EU - Vergaberechtsreform 2016: Was ändert sich? Ein erster Überblick 19.11.2015 Nordseeakademie Leck Volker Romeike Geschäftsführer ABST SH (Beisitzer Vergabekammer SH und Vergabekammern Bund) Bergstraße 24 / 24103 Kiel Tel.: 0431 / 98 651-30 / Fax.: 0431 / 98 651-40 Mail: [email protected] / Internet: www.abst-sh.de © ABST SH 11/2015 EU-Vergaberechtsreform 2016 Etwas Werbung Vorstellung der ABST SH Gemeinsame Serviceeinrichtung der IHK und HWK in Schleswig-Holstein Bieterdatei für Ausschreibungen (52.000 Unternehmen) >>> Kostenlos Vorlaufende Markterkundung bei beschränkter Ausschreibung / Freihändiger Vergabe >>> Kostenlos Unternehmen: Information, Beratung und Unterstützung bei Bearbeitung des Öffentlichen Marktes (11.000 Beratungen) Vergabestellen: Beratung und Coaching bei Ausschreibungen (6.000 Beratungen) Kostenloser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell >>> [email protected] Serviceangebote: Ausschreibungsrecherche / Angebotsbearbeitung Seminare (160 Seminare / 3.200 Teilnehmer) >>> www.abst-sh.de Im bundesweiten Netzwerk: www.abst.de Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 2 EU-Vergaberechtsreform 2016 Inhalte • Vergaberechtliche Grundlagen • Neue Struktur des Vergaberechts 2016* • Kommunale Spielräume • Freie Wahl der Vergabeart • Eignungs- und Zuschlagskriterien • E- Vergabe ab 2016 bis 2018 durchgängig • Umsetzung auf Landesebene (TTG SH / Wertgrenzen / „Korruptionsregister“ • * Regelungsstand: – 1. Entwurf GWB-Neu vom 10.10.15 – 2. Referentenentwurf VgV-Neu (mit VOL/A und VOF) vom 09.11.15 – (vertrauliches) Diskussionspapier VOB/A-Neu vom 17.11.15 • Texte zu 1. und 2. unter: www.forum-vergabe.de Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 3 EU-Vergaberechtsreform 2016 Einstimmung • „ Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen“ ( Tacitus) • „ Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.“ ( Adenauer ) Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 4 EU-Vergaberechtsreform 2016 Wer ist öffentlicher Auftraggeber? Die klassische „öffentliche Hand“: Bund, Länder, Städte, Kommune… Körperschaften (Personen) öffentlichen Rechts: Hochschulen, Unfall- und Rentenversicherungsträger… Einrichtungen des privaten Rechts (öffentliches Interesse/mehrheitlich von „der öffentlichen Hand“ finanziert) : HWK, Krankenhäuser… Aktuell: Ges. Krankenkassen / IHK / öff. Rundfunk Unternehmen: Projektförderung ab 100.000 € Zuwendung Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 5 EU-Vergaberechtsreform 2016 Grundsätze „Vergabe“ (§ 97 GWB) Die wichtigsten Prinzipien: (GWB / VgV / VOB / VOL / VOF ) Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB) Wirtschaftlichkeit (§ 97 Abs. 5 GWB) Transparenz / Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) Rangfolge der Vergabearten: Öffentlich / Beschränkt / Freihändig (§ 101 Abs. 7 GWB und § 3 VOL/A u. § 3 VOB/A) Verhandlungsverbot aber Aufklärung (§ 15 VOL/A und § 15 VOB/A) Auftragsvergabe an fachkundige, lieferfähige, gesetzestreue sowie zuverlässige Unternehmen (§ 97 Abs. 4 GWB); Zulassung “PQ-Systeme“(§ 96 Abs. 4a GWB) Leistungen sind aufgeteilt (Teillose/ Fachlose) zu vergeben >>> auch bei Unteraufträgen (§ 97 Abs. 3 GWB) Primärrechtsschutz nur im EG Verfahren; Informations- und Wartepflicht (§ 101a GWB), Unwirksamkeit des Vertrages (101b GWB) weitere Regelungen in §§ 102 ff GWB. Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 6 EU-Vergaberechtsreform 2016 VOL / VOB / VOF VOL/A § 1: Liefer- und Dienstleistungen Die folgenden Regeln gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen). Sie gelten nicht - für Bauleistungen, die unter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB – fallen und - für Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden. VOB/A § 1: Bauleistungen Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird. VOF § 1 Nr. 2: Freiberufliche Leistungen Die Bestimmungen der VOF sind anzuwenden, - sofern der geschätzte Auftragswert die Schwellenwerte für Dienstleistungen oder Wettbewerbe ohne Umsatzsteuer nach § 2 der Vergabeverordnung erreicht oder überschreitet und - die Leistung im Wettbewerb mit oder von „Freiberuflern“ erbracht wird und - die Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist Keine hilfsweise Anwendung VOL/A unterhalb VOF Schwellenwert Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 7 EU-Vergaberechtsreform 2016 VOL 2009 / VOB 2012 auf einen Blick § 18 Abs. 1 VOL/A 2009: „Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend“ § 16 Abs. 6, Nr. 3 VOB/A: „Unter diesen Angeboten soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- und Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausführungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Keine Angabe: >>> Nur Preis Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 8 EU-Vergaberechtsreform 2016 Wirtschaftlichkeitsbegriff Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 9 EU-Vergaberechtsreform 2016 Gewichtung: 100 % (?) Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 10 EU-Vergaberechtsreform 2016 Teilnehmer am Wettbewerb: § 6 VOLA 2009 und VOB/A 2012 Nachweise „grundsätzlich“ als Eigenerklärungen (VOL) oder „kann vorsehen, dass für einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind.“ (VOB) VOL: „in einer abschließenden Liste (§ 8 Abs. 4 VOL/A) Zulassung von Präqualifikationssystemen VOL: „können Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, zulassen.“ z.B. www.pq-vol.de VOB: Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. www.pq-verein.de Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 11 EU-Vergaberechtsreform 2016 Wie prüft der Auftraggeber das Angebot? 1. Stufe: Formale Prüfung der Angebote Prüfung und Wertung in vier Stufen 2. Stufe: Prüfung der Eignung der Bieter 3. Stufe: Prüfung der Angemessenheit der Preise 4. Stufe: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 12 EU-Vergaberechtsreform 2016 Schwellenwert / Auftragswert (EU oder Nationales Verfahren / VOF) EU-Schwellenwert nach § 2 VgV (hier: statischer Verweis): VOL: 207.000 € VOB: 5.186.000 € § 3 VgV: „von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen“ § 1 VgV: „ohne Umsatzsteuer“ § 3 Nr. 3 VgV: unbefristete Verträge „monatliche Zahlung multipliziert mit 48.“ „Auftragswert“ nach SHVgVO „ohne Umsatzsteuer“ „geschätzt“ – vor Beginn des Verfahrens § 6 SHVgVO: „ geschätzte Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung“ Hinweis: in Änderung SHVgVO vom 07.12.2012 fehlte bis Ende Februar in § 8a der zweite Halbsatz „ die sich auf den Gesamtauftragswert beziehen.“ Dies ist nach Mitteilung WiMi SH ein „redaktionelles Versehen“, dass nunmehr berichtigt wurde. Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 13 EU-Vergaberechtsreform 2016 Rangfolge Vergabeart VOL (und VOB) Verdingungsunterlagen Leistungsbeschreibung Vergabeart Einflussnahme möglich Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Bekanntmachung Anforderung/ Eingang Verdingungsunterlagen Bekanntmachung Anträge /Auswahl Bewerber Verdingungsunterlagen Bekanntmachung Anträge / Auswahl Bewerber Verdingungunterlagen Eingang / Öffnung Angebote Prüfung / Wertung Int. Zuschlag Vergabeart kann u.a. entsprechend Wertgrenzen gewählt werden Informationspflicht EU (101a GWB) Keine spez. Regelung auf (Informationspflicht MFG Informationspflicht § 19 VOL und VOB) Bundesebene Unterschiedliche Zuschlag / Vertrag / Mitteilung EU Wertgrenzen der Länder Aufhebung Übersicht: www.abst-sh.de Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 14 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgang Reform 2016 Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 15 EU-Vergaberechtsreform 2016 Zeitplan der Umsetzung (Bund) Wann erfolgt Umsetzung auf Landesebene? Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 16 EU-Vergaberechtsreform 2016 Zielsetzung der Umsetzung (Bund) Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 17 EU-Vergaberechtsreform 2016 Heutige Struktur oberhalb EU-Schwelle SH- Regelungen zu Anwendung VOL 1. und 2. Abschnitt VOB 1. und 2. Abschnit VOF Tariftreue Wertgrenzen „Korruptionsregister“ Dr. Solbach BMWi Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 18 EU-Vergaberechtsreform 2016 Vereinfachung: Neue Struktur oberhalb EU-Schwelle SH- Regelungen zu Anwendung VOL 1. und 2. Abschnitt VOB 1. und 2. Abschnit VOF Tariftreue Wertgrenzen „Korruptionsregister“ Dr. Solbach BMWi Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 19 EU-Vergaberechtsreform 2016 Neue Struktur 4. Teil GWB -E (§§ 96- 186) Alt: §§ 97 - 131 §§ 108 §§ 119 §§ 121 Neu: §§ 148 Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 20 EU-Vergaberechtsreform 2016 Neue Struktur VgV - E (mit VOL/A EG und VOF) -1Zusammenfassung der VOL/A EG und der VOF (Freiberufliche Leistungen) Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 21 EU-Vergaberechtsreform 2016 Neue Struktur VgV - E (mit VOL/A EG und VOF) -2- Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 22 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E / VgV -E § 97 i.V. § 127 GWB- E / § 58 VgV –E „Wirtschaftlichkeit / Zuschlag Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit Wirtschaftlichkeit: bestes Preis/Leistungsverhältnis Qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte können berücksichtigt werden Zuschlagskriterien können auch auf den „Prozess“ bezogen werden VgV – E: Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 23 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E / VgV -E § 97 „E-Vergabe“ Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten im Verfahren grundsätzlich elektronische Mittel Zeitvorgabe: 18.04.2016: Bekanntmachung und Verdingungsunterlagen 18.10.2018: Kompletter Prozess (inkl. Angebot) § 41 VgV – E: Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 24 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB -E § 108 Ausnahmen vom Vergaberecht: „öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit“ „Inhouse- Geschäften“ (Mutter – Tochter) Kontrolle 100 % „wie über eigene Dienststelle“ Tochter mehr „als 80%“ tätig für Mutter Gilt auch für „Tochter-Mutter“ oder „Schwester-Schwester“, wenn keine private Kapitalbeteiligung „Horizontale Kooperation“ (öffentlicher AG) wenn Sicherstellung, dass die zu erbringende Dienstleistung zur Erreichung gemeinsamer Ziele führt Zusammenarbeit ausschließlich im öffentlichen Interesse Marktanteil der Zusammenarbeit weniger als 20% Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 25 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E / VgV -E § 119 „Verfahrensarten“ Vergabearten: Offen / nicht offen / Verhandlungsverfahren / Wettbewerblicher Dialog / Innovationpartnerschaft Freie Wahl zwischen offenem und nicht offenem Verfahren (dies aber grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb § 14 VgV – E: Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 26 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E § 130 „Soziale Dienstleistungen“ Erhöhter Schwellenwert: 750. 000 € Freie Wahl zwischen offenem, nicht offenem Verfahren und Verhandlungsverfahren (dies aber grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb) Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 27 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E / VgV -E § 122 „Eignung“ Eignungskriterien ausschließlich: Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterien im Zusammenhang mit Auftrag und „verhältnismässig“ Nachweis der Eignung durch Präqualifikationssysteme Zuverlässigkeit /Gesetzestreue werden zu Ausschlusskriterien nach § 123 GWB – E § 49 VgV: vorläufiger Beleg der Eignung durch EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) / derzeit im Entwurf 17 Seiten Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 28 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E / VgV -E § 114 Statistikpflichten Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 29 EU-Vergaberechtsreform 2016 Ausgewählte Regelungen GWB –E / VgV -E § 129 Ausführungsbestimmungen Einflussnahme der Bundesländer Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 30 EU-Vergaberechtsreform 2016 Seit 26.02.2009 BIS Wertgrenzen SH Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 31.12.2015 31 EU-Vergaberechtsreform 2016 SH: Was gilt derzeit? 