eine Probeklausur ist, sollen die Studenten einen Eindruck von der

Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex)
FB V - Rechtswissenschaft
WS 2015/16
Wichtige Hinweise für die Probeklausur
im Strafrecht für Anfänger
Probeklausur am Dienstag, 05.01.2016 von 8:00 h – 10:00 h in Audimax und HS 6
Auch wenn es „nur“ eine Probeklausur ist, sollen die Studenten einen Eindruck
von der richtigen Zwischenprüfungsklausur erhalten. Daher sollen auch hier die
folgenden Punkte bekanntgegeben und eingehalten werden.
• Achten Sie unbedingt auf die Raumverteilung. Sie können die Klausur
ausschließlich in dem für Sie vorgesehenen Hörsaal schreiben.
• Die Bearbeitungszeit beginnt um 08:00 Uhr (s.t.) und beträgt zwei Stunden
(bis 10:00 Uhr s.t.)
• Mobiltelefone dürfen zu keiner Zeit benutzt werden!
• Die Klausur ist mit einem Deckblatt zu versehen. Das Deckblatt muss
zwingend rechts den Namen, die Matrikelnummer, das Datum, die
Semesterzahl und in der Mitte den Namen der Veranstaltung enthalten.
• Die Seiten sind nur einseitig leserlich zu beschreiben, wobei ein
linksseitiger Korrekturrand von ca. 7 cm der Seite zu belassen ist.
• Die beschriebenen Seiten der Klausur sind fortlaufend zu nummerieren.
• Die Klausur ist auf der letzten Seite der Arbeit zu unterschreiben.
• Am Ende der Bearbeitungszeit ist der Sachverhalt hinter das Deckblatt zu
legen und mit abzugeben.
• Als Gesetzestexte sind sowohl die Schönfelder-Sammlung, die NomosTexte als auch die Beck-Texte zugelassen. Hinsichtlich der Markierung der
Gesetzestexte wird die Regelung des Landesjustizprüfungsamtes RLP für
die Staatsprüfungen wie folgt übernommen:
„Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B.
farbige Markierungen) in den zugelassenen Gesetzessammlungen
werden nicht beanstandet. Hingegen sind Randnotizen aller Art
(Texte oder §§) und Griffregister, welche auf einzelne Normen
-2-
verweisen nicht erlaubt. Es ist Sache jedes Kandidaten, sich
einwandfreie Textausgaben zu besorgen.“
• Täuschungsversuche führen zum Ausschluss von der Klausur.
• Das Verlassen des Hörsaales während der Bearbeitungszeit zwecks
Toilettengang darf nur nach vorherigem Melden bei der Aufsicht erfolgen.
Nur jeweils eine Person darf den Hörsaal verlassen. Im Audimax sind die
Toiletten hinter der Tribüne zu verwenden. Es werden vor den Hörsälen
Aufsichtskräfte postiert sein, um Täuschungsversuche zu unterbinden.
• Aus Rücksicht auf die sonstigen Prüfungsteilnehmer ist eine vorzeitige
Abgabe der Bearbeitung nicht mehr möglich. Teilnehmer, welche mit ihrer
Bearbeitung mind. eine halbe Stunde vor regulärer Abgabe fertig werden,
verbleiben an ihrem Sitzplatz und warten das reguläre Ende der
Bearbeitungszeit ab.
• Bei Überziehung der Bearbeitungszeit durch die Bearbeiter wird die
Annahme der Klausur verweigert, diese wird mit 0 Punkten bewertet.
Der Termin für die Rückgabe und Besprechung der Probeklausur wird auf der
Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“ bekanntgeben.
gez. Hauck