Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt unter Auflagen Übernahme der Industrieschokoladensparte von ADM durch Cargill 17 Juli 2015 Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Industrieschokoladensparte von Archer Daniels Midland („ADM“) durch Cargill nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Auflagen genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und vertreiben Industrieschokolade sowie Fettglasuren und Füllungen. Industrieschokolade wird in flüssiger oder fester Form verkauft und in der Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Endverbraucherprodukten wie Keksen, Eiskrem und Schokoladenerzeugnissen verwendet. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die angemeldete Übernahme den Wettbewerb in dem ohnehin bereits konzentrierten Markt für Industrieschokolade verringern und das Risiko bergen würde, dass Kunden, die in der Nähe der deutschen Werke der Fusionspartner ansässig sind, höhere Preise für Industrieschokolade zahlen müssen. Dies würde insbesondere kleine und mittlere Unternehmenskunden treffen. Daher wurde die Genehmigung an die Bedingung geknüpft, dass Cargill das Mannheimer Schokoladenwerk von ADM an einen geeigneten Käufer veräußert, um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Schokolade ist ein süßes, aber hartes Geschäft. Wir möchten sicherstellen, dass die Verbraucher keine höheren Preise für Schokoladenwaren, Kekse und Eiskrem zahlen müssen. Durch die Veräußerung des ADMIndustrieschokoladenwerks in Mannheim wird der Wettbewerb gewahrt.“ Die Untersuchung der Kommission Der Zusammenschluss wurde am 19. Januar 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Im Februar 2015 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, bei der ihr Hauptaugenmerk dem Wettbewerb auf den Märkten für Industrieschokolade galt. Zudem untersuchte sie die Auswirkungen der Übernahme auf den Märkten für Kakaoprodukte und Schokoladenmischungen. Der Wettbewerb auf den Märkten für Industrieschokolade nach der Übernahme Die Kommission stellte fest, dass Cargill und ADM wichtige Industrieschokoladelieferanten für Unternehmen sind, die in der Nähe ihrer deutschen Werke niedergelassen sind. Ihr stärkster Konkurrent ist dort Barry Callebaut, wobei dieses Unternehmen allerdings über einen geringeren Marktanteil verfügt. Daneben gibt es einige andere kleinere Wettbewerber, die jedoch aufgrund ihrer geringeren Marktpräsenz nicht genügend Wettbewerbsdruck auf die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen ausüben können. Durch die geplante Übernahme würde ein wichtiger Wettbewerber entfallen und es gäbe weniger geeignete Anbieter auf den bereits konzentrierten Märkten. Dies könnte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmenskunden Preiserhöhungen zur Folge haben. Die Untersuchung der Kommission zeigte ferner, dass die Gebiete in der Nähe der Werke von Cargill und ADM in Belgien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich andere Marktstrukturen aufweisen. Dort ist der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen niedriger und der von Barry Callebaut ausgeübte Wettbewerbsdruck sehr viel stärker. Aus diesem Grund besteht nach Auffassung der Kommission in diesen Gebieten kein Anlass zu Wettbewerbsbedenken. Die Auswirkungen der Übernahme auf den Märkten für Kakaoprodukte und Schokoladenmischungen Die Kommission prüfte auch, ob die geplante Übernahme Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Cargill in der Herstellung und im Verkauf von Kakaoprodukten haben könnte, die als Grundstoff für Industrieschokolade verwendet werden. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass angesichts der Marktposition von Cargill auf den Kakaomärkten nicht mit signifikanten Auswirkungen zu rechnen ist und die Lieferung von Kakaoprodukten durch genügend andere Anbieter gewährleistet ist. Auch auf den Märkten für Fettglasuren und Füllungen und vor allem für Schokoladenmischungen, die manchmal anstelle von Schokolade für die Herstellung von Endverbraucherprodukten verwendet werden, stellte die Kommission keine Wettbewerbsprobleme fest. Dort ist der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen gering und es gibt eine Reihe anderer Anbieter. Die Verpflichtungen Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, verpflichtete sich Cargill, das ADM-Industrieschokoladenwerk in Mannheim an einen geeigneten Käufer zu veräußern. Das Mannheimer Werk ist das größte Industrieschokoladenwerk von ADM in Europa und sein einziges in Deutschland. Die Verpflichtungen bieten Gewähr dafür, dass ein ernstzunehmender Wettbewerber auf dem Markt verbleibt. Die Wettbewerbsbedenken der Kommission hinsichtlich des Verkaufs von Industrieschokolade an Kunden, die in der Nähe der deutschen Schokoladenwerke der beteiligten Unternehmen niedergelassen sind, werden dadurch vollständig ausgeräumt. Unternehmen und Produkte Das US-Unternehmen Cargill ist international in der Herstellung und im Vertrieb von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig und bietet Risikomanagementprodukte und -dienstleistungen an. Zu seinen Produkten zählen Industrieschokolade, Fettglasuren und Füllungen sowie Kakaohalbfabrikate, die für die Herstellung von Industrieschokolade verwendet werden. Das ebenfalls in den USA ansässige Unternehmen ADM ist mit seiner Industrieschokoladensparte weltweit tätig. Diese umfasst die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb von Industrieschokolade, Fettglasuren und Füllungen. Die geplante Übernahme schließt das Kakaogeschäft von ADM nicht ein, da ADM sich dazu entschieden hat, diese Sparte an das in Singapur ansässige Unternehmen Olam zu verkaufen (siehe MEX/15/5167). Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Pflicht, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren der Phase II: - die geplante Übernahme der Energiesparte von Alstom durch General Electric (Frist für den abschließenden Beschluss: 11. September 2015) - das geplante Gemeinschaftsunternehmen von TeliaSonera AB und Telenor ASA in Dänemark (Frist für den abschließenden Beschluss: 2. September 2015) - die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetzbetreibers DESFA durch das staatliche Mineralölunternehmen der Republik Aserbaidschan (SOCAR). Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7429 veröffentlicht. IP/15/5404 Kontakt für die Medien Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Carolina LUNA GORDO (+32 2 296 83 86) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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