Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2016 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der öffentlichen und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Dezember 2016 Die Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 21. Dezember 2015 wurden im Amtsblatt vom 20.01.2016 öffentlich bekannt gemacht. Aus der nichtöffentlichen Sitzung ist folgender Beschluss bekannt zu geben: Erschließung Baugebiet „Am Kirchbuck“, 3. BA Finanzierung durch einen externen Dienstleister (Geschäftsbesorgungsvertrag) Es wurde folgender Beschluss gefasst: 1. Die Finanzierung „Erschließung Baugebiet „Am Kirchbuck“, 3. BA“ wird vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA) an die günstigste Bieterin, die KFB Leasfinanz GmbH vergeben. 2. Es wird folgender Vertrag samt Anlagen abgeschlossen: Geschäftsbesorgungsvertrag der Finanzierung zwischen der Marktgemeinde Dombühl und der KFB Leasfinanz GmbH (vorbehaltlich der Zustimmung und Genehmigung der Rechtsaufsicht) gem. Art. 72 GO. Der Vertrag erhält einen Finanzierungsrahmen von bis zu 700.000 EUR mit einer Grundlaufzeit von 5 Jahren und einer 5-jährigen Verlängerungsoption. KFB Leasfinanz GmbH refinanziert sich durch die VR-Bank Mittelfranken-West. Des Weiteren wird die Übernahme einer Ausfallbürgschaft in gleicher Höhe (Anlage zum Geschäftsbesorgungsvertrag) zu Gunsten der refinanzierenden Bank beschlossen. Die Bauarbeiten für die Kompletterschließung des Baugebiets „Am Kirchbuck“ wurden bekanntlich nach öffentlicher Ausschreibung in der Sitzung am 21. Dezember 2015 an die günstigste Bieterin, die Firma Hähnlein GmbH, Feuchtwangen zum Bruttoangebotspreis von 413.873,35 EUR vergeben. Hinzuzurechnen ist noch das Ing.-Honorar von rund 33.000 EUR. Abzüglich der Beteiligung von PRIMAGAS an den Grabarbeiten schlägt die Maßnahme mit insgesamt 442.616,79 EUR zu Buche. Der o. g. Finanzierungsrahmen muss daher bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Durch die Erschließungsmaßnahme entstehen 27 neue Bauplätze. Baubeginn ist voraussichtlich im März 2016. Haushaltsplan 2016 Etatberatung Bürgermeister Jürgen Geier brachte in der Sitzung den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 (Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt mit Investitionsprogramm etc.) ein bzw. stellte die wichtigsten Zahlen und Projekte vor und gab entsprechende Erläuterungen hierzu. Die Beschlussfassung soll in der Sitzung am 22. Februar 2016 erfolgen. Vermögenshaushalt Die Zahlen des Haushalts 2016 sind, was den Vermögenshaushalt angeht, sprich die Investitionen anbelangt nicht nur rekordverdächtig, sie sind es auch. Mit einem Volumen von knapp 2,5 Mio. EUR ist es ein Vermögenshaushalt, den die Marktgemeinde Dombühl in dieser Größenordnung sicher noch nicht gesehen hat. Das Jahr 2016 wird dadurch ein äußerst arbeitsreiches, intensives und spannendes Haushaltsjahr werden, das die Gemeinde aber wieder ein gehöriges Stück voranbringen wird, so der Vorsitzende zu Beginn. Der Vermögenshaushalt enthält Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Es sind Investitionen, die die Attraktivität der Gemeinde, insbesondere als Wohnstandort weiter steigern wird. In vielen Bereichen wird eine Verbesserung der Infrastruktur erreicht. Der Bürgermeister führte weiter aus, dass die Investitionen aufgrund der Notwendigkeiten, der positiven Rahmenbedingungen und der sich abzeichnenden weiteren für Dombühl äußerst positiven Sondereffekte bzw. Verbesserungen