4,75 % p.a. Multi Barrier Reverse Convertible auf Barry Callebaut N

4,75 % p.a. Multi Barrier Reverse Convertible auf
Barry Callebaut N / Aryzta / Unilever in CHF (Quanto)
Renditeoptimierung bei Seitwärts- oder geringen Abwärtsbewegungen.
indikatives Factsheet
Dieses strukturierte Produkt gilt nicht als Beteiligung an einer kollektiven Kapitalanlage im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven
Kapitalanlagen (KAG) und unterliegt daher nicht der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und deren Aufsicht.
Der Anleger kann somit den Schutz des KAG nicht beanspruchen und ist dem Emittentenrisiko ausgesetzt.
Hinweis: Bitte treffen Sie keine Kaufentscheidung ohne Konsultation des indikativen Termsheets des Emittenten, das auf der Website der
Zuger Kantonalbank aufgeschaltet ist (www.zugerkb.ch).
Wichtigste Merkmale
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Coupon 4,75 % p.a.
Laufzeit 11. Dezember 2015 bis 11. Dezember 2017
Barrier indikativ zwischen 56 % und 60 % des Ausübungspreises
Zeichnungsfrist bis 4. Dezember 2015, 16.00 Uhr MEZ
Emissionspreis
100 % des Nennwertes
Nominal
CHF 5‘000.–
Coupon
4,75 % p.a.
Coupontermine
jährlich am 12.12.2016, 11.12.2017
SVSP-Bezeichnung
Barrier Reverse Convertible (Produktcode 1230 gemäss Swiss Derivative Map)
Produkt Kurzbeschreibung
Multi Barrier Reverse Convertible beziehen sich auf mehrere Basiswerte und zeichnen sich durch einen
garantierten Coupon, mehrere Barrieren sowie eine allerdings nur bedingt garantierte Rückzahlung
zum Nennwert aus. Die Bestimmung der Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt in Abhängigkeit von
der Kursentwicklung und Schlussfixierung der jeweiligen Basiswerte (Details siehe «Rückzahlungsmodus»).
Basiswerte
Barry Callebaut Namenaktie
CH-Valor 900’296; ISIN CH0009002962
Aryzta Namenaktie
CH-Valor 4’323’836; ISIN CH0043238366
Unilever
CH-Valor 2’560’588; ISIN NL0000009355
Weitere Angaben zu den Basiswerten sehen Sie unten
Ausübungspreise
100 % der offiziellen Schlusskurse vom 4. Dezember 2015
Barrier
indikativ zwischen 56 % und 60 % der Ausübungspreise der offiziellen Schlusskurse vom 4. Dezember 2015
Barrierenbeobachtung
4. Dezember 2015 bis 4. Dezember 2017, kontinuierliche Beobachtung (American Style)
Währung
Quanto CHF (Währungsschutz)
Valor / ISIN
30‘513’136 / CH0305131366
Initial Fixing Tag / Liberierung
4. Dezember 2015 / 11. Dezember 2015
Final Fixing Tag / Rückzahlung
4. Dezember 2017 Schlusskurse / 11. Dezember 2017
Emittent
Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Ltd, Guernsey
Garant
Zürcher Kantonalbank, Zürich (S&P AAA; Moody’s Aaa, Fitch AAA)
Zahl-, Ausübungs- und
Berechnungsstelle
Zürcher Kantonalbank, Zürich, Schweiz
Marketing-Partner
Zuger Kantonalbank, Zug
Emissionsvolumen
CHF 10‘000‘000.– mit Erhöhungsmöglichkeiten
Minimale Investition und
Handelsmenge
CHF 5‘000.– Nominal
4,75 % p.a. Multi Barrier Reverse Convertible auf
Barry Callebaut N / Aryzta / Unilever in CHF (Quanto)
Rückzahlungsmodus
Wird während der Laufzeit (jederzeit) keine Barriere berührt oder unterschritten, wird pro Multi Barrier
Reverse Convertible 100 % des Nominals zurückbezahlt.
Falls während der Laufzeit (jederzeit) eine Barriere berührt oder unterschritten wird, bei Verfall aber der
Schlusskurs der Basiswerte höher als der entsprechende Ausübungspreis liegt, wird pro Multi Barrier
Reverse Convertible ebenfalls 100 % zurückbezahlt.
