Informationen zum Abgabenbescheid für das Jahr 2017 1

Stadt Wermelskirchen
Der Bürgermeister
42929 Wermelskirchen, Januar 2017
Rathaus, Telegrafenstr. 29 – 33
Internet: www.wermelskirchen.de
Informationen zum Abgabenbescheid für das Jahr 2017
1. Ansprechpartner
Grundsteuer, Abfallgebühren, Hundesteuer => Steuerabteilung
Rathaus Raum 2.24 und 2.25 (2. Etage)
Telefon: 02196 710-221 oder 710-223
Telefax: 02196 710-7221 oder 710-7223
E-Mail: [email protected]
Sperrmüllabfuhr, Abfallberatung => Steuerabteilung
Rathaus Raum 2.24 (2. Etage)
Telefon: 02196 710-224
Telefax: 02196 710-7224
E-Mail: [email protected]
Abwassergebühren => Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen
Rathaus Raum 2.19 (2. Etage)
Telefon: 02196 710-236 oder 710-237
Telefax: 02196 710-7236 oder 710-7237
E-Mail: [email protected]
2. Was ändert sich gegenüber 2016?

Abfallgebühren 2017:
Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:
Gefäßart
Vollanschluss (mit Biotonne) Teilanschluss (ohne Biotonne)
Abfuhr
Abfuhr
Abfuhr
Abfuhr
Abfuhr
Abfuhr
2
4
6
2
4
6
wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl. wöchentl.
€
€
€
€
€
€
Leistungsgebühr
60 Liter-Gefäß
179,40
89,70
59,80
123,00
61,50
41,00
80 Liter-Gefäß
239,20
119,60
--164,00
82,00
--120 Liter-Gefäß
358,80
179,40
--246,00
123,00
--240 Liter-Gefäß
717,60
358,80
--492,00
246,00
--1.100 Liter-Gefäß
3.289,00 1.644,50
--- 2.255,00 1.127,50
--Der Vollanschluss umfasst die Abfuhr der Restmüll-, Papier- und Biotonne. Bei Gewerbebetrieben, die die Papier- und Bioabfuhr nicht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Gebühr entsprechend.
Für zusätzliche Biotonnen werden folgende Gebühren erhoben:
Gefäßart Biobehälter
120 Liter-Gefäß
240 Liter-Gefäß
€
112,80
225,60
Bei privaten Haushalten darf ein Behältervolumen beim Restmüll von
10 Liter / Person / Woche nicht unterschritten werden.

Abfall-Kontrollmarken
Die bisherigen Abfall-Kontrollmarken sind nicht mehr erforderlich. Die Abfallbehälter werden zu Beginn des Jahres 2017 mit Transponder-Chips ausgestattet.

Abwassergebühren (Schmutzwasser und Fäkaliengebühren)
Die neuen Gebührensätze lauten wie folgt:
Gebührenart
Kanalbenutzungsgebühren
Schmutzwassergebühr je cbm Frischwasser
Fäkaliengebühren (Abflusslose Grube)
Gebühr je cbm Frischwasser
2016
€
2017
€
3,25
3,34
11,46
11,80
3. Was bleibt unverändert gegenüber 2016?

Grundsteuer
Die Hebesätze zur Grundsteuer A und Grundsteuer B haben sich nicht verändert
und lauten wie folgt:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
260 v. H.
- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
505 v. H.
Eine Umschreibung der Grundsteuer auf den neuen Eigentümer kann nach § 10
Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Steuerabteilung eine entsprechende
Fortschreibung des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt
erfolgt immer nur auf den 01.01. des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe
folgt.

Kanalbenutzungsgebühren, Kleineinleiterabgabe
Die folgenden Abwassergebühren werden unverändert erhoben:
2016
2017
Gebührenart
€
€
Niederschlagswassergebühr
1,40
1,40
je qm einleitende Fläche
Kleineinleiterabgabe / Einwohner
a) Landwirte
23,00
23,00
b) Kleinkläranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
23,00
23,00

Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorungs-/
-leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen
Sobald der tatsächliche Wasserverbrauch des Jahres 2016 vorliegt, wird ein entsprechender Änderungsbescheid erlassen.
Besondere Hinweise
 Soweit sich ab Mitte November 2016 Änderungen bei einzelnen Abgabearten
für das laufende Jahr ergeben haben, können diese aus EDV-technischen Gründen erst durch separaten Berichtigungsbescheid nach der Jahresveranlagung
2017 bearbeitet werden.
 Wenn Sie zukünftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, bestehen
folgende Möglichkeiten:
 Schriftliche Mitteilung an obige Adresse
 Vordruck herunterladen (bitte Schreibweise genau beachten):
http://www.wermelskirchen.de/leben/stadtverwaltung/buergerinfo/formulare/
SEPA-Lastschriftmandat-allgemein.pdf