4,75 % p.a. Multi Barrier Reverse Convertible auf Barry Callebaut N / Aryzta / Unilever in CHF (Quanto) Renditeoptimierung bei Seitwärts- oder geringen Abwärtsbewegungen. indikatives Factsheet Dieses strukturierte Produkt gilt nicht als Beteiligung an einer kollektiven Kapitalanlage im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und unterliegt daher nicht der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und deren Aufsicht. Der Anleger kann somit den Schutz des KAG nicht beanspruchen und ist dem Emittentenrisiko ausgesetzt. Hinweis: Bitte treffen Sie keine Kaufentscheidung ohne Konsultation des indikativen Termsheets des Emittenten, das auf der Website der Zuger Kantonalbank aufgeschaltet ist (www.zugerkb.ch). Wichtigste Merkmale ■■ ■■ ■■ ■■ Coupon 4,75 % p.a. Laufzeit 11. Dezember 2015 bis 11. Dezember 2017 Barrier indikativ zwischen 56 % und 60 % des Ausübungspreises Zeichnungsfrist bis 4. Dezember 2015, 16.00 Uhr MEZ Emissionspreis 100 % des Nennwertes Nominal CHF 5‘000.– Coupon 4,75 % p.a. Coupontermine jährlich am 12.12.2016, 11.12.2017 SVSP-Bezeichnung Barrier Reverse Convertible (Produktcode 1230 gemäss Swiss Derivative Map) Produkt Kurzbeschreibung Multi Barrier Reverse Convertible beziehen sich auf mehrere Basiswerte und zeichnen sich durch einen garantierten Coupon, mehrere Barrieren sowie eine allerdings nur bedingt garantierte Rückzahlung zum Nennwert aus. Die Bestimmung der Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt in Abhängigkeit von der Kursentwicklung und Schlussfixierung der jeweiligen Basiswerte (Details siehe «Rückzahlungsmodus»). Basiswerte Barry Callebaut Namenaktie CH-Valor 900’296; ISIN CH0009002962 Aryzta Namenaktie CH-Valor 4’323’836; ISIN CH0043238366 Unilever CH-Valor 2’560’588; ISIN NL0000009355 Weitere Angaben zu den Basiswerten sehen Sie unten Ausübungspreise 100 % der offiziellen Schlusskurse vom 4. Dezember 2015 Barrier indikativ zwischen 56 % und 60 % der Ausübungspreise der offiziellen Schlusskurse vom 4. Dezember 2015 Barrierenbeobachtung 4. Dezember 2015 bis 4. Dezember 2017, kontinuierliche Beobachtung (American Style) Währung Quanto CHF (Währungsschutz) Valor / ISIN 30‘513’136 / CH0305131366 Initial Fixing Tag / Liberierung 4. Dezember 2015 / 11. Dezember 2015 Final Fixing Tag / Rückzahlung 4. Dezember 2017 Schlusskurse / 11. Dezember 2017 Emittent Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Ltd, Guernsey Garant Zürcher Kantonalbank, Zürich (S&P AAA; Moody’s Aaa, Fitch AAA) Zahl-, Ausübungs- und Berechnungsstelle Zürcher Kantonalbank, Zürich, Schweiz Marketing-Partner Zuger Kantonalbank, Zug Emissionsvolumen CHF 10‘000‘000.– mit Erhöhungsmöglichkeiten Minimale Investition und Handelsmenge CHF 5‘000.– Nominal 4,75 % p.a. Multi Barrier Reverse Convertible auf Barry Callebaut N / Aryzta / Unilever in CHF (Quanto) Rückzahlungsmodus Wird während der Laufzeit (jederzeit) keine Barriere berührt oder unterschritten, wird pro Multi Barrier Reverse Convertible 100 % des Nominals zurückbezahlt. Falls während der Laufzeit (jederzeit) eine Barriere berührt oder unterschritten wird, bei Verfall aber der Schlusskurs der Basiswerte höher als der entsprechende Ausübungspreis liegt, wird pro Multi Barrier Reverse Convertible ebenfalls 100 % zurückbezahlt. Wenn während der Laufzeit eine Barriere berührt oder unterschritten wird und bei Verfall der Schlusskurs eines Basiswertes gleich oder tiefer als der entsprechende Ausübungspreis liegt, erfolgt die physische Lieferung