Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. ein 15jähriger Afghane möchte seine Eltern nach Deutschland holen. ein 15jährige Afghane möchte zu seiner Schwester nach Hamburg ? ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht seine Familie verloren ein 15jährige Afghane ist in Italien und hat Verwandten in Deutschland ein 15jährige Afghane möchte seine Geschwister nachholen Jugendhilfe ↔ unbegl. Minderj. ↔ Kindeswohl als gemeinsamer Nenner Aufenthalt Kindeswohl und Aufenthalt Stand: 30.09.2015 • Einreise ( Inobhutnahme) • Ausreise ( faktisch keine Abschiebung von Minderjährigen) • Handlungsfähigkeit auf 18 Jahre (Gesetzesänderung) • Anspruch auf Familienzusammenführung Aufenthalt: Was gibt es ? Stand: 30.09.2015 Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis tatsächlicherer Aufenthalt (Wartesaal) Aufenthaltsgestattung Duldung Wann geht Familienzusammenführung ? Familienzusammenführung nach Aufenthaltsgesetz • Entscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylVfG oder subsidiärer Schutz nach § 4 AsylVfG oder Asyl nach Art. 16a GG Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin Wann geht Familienzusammenführung? Familienzusammenführung im Asylverfahren nach Dublin III • Antrag auf Asyl/ Flüchtlingsschutz/ subsidiärer Schutz beim BAMF Wann geht Familienzusammenführung? Familienzusammenführung innerdeutsch • Aufenthaltstitel oder • Duldung oder • Aufenthaltsgestattung Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22. September 2015 Berlin …..? Bevor es weitergeht 10 ein 15jähriger Afghane möchte seine Eltern nach Deutschland holen. ein 15jährige Afghane möchte zu seiner Schwester nach Hamburg ? ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht seine Familie verloren ein 15jährige Afghane ist in Italien und hat Verwandten in Deutschland ein 15jährige Afghane möchte seine Geschwister nachholen Familienzusammenführung zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Aufenthaltsrecht ein 15jähriger Afghane möchte seine Eltern nach Deutschland holen. § 36 Abs. 1 AufenthG ein 15jährige Afghane möchte zu seiner Schwester nach Hamburg ? ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht seine Familie verloren ein 15jährige Afghane ist in Italien und hat Verwandten in Deutschland ein 15jährige Afghane möchte seine Geschwister nachholen § 36 Abs. 2 AufenthG Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling § 36 Abs. 1 AufenthG - ELTERN • Aufenthaltstitel als anerkannter Flüchtling oder als international Schutzberechtigter • Keine Betreuung durch einen Elternteil • Zum Zeitpunkt der Einreise der Eltern: Minderjährigkeit = Nachzug der biologische Eltern bis zur Volljährigkeit Lebensunterhalt Ausreichender Wohnraum Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling § 32 Abs. 1 AufenthG - GESCHWISTER § 32 AufenthG Kindernachzug (1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen. (…) Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling § 36 Abs. 2 AufenthG - VERWANDTE/GESCHWISTER • irgendein Aufenthaltstitel • Kein Sozialleistungsbezug • Lebensunterhaltssicherung • Ausreichender Wohnraum Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich 16 § 36 AufenthG Nachzug sonstiger Familienangehörigen Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich „Ein Nachzug kommt nur in Betracht, wenn im Fall der Versagung des Nachzugs die Interessen des im Bundesgebiet lebenden Ausländers oder des nachzugswilligen sonstigen Familienangehörigen mindestens genauso stark berührt wären, wie dies im Fall von Ehegatten und minderjährigen ledigen Kindern der Fall sein würde. Nach Art und Schwere müssen so erhebliche Schwierigkeiten für den Erhalt der familiären Lebensgemeinschaft drohen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise als unvertretbar anzusehen ist. § 36 setzt dabei nicht nur eine besondere, sondern eine außergewöhnliche Härte voraus.