Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige

Familienzusammenführung
unbegleitete Minderjährige
Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick
sfbb, 30.September 2015
Ulrike Schwarz,
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
ein 15jähriger Afghane
möchte seine Eltern nach Deutschland holen.
ein 15jährige Afghane
möchte zu seiner
Schwester nach Hamburg
?
ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht
seine Familie verloren
ein 15jährige Afghane ist in Italien und
hat Verwandten in Deutschland
ein 15jährige Afghane möchte
seine Geschwister nachholen
Jugendhilfe ↔ unbegl. Minderj. ↔
Kindeswohl als gemeinsamer Nenner
Aufenthalt
Kindeswohl und Aufenthalt
Stand: 30.09.2015
• Einreise ( Inobhutnahme)
• Ausreise ( faktisch keine Abschiebung von Minderjährigen)
• Handlungsfähigkeit auf 18 Jahre (Gesetzesänderung)
• Anspruch auf Familienzusammenführung
Aufenthalt: Was gibt es ?
Stand: 30.09.2015
Aufenthaltstitel
Aufenthaltserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
tatsächlicherer Aufenthalt (Wartesaal)
Aufenthaltsgestattung
Duldung
Wann geht
Familienzusammenführung ?
Familienzusammenführung nach
Aufenthaltsgesetz
• Entscheidung des Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF)
• Zuerkennung von
Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylVfG
oder
subsidiärer Schutz nach § 4 AsylVfG
oder
Asyl nach Art. 16a GG
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin
Wann geht
Familienzusammenführung?
Familienzusammenführung im Asylverfahren
nach Dublin III
• Antrag auf Asyl/ Flüchtlingsschutz/ subsidiärer Schutz
beim BAMF
Wann geht
Familienzusammenführung?
Familienzusammenführung innerdeutsch
• Aufenthaltstitel
oder
• Duldung
oder
• Aufenthaltsgestattung
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22. September 2015 Berlin
…..? Bevor es weitergeht
10
ein 15jähriger Afghane
möchte seine Eltern nach Deutschland holen.
ein 15jährige Afghane
möchte zu seiner
Schwester nach Hamburg
?
ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht
seine Familie verloren
ein 15jährige Afghane ist in Italien und
hat Verwandten in Deutschland
ein 15jährige Afghane möchte
seine Geschwister nachholen
Familienzusammenführung zu
unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen - Aufenthaltsrecht
ein 15jähriger Afghane
möchte seine Eltern nach Deutschland holen.
§ 36 Abs. 1 AufenthG
ein 15jährige Afghane
möchte zu seiner
Schwester nach Hamburg
?
ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht
seine Familie verloren
ein 15jährige Afghane ist in Italien und
hat Verwandten in Deutschland
ein 15jährige Afghane möchte
seine Geschwister nachholen
§ 36 Abs. 2 AufenthG
Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling
§ 36 Abs. 1 AufenthG - ELTERN
• Aufenthaltstitel als anerkannter Flüchtling oder als international Schutzberechtigter
• Keine Betreuung durch einen Elternteil
• Zum Zeitpunkt der Einreise der Eltern: Minderjährigkeit
= Nachzug der biologische Eltern bis zur Volljährigkeit
Lebensunterhalt
Ausreichender Wohnraum
Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling
§ 32 Abs. 1 AufenthG - GESCHWISTER
§ 32 AufenthG Kindernachzug
(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein
personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine
Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum
Daueraufenthalt – EU besitzen.
(…)
Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling
§ 36 Abs. 2 AufenthG - VERWANDTE/GESCHWISTER
• irgendein Aufenthaltstitel
• Kein Sozialleistungsbezug
• Lebensunterhaltssicherung
• Ausreichender Wohnraum
Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich
16
§ 36 AufenthG Nachzug sonstiger Familienangehörigen
Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich
„Ein Nachzug kommt nur in Betracht, wenn im Fall der Versagung des Nachzugs die
Interessen des im Bundesgebiet lebenden Ausländers oder des nachzugswilligen
sonstigen Familienangehörigen mindestens genauso stark berührt wären, wie dies im
Fall von Ehegatten und minderjährigen ledigen Kindern der Fall sein würde. Nach Art
und Schwere müssen so erhebliche Schwierigkeiten für den Erhalt der familiären
Lebensgemeinschaft drohen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis
ausnahmsweise als unvertretbar anzusehen ist. § 36 setzt dabei nicht nur eine
besondere, sondern eine außergewöhnliche Härte voraus.“
Nachzug FamZF AufenthG
wie sieht es aus? (Stand 30.09.2015)
Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling
…wie läuft es
• Persönliche Antragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Zuständig: Land des tatsächlichen, legalen Aufenthalts.
