Hofdüngerflüsse und Tierverkehr kontrollieren

Datum: 11.12.2015
Hauptausgabe
Zürcher Bauer
8600 Dübendorf
044/ 217 77 33
www.zbv.ch
Medienart: Print
Medientyp: Fachpresse
Auflage: 5'076
Erscheinungsweise: 49x jährlich
Themen-Nr.: 540.003
Abo-Nr.: 1088177
Seite: 4
Fläche: 31'588 mm²
JAHRESABSCHLUSS
Hofdüngerflüsse und Tierverkehr kontrollieren
Das Jahr 2015 neigt sich langsam,
aber sicher dem Ende zu. Vor dem
31. Dezember empfiehlt es sich
aber, die Hofdüngerflüsse und
den Tierverkehr zu kontrollieren.
Tamara Bieri, Strickhof
Hofdüngerflüsse
Biobetriebe, die Nährstoffe abgeben
müssen, müssen diese zwingend an
andere Biobetriebe abgeben. Zudem
müssen die Distanzlimiten zum Transport von Hofdüngern eingehalten werden. Gülle darf über maximal 20 km
Luftdistanz verschoben werden, für
Mist gelten maximal 40 km und für
Geflügelmist 80 km. Hofdüngerflüsse
werden über HODUFLU erfasst. Wichtig ist, dass die nötigen Verschiebungen dieses Jahr stattfinden und im HODUFLU entsprechend erfasst werden.
Der Abnehmer muss die Lieferung bis
spätestens Ende Jahr bestätigen. Für
die Nährstoffbilanz werden nur Hofdüngerlieferungen angerechnet, die
zwischen 1. Januar und 31. Dezember
getätigt wurden und bis am 31. Dezember bestätigt wurden. Es werden
nötig diese bestätigen. Müssen bis rie «andere Kühe» in der Regel keine
Ende Jahr noch dringend Hofdünger RAUS-BTS-Kontrollergebnisse vorliegen.
abgegeben werden, kann die neue Sind Tiere fälschlicherweise als «andePlattform auf der Biobörse (siehe Arti- re Kühe» erfasst, werden für diese
daher keine Beiträge ausgerichtet. Die
kel dazu) genutzt werden.
Nutzungsart
der Kühe kann jeder
Tierverkehr
Die Schlussabrechnung der Direktzah- selbst im Agate ändern (unter Meldunlungen 2015 ist gerade erst erstellt gen > Nutzungsart Kühe). Für Mutterworden und die dritte Rate ausbezahlt kuhbetriebe ist wichtig, dass sie keine
worden. Und doch ist der 31. Dezem- «Milchkühe» im Bestand haben und
ber dieses Jahres entscheidend für die alle Kühe mit der Nutzungsart «andere
Höhe der Tierwohlbeiträge des nächs- Kuh» erfasst sind. Wurde eine Kuh aus
ten Jahres. Gemäss Direktzahlungsver- einem Milchbetrieb zugekauft, ist dies
ordnung Artikel 36 ist für die Bestim- in aller Regel ein Tier mit dem Zusatz
mung des Tierbestandes die Bemes- «Milchkuh». Die Nutzungsart des Tiesungsperiode vom 1. Januar bis 31. De- res muss daher unbedingt noch bis
zember des Vorjahres massgebend., Die- Ende Jahr angepasst werden auf «andeser Tierbestand wird für alle Tiere der re Kuh». Jeder Betrieb kann im Agate
Rindergattung und Wasserbüffel aus unter Betrieb > Nutzungsart sein Beder Tierverkehrsdatenbank erhoben. triebstyp festlegen. Zur Auswahl steDaher empfiehlt es sich, den Tierver- hen «Milchkuh», «andere Kuh» und
kehr bis Ende Jahr zu kontrollieren «gemischte Nutzung». Kalben Rinder
und gegebenenfalls noch Meldungen das erste Mal ab, die auf Betrieben mit
den Zusätzen «andere Kuh» und «gezu machen.
mischte
Nutzung» erfasst sind, erhalTierwohlbeiträge (BTS und RAUS)
ten
sie
automatisch
die Nutzungsart
werden nur für die kontrollierten Tier«andere
Kuh».
kategorien ausbezahlt. Ist ein Betrieb
Die Nutzungsart spielt auch eine
als Milchproduktionsbetrieb angemel-
keine rückwirkenden Lieferungen anerkannt. Daher sollten alle Betriebe det, werden nur Kühe mit der Nutzungs- Rolle bei der Berechnung der Stanbis Ende Jahr kontrollieren, ob noch art «Milchkühe» für die Tierwohlbei- dardarbeitskräfte (SAK). Eine Milchoffene Lieferungen bestehen und wenn träge berücksichtigt, da für die Katego- kuh zählt gut 40 Prozent mehr SAK als
eine Mutterkuh.
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ARGUS der Presse AG
Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich
Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01
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Milchkuh oder Mutterkuh? Die Nutzungsart der Kühe sollte in der
Tamara Bieri, Strickhof)
Tierverkehrsdatenbank kontrolliert werden.
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