“ Nachzug FamZF AufenthG wie sieht es aus? (Stand 30.09.2015) Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling …wie läuft es • Persönliche Antragstellung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung Zuständig: Land des tatsächlichen, legalen Aufenthalts. AUSNAHME: Krieg (Syrien), dann Land in das geflohen wurde. • Auslandsvertretung erteilt Visum, wenn Nachweis über Verwandtschaft/ außergewöhnliche Härte erbracht wird Reisekosten, Kindeswohlprüfung, Unterstützung kann nur durch dem in Deutschland befindlichen Minderjährigen und sein Helfersystem erfolgen Nachzug FamZF AufenthG wie sieht es aus? (Stand 30.09.2015) Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling …wie läuft es • Persönliche Antragstellung: zuständigen deutschen Auslandsvertretung Problem Terminvergabe „Obwohl Abdiasis schon volljährig ist und damit theoretisch keinen Rechtsanspruch mehr auf eine Familienzusammenführung hätte, gab das Verwaltungsgericht dem 18-Jährigen Recht. Die Behörden seien demnach verpflichtet, der Mutter des jungen Somaliers ein Visum zu erteilen. Für das Gericht haben die Behörden „den Familiennachzug unnötig verzögert“, um den Antrag dann, so der Kammervorsitzende Christian Oestmann wörtlich, mit einer "sehr zweifelhaften Begründung" abzulehnen. Zugleich verwies der Richter jedoch darauf, dass der Fall Abdiasis kein Präzendenzfall sei, sondern eine Ausnahme“ Nachzug FamZF AufenthG wie sieht es aus? (Stand 30.09.2015) Nachzug (aus dem Heimatland) zum anerkannten Flüchtling • Nach Vorlage von Dokumenten werden Visa zur Einreise erteilt (gemäß §36 Abs.1 bzw. § 36 Abs. 2 AufenthG) • Die Ausländerbehörde vor Ort erteilt auf Grundlage dieses Visums eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis. Im Regelfall bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen • Es besteht nach Erhalt des Titels und vor dessen Ablauf, einen anderen eigenen Titel mit eigenem Aufenthaltszweck zu beantragen. Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22. September 2015 Berlin Familienzusammenführung bei unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen - Dublin III Verfahren ein 15jähriger Afghane möchte seine Eltern nach Deutschland holen. § 36 Abs. 1 AufenthG ein 15jährige Afghane möchte zu seiner Schwester nach Hamburg ? ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht seine Familie verloren Dublin III ein 15jährige Afghane ist in Italien und hat Verwandten in Deutschland Dublin III ein 15jährige Afghane möchte seine Geschwister nachholen § 36 Abs. 2 AufenthG Dublin III – Kindeswohl Stand 22.09.2015 21 Artikel 6 Garantien für Minderjährige (1) Das Wohl des Kindes ist in allen Verfahren, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, eine vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten. (2) (…) Artikel 13 Einreise und/oder Aufenthalt (1) Wird (…) festgestellt, dass ein Antragsteller aus einem Drittstaat kommend die Land-, Seeoder Luftgrenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach dem Tag des illegalen Grenzübertritts. Artikel 6 Dublin III Garantien für Minderjährige Das Wohl des Kindes ist in allen Verfahren (…) eine vorrangige Erwägung der Mitgliedstaaten. 22 unbegleitete Minderjährige Besonderer Schutzbedarf bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf einen qualifizierten rechtlichen Vertreter Beteiligung am Verfahren Anhörung und Bearbeitung der Anträge durch speziell geschultes Personal Anspruch auf Familienzusammenführung Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22. September 2015 Berlin Nachzug innerhalb Europas im laufenden Asylverfahren - Art. 8 Dublin III • Der Minderjährige/ Nachziehende zum Mj. ist in einem Dublin Staat Belgien Bulgarien Griechenland Irland Dänemark Italien Deutschland Estland Finnland Kroatien Lettland Litauen Malta Niederlande Österreich Polen