der festgelegten Anzahl Basiswerte mit der prozentual schlechtesten Wertentwicklung; dabei werden Nachkommastellen nicht kummuliert und in bar abgegolten. Die Auszahlung des Coupons erfolgt am jeweiligen Coupontermin unabhängig von der Entwicklung des Basiswertes. Steuern Die Auszahlung des Coupons besteht aus zwei Komponenten: Der Prämienanteil von 4,75 % ist ein Kapitalgewinn und unterliegt für Privatpersonen mit Steuerdomizil Schweiz nicht der Einkommenssteuer. Der Zinsanteil von 0 % unterliegt in der Schweiz der Einkommenssteuer und ist nicht verrechnungssteuerpflichtig. Das Produkt unterliegt im Sekundärmarkt der Eidgenössischen Umsatzabgabe. Ist die Lieferung eines der Basiswerte bei Verfall vorgesehen, wird ebenfalls die Eidgenössische Umsatzabgabe erhoben. Die oben beschriebene Besteuerung gilt zum Zeitpunkt der Emission. Die Steuergesetzgebung und die Praxis der Steuerverwaltung können jederzeit ändern. EU-Zinsbesteuerung Für schweizerische Zahlstellen unterliegt das Produkt nicht dem EU-Steuerrückbehalt Kotierung SIX-Listing beantragt Marchzins Der Marchzins wird nicht separat ausgewiesen («dirty») und wird im Handelskurs im Sekundärmarkt einberechnet. Gebührenkennzahl In der Total Expense Ratio (TER) ist eine einmalige Transaktionsgebühr von bis zu max. 0,75 % p.a. für Dienstleistungen wie Ideengenerierung, Strukturierung, Aufgabenabstimmung mit Emittenten und Abwicklung enthalten. Es werden keine weiteren einmaligen oder wiederkehrenden Entschädigungen des Emittenten an die Zuger Kantonalbank entrichtet. Clearing / Settlement SIX SIS AG, Euroclear, Clearstream Anwendbares Recht / Gerichtsstand Schweizer Recht / Zürich 1, Schweiz Verkaufsrestriktionen USA, US-Personen, UK, EWR, Hongkong und Singapore Basiswertbeschreibung siehe indikatives Termsheet des Emittenten Gewinn- und Verlustaussichten siehe indikatives Termsheet des Emittenten Bedeutende Risiken für Anleger Jeder Anleger muss sich der folgenden bedeutenden Risiken bewusst sein und kann sie im Detail im indikativen Termsheet des Emittenten nachlesen. Es bestehen Marktrisiken, Sekundärmarktrisiken, Währungsrisiken und Emittentenrisiko Die obigen Angaben dienen lediglich der Information und beinhalten weder ein Angebot noch eine Einladung zur Offertstellung und stellen keinen Emissionsprospekt gemäss Art. 652a bzw. 1156 OR und kein Kotierungsinserat der SIX Swiss Exchange dar. Ein Kauf- bzw. ein Verkaufsangebot wird nur mit der vollständigen Dokumentation gemacht, welche insbesondere die Risiken dieses Finanzproduktes aufzeigt und bei der Zuger Kantonalbank, Zug, bezogen werden kann. Den Anlegern wird dringend empfohlen, diese Dokumentation sorgfältig zu lesen, da darin die Bedingungen festgehalten werden, unter welchen die Anleger in das Produkt investieren. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Die Zuger Kantonalbank tritt lediglich in der Rolle als Marketing-Partner auf. Investoren sind somit dem Emittenten- bzw. Garantenrisiko ausgesetzt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Gespräche auf unseren Telefonanschlüssen aufgezeichnet werden können. Bei Ihrem Anruf auf diese Leitungen gehen wir von Ihrer Zustimmung zu dieser Geschäftspraxis aus. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die in dieser Publikation dargestellen Effekten werden von der SIX Swiss Exchange weder unterstützt, abgetreten, verkauft noch beworben. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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