Zuflug der Blattläuse kontrollieren!

Pflanze
BAUERNBLATT l 19. September 2015 ■
Gelbverzwergungsvirus kann Wintergetreide schaden
Zuflug der Blattläuse kontrollieren!
Aufgrunddesungewöhnlichwarmen
und sonnigen Wetters im September
und Oktober im Vorjahr konnten sich
die Getreideblattläuse in Ausfallgetreide und Mais sowie auf Grünlandflächen mit Gräsern oder Schilf massenhaft vermehren. In Teilen Schleswig-Holsteins kam es daraufhin zu einemsehrstarkenZuflugvonBlattläusen in das früh gedrillte WintergetreidemitnachfolgenderheblichenGelbverzwergungsvirusinfektionen
in
denbetroffenenBeständen.Solltenin
diesemHerbstähnlicheBedingungen
vorherrschen, kann ein stärkerer Virusbefall durch eine Minimierung der
Risikofaktoren, genaue Bestandeskontrollen und gegebenenfalls gezielte Bekämpfungsmaßnahmen verhindertwerden.Wachsamkeitistalso
gefragt.
Zum besseren Verständnis wird
hier zunächst die Biologie der Viruserkrankung näher beleuchtet. Das Bei milder Herbstwitterung sollte im Wintergetreide auf den Zuflug geflügelter Blattläuse geachtet werden.
Standard
Abdriftminderung
50 % 75 % 90 %
Bemerkungen/Auflagen
(fett = bußgeldbewehrt)
Abstand in m zu
Oberflächengewässern
Randstreifen in m bei
> 2 % Hangneigung
0,3
Stand: 8.7.2015
Bienenschutz
Abstand zu Saumbiotopen
(NT-Auflagen)
3
Indikationen
Herbst
maximale Anwendung
in der Kultur bzw. je Jahr
Wirkstoffe und
-gehalte
in g/ml pro l/kg
maximale Anwendung
in dieser Indikation
Präparate
(Auswahl)
maximal zugelassene
Aufwandmenge
in l bzw. kg/ha
Tabelle: Insektizide in Getreide im Herbst – Auflagen – Erläuterungen siehe Seite 30
Irac-Wirkort-Gruppe
28
Pyrethroide
Bulldock
beta-Cyfluthrin 25
Blattläuse
1x
1x
B2
103
15
10
5
5
Virusvektoren Herbst ab ES 12
Decis forte
Deltamethrin 100 3 0,075
Blattläuse
2x
2x
B2
103
nz.
nz.
nz.
15
NG405
Virusvektoren Herbst ab ES 11-29
Blattläuse
B4
Fastac SC Super
alphaNW 701
2x
2x
3 0,125
nz.
20
10
5
109
Contact / IRO
Cypermethrin 100
Virusvektoren Herbst
NN 410**
(10 m)
Jaguar
lambdaBlattläuse
B4/
Cyhalothrin 100
3 0,075 Virusvektoren Herbst ab ES 12
nz.
20
10
5
108
T+=sehr
1x
1x
giftig
in Wintergerste, -weizen, -hafer
NN 410**
Kaiso Sorbie/Hunter
lambda3
0,15
Blattläuse
B4/
5
5
108
VV603
1x
1x
20
10
Cyhalothrin 50
Virusvektoren Herbst ab ES 12
NN 410**
Karate Zeon
lambdaBlattläuse
2x
B4/
5
108
Cyhalothrin 100
3 0,075 Virusvektoren Herbst ab ES 12
2x
nz.
10
5
Fritfliege ES 11-13
2x
NN 410**
10
5
103
NW706
Sumicidin Alpha EC
Esfenvalerat 50
3
0,2
Blattläuse
2x
3x
B2
nz.
15
(20m)
Virusvektoren Herbst ab ES 12-49
Trafo WG /
lambda3
0,15
Blattläuse
2x
B4/
5
5
108
Lambda WG
Cyhalothrin 50
Virusvektoren Herbst ab ES 12
2x
20
10
NN 410**
Fritfliege ES 11-13
2x
Shock Down*
lambda3
0,1
Blattläuse
2x
2x
B2
15
10
5
5
108
Cyhalothrin 50
Virusvektoren Herbst ES 12-25
Mavrik
tau-Fluvalinat 240
Blattläuse
1x
1x
B4/
15
10
5
5
101
3
0,25
Virusvektoren Herbst
NN 410**
nz. = nicht zugelassen; * nur Weizen; ** NN 410 = Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten
vermieden werden oder insbes. zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Diese Tabelle ersetzt nicht die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung!
■ BAUERNBLATT l 19. September 2015
Das Ausfallgetreide kann als grüne Brücke für Getreideblattläuse dienen und
sollte frühzeitig beseitigt werden.
Gelbverzwergungsvirus der Gerste
(BYDV/CYDV) ist eine der bedeutendsten Viruserkrankungen des Getreides und wird ausschließlich durch
Getreideblattläuse übertragen. Genau genommen ist das Gelbverzwergungsvirus ein Komplex aus verschiedenen Virusstämmen, die jeweils besonders effektiv von bestimmten Blattlausarten übertragen
werden. Die Symptome sind zum
Beispiel in der Wintergerste Vergilben und Zwergwuchs durch Verstopfung der Leitungsbahnen. Als
Virusüberträger kommen vor allem
die drei Getreideblattlausarten in
Frage: Die Große Getreideblattlaus
(Sitobion avenae), die Haferblattlaus
(Rhopalosiphum padi) und die Bleiche Getreideblattlaus (Metopolophium dirhodum).
„Grüne Brücken“
beachten
Die Getreideblattläuse können
das Gelbverzwergungsvirus von
verschiedenen anderen Pflanzen
auf die Getreidekulturen übertragen, das Virus hat mehr als 100
Wirtspflanzen. Einige von diesen
beherbergen das Gelbverzwergungsvirus dauerhaft und dienen
somit als Virusreservoir, beispielsweise mehrjährige Gräser oder
auch Schilf. Ausfallgetreide und
Mais dienen hingegen als Zwischen-
wirte und werden auch als „Grüne
Brücke“ zum Getreide bezeichnet.
Entscheidend ist
der Blattlauszuflug
Die Blattlausentwicklung im Winterweizen war in diesem Sommer
überwiegend schwach, was jedoch
nicht zur Sorglosigkeit bezüglich
der Virusinfektionsgefahr in den
Herbstsaaten führen darf. Bei warmer Witterung können sich im Spätsommer größere Blattlauskolonien
im Ausfallgetreide, im Mais, im
Schilf, im Dauergrünland oder an
Gräsern im Zwischenfruchtanbau
aufbauen, sofern natürliche Gegenspieler wie Marienkäfer, Schwebfliegen, Florfliegen oder Blattlausschlupfwespen dem nicht ausreichend entgegenwirken. Wenn die
Nahrungsqualität ihrer bisherigen
Wirtspflanzen im Herbst nachlässt,
suchen sich die Getreideblattläuse
neue Nahrungsquellen. Junge Gersten- und Weizenpflanzen sind für
die geflügelten Stadien in dieser
Phase besonders attraktiv. Von ihren bisherigen Wirtspflanzen kommend, fliegen die Blattläuse bei
warmer und windstiller Witterung
in die Getreidebestände und können dort das Gelbverzwergungsvirus übertragen. Bleibt das Wetter
anschließend mild, können sich die
Blattläuse in den Getreidebestän-
30
Pflanze
den vermehren und das Virus dort
verbreiten. Lediglich bei einer Kombination dieser Faktoren, stärkerer
Blattlauszuflug und anhaltend warme Witterung, kann es wie zuletzt
im Herbst/Winter 2014/2015 vor allem im früh gesäten Wintergetreide zu massiven Virusinfektionen
kommen. Bei eher kühlfeuchter
Witterung im Herbst und einem frühen Wintereinbruch ist dagegen
kaum mit Problemen durch BYDV
im Wintergetreide zu rechnen.
Maßnahmen
gegen den Virusbefall
Eine Kombination aus vorsorglichen Maßnahmen, intensiver
Schaderregerüberwachung und gezielten Insektizideinsätzen kann das
Risiko größerer Ertragsausfälle
durch das Gelbverzwergungsvirus
erheblich reduzieren.
● Das wichtigste Werkzeug zur Eindämmung der Risikofaktoren ist eine Verlagerung der Saatzeit nach
hinten. Je später gedrillt wird, desto
geringer ist die Wahrscheinlichkeit,
dass virusbeladene Blattläuse in die
ANZEIGE
auflaufenden Bestände fliegen, die
jungen Getreidepflanzen infizieren
und sich dort vermehren. Frühsaaten vor dem 20. September sind besonders gefährdet und sollten unbedingt vermieden werden.
● Im Zuge der Feldhygiene sollte
das Ausfallgetreide gewissenhaft
beseitigt werden, da es den Blattläusen neben dem Mais als wichtigste
„grüne Brücke“ für die Übertragung
des Gelbverzwergungsvirus in das
Wintergetreide dienen kann.
● Zur Einschätzung der Gefährdungssituation eines Getreideschlages sollten direkt benachbarte Flächen auf
Läusebefall kontrolliert werden, sofern sie als Befallsreservoir für Getreideblattläuse dienen können. Hierzu
zählen neben dem Ausfallgetreide
auch Mais-, Schilf- und Dauergrünlandflächen sowie Zwischenfruchtmischungen mit Gräseranteilen.
BAUERNBLATT l 19. September 2015 ■
● Sofern die Herbstwitterung mild
ist, sind Kontrollen auf den Zuflug
von Blattläusen in die aufgelaufenen Getreidebestände unbedingt
erforderlich, insbesondere nach
warmen und windarmen Phasen.
● Bei einem stärkeren Blattlausauftreten – der Bekämpfungsrichtwert liegt in Schleswig-Holstein bei 10 % befallener Pflanzen
– sollte insbesondere bei früheren
Aussaatterminen rechtzeitig ein
Insektizid eingesetzt werden.
Hierfür sind im Wintergetreide
derzeit lediglich Präparate mit
Wirkstoffen aus der Gruppe der
Pyrethroide zugelassen, die gerade bei wärmerer Witterung nur
wenige Tage wirksam sind und ein
hohes Resistenzrisiko aufweisen.
Daher sollten Insektizidanwendungen gegen Blattläuse als Virusvektoren nur gezielt und nicht als
prophylaktische Zumischung bei
Herbizid- oder Düngungsmaßnahmen erfolgen. Eingesetzt werden
können zum Beispiel folgende Insektizide: Bulldock, Decis forte,
Fastac SC Super Contact, IRO, Jaguar, Kaiso Sorbie, Karate Zeon,
Lambda WG, Mavrik, Sumicidin
Alpha EC, Trafo WG.
Informationen über
Insektizide im Internet:
Laufend aktualisierte Übersichtstabellen zu den Abstandsauflagen
und sonstigen Anwendungsbestimmungen der Insektizide sind auf
den Internetseiten der Landwirtschaftskammer unter www.lksh.de
über den folgenden Pfad zu finden:
Startseite > Schnell zum Ziel: Pflanzenschutzdienst > Pflanzenschutzinfos zu den Kulturen > einzelne
Kultur anklicken (zum Beispiel Weizen) > Pflanzenschutz unter „Insektizide“.
Erläuterungen zur Tabelle Getreide, Insektizide, Herbst-Auflagen
rot/fett = bußgeldbewehrt
NG405 Keine Anwendung
dränierten Flächen.
auf
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden
Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und
Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nummer 205, S. 9780)
in der jeweils geltenden Fassung
mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
Bei der Anwendung des Mittels ist
der Einsatz verlustmindernder
Technik nicht erforderlich, wenn
die Anwendung mit tragbaren
Pflanzenschutzgeräten
erfolgt
oder angrenzende Flächen (zum
Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit
sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das
von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom
7. Februar 2002 (Bundesanzeiger
Nummer 70a vom 13. April 2002)
in der jeweils geltenden Fassung
als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT103 ... mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % ...
(siehe Text NT 101)
NT108 Bei der Anwendung des
Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und
Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von
mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen,
das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober
1993 (Bundesanzeiger Nummer
205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung
des Mittels ist weder der Einsatz
verlustmindernder Technik noch
die Einhaltung eines Abstandes
von mindestens 5 m erforderlich,
wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt
oder angrenzende Flächen (zum
Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind.
Bei der Anwendung des Mittels ist
ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht
erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet
erfolgt, das von der Biologischen
Bundesanstalt im „Verzeichnis der
regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nummer 70a vom 13.
April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft
mit einem ausreichenden Anteil
an Kleinstrukturen ausgewiesen
worden ist oder angrenzende Flächen (zum Beispiel Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich
auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
sern – ausgenommen nur gelegentlich Wasser führende, aber
einschließlich periodisch Wasser
führender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite
von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: –
ausreichende Auffangsysteme für
das abgeschwemmte Wasser beziehungsweise den abgeschwemmten
Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden
beziehungsweise mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von
über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich Wasser führende, aber einschließlich periodisch Wasser führender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion
darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite
von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: –
ausreichende Auffangsysteme für
das abgeschwemmte Wasser beziehungsweise den abgeschwemmten
Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden,
NT109 ... mindestens in die Ab- beziehungsweise mit der Kanalisadriftminderungsklasse 90 % ... tion verbunden sind oder – die An(siehe Text NT 108)
wendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von VV603 Keine Verwendung behanüber 2 % und Oberflächengewäs- delter Pflanzen als Grünfutter.
Pflanze
■ BAUERNBLATT l 19. September 2015
FAZIT
Die Gefährdung der jungen Getreidebestände durch das Gelbverzwergungsvirus der Gerste hängt
entscheidend von der Stärke des
Blattlauszuflugs im Herbst ab, denn
ohne diese Virusvektoren kann es
nicht zu BYDV-Infektionen kommen. Ein höherer Vorbefall mit
Blattläusen in benachbartem Ausfallgetreide, Grünland, Mais oder
anderen Flächen mit Gräsern oder
Schilf verstärkt dabei den Befallsdruck im jungen Wintergetreide erheblich. Bei wärmerer Herbstwitterung können allerdings mit BYDV
belastete Getreideblattläuse problemlos auch aus weiterer Entfernung zufliegen. Die Witterung
steuert neben dem Zuflug auch die
weitere Blattlausentwicklung und
die damit zusammenhängende sekundäre Ausbreitung des GelbverAuf einigen sehr früh gedrillten Gerstenflächen zeigten sich bereits im vergangenen November starke Symptomausprägungen des BYDV, für dieses Jahr
bleibt die Entwicklung abzuwarten.
Fotos: Dr. Gert Petersen
Dr. Gert Petersen
Landwirtschaftskammer
zwergungsvirus im Bestand. Besonders gefährdet sind Frühsaaten, da
sie warmen Temperaturen normalerweise länger ausgesetzt sind als
Spätsaaten und die Läuse bei einem
frühen Zuflug mehr Zeit zur Vermehrung haben. Zur Vermeidung
größerer Ertragsverluste sollten daher frühe Drilltermine gemieden
und Ausfallgetreide beseitigt werden, Befallskontrollen auf benachbarten Flächen sowie im Bestand
selbst stattfinden sowie im Bedarfsfall gezielte Insektizideinsätze erfolgen. Der Pflanzenschutzdienst der
Landwirtschaftskammer
unterstützt die Landwirte bei der Entscheidungsfindung mit gezielten
Probenahmen auf repräsentativen
Schlägen an gefährdeten Standorten und anschließenden diagnostischen Untersuchungen.
Tel.: 0 43 31-94 53-387
[email protected]
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