31.07.2013 / 31.10.13 / 01.04.2014 / 28.10.2014: Veröffentlichung der Anwendungshinweise und Erläuterungen des WiMi zum TTG SH 01.08.2013: Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft 29.11.2013: Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister) Gemeinsam mit Hamburg Eintrag bei korruptionsrelevanten Verstößen „Vergabesperre“ bei schwerer Verfehlung: sechs Monate / drei Jahre Registerabfrage vor Zuschlag Registerabfrage im Internet: http://www.schleswigholstein.de/MWAVT/DE/Service/RegisterWettbewerb/fairer_wettbewerb_node.html 29.11.2013:SH Vergabeverordnung (Wertgrenzen / ILO- Kernarbeitsnormen) Noch in Arbeit: Registerabfrage elektronisch Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 32 EU-Vergaberechtsreform 2016 Abfrage Korruptionsregister Was, wenn Eintrag eines Unternehmens erfolgt ist ? Stand 17.11.2015: Kein Eintrag Ausdruck der InternetSeite gilt als Abfrage vor Auftrag Abfrage immer ab: VOL 25 T€ VOB 50 T€ Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 33 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG auf einen Blick (1) § 2: Anwendungsbereich; u.a. Einbeziehung auch der Kommunen Bis 15.000 €: nur § 3 und § 4 Abs. 1 Tariftreue (AEntG) Ab 15.000 €: TTG komplett § 3: Allgemeine Grundsätze (GWB; VOL; VOB; VOF via GWB; SektVO); u.a. VOB: Zweitausfertigung Angebot nur, wenn in Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe verlangt Grundsätzliche Verpflichtung „kleinere und mittlere Unternehmen“ bei beschränkter A. und freihändiger Vergabe aufzufordern § 4: Tariftreue / Mindestlohn; u.a. Alle Regelungen gelten für Mitarbeiter, die „mit Ausführung des Auftrags“ beschäftigt sind Entlohnung nach Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) >>> Immer zu fordern, wenn AEntG Bei ÖPNV und SPNV: repräsentative Tarifverträge >>> Erst ab 15.000 € Ansonsten: Mindestlohn 9,18 € >>> Erst ab 15.000 € Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 34 EU-Vergaberechtsreform 2016 EuGH Urteil: TTG auf einen Blick (2) 18.09.2014 Kein Mindestlohn, wenn Bieter aus EU-Ausland noch zu § 4: „Tariftreuepflicht“ auch für Nach-/Nachunternehmen und bei Einsatz von Leiharbeitskräften >>> Weitergabe Formblatt an NU / Kontrolle durch HU Abgabe der Verpflichtungserklärung muss vom AG bereits in Bekanntmachung erwähnt werden Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen Achtung: Möglicherweise unterschiedliche Formulare verschiedener AG! § 8: Verpflichtungserklärung zu § 4 Fehlt Verpflichtungserklärung zu § 4 TTG bei Angebotsabgabe; kein Ausschluss aber: Nachforderung in „kalendermäßig“ bestimmter Frist Keine Vorlage innerhalb Nachfrist: dann zwingender Angebotsausschluss! Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 35 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG auf einen Blick (3) § 9: Nachunternehmer / Einsatz Leiharbeitskräfte Bieter verpflichtet sich bei Angebotsabgabe, sich die VE gem. § 4 TTG auch von NU und Leiharbeitsfirmen abgeben zu lassen Prüfungspflicht durch HU: Kann Angebot NU / Leiharbeitsfirma auf Basis Mindestlohn kalkuliert worden sein? Hinweis auf § 11 TTG Kontrollrechte AG: Der HU wird bei Einsatz NU und Leiharbeitsfrmen vertraglich durch AG verpflichtet, das Kontrollrecht aus § 11 und die Einhaltung § 9 TTG vertraglich sicherzustellen. Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 36 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG auf einen Blick (4) § 10: Wertung „unangemessen niedriger“ Angebote Keine %-Angabe, wann unangemessen niedrig (Anwendungshinweise: - 5,9 % nicht „unangemessen“) Prüfungspflicht durch AG: Bieter hat geeignete Unterlagen (Kalkulation / EFPPreis) vorzulegen und zu erläutern, keine Nennung einer Frist Keine Vorlage durch Bieter oder keine ausreichende Aufklärung: Angebotsausschluss! Bei AEntG-Aufträgen Meldung an Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) § 11: Kontrolle durch AG AG ist berechtigt („darf“), „Kontrollen durchzuführen“ (auch bei NU) Vorlage/ Einsicht: Entgeltabrechnungen / Abführung Steuer etc. / NU-Verträge AN hat „vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten“ Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 37 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG auf einen Blick (5) Noch zu § 18: „Bevorzugung“ bei gleichwertigen Angeboten Bei „wirtschaftlich gleichwertigen“ Angeboten erhält der Bieter den Zuschlag, der „bestimmte soziale Aspekte fördert und unterstützt“. Angebote punkt- oder preisgleich Soziale Aspekte Wann jemals vorgekommen? Beschäftigung Schwerbehinderte Ausbildungsplätze / Beteiligung Ausbildungsverbünde Gleichstellung Frauen und Männer Vereinbarkeit Beruf und Familie Gilt nicht bei gleichwertigem Angebot eines „Ausländers“ >>> keine Bevorzugung des inländischen Unternehmens Artikel 3 TTG: Drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgt eine Vorlage der Evaluierung zu Effizienz und Zielerreichung Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 38 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG in der Praxis (1) § 4 TTG (bis 15.000 €) Anlage: Alle nachfolgenden Formblätter aus den Handlungsanweisungen des Wirtschaftsministeriums http://www.schleswigholstein.de/MWAVT/DE/Serv ice/Tariftreue_Vergaberecht/t ariftreue.html Die Formblätter anderer AG können davon abweichen!!! Unterschrift beachten!!! Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 39 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG in der Praxis (3) § 4 TTG (ab 15.000 €) Hier nur 1 Kreuz möglich ! Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 40 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG in der Praxis (4) § 4 TTG (ab 15.000 €) Tarif-/Mindestlohn + Zuschläge Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 41 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG in der Praxis (5) § 18 TTG ILO Nur, wenn Auftraggeber das Formblatt beifügt und fordert! Nicht „freiwillig“! Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 42 EU-Vergaberechtsreform 2016 TTG in der Praxis (6) § 18 TTG ILO Anwendungshinweise: „andere geeignete Nachweise“ ??? Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 43 EU-Vergaberechtsreform 2016 GRfW Gesetz zur Einrichtung eines Registers und zum Schutz fairen Wettbewerbs: Warum? § 13 Abs. 2 TTG: „Das Verfahren zum Eintrag von Unternehmen und deren Ausschluss … wird in einem Gesetz …(Vergabe- und Korruptionsregister) gesondert geregelt.“ Zielsetzung: Effektivere Korruptionsbekämpfung und –prävention Zentrale Informationsstelle Register zusammen mit anderen Ländern als „automatisierte Datei“ Per Verwaltungsabkommen gemeinsam mit Hansestadt Hamburg Stand: Gesetz in Kraft 29.11.2013 Abfrage Internet: http://www.schleswigholstein.de/MWAVT/DE/Service/RegisterWettbewerb/fairer_wettbewerb_node.html Plan: Elektronisches Register ca. ab ??? (via Dataport) Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 44 EU-Vergaberechtsreform 2016 Korruptionsregister: wichtigste Regelungen ( § 2) Zentrale Informationsstelle ist im Wirtschaftsministerium eingerichtet Eingetragen werden Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr: Straftaten u.a. Bestechung Abgeordnete / Geldwäsche / Betrug GZR ? Ordnungswidrigkeiten u.a. Schwarzarbeitsgesetz / Arbeitnehmerentsendegesetz