hinsichtlich des Öffentlichen Personennahverkehrs (SPNVG) sinnvoll und geboten sind. Es handelt sich um einen Vermögenshaushalt, der mehrere größere Projekte gleichzeitig angeht, die üblicherweise für die Gemeindegröße auf vielleicht 3 Haushaltsjahre verteilt werden würden. Um die Projekte in dieser Zahl und Größenordnung in einem Haushaltsjahr bewältigen bzw. überhaupt stemmen zu können, bedarf es gewaltiger Anstrengungen auf der anderen Seite, sprich auf der Einnahmenseite. Nur weil es gelungen ist, hierfür entsprechende Fördermittel zu generieren, sind die Projekte finanzierbar. Der Vermögenshaushalt beinhaltet Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von sage und schreibe 1.803.000 EUR: 588.000 EUR für den Umbau des Freibades in ein Naturerlebnisbad (Finanzierung über HH 2015, Kreditaufnahme noch nicht getätigt) 235.000 EUR für die Erstellung von P + R Parkplätzen im Bereich Bahnhof 400.000 EUR für den Breitbandausbau 500.000 EUR für die Sanierung des ehem. Bahnhofgebäudes und die Einrichtung eines Dorfladens mit Dorfcafès 40.000 EUR für das MZF der FFW Dombühl 40.000 EUR für den Bau einer Maschinenhalle (Bauhof) 7.000 EUR für Spielplatzgeräte Im Bereich der Kinderbetreuung soll sich zunächst im Jahr 2016 mit der Nutzung des bisherigen Turnraums im Klostergebäude beholfen werden, um die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen befriedigen zu können. Im Jahr 2017 sollen dann evtl. weitere Räumlichkeiten am bestehenden Standort erschlossen werden, die bisher noch von der Kirchengemeinde genutzt werden. Hinzu kommt noch die Kompletterschließung des Baugebiets „Am Kirchbuck“ mit einer Investition in Höhe von 442.616,79 EUR (27 neue Bauplätze, Baubeginn vorauss. im März 2016). Diese Investition wird in voraussichtlich 3 - 4 Jahren durch die Veräußerung von Bauplätzen getilgt werden können. Die Finanzierung erfolgt über einen externen Dienstleister (wie oben ausgeführt). 52.000 EUR für die Sonderrücklage Abwasserbeseitigung 30.000 EUR Zuführung zur Allg. Rücklage (Investitionsrücklage) 264.300 EUR Ordentliche Tilgung bestehender Kreditverpflichtungen Diesen rund 1,8 Mio. EUR stehen Einnahmen aus Fördermittel und zu einem kleinen Teil Spenden in Höhe von 948.300 EUR gegenüber, dies ist mehr als beachtlich, so der Vorsitzende: 200.000 EUR EU-LEADER-Förderung für das Naturerlebnisbad 35.000 EUR Spenden und Sponsoringgelder für das Naturerlebnisbad (Im Jahr 2015 sind bereits rund 30.000 EUR verbucht) 117.000 EUR Fördermittel für die Erstellung der P + R Parkplätze im Bereich Bahnhof 360.000 EUR für den Ausbau der Breitbandversorgung 200.000 EUR Fördermittel aus der einfachen Dorferneuerung für die Sanierung des ehem. Bahnhofgebäudes und Einrichtung eines Dorfladens mit Dorfcafé Weitere Einnahmen werden durch Grundstückserlöse erwartet: 200.000 EUR durch Bauplatzverkäufe (Bauplätze im Wert von 105.000 EUR sind bereits vergeben) 90.000 EUR aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken Die Zuführung vom VwHH an den VmHH liegt mit 150.000 EUR unter dem Ansatz des Vorjahres (261.000 EUR). Allerdings sind die Zahlen im VwHH auch etwas konservativer bzw. vorsichtiger errechnet bzw. geschätzt. Die Pauschale Investitionszuweisung beträgt 131.000 EUR (Vorj. 120.000 EUR). Um den Vermögenshaushalt ausgleichen bzw. die Projekte finanzieren zu können, ist eine Kreditaufnahme von 395.000 EUR eingeplant. Abzüglich der Tilgungsleistungen von 264.300 beträgt die Neuverschuldung 130.700 EUR. Hiervon ist