende Unterlagen (z.B. Mitteilung eines Sportverbandes) sind beizufügen. d) Beurlaubungen aus (ehren)amtlichen Gründen Wer von einer Institution „angefordert“ wird (Kirche, Verein, Bundeswehr, Betrieb), legt dem Beurlaubungsgesuch das Schreiben dieser Institution bei. Beurlaubungen können nur nach persönlicher Vorstellung genehmigt werden. Ein Nachweis für den Grund der Beurlaubung (z.B. Anwesenheitsbescheinigung, Einladung, usw.) muss vorgelegt bzw. nachgereicht werden. 3. Krankheit I. Krankmeldung Bei Krankheit ist dies am ersten Tag der Abwesenheit, spätestens am zweiten Tag der Verhinderung zu melden! Dies geschieht durch die Krankmeldung in WebUntis (Informationen und Zugangsdaten gibt es bei den Oberstufenberatern) Nur in Ausnahmen kann auch per Mail, Fax, fernmündlich, im direkten Gespräch oder per Post (der Eingang ist maßgeblich) sich krankgemeldet werden. II. Schriftliche Entschuldigung (dieses Formular) Von diesem Zeitpunkt an muss binnen dreier Tage dieses korrekt ausgefüllte und im Original unterzeichnete Entschuldigungsformular (sofern nicht bereits geschehen) am GGS eingegangen sein. Kurzgesagt: Spätestens am zweiten Fehltag krankmelden und spätestens dann drei Tage später dieses ausgefüllte Formular abgeben. 4. Krankheit und Versäumnis einer angekündigten Leistungserhebung Bei Krankheit an einem Tag mit einer angekündigten Leistungserhebung gilt folgendes: a) Zum einen gelten die Punkte unter 3. „Krankheit“ b) Zum anderen muss die Schülerin / der Schüler (sofern noch nicht geschehen) am Fehltag (oder spätestens am zweiten Tag der Verhinderung!) per Mail an den Stellvertretenden Schulleiter und den betreffenden Fachlehrer mit Nennung des Grundes seine Abwesenheit mitteilen! 5. Unentschuldigtes Fehlen / längeres Fehlen: Wird dieses Entschuldigungsverfahren nicht eingehalten und wird daher unentschuldigtes Fehlen vom stellvertretenden Schulleiter festgestellt, muss z.B eine versäumte Leistungserhebung mit 0 Notenpunkten gewertet werden. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Tagen muss die Abwesenheit durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bestätigt werden. Fällt eine Schülerin / ein Schüler durch häufiges Fehlen (entschuldigt oder unentschuldigt) auf, muss zukünftig ebenso die Abwesenheit durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bestätigt werden. Auch können dann die Entschuldigungen nur noch persönlich beim stellvertretenden Schulleiter abgegeben werden. Zusätzlich führt der Tutor zeitnah ein klärendes Gespräch mit der Schülerin / dem Schüler. Ggf. ist ein beratendes Gespräch mit dem stellvertretenden Schulleiter und den Erziehungsberechtigten nötig. Aufgrund von häufig unentschuldigtem Fehlen, kann nach Beschluss in der Notenkonferenz eine schriftliche Verwarnung erteilt werden, die einen Zeugnisvermerk „...hat häufig unentschuldigt gefehlt“ nach sich zieht. 6. Unvollständig ausgefüllte Formulare Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht mehr bearbeitet. Alle wichtigen Angaben müssen gewissenhaft auf dem Formular ausgefüllt sein ! 7. Gültigkeit Diese Regelung tritt mit dem 10.09.2015 in Kraft. Alle bis dahin bestehenden Regelungen verlieren ihre Gültigkeit. 8. Zusammenfassung und Beispiele für Fristen der Entschuldigung und der schriftlichen Bestätigung Wird bei einer Erkrankung (K) der Zeitraum der Abwesenheit durch eine Krankmeldung (M) [Mail, gescannten Formular, Fax, fernmündlich, im direkten Gespräch, per Post] mitgeteilt und erfolgt anschließend eine schriftliche Bestätigung (S) durch dieses Formular, so stellt dies ein Vorgang da. Verlängert sich die Abwesenheit über den entschuldigten Zeitraum hinaus, muss diese wieder fristgerecht entschuldigt werden (neuer Vorgang). Beispiele: MO DI K K K/M K/M MI K K K1 K1 K1 /M1 K1 /M1 K K1 K1 K/M K1 /M1 DO K K/M K2 K K1 FR S K/S K K M2 /S1 S1 K K2 SA SO MO DI MI DO FR Entschuldigung(en) für 2 Tage für 5 Tage M S für 1 Tag S für 3 Tage S2 K2 K/S K2 / M2 /S1 K2 / M 2 K K2 für 2 Tage + 1 Tag S2 K K2 für 3 Tage + 2 Tage für 7 Tage S2 für 3 Tage + 4 Tage
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