AUSNAHME: Krieg (Syrien), dann Land in das geflohen wurde.
• Auslandsvertretung erteilt Visum, wenn Nachweis über
Verwandtschaft/ außergewöhnliche Härte erbracht wird
Reisekosten, Kindeswohlprüfung, Unterstützung kann nur
durch dem in Deutschland befindlichen Minderjährigen und
sein Helfersystem erfolgen
Nachzug FamZF AufenthG
wie sieht es aus? (Stand 30.09.2015)
Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling
…wie läuft es
• Persönliche Antragstellung: zuständigen deutschen Auslandsvertretung
Problem Terminvergabe
„Obwohl Abdiasis schon volljährig ist und damit theoretisch keinen Rechtsanspruch mehr
auf eine Familienzusammenführung hätte, gab das Verwaltungsgericht dem 18-Jährigen
Recht. Die Behörden seien demnach verpflichtet, der Mutter des jungen Somaliers ein
Visum zu erteilen.
Für das Gericht haben die Behörden „den Familiennachzug unnötig verzögert“, um den
Antrag dann, so der Kammervorsitzende Christian Oestmann wörtlich, mit einer "sehr
zweifelhaften Begründung" abzulehnen. Zugleich verwies der Richter jedoch darauf, dass
der Fall Abdiasis kein Präzendenzfall sei, sondern eine Ausnahme“
Nachzug FamZF AufenthG
wie sieht es aus? (Stand 30.09.2015)
Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling
• Nach Vorlage von Dokumenten werden Visa zur Einreise erteilt (gemäß §36 Abs.1
bzw. § 36 Abs. 2 AufenthG)
• Die Ausländerbehörde vor Ort erteilt auf Grundlage dieses Visums
eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. Im Regelfall bis zur
Volljährigkeit des Jugendlichen
• Es besteht nach Erhalt des Titels und vor dessen Ablauf, einen
anderen eigenen Titel mit eigenem Aufenthaltszweck zu beantragen.
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22. September 2015 Berlin
Familienzusammenführung bei
unbegleiteten Minderjährigen
Flüchtlingen - Dublin III Verfahren
ein 15jähriger Afghane
möchte seine Eltern nach Deutschland holen.
§ 36 Abs. 1 AufenthG
ein 15jährige Afghane
möchte zu seiner
Schwester nach Hamburg
?
ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht
seine Familie verloren
Dublin III
ein 15jährige Afghane ist in Italien und
hat Verwandten in Deutschland
Dublin III
ein 15jährige Afghane möchte
seine Geschwister nachholen
§ 36 Abs. 2 AufenthG
Dublin III – Kindeswohl
Stand 22.09.2015
21
Artikel 6 Garantien für Minderjährige
(1) Das Wohl des Kindes ist in allen Verfahren, die in
dieser Verordnung vorgesehen sind, eine
vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten.
(2) (…)
Artikel 13 Einreise und/oder Aufenthalt
(1) Wird (…) festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, Seeoder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die
Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate
nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts.
Artikel 6 Dublin III Garantien für Minderjährige
Das Wohl des Kindes ist in allen Verfahren (…)
eine vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten.
22
unbegleitete Minderjährige
Besonderer Schutzbedarf bis zum 18. Lebensjahr
Anspruch auf einen qualifizierten rechtlichen Vertreter
Beteiligung am Verfahren
Anhörung und Bearbeitung der Anträge durch speziell geschultes
Personal
Anspruch auf Familienzusammenführung
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22. September 2015
Berlin
Nachzug innerhalb Europas im laufenden
Asylverfahren - Art. 8 Dublin III
• Der Minderjährige/ Nachziehende zum Mj. ist in einem Dublin Staat
Belgien Bulgarien
Griechenland Irland
Dänemark
Italien
Deutschland Estland Finnland
Kroatien
Lettland Litauen
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Schweden
Slowakei
Slowenien
Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich
+
Island
Liechtenstein
Norwegen
Portugal
Spanien
Zypern
Frankreich
Luxemburg
Rumänien
Schweiz
• Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (internationaler Schutz)
• Nachzug entspricht dem Kindeswohl
unbegleitete Minderjährige → Familie
24
Nachzug innerhalb Europas im laufenden Asylverfahren
Art. 8 Dublin III
Familie =
Familienangehörige: Vater, Mutter, vollj. Geschwister, Pflegeeltern
wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht
Verwandte: volljährige Onkel, Tante, Großeltern
wenn es dem Kindeswohl dient
Familie → unbegleitete Minderjährige
(Art.6 iVm Art. 8)
25
Nachzug innerhalb Europas im laufenden Asylverfahren
Art. 6 iVm 8 Dublin III
Familiennachzug
Familienangehörige: Vater, Mutter, Geschwister, Pflegeeltern
Verwandte: volljährige Onkel, Tanten, Großeltern
wenn es dem Kindeswohl entspricht
Nachzug innerhalb Europas nach Dublin III
wie läuft es?