Mindestarbeitsbedingungen Schwere Verfehlungen, (vorsätzliche/grob fahrlässige) Falscherklärungen u.a. TTG SH Einhaltung der Tariftreue / Mindestlohnbestimmung Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 45 EU-Vergaberechtsreform 2016 Korruptionsregister: wichtigste Regelungen (§ 2) Nachweis der schweren Verfehlung gilt als erbracht, wenn rechtskräftige Verurteilung bestandskräftiger Bußgeldbescheid wenn bei Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens „kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer schweren Verfehlung verbleibt“ wenn bei Verfehlung wegen Tariflohn/ Mindestlohn oder ILO-Kernarbeitsnorm „kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer schweren Verfehlung verbleibt.“ Eintragung des Unternehmens, wenn eine „handlungsbevollmächtige Person gehandelt hat Eintragung kann auf selbstständige Zweigniederlassung beschränkt sein. Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 46 EU-Vergaberechtsreform 2016 Korruptionsregister: wichtigste Regelungen (§ 5) Prüfung / Eintrag / Mitteilung Zentrale Informationsstelle prüft und entscheidet auf Grundlage der Mitteilungen und eigener Erkenntnisse Sie nimmt die Eintragung vor (Eintragung ohne Vergabesperren / Eintragung mit Vergabesperre / Vorzeitige Beendigung der Vergabesperre / Korrektur fehlerhafter Eintragung (z.B. auf Antrag Unternehmen) Zentrale Informationsstelle informiert Unternehmen über Eintrag (nach Eintragung) und ggf. über Veränderung Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 47 EU-Vergaberechtsreform 2016 Korruptionsregister: wichtigste Regelungen (§ 6) Wirkung Eintragung / Vergabesperre Öffentlicher Auftraggeber entscheidet grundsätzlich über Einzelausschluss Zentrale Informationsstelle kann befristete Vergabesperren aussprechen. Behörden des Landes dürfen dann diese Unternehmen nicht zur Angebotsabgabe auffordern Teilnahmeanträge oder Angebote bedrücksichtigen den Zuschlag erteilen Vergabesperren zwischen sechs Monaten und drei Jahren Unternehmen hat vor abschließender Entscheidung Möglichkeit der Stellungnahme Vergabesperre kann vorzeitig aufgehoben werden, wenn Zuverlässigkeit des Unternehmens wiederhergestellt ist Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 48 EU-Vergaberechtsreform 2016 Korruptionsregister: wichtigste Regelungen (§ 7) Verpflichtung zur Registerabfrage Öffentlicher Auftraggeber sind verpflichtet vor Entscheidung über Vergabe eine Registerabfrage vorzunehmen; VOL/ VOF: ab 25.000 € ABFRAGE vor Zuschlag via Internet VOB: ab 50.000 € darunter kann abgefragt werden Abfrage und Ergebnis sind zu dokumentieren Bei Bietergemeinschaften: jedes Einzelunternehmen Registerabfrage nur durch weitere öffentliche Stellen (§ 8), keine Abfrage durch „Private“ Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 49 EU-Vergaberechtsreform 2016 Korruptionsregister: wichtigste Regelungen (§ 11) Tilgung der Registereinträge Registereinträge werden nach Ablauf bestimmter Fristen „tilgungsreif“: u.a. Ordnungswidrigkeiten (bis 1.000 €) oder Straftaten (Freiheitsstrafe weniger als drei Monate) jeweils ohne Vergabesperre: ein Jahr Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit Vergabesperre: drei Jahre darunter kann abgefragt werden Zu tilgender Registereintrag wird fünf Jahre nach Tilgungsreife aus Register entfernt In dieser Zeit keine Abrufbarkeit und keine Auskunft über Eintrag an Dritte Registerführende Stelle kann „tilgungsreife“ Einträge im Rahmen weiterer (neuer) Entscheidungen berücksichtigen Volker Romeike (www.abst-sh.de) 20.11.2015 50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zu Risiken und Chancen am öffentlichen Markt fragen Sie Ihre Auftragsberatungsstelle! www.abst-sh.de [email protected] Volker Romeike Bergstrasse 2 / 24103 Kiel Tel.: 0431 / 98 651 30 Fax.: 0431 / 98 651 40 Mail: [email protected] Internet: www.abst-sh.de
© Copyright 2024 ExpyDoc