ERKELENZ Tradition und Fortschritt Amtsblatt der Stadt Erkelenz Ausgabe Nr.: 1012015 Erscheinung sta g: 27. April 2015 Herausgabe, Vertrieb, Druck: Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister Haupt- und Personalamt Jchannismarkt 17 41812 Erkelenz Tel.: 02431/85-0 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung einer öffentlichen Straße, Gemarkung Erkelenz, Flur 48, Flurstück 174 teilweise (Fläche ca. 46 qm) Öffentliche Bekanntmachung auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf hier: Flurbereinigung Hückelhoven II, Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung 2. 5. 108 5. 110 Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Erkelenz. Bezugsmög 1 ich kelten: - - - - - kostenlos bei der Stadtverwaltung, Johannismarkt 17, Zentrale, kostenlos bei Banken und Sparkassen im Stadtgebiet Erkelenz, kostenlos per E-Mail über das Haupt- und Personalamt (anfordern unter Tel. 85-173), kostenlos abrufbar auf der Homepage der Stadt Erkelenz unter der Rubrik Rat & Verwaltung Bürgerportal /Veröffentlichungen/Amtsblatt, gegen Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 35,-- Euro/Jahr im Abonnement. Seite 108 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10 27. Aoril 2015 Öffentliche Bekanntmachung Absicht der Einziehung einer öffentlichen Straße Gemarkung Erkelenz, Flur 48, Flurstück 174 teilweise (Fläche ca. 46 qm), Straßenname: „Weg“ an der Brückstraße Nutzungsart: Fußweg Bekanntmachung vom 27.04.2015 mit der Absicht der Einziehung der Straße ‚Weg‘ an der Brückstraße, Gemarkung Erkelenz, Flur 48, Flurstück 174 teilweise (Fläche ca. 46 qm) gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Alt. 1, Abs. 4 Satz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995, in der derzeit geltenden Fassung. Die kraft unvordenklicher Verjährung gewidmete Straße, die als Sackgasse endet, wird überwiegend privat genutzt und daher als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr benötigt. Sie wird zeitnah nach Abschluss des Einziehungsverfahrens an denjenigen, der die Straße bisher überwiegend privat genutzt hatte, veräußert. Daher soll die Straße auch im Sinne des StrWG NRW ihre Eigenschaft als öffentliche Straße verlieren. Dieses Vorhaben wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Lage der in Rede stehenden Straße ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt: 27. ADril 2015 4 Amtsblatt der adt Erkelenz Nr. 10 Llegensohsftskarte C.LkIS SW Seite 109 1:200 * 1. CD 1 74 30 0 1(31 6 Eine Karte, aus der die genaue Lage der Straße ersichtlich ist, kann bei der Stadtverwaltung Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz, 1. Etage, Zimmer 131, montags bis freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen werden. Einwendungen können innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung, beim Bürgermeister der Stadt Erkelenz, Rechts- und Ordnungsamt, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz, 1. Etage, Zimmer 131, erhoben werden. Erkelenz, den 27. April 2015 Seite 110 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10 27. April 2015 DärBürgermeister der Stadt Erkelenz macht auf Veranlassung der _rZ Bezirksregierung Düsseldorf Folgendes bekannt: Mönchengladbach, 05.03.2015 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36—40 Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 Flurbereinigung Hückelhoven II Aktenzeichen: 33—7 10 01 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Hückelhoven II werden hiermit gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt festgestellt: 1. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der unter Ziffer 2 genannten Änderungen so festgestellt, wie sie vom 24.11.2014 bis 28.11.2014 im Rathaus der Stadt Hückelhoven ausgelegen haben und im Anhörungstermin am 16.12.2014 an gleicher Stelle erläutert worden sind. 2. Bei den Flurstücken Gemeinde Hückelhoven Hückelhoven Hückelhoven Hückelhoven Gemarkung Doveren Doveren Doveren Hückelhoven- Ratheim Flur 2 8 8 4 Flurstück 205 25 26 145 wurden die Wertermiftlungsergebnisse geändert. Die Anderungen wurden in die Wertermittlungskarten übernommen. Für diese Flurstücke werden die Wertermittlungsergebnisse festgestellt, wie sie in den geänderten Wertermittlungskaften dargestellt sind. 3. Die geänderten Wedermittlungsergebnisse (Wertermittlungskaften) liegen zwei Wochen lang bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 33, Dienstgebäude Mönchengladbach, Croonsallee 36 -40, 41061 Mönchengladbach (Zimmer Nr. 307), während der Dienststunden von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus (bei Bedarf wird eine Terminabsprache empfohlen). Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes. Gründe Die Feststellung der Wedermittlungsergebnisse gemäß gerechtfertigt. § 32 FlurbG ist zulässig und Die Flurbereinigungsbehörde hat den Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt ( 27 FlurbG). 27. April 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 10 Seite III Die Nachweise über die Wertermittlungsergebnisse (insbesondere Wedermittlungskade und Wertermittlungsrahmen) haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen. Die Wertermittlungsergebnisse sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und sie hatten Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Soweit die Überprüfung der vorgebrachten Einwendungen durch die Flurbereinigungsbehörde ergeben hat, dass sie begründet waren, wurde ihnen durch entsprechende Änderungen der Wertermittlungskarte abgeholfen. Die übrigen Einwendungen wurden nach Überprüfung als unbegründet zurückgewiesen. Alle Einwender wurden entsprechend informiert. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der: Bezirksregierung Düsseldorf Cecillenallee 2 40474 Düsseldorf schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation eröffnet. Ein in elektronischer Form eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Hinweise zur Widerspruchserhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) 10.01.2013: Elektronisches Gerichts- und Beiträge unter der Rubrik „Wir über uns Verwaltungspostfach oder den entsprechenden Link im Kontaktformular. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.egvp.de. - — Im Auftrag gezeichnet LS (Meilen) 27. April 2015
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