Stadt Wermelskirchen Der Bürgermeister 42929 Wermelskirchen, Januar 2017 Rathaus, Telegrafenstr. 29 – 33 Internet: www.wermelskirchen.de Informationen zum Abgabenbescheid für das Jahr 2017 1. Ansprechpartner Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer => Steuerabteilung Rathaus Raum 2.24 und 2.25 (2. Etage) Telefon: 02196 710-221 oder 710-223 Telefax: 02196 710-7221 oder 710-7223 E-Mail: [email protected] Sperrmüllabfuhr, Abfallberatung => Steuerabteilung Rathaus Raum 2.24 (2. Etage) Telefon: 02196 710-224 Telefax: 02196 710-7224 E-Mail: [email protected] Abwassergebühren => Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen Rathaus Raum 2.19 (2. Etage) Telefon: 02196 710-236 oder 710-237 Telefax: 02196 710-7236 oder 710-7237 E-Mail: [email protected] 2. Was ändert sich gegenüber 2016? Abfallgebühren 2017: Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt: Gefäßart Vollanschluss (mit Biotonne) Teilanschluss (ohne Biotonne) Abfuhr Abfuhr Abfuhr Abfuhr Abfuhr Abfuhr 2 4 6 2 4 6 wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. € € € € € € Leistungsgebühr 60 Liter-Gefäß 179,40 89,70 59,80 123,00 61,50 41,00 80 Liter-Gefäß 239,20 119,60 --164,00 82,00 --120 Liter-Gefäß 358,80 179,40 --246,00 123,00 --240 Liter-Gefäß 717,60 358,80 --492,00 246,00 --1.100 Liter-Gefäß 3.289,00 1.644,50 --- 2.255,00 1.127,50 --Der Vollanschluss umfasst die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne. Bei Gewerbebetrieben, die die Papier- und Bioabfuhr nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Gebühr entsprechend. Für zusätzliche Biotonnen werden folgende Gebühren erhoben: Gefäßart Biobehälter 120 Liter-Gefäß 240 Liter-Gefäß € 112,80 225,60 Bei privaten Haushalten darf ein Behältervolumen beim Restmüll von 10 Liter / Person / Woche nicht unterschritten werden. Abfall-Kontrollmarken Die bisherigen Abfall-Kontrollmarken sind nicht mehr erforderlich. Die Abfallbehälter werden zu Beginn des Jahres 2017 mit Transponder-Chips ausgestattet. Abwassergebühren (Schmutzwasser und Fäkaliengebühren) Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt: Gebührenart Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasser Fäkaliengebühren (Abflusslose Grube) Gebühr je cbm Frischwasser 2016 € 2017 € 3,25 3,34 11,46 11,80 3. Was bleibt unverändert gegenüber 2016? Grundsteuer Die Hebesätze zur Grundsteuer A und Grundsteuer B haben sich nicht verändert und lauten wie folgt: - Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 260 v. H. - Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 505 v. H. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer kann nach § 10 Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Steuerabteilung eine entsprechende Fortschreibung des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer nur auf den 01.01. des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe folgt. Kanalbenutzungsgebühren, Kleineinleiterabgabe Die folgenden Abwassergebühren werden unverändert erhoben: 2016 2017 Gebührenart € € Niederschlagswassergebühr 1,40 1,40 je qm einleitende Fläche Kleineinleiterabgabe / Einwohner a) Landwirte 23,00 23,00 b) Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen 23,00 23,00 Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorungs-/ -leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen Sobald der tatsächliche Wasserverbrauch des Jahres 2016 vorliegt, wird ein entsprechender Änderungsbescheid erlassen. Besondere Hinweise Soweit sich ab Mitte November 2016 Änderungen bei einzelnen Abgabearten für das laufende Jahr ergeben haben, können diese aus EDV-technischen Gründen erst durch separaten Berichtigungsbescheid nach der Jahresveranlagung 2017 bearbeitet werden. Wenn Sie zukünftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftliche Mitteilung an obige Adresse Vordruck herunterladen (bitte Schreibweise genau beachten): http://www.wermelskirchen.de/leben/stadtverwaltung/buergerinfo/formulare/ SEPA-Lastschriftmandat-allgemein.pdf
© Copyright 2024 ExpyDoc