Wenn während der Laufzeit eine Barriere berührt oder unterschritten wird und bei Verfall der Schlusskurs eines Basiswertes gleich oder tiefer als der entsprechende Ausübungspreis liegt, erfolgt die physische Lieferung der festgelegten Anzahl Basiswerte mit der prozentual schlechtesten Wertentwicklung;
dabei werden Nachkommastellen nicht kummuliert und in bar abgegolten.
Die Auszahlung des Coupons erfolgt am jeweiligen Coupontermin unabhängig von der Entwicklung
des Basiswertes.
Steuern
Die Auszahlung des Coupons besteht aus zwei Komponenten: Der Prämienanteil von 4,75 % ist ein
Kapitalgewinn und unterliegt für Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz nicht der Einkommenssteuer. Der
Zinsanteil von 0 % unterliegt in der Schweiz der Einkommenssteuer und ist nicht verrechnungssteuerpflichtig.
Das Produkt unterliegt im Sekundärmarkt der Eidgenössischen Umsatzabgabe. Ist die Lieferung eines
der Basiswerte bei Verfall vorgesehen, wird ebenfalls die Eidgenössische Umsatzabgabe erhoben.
Die oben beschriebene Besteuerung gilt zum Zeitpunkt der Emission. Die Steuergesetzgebung und die
Praxis der Steuerverwaltung können jederzeit ändern.
EU-Zinsbesteuerung
Für schweizerische Zahlstellen unterliegt das Produkt nicht dem EU-Steuerrückbehalt
Kotierung
SIX-Listing beantragt
Marchzins
Der Marchzins wird nicht separat ausgewiesen («dirty») und wird im Handelskurs im Sekundärmarkt
einberechnet.
Gebührenkennzahl
In der Total Expense Ratio (TER) ist eine einmalige Transaktionsgebühr von bis zu max. 0,75 % p.a. für
Dienstleistungen wie Ideengenerierung, Strukturierung, Aufgabenabstimmung mit Emittenten und
Abwicklung enthalten. Es werden keine weiteren einmaligen oder wiederkehrenden Entschädigungen
des Emittenten an die Zuger Kantonalbank entrichtet.
Clearing / Settlement
SIX SIS AG, Euroclear, Clearstream
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Schweizer Recht / Zürich 1, Schweiz
Verkaufsrestriktionen
USA, US-Personen, UK, EWR, Hongkong und Singapore
Basiswertbeschreibung
siehe indikatives Termsheet des Emittenten
Gewinn- und Verlustaussichten
siehe indikatives Termsheet des Emittenten
Bedeutende Risiken für Anleger
Jeder Anleger muss sich der folgenden bedeutenden Risiken bewusst sein und kann sie im Detail im
indikativen Termsheet des Emittenten nachlesen.
Es bestehen Marktrisiken, Sekundärmarktrisiken, Währungsrisiken und Emittentenrisiko
Die obigen Angaben dienen lediglich der Information und beinhalten weder ein Angebot noch eine Einladung zur Offertstellung und stellen keinen Emissionsprospekt gemäss Art. 652a
bzw. 1156 OR und kein Kotierungsinserat der SIX Swiss Exchange dar. Ein Kauf- bzw. ein Verkaufsangebot wird nur mit der vollständigen Dokumentation gemacht, welche insbesondere die
Risiken dieses Finanzproduktes aufzeigt und bei der Zuger Kantonalbank, Zug, bezogen werden kann. Den Anlegern wird dringend empfohlen, diese Dokumentation sorgfältig zu lesen,
da darin die Bedingungen festgehalten werden, unter welchen die Anleger in das Produkt investieren. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse.
Die Zuger Kantonalbank tritt lediglich in der Rolle als Marketing-Partner auf. Investoren sind somit dem Emittenten- bzw. Garantenrisiko ausgesetzt. Wir machen Sie darauf aufmerksam,
dass Gespräche auf unseren Telefonanschlüssen aufgezeichnet werden können. Bei Ihrem Anruf auf diese Leitungen gehen wir von Ihrer Zustimmung zu dieser Geschäftspraxis aus. Alle
Angaben sind ohne Gewähr.
Die in dieser Publikation dargestellen Effekten werden von der SIX Swiss Exchange weder unterstützt, abgetreten, verkauft noch beworben. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.