Stadt Wermelskirchen Der Bürgermeister 42929 Wermelskirchen, Januar 2016 Rathaus, Telegrafenstr. 29 – 33 Internet: www.wermelskirchen.de Informationen zum Abgabenbescheid für das Jahr 2016 1. Ansprechpartner Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer => Steuerabteilung Rathaus Raum 2.24 und 2.25 (2. Etage) Telefon: 02196 710-221 oder 710-223 Telefax: 02196 710-7221 oder 710-7223 E-Mail: [email protected] Sperrmüllabfuhr, Abfallberatung => Steuerabteilung Rathaus Raum 2.24 (2. Etage) Telefon: 02196 710-224 Telefax: 02196 710-7224 E-Mail: [email protected] Abwassergebühren => Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen Rathaus Raum 2.19 (2. Etage) Telefon: 02196 710-236 oder 710-237 Telefax: 02196 710-7236 oder 710-7237 E-Mail: [email protected] 2. Was ändert sich gegenüber 2015? Grundsteuer Die neuen Hebesätze zur Grundsteuer A und Grundsteuer B lauten wie folgt: - Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 260 v. H. - Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 505 v. H. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer kann nach § 10 Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Steuerabteilung eine entsprechende Fortschreibung des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer nur auf den 01.01. des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe folgt. Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorungs-/ -leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen Sobald der tatsächliche Wasserverbrauch des Jahres 2015 vorliegt, wird ein entsprechender Änderungsbescheid erlassen. Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt: Gefäßart Vollanschluss (mit Biotonne) Teilanschluss (ohne Biotonne) Abfuhr Abfuhr Abfuhr Abfuhr Abfuhr Abfuhr 2 4 6 2 4 6 wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. € € € € € € Leistungsgebühr 60 Liter-Gefäß 166,20 83,10 55,40 114,00 57,00 38,00 80 Liter-Gefäß 221,60 110,80 --152,00 76,00 --120 Liter-Gefäß 332,40 166,20 --228,00 114,00 --240 Liter-Gefäß 664,80 332,40 --456,00 228,00 --1.100 Liter-Gefäß 3.047,00 1.523,50 --- 2.090,00 1.045,00 --Der Vollanschluss umfasst die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne. Bei Gewerbebetrieben, die die Papier- und Bioabfuhr nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Gebühr entsprechend. Für zusätzliche Biotonnen werden folgende Gebühren erhoben: Gefäßart Biobehälter 120 Liter-Gefäß 240 Liter-Gefäß € 104,40 208,80 Bei privaten Haushalten darf ein Mindestbehältervolumen beim Restmüll von 10 Liter / Person / Woche nicht unterschritten werden. 3. Was bleibt unverändert gegenüber 2015? Abfall-Kontrollmarken Den Abgabenbescheiden sind keine neuen Kontrollmarken beigefügt, die bisherigen, dreieckigen Kontrollmarken bleiben weiter gültig. Kanalbenutzungsgebühren, Kleineinleiterabgabe Die folgenden Abwassergebühren werden unverändert erhoben: 2015 2016 Gebührenart € € Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasser 3,25 3,25 Niederschlagswassergebühr 1,40 1,40 je qm einleitende Fläche Kleineinleiterabgabe / Einwohner a) Landwirte 23,00 23,00 b) Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen 23,00 23,00 Besondere Hinweise Soweit sich ab Mitte November 2015 Änderungen bei einzelnen Abgabearten für das laufende Jahr ergeben haben, können diese aus EDV-technischen Gründen erst durch separaten Berichtigungsbescheid nach der Jahresveranlagung 2016 bearbeitet werden. Wenn Sie zukünftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftliche Mitteilung an obige Adresse Telefonische Anforderung Formular (Tel. 02196/710-226) Vordruck herunterladen (bitte Schreibweise genau beachten): http://www.wermelskirchen.de/leben/stadtverwaltung/buergerinfo/formulare/ SEPA-Lastschriftmandat-allgemein.pdf
© Copyright 2024 ExpyDoc