rechnerisch noch die Zuführung zur Allg. Rücklage in Höhe von 30.000 EUR abzuziehen, sodass letztlich 100.700 EUR als Neuverschuldung geplant sind. Die Verschuldung des Kernhaushalts beträgt aktuell (1.1.2016) 1.301.465,64 EUR, pro Kopf (1750 Ew.) 743,69 EUR. Nach Umsetzung der im Haushalt 2016 vorgesehenen Investitionen und Maßnahmen beträgt der Schuldenstand voraussichtlich 1.817.165,64 EUR, pro Kopf somit 1.038,38 EUR. Verwaltungshaushalt Trotz Rekordinvestitionen sind im Haushaltsjahr 2016 keine Gebühren- und Steuererhöhungen vorgesehen. Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde etwas vorsichtiger gewählt, nachdem seitens der Unternehmen verschiedentlich Investitionen getätigt werden, die sich negativ auf das Gewerbesteueraufkommen auswirken können. Der Ansatz bewegt sich bei 500.000 EUR (Vorjahr 530.000 EUR, Ergebnis 2015 520.000 EUR). Die Entwicklung der wichtigsten Einnahmenarten ist durchaus positiv: Einkommenssteuerbeteiligung 680.000 EUR (Vorj. 643.200 EUR) Straßenunterhaltszuschuss 52.000 EUR (Vorj. 49.200 EUR) Investitionspauschale 131.000 EUR (Vorj. 120.000 EUR) Beteiligung an der Umsatzsteuer 85.000 EUR (Vorj. 73.500 EUR) Schlüsselzuweisungen 333.100 EUR (Vorj. 298.600 EUR Die wichtigsten Ausgaben entwickeln sich wie folgt. Gewerbesteuerumlage Kreisumlage VG-Umlage Straßenunterhaltung 110.000 EUR (Vorj. 114.500 EUR) 687.000 EUR (Vorj. 643.000 EUR) 148.000 EUR (Vorj. 146.000 EUR) 60.000 EUR (Vorj. 60.000 EUR) Entwurfszahlen (in Klammer Zahlen des Vorjahres) Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben 2.755.800 EUR (2.766.000 EUR) Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben 2.439.500 EUR (1.515.000 EUR) Gesamtvolumen Haushalt 2016 5.195.300 EUR (4.281.000 EUR) Kreditermächtigung Hebesätze für Gemeindesteuern Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe) Grundsteuer B Gewerbesteuer 395.000 EUR (370.000 EUR) 495 v.H. (495) 495 v.H. (495) 320 v.H. (320) Höchstbetrag der Kassenkredite (zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan) 600.000 EUR (600.000 EUR) Die Verschuldung beträgt zum 31.12.2016 voraussichtlich pro Kopf 1.817.165,64 (1.737.814,76 EUR) 1.038,38 EUR + anteiliger Schuldenstand beim Schulverband Schillingsfürst pro Kopf Aktuelle Zahlen stehen noch nicht fest + anteiliger Schuldenstand bei der Kommunalen Allianz Interfranken pro Kopf Aktuelle Zahlen stehen noch nicht fest (74.339,84 EUR (42,48 EUR) (239.343,75 EUR (136,77 EUR) Integrierte Ländliche Entwicklung Erstellung eines ILEK Der Gemeinderat hat beschlossen, sich am Integrierten Ländlichen Entwicklungsprozess (ILE) zur Erstellung eines entsprechenden Entwicklungskonzeptes (ILEK) mit nachfolgender Gebietskulisse, bestehend aus den Städten und Gemeinden, zu beteiligen: Arberg, Aurach, Bechhofen, Burgoberbach, Dombühl, Herrieden, Leutershausen, Wieseth (Dentlein am Forst). Bei der gemeinsamen Ratssitzung am 05.11.2015 in Leutershausen wurde den anwesenden Stadt- und Gemeinderäten Sinn und Zweck des ILE-Prozesses erläutert. Am 20. und 21. November des vergangenen Jahres fand ein Strategieseminar in Kloster Langheim (Schule für Dorf- und Flurentwicklung) statt. Neben dem Bürgermeister hat hier Gemeinderat Günter Krieger teilgenommen. Ziel des Seminars war u.a. die Klärung der Gebietskulisse und der Rahmenbedingungen sowie die Entwicklung gemeinsamer Ziele und Handlungsschwerpunkte. Im Rahmen des Seminars wurden folgende Handlungsfelder herausgearbeitet, aus denen sich im ILE-Prozess