Hinweise - Universität Trier

Universität Trier-Fachbereich V - Rechtswissenschaft
Prof. Dr. Pierre Hauck LL.M. (Sussex)
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Rechtsphilosophie
 Universitätsring
15, D-54286 Trier
[email protected]
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur
Ablauf der Probeklausur im Strafrecht für Anfänger am Montag, 09.01.2017
Aus Anlass der Probeklausur im Strafrecht für Anfänger wird auf Folgendes hingewiesen:
• Der Einlass in die Hörsäle erfolgt ab 07:30 Uhr.
• Mobiltelefone dürfen zu keiner Zeit benutzt und müssen ausgeschaltet werden!
• Die Klausur beginnt um 08:00 Uhr. Die Bearbeitungszeit der Klausur beträgt zwei Zeitstunden.
• Das vor Beginn der Klausur ausgeteilte Deckblatt ist leserlich in Blockschrift auszufüllen.
• Die Seiten sind nur einseitig leserlich zu beschreiben, wobei ein linksseitiger Korrrekturrand
von ca. 7 cm der Seite zu belassen ist.
• Die beschriebenen Seiten der Klausur sind innerhalb der Bearbeitungszeit fortlaufend zu nummerieren.
• Die Klausur ist auf der letzten Seite der Arbeit zu unterschreiben und am Ende der Bearbeitungszeit in folgender Reihenfolge abzugeben: Deckblatt (Sachverhalt), Gutachten.
• Als Gesetzestexte sind sowohl die Schönfelder-Sammlung, die Nomos-Texte als auch die BeckTexte zugelassen. Hinsichtlich der Markierung der Gesetzestexte wird die Regelung des Landesjustizprüfungsamtes RLP für die Staatsprüfungen wie folgt übernommen:
„Einfache Unterstreichungen oder ähnliche Hervorhebungen (z.B. farbige Markierungen) in
den zugelassenen Gesetzessammlungen werden nicht beanstandet. Hingegen sind Randnotizen aller Art (Texte oder §§) und Griffregister, welche auf einzelne Normen verweisen nicht
erlaubt. Es ist Sache jedes Kandidaten, sich einwandfreie Textausgaben zu besorgen.“
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Täuschungsversuche und Gespräche führen ohne vorherige Verwarnung zum Ausschluss von der
Klausur.
Das Verlassen des Hörsaales während der Bearbeitungszeit zwecks Toilettengängen darf nur nach
vorherigem Melden bei der Aufsicht erfolgen. Nur jeweils eine Person darf den Hörsaal verlassen.
Teilnehmer, welche mit ihrer Bearbeitung innerhalb der letzten 30 Minuten der Bearbeitungszeit
fertig werden, verbleiben an ihrem Sitzplatz und warten das reguläre Ende der Bearbeitungszeit
ab.
Bei Überziehung der Bearbeitungszeit durch die Bearbeiter wird die Annahme der Klausur verweigert; diese wird mit 0 Punkten bewertet.
Gez. Prof. Dr. Pierre Hauck LL.M. (Sussex)
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