Datum: 11.12.2015 Hauptausgabe Zürcher Bauer 8600 Dübendorf 044/ 217 77 33 www.zbv.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 5'076 Erscheinungsweise: 49x jährlich Themen-Nr.: 540.003 Abo-Nr.: 1088177 Seite: 4 Fläche: 31'588 mm² JAHRESABSCHLUSS Hofdüngerflüsse und Tierverkehr kontrollieren Das Jahr 2015 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Vor dem 31. Dezember empfiehlt es sich aber, die Hofdüngerflüsse und den Tierverkehr zu kontrollieren. Tamara Bieri, Strickhof Hofdüngerflüsse Biobetriebe, die Nährstoffe abgeben müssen, müssen diese zwingend an andere Biobetriebe abgeben. Zudem müssen die Distanzlimiten zum Transport von Hofdüngern eingehalten werden. Gülle darf über maximal 20 km Luftdistanz verschoben werden, für Mist gelten maximal 40 km und für Geflügelmist 80 km. Hofdüngerflüsse werden über HODUFLU erfasst. Wichtig ist, dass die nötigen Verschiebungen dieses Jahr stattfinden und im HODUFLU entsprechend erfasst werden. Der Abnehmer muss die Lieferung bis spätestens Ende Jahr bestätigen. Für die Nährstoffbilanz werden nur Hofdüngerlieferungen angerechnet, die zwischen 1. Januar und 31. Dezember getätigt wurden und bis am 31. Dezember bestätigt wurden. Es werden nötig diese bestätigen. Müssen bis rie «andere Kühe» in der Regel keine Ende Jahr noch dringend Hofdünger RAUS-BTS-Kontrollergebnisse vorliegen. abgegeben werden, kann die neue Sind Tiere fälschlicherweise als «andePlattform auf der Biobörse (siehe Arti- re Kühe» erfasst, werden für diese daher keine Beiträge ausgerichtet. Die kel dazu) genutzt werden. Nutzungsart der Kühe kann jeder Tierverkehr Die Schlussabrechnung der Direktzah- selbst im Agate ändern (unter Meldunlungen 2015 ist gerade erst erstellt gen > Nutzungsart Kühe). Für Mutterworden und die dritte Rate ausbezahlt kuhbetriebe ist wichtig, dass sie keine worden. Und doch ist der 31. Dezem- «Milchkühe» im Bestand haben und ber dieses Jahres entscheidend für die alle Kühe mit der Nutzungsart «andere Höhe der Tierwohlbeiträge des nächs- Kuh» erfasst sind. Wurde eine Kuh aus ten Jahres. Gemäss Direktzahlungsver- einem Milchbetrieb zugekauft, ist dies ordnung Artikel 36 ist für die Bestim- in aller Regel ein Tier mit dem Zusatz mung des Tierbestandes die Bemes- «Milchkuh». Die Nutzungsart des Tiesungsperiode vom 1. Januar bis 31. De- res muss daher unbedingt noch bis zember des Vorjahres massgebend., Die- Ende Jahr angepasst werden auf «andeser Tierbestand wird für alle Tiere der re Kuh». Jeder Betrieb kann im Agate Rindergattung und Wasserbüffel aus unter Betrieb > Nutzungsart sein Beder Tierverkehrsdatenbank erhoben. triebstyp festlegen. Zur Auswahl steDaher empfiehlt es sich, den Tierver- hen «Milchkuh», «andere Kuh» und kehr bis Ende Jahr zu kontrollieren «gemischte Nutzung». Kalben Rinder und gegebenenfalls noch Meldungen das erste Mal ab, die auf Betrieben mit den Zusätzen «andere Kuh» und «gezu machen. mischte Nutzung» erfasst sind, erhalTierwohlbeiträge (BTS und RAUS) ten sie automatisch die Nutzungsart werden nur für die kontrollierten Tier«andere Kuh». kategorien ausbezahlt. Ist ein Betrieb Die Nutzungsart spielt auch eine als Milchproduktionsbetrieb angemel- keine rückwirkenden Lieferungen anerkannt. Daher sollten alle Betriebe det, werden nur Kühe mit der Nutzungs- Rolle bei der Berechnung der Stanbis Ende Jahr kontrollieren, ob noch art «Milchkühe» für die Tierwohlbei- dardarbeitskräfte (SAK). Eine Milchoffene Lieferungen bestehen und wenn träge berücksichtigt, da für die Katego- kuh zählt gut 40 Prozent mehr SAK als eine Mutterkuh. Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 60017929 Ausschnitt Seite: 1/2 Datum: 11.12.2015 Hauptausgabe Zürcher Bauer 8600 Dübendorf 044/ 217 77 33 www.zbv.ch Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 5'076 Erscheinungsweise: 49x jährlich Themen-Nr.: 540.003 Abo-Nr.: 1088177 Seite: 4 Fläche: 31'588 mm² Milchkuh oder Mutterkuh? Die Nutzungsart der Kühe sollte in der Tamara Bieri, Strickhof) Tierverkehrsdatenbank kontrolliert werden. Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 60017929 Ausschnitt Seite: 2/2
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