entsprechende Projekte entwickeln können: Innenentwicklung Verkehrsinfrastruktur Nah- und Grundversorgung Agrarstruktur Lebensqualität Mobilität Flüchtlinge Wirtschaftsstandort Tourismus/Naherholung Profilschärfung Seniorenangebote Verbindungslinien Energie Jugendangebote In einem „Aktionsplan“ wurden bisher folgende weiteren Schritte festgelegt: Ende Januar / Anfang Februar soll dann eine Bürgermeisterrunde und ein Pressegespräch stattfinden. Information der Bürger Auswahl eines Fachbüros bis Ende März 2016 Naturerlebnisbad Dombühl Betrieb des Bades – Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht Bürgermeister Jürgen Geier verwies zu Beginn des Tagesordnungspunktes darauf, dass die Bauarbeiten zum Umbau des Freibades zum Naturerlebnisbad nach Vorliegen der LEADERBewilligung bzw. des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZ) durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim entsprechend ausgeschrieben wurden. Es wurden folgende Gewerke gebildet: Gewerk 1 (Becken-, Filter- und Leitungsbau) Gewerk 2 (Pumpen und Elektroarbeiten) Gewerk 3 (Holzstege) Öffentliche Ausschreibung beschränkte Ausschreibung beschränkte Ausschreibung Bisher ist die öffentliche Ausschreibung für das Gewerk 1 in der Bayerischen Staatszeitung (Staatsanzeiger) am 08.01.2016 erfolgt: Sanierung des bestehenden Schwimmbeckens, neue Abdichtung, Einbau einer biologischen Filteranlage inkl. Leitungsbau Für die Gewerke 2 und 3 wird zu gegebener Zeit eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Die Submission für das Gewerk 1 findet am 16.02.2016 statt. Die Vergabe erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016, sodass die Beauftragung bis 28.02.2016 vorgenommen werden kann. Baubeginn ist abhängig von der Witterung frühestens am 15.03.2016. Betrieb des Freibades – Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht Nachdem die Finanzierung des Umbaus zum Naturerlebnisbad gesichert ist, ist nun bis zur Fertigstellung des Bades der Betrieb des Freibades zu regeln, so der Vorsitzende im Gremium. Es waren auch 4 Vertreter bzw. Mitglieder des Fördervereins freibad dombühl e.V. in der Sitzung anwesend. Der Bürgermeister führte weiter aus, dass in den Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Forschungsgesellschaft Landentwicklung und Landschaftsbau e.V.) bezüglich der Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht auf das Regelwerk DGfdB R 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen e.V. verwiesen wird. Grundsätzlich wird die Pflicht zur Sicherung eines für die Allgemeinheit eröffneten Badebetriebs in der Rechtsprechung aus den §§ 823 ff. BGB abgeleitet. Aus der Verkehrssicherungspflicht erwächst Badebetreibern die Verpflichtung, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Gefahren für Dritte abzuwenden. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst im Wesentlichen die Bereiche Betriebsaufsicht und Beaufsichtigung des Badebetriebs. Die Betriebsaufsicht muss durch den Bauhof erfolgen. Die Beaufsichtigung des Badebetriebs beinhaltet die Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind, hauptsächlich den Beckenbereich. Nach dem genannten Merkblatt DGfdB R 94.05 soll die Aufsicht durch Fachkräfte (Schwimmmeister, Schwimmmeistergehilfe) organisiert werden. Die Organisation kann aber auch durch andere qualifizierte Personen übernommen werden, wenn diese aufgrund ihrer Aus- und Fortbildung in der Lage sind, die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in