• Antrag beim zuständigen Dublin Referat des Mitgliedstaates
Seit März 2015 muss die Anzeige eines Nachzugs zu oder von einem Familienangehörigen an
der zuständigen Aussenstelle des BAMF erfolgen
• Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens durch den anderen
Mitgliedstaat mit nationaler Kindeswohlprüfung in beiden Staaten
• Entscheidung zur Übernahme bzw. Abgabe liegt bei den nationalen
Dublin Referaten
Nachzug innerhalb Europas nach Dublin III
wie läuft es?
Fristen und Co.
Familienzusammenführung: ENTSCHEIDUNG DURCH DAS BAMF
Innerhalb von drei Monaten wird beim anderen Dublin-Staat die
Zuständigkeitsübernahme beantragt
Abklären der Jugendhilfe: Entspricht eine mögliche
Familienzusammenführung dem Kindeswohl
Der andere Dublin – Staat prüft das Ersuchen und stimmt der
Übernahme innerhalb von zwei Monaten zu. BAMF STIMMT ZU
Abklären der Jugendhilfe: Entspricht eine mögliche
Familienzusammenführung dem Kindeswohl
Die Überstellung muss dann innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin
Familienzusammenführung innerhalb
Deutschlands - KOMPLIZIERT
ein 15jähriger Afghane
möchte seine Eltern nach Deutschland holen.
§ 36 Abs. 1 AufenthG
ein 15jährige Afghane
möchte zu seiner
Schwester nach Hamburg
ZUSTIMMUNG ALLER
?
ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht
seine Familie verloren
Dublin III
ein 15jährige Afghane ist in Italien und
hat Verwandten in Deutschland
Dublin III
ein 15jährige Afghane möchte
seine Geschwister nachholen
§ 36 Abs. 2 AufenthG
Familienzusammenführung innerhalb
Deutschlands - KOMPLIZIERT
29
Ausländerrecht
Gesetze betr. Minderjährige
Familie = Vater,
Mutter Kind
Familie als soziales Gefüge
↔
handlungsfähig
mit 16 Jahren
handlungsfähig
mit 18 Jahren
erhöhter Schutzbedarf
bis 21 Jahren
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin
Familienzusammenführung innerhalb
Deutschlands - KOMPLIZIERT
Ausländerrecht
Gesetze betr. Minderjährige
AsylverfahrensG
SGB VIII
AufenthaltsG
BGB Buch 4
AsylbewerberleistungsG
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin
FamFG
Familienzusammenführung innerhalb
Deutschlands - KOMPLIZIERT
31
Ausländerrecht
Gesetze betr. Minderjährige
Zuständigkeit
Zuständigkeit
=
Kosten
Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin
Kosten
Familienzusammenführung innerhalb
Deutschlands - KOMPLIZIERT
„Es gilt das Primat der Jugendhilfe“
Familienzusammenführung innerhalb
Deutschlands - KOMPLIZIERT
Ein irakischer Minderjähriger wird in der Grenzregion Kleve
aufgegriffen. Er gibt an zu seinem Onkel nach Hamburg zu
wollen.
Jugendhilfe
Eine eritreische Volljährige wird im Kreis Rosenheim aufgegriffen.
Sie gibt an, zu ihrer minderjährigen Schwester nach Hannover zu
wollen.
Ausländerrecht
Nachzug innerhalb Deutschlands
….wie läuft es?
…….
Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge e.V.
Paulsenstr. 55 – 56
12163 Berlin
Telefon: 030 / 8209743-0
Fax: 030 / 8209743-9
[email protected]
www.b-umf.de