Schweden Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich + Island Liechtenstein Norwegen Portugal Spanien Zypern Frankreich Luxemburg Rumänien Schweiz • Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (internationaler Schutz) • Nachzug entspricht dem Kindeswohl unbegleitete Minderjährige → Familie 24 Nachzug innerhalb Europas im laufenden Asylverfahren Art. 8 Dublin III Familie = Familienangehörige: Vater, Mutter, vollj. Geschwister, Pflegeeltern wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht Verwandte: volljährige Onkel, Tante, Großeltern wenn es dem Kindeswohl dient Familie → unbegleitete Minderjährige (Art.6 iVm Art. 8) 25 Nachzug innerhalb Europas im laufenden Asylverfahren Art. 6 iVm 8 Dublin III Familiennachzug Familienangehörige: Vater, Mutter, Geschwister, Pflegeeltern Verwandte: volljährige Onkel, Tanten, Großeltern wenn es dem Kindeswohl entspricht Nachzug innerhalb Europas nach Dublin III wie läuft es? • Antrag beim zuständigen Dublin Referat des Mitgliedstaates Seit März 2015 muss die Anzeige eines Nachzugs zu oder von einem Familienangehörigen an der zuständigen Aussenstelle des BAMF erfolgen • Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens durch den anderen Mitgliedstaat mit nationaler Kindeswohlprüfung in beiden Staaten • Entscheidung zur Übernahme bzw. Abgabe liegt bei den nationalen Dublin Referaten Nachzug innerhalb Europas nach Dublin III wie läuft es? Fristen und Co. Familienzusammenführung: ENTSCHEIDUNG DURCH DAS BAMF Innerhalb von drei Monaten wird beim anderen Dublin-Staat die Zuständigkeitsübernahme beantragt Abklären der Jugendhilfe: Entspricht eine mögliche Familienzusammenführung dem Kindeswohl Der andere Dublin – Staat prüft das Ersuchen und stimmt der Übernahme innerhalb von zwei Monaten zu. BAMF STIMMT ZU Abklären der Jugendhilfe: Entspricht eine mögliche Familienzusammenführung dem Kindeswohl Die Überstellung muss dann innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands - KOMPLIZIERT ein 15jähriger Afghane möchte seine Eltern nach Deutschland holen. § 36 Abs. 1 AufenthG ein 15jährige Afghane möchte zu seiner Schwester nach Hamburg ZUSTIMMUNG ALLER ? ein 15jähriger Afghane hat auf der Flucht seine Familie verloren Dublin III ein 15jährige Afghane ist in Italien und hat Verwandten in Deutschland Dublin III ein 15jährige Afghane möchte seine Geschwister nachholen § 36 Abs. 2 AufenthG Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands - KOMPLIZIERT 29 Ausländerrecht Gesetze betr. Minderjährige Familie = Vater, Mutter Kind Familie als soziales Gefüge ↔ handlungsfähig mit 16 Jahren handlungsfähig mit 18 Jahren erhöhter Schutzbedarf bis 21 Jahren Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands - KOMPLIZIERT Ausländerrecht Gesetze betr. Minderjährige AsylverfahrensG SGB VIII AufenthaltsG BGB Buch 4 AsylbewerberleistungsG Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin FamFG Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands - KOMPLIZIERT 31 Ausländerrecht Gesetze betr. Minderjährige Zuständigkeit Zuständigkeit = Kosten Familiennachzug bei unbegleiteten Minderjährigen 22.September 2015 Berlin Kosten Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands - KOMPLIZIERT „Es gilt das Primat der Jugendhilfe“ Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands - KOMPLIZIERT Ein irakischer Minderjähriger wird in der Grenzregion Kleve aufgegriffen. Er gibt an zu seinem Onkel nach Hamburg zu wollen. Jugendhilfe Eine eritreische Volljährige wird im Kreis Rosenheim aufgegriffen. Sie gibt an, zu ihrer minderjährigen Schwester nach Hannover zu wollen. Ausländerrecht Nachzug innerhalb Deutschlands ….wie läuft es? ……. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. Paulsenstr. 55 – 56 12163 Berlin Telefon: 030 / 8209743-0 Fax: 030 / 8209743-9 [email protected] www.b-umf.de
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