Fusionskontrolle: Kommission genehmigt unter

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt unter Auflagen Übernahme der
Industrieschokoladensparte von ADM durch Cargill
17 Juli 2015
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Industrieschokoladensparte von Archer
Daniels Midland („ADM“) durch Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Auflagen
genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und vertreiben Industrieschokolade sowie
Fettglasuren und Füllungen. Industrieschokolade wird in flüssiger oder fester Form verkauft und in der
Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Endverbraucherprodukten wie Keksen, Eiskrem und
Schokoladenerzeugnissen verwendet.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die angemeldete Übernahme den Wettbewerb in dem
ohnehin bereits konzentrierten Markt für Industrieschokolade verringern und das Risiko bergen würde,
dass Kunden, die in der Nähe der deutschen Werke der Fusionspartner ansässig sind, höhere Preise für
Industrieschokolade zahlen müssen. Dies würde insbesondere kleine und mittlere
Unternehmenskunden treffen. Daher wurde die Genehmigung an die Bedingung geknüpft, dass Cargill
das Mannheimer Schokoladenwerk von ADM an einen geeigneten Käufer veräußert, um die
Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Schokolade
ist ein süßes, aber hartes Geschäft. Wir möchten sicherstellen, dass die Verbraucher keine höheren
Preise für Schokoladenwaren, Kekse und Eiskrem zahlen müssen. Durch die Veräußerung des ADMIndustrieschokoladenwerks in Mannheim wird der Wettbewerb gewahrt.“
Die Untersuchung der Kommission
Der Zusammenschluss wurde am 19. Januar 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Im Februar 2015 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, bei der ihr Hauptaugenmerk
dem Wettbewerb auf den Märkten für Industrieschokolade galt. Zudem untersuchte sie die
Auswirkungen der Übernahme auf den Märkten für Kakaoprodukte und Schokoladenmischungen.
Der Wettbewerb auf den Märkten für Industrieschokolade nach der Übernahme
Die Kommission stellte fest, dass Cargill und ADM wichtige Industrieschokoladelieferanten für
Unternehmen sind, die in der Nähe ihrer deutschen Werke niedergelassen sind. Ihr stärkster
Konkurrent ist dort Barry Callebaut, wobei dieses Unternehmen allerdings über einen geringeren
Marktanteil verfügt. Daneben gibt es einige andere kleinere Wettbewerber, die jedoch aufgrund ihrer
geringeren Marktpräsenz nicht genügend Wettbewerbsdruck auf die am Zusammenschluss beteiligten
Unternehmen ausüben können. Durch die geplante Übernahme würde ein wichtiger Wettbewerber
entfallen und es gäbe weniger geeignete Anbieter auf den bereits konzentrierten Märkten. Dies könnte
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmenskunden Preiserhöhungen zur Folge haben.
Die Untersuchung der Kommission zeigte ferner, dass die Gebiete in der Nähe der Werke von Cargill
und ADM in Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich andere Marktstrukturen aufweisen.
Dort ist der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen niedriger und der von Barry
Callebaut ausgeübte Wettbewerbsdruck sehr viel stärker. Aus diesem Grund besteht nach Auffassung
der Kommission in diesen Gebieten kein Anlass zu Wettbewerbsbedenken.
Die Auswirkungen der Übernahme auf den Märkten für Kakaoprodukte und Schokoladenmischungen
Die Kommission prüfte auch, ob die geplante Übernahme Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Cargill
in der Herstellung und im Verkauf von Kakaoprodukten haben könnte, die als Grundstoff für
Industrieschokolade verwendet werden. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass angesichts der
Marktposition von Cargill auf den Kakaomärkten nicht mit signifikanten Auswirkungen zu rechnen ist
und die Lieferung von Kakaoprodukten durch genügend andere Anbieter gewährleistet ist.
Auch auf den Märkten für Fettglasuren und Füllungen und vor allem für Schokoladenmischungen, die
manchmal anstelle von Schokolade für die Herstellung von Endverbraucherprodukten verwendet
werden, stellte die Kommission keine Wettbewerbsprobleme fest. Dort ist der gemeinsame Marktanteil
der beteiligten Unternehmen gering und es gibt eine Reihe anderer Anbieter.
Die Verpflichtungen
Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, verpflichtete sich Cargill, das
ADM-Industrieschokoladenwerk in Mannheim an einen geeigneten Käufer zu veräußern. Das
Mannheimer Werk ist das größte Industrieschokoladenwerk von ADM in Europa und sein einziges in
Deutschland.
Die Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass ein ernstzunehmender Wettbewerber auf dem Markt
verbleibt. Die Wettbewerbsbedenken der Kommission hinsichtlich des Verkaufs von
Industrieschokolade an Kunden, die in der Nähe der deutschen Schokoladenwerke der beteiligten
Unternehmen niedergelassen sind, werden dadurch vollständig ausgeräumt.
Unternehmen und Produkte
Das US-Unternehmen Cargill ist international in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und
landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig und bietet Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen
an. Zu seinen Produkten zählen Industrieschokolade, Fettglasuren und Füllungen sowie
Kakaohalbfabrikate, die für die Herstellung von Industrieschokolade verwendet werden.
Das ebenfalls in den USA ansässige Unternehmen ADM ist mit seiner Industrieschokoladensparte
weltweit tätig. Diese umfasst die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb von Industrieschokolade,
Fettglasuren und Füllungen.
Die geplante Übernahme schließt das Kakaogeschäft von ADM nicht ein, da ADM sich dazu entschieden
hat, diese Sparte an das in Singapur ansässige Unternehmen Olam zu verkaufen (siehe MEX/15/5167).
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz
bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren der Phase II:
- die geplante Übernahme der Energiesparte von Alstom durch General Electric (Frist für den
abschließenden Beschluss: 11. September 2015)
- das geplante Gemeinschaftsunternehmen von TeliaSonera AB und Telenor ASA in Dänemark (Frist für
den abschließenden Beschluss: 2. September 2015)
- die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetzbetreibers DESFA durch das staatliche
Mineralölunternehmen der Republik Aserbaidschan (SOCAR).
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7429 veröffentlicht.
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