gleicher Weise wahrzunehmen. Die Wasseraufsicht ist der wesentliche Bestandteil der Beaufsichtigung des Badebetriebs. Sie beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Gefahrensituationen, die Rettung vor dem Ertrinken und weiterer Hilfeleistungen. Inhalt und Durchführung der Wasseraufsicht sind ebenfalls im Merkblatt DGfdB R 94.05 geregelt. Dies bedeutet, dass während der Öffnungszeiten des Naturerlebnisbades die Wasseraufsicht zumindest durch Rettungsschwimmer mit dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Silber gewährleistet sein muss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherungspflicht unabhängig von der Tatsache besteht, ob ein Benutzungsentgelt erhoben wird. Außerdem wies der Bürgermeister ausdrücklich darauf hin, dass das Bad nur zu den Zeiten geöffnet sein kann, zu denen auch entsprechendes Aufsichtspersonal, sprich Rettungsschwimmer zur Verfügung stehen. Es müssen daher eine ausreichende Zahl an Rettungsschwimmern zur Verfügung stehen bzw. ausgebildet werden. Außerdem sind hinsichtlich des zukünftigen Badebetriebs auch der Betrieb des Kiosks sowie die Kassiertätigkeit (Benutzungsentgelt) zu klären. Sitzungsplan für das 1. Halbjahr 2016 Folgender Sitzungsplan ist für das 1. Halbjahr 2016 für die Beratungen im Gemeinderat vorgesehen: Montag, 22. Februar 2016 Montag, 21. März 2016 Montag, 18. April 2016 Montag, 30. Mai 2016 Montag, 27. Juni 2016 Dienstag, 26. Juli 2016 Verschiedenes Sanierung des ehemaligen Bahnhofgebäudes Der Vorsitzende informierte das Gremium über die erfreulichen Mitteilung des Amtes für Ländliche Entwicklung Ansbach (ALEM), dass die ausgearbeitete Konzeption der Gemeinde zum Projekt „Sanierung ehemaliges Bahnhofgebäude mit Einrichtung eines Dorfladens und Dorfcafès“ positiv aufgenommen und bewertet wurde. Das ALEM wird das Projekt, voraussichtlich mit dem Höchstbetrag für Einzelprojekte, nämlich 200.000 EUR fördern. Es wurde deshalb das Ing.-Büro Stein aus Neusitz mit den HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. Allerdings sind aktuell noch weitere Abstimmungen mit der Bahn hinsichtlich der vorgesehenen Anbauten für das Lager des Dorfladens und des Dorfcafès notwendig. Durch die Förderung des Projekts durch das ALEM und die Aufnahme in den Haushaltsplan 2016 ist die Finanzierung des Projekts jedoch weitestgehend gesichert, sodass je nach Dauer des Abstimmungsprozesses mit der Bahn voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der Sanierung des Bahnhofgebäudes begonnen werden kann. Sanierung der Kreisstraße AN 4 zwischen Dombühl und Kloster Sulz Erfreulich ist auch die Mitteilung des Landratsamtes Ansbach bzw. des Staatlichen Bauamtes Ansbach, dass in 2016 die Kreisstraße AN 4 zwischen Dombühl und dem Ortseingang Kloster Sulz ertüchtigt werden soll (Deckenbau mit teilweise Erneuerung der Asphaltschichten, Hocheinbau, d.h. Anhebung der bestehenden Fahrbahnoberfläche um ca. 4 cm). Auch der Streckenabschnitt von Kloster Sulz (Beginn vor der Einmündung nach Bortenberg) bis zum Nachbarort Brunst soll entsprechend saniert werden. Seitens der Gemeinde wurde nach Abschluss der Bauarbeiten „Geh- und Radweg mit Querungshilfe am Ortseingang Dombühl“ im August des vergangenen Jahres ein entsprechender Antrag an den Landkreis gerichtet, mit der Bitte, Haushaltsmittel für die Ertüchtigung der Kreisstraße AN 4 zwischen Dombühl und Kloster Sulz in den Haushalt 2016 aufzunehmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc