Amtsblatt - Stadt Erkelenz

ERKELENZ
Tradition und Fortschritt
Amtsblatt
der
Stadt Erkelenz
Ausgabe Nr.:
1012015
Erscheinung sta g:
27. April 2015
Herausgabe, Vertrieb, Druck:
Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Jchannismarkt 17
41812 Erkelenz
Tel.: 02431/85-0
Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10
Inhalt:
1.
Öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung einer
öffentlichen Straße, Gemarkung Erkelenz,
Flur 48, Flurstück 174 teilweise (Fläche ca. 46 qm)
Öffentliche Bekanntmachung auf Veranlassung der Bezirksregierung
Düsseldorf
hier: Flurbereinigung Hückelhoven II, Feststellung der Ergebnisse der
Wertermittlung
2.
5. 108
5. 110
Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Erkelenz.
Bezugsmög 1 ich kelten:
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kostenlos bei der Stadtverwaltung, Johannismarkt 17, Zentrale,
kostenlos bei Banken und Sparkassen im Stadtgebiet Erkelenz,
kostenlos per E-Mail über das Haupt- und Personalamt (anfordern unter Tel. 85-173),
kostenlos abrufbar auf der Homepage der Stadt Erkelenz unter der Rubrik Rat & Verwaltung
Bürgerportal /Veröffentlichungen/Amtsblatt,
gegen Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 35,-- Euro/Jahr im Abonnement.
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Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10
27. Aoril 2015
Öffentliche Bekanntmachung
Absicht der Einziehung einer öffentlichen Straße
Gemarkung Erkelenz,
Flur 48, Flurstück 174 teilweise (Fläche ca. 46 qm),
Straßenname: „Weg“ an der Brückstraße
Nutzungsart: Fußweg
Bekanntmachung vom 27.04.2015 mit der Absicht der Einziehung der Straße ‚Weg‘
an der Brückstraße, Gemarkung Erkelenz, Flur 48, Flurstück 174 teilweise (Fläche
ca. 46 qm) gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Alt. 1, Abs. 4 Satz 1 Straßen- und
Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995, in der
derzeit geltenden Fassung.
Die kraft unvordenklicher Verjährung gewidmete Straße, die als Sackgasse endet,
wird überwiegend privat genutzt und daher als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr
benötigt. Sie wird zeitnah nach Abschluss des Einziehungsverfahrens an denjenigen,
der die Straße bisher überwiegend privat genutzt hatte, veräußert. Daher soll die
Straße auch im Sinne des StrWG NRW ihre Eigenschaft als öffentliche Straße
verlieren.
Dieses Vorhaben wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit
zu Einwendungen zu geben.
Die Lage der in Rede stehenden Straße ergibt sich aus dem nachfolgend
abgedruckten Kartenausschnitt:
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Amtsblatt der adt Erkelenz Nr. 10
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Eine Karte, aus der die genaue Lage der Straße ersichtlich ist, kann bei der
Stadtverwaltung Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz, 1. Etage, Zimmer 131,
montags bis freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags
nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden.
Einwendungen können innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Tage der
öffentlichen Bekanntmachung, beim Bürgermeister der Stadt Erkelenz, Rechts- und
Ordnungsamt, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz, 1. Etage, Zimmer 131, erhoben
werden.
Erkelenz, den 27. April 2015
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Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10
27. April 2015
DärBürgermeister der Stadt Erkelenz macht auf Veranlassung der
_rZ Bezirksregierung Düsseldorf Folgendes bekannt:
Mönchengladbach, 05.03.2015
Dienstgebäude
41061 Mönchengladbach
Croonsallee 36—40
Bezirksregierung Düsseldorf
Flurbereinigungsbehörde
-Dezernat 33-
Tel.: 0211/475-9803
FAX: 0211/475-9791
Flurbereinigung Hückelhoven II
Aktenzeichen: 33—7 10 01
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Hückelhoven II werden hiermit gemäß § 32
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt festgestellt:
1.
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der unter Ziffer 2 genannten
Änderungen so festgestellt, wie sie vom 24.11.2014 bis 28.11.2014 im Rathaus der Stadt
Hückelhoven ausgelegen haben und im Anhörungstermin am 16.12.2014 an gleicher Stelle
erläutert worden sind.
2.
Bei den Flurstücken
Gemeinde
Hückelhoven
Hückelhoven
Hückelhoven
Hückelhoven
Gemarkung
Doveren
Doveren
Doveren
Hückelhoven- Ratheim
Flur
2
8
8
4
Flurstück
205
25
26
145
wurden die Wertermiftlungsergebnisse geändert. Die Anderungen wurden in die
Wertermittlungskarten übernommen. Für diese Flurstücke werden die
Wertermittlungsergebnisse festgestellt, wie sie in den geänderten Wertermittlungskaften
dargestellt sind.
3.
Die geänderten Wedermittlungsergebnisse (Wertermittlungskaften) liegen zwei Wochen
lang bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 33, Dienstgebäude Mönchengladbach,
Croonsallee 36 -40, 41061 Mönchengladbach (Zimmer Nr. 307), während der
Dienststunden von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Einsichtnahme
für die Beteiligten aus (bei Bedarf wird eine Terminabsprache empfohlen). Die Frist beginnt
mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes.
Gründe
Die Feststellung der Wedermittlungsergebnisse gemäß
gerechtfertigt.
§
32 FlurbG ist zulässig und
Die Flurbereinigungsbehörde hat den Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zu
dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt ( 27 FlurbG).
27. April 2015
Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10
Seite III
Die Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse (insbesondere Wedermittlungskade und
Wertermittlungsrahmen) haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Die
Wertermittlungsergebnisse sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und
sie hatten Gelegenheit, Einwendungen zu erheben.
Soweit die Überprüfung der vorgebrachten Einwendungen durch die Flurbereinigungsbehörde
ergeben hat, dass sie begründet waren, wurde ihnen durch entsprechende Änderungen der
Wertermittlungskarte abgeholfen. Die übrigen Einwendungen wurden nach Überprüfung als
unbegründet zurückgewiesen. Alle Einwender wurden entsprechend informiert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecillenallee 2
40474 Düsseldorf
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation eröffnet.
Ein in elektronischer Form eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein.
Hinweise zur Widerspruchserhebung in elektronischer Form und zum elektronischen
Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de)
10.01.2013: Elektronisches Gerichts- und
Beiträge
unter der Rubrik „Wir über uns
Verwaltungspostfach oder den entsprechenden Link im Kontaktformular. Bei der Verwendung
der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die
besonderen technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.egvp.de.
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Im Auftrag
gezeichnet
LS
(Meilen)
27. April 2015