Beendigung des H-Arzt-Verfahrens zum 01.01.2016

DGUV, Landesverband West, Postfach 10 34 45, 40025 Düsseldorf
An die
Damen und Herren
H-Ärzte
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Ansprechpartner:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
411.5 Mi/Bi
Frau Mittmann
02241 231 5040
0211 210 79 527
[email protected]
Datum: 28.05.2015
Rundschreiben H 07/2015
Beendigung des H-Arzt-Verfahrens zum 01.01.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
von verschiedenen H-Ärzten wurde folgende Frage aufgeworfen:
„Wie ist mit den Unfallverletzten der gesetzlichen Unfallversicherung künftig zu verfahren?“
Der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger sieht ab dem 01.01.2016 das H-Arzt-Verfahren nicht
mehr vor (§ 30). Sie sind jedoch auch über den 31.12.2015 hinaus berechtigt, Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung zu behandeln.
Sie haben aber dabei zu beachten, dass eine unverzügliche Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich ist, wenn durch die Arbeitsunfallverletzung
- Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht oder
- die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt oder
- Heilmittel (z. B. Krankengymnastik/Physikalische Therapie/EAP) verordnet oder
- Hilfsmittel verordnet werden sollen oder
- nach Abschluss einer Behandlung erneut ärztliche Behandlung notwendig ist
(Wiedererkrankung).
Für nähere Informationen erhalten Sie die Broschüre „Arbeitsunfälle - Informationen für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte“ (s. S. 5 ff.).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anlage
Andro
Geschäftsstellenleiter
Deutsche Gesetzliche
Landesverband West
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Kreuzstr. 34
Spitzenverband der gewerblichen Be40210 Düsseldorf
rufsgenossenschaften und der Unfallver- Telefon 02241 231 5000
sicherungsträger der öffentlichen Hand Fax 0211 300 40397
E-Mail [email protected]
Bankverbindung SEB AG
BLZ 370 10 111
Kto.-Nr. 1967 403 702
IBAN DE54 37010111 1967403702
BIC ESSEDE5F370
IK- Nr.: 120591481
Internet:
Seite 1 von 2 Seiten
www.dguv.de/landesverbaende
Seite 1 von 2 Seiten
Anlage
Arbeitsunfälle
Informationen für an der vertragsärztlichen
Versorgung teilnehmende Ärzte (Hausärzte)
Grundlagen
Überweisung
Berichterstattung
Abrechnung
Einführung ................................................................................................................. 2
Was ist ein Arbeitsunfall? .......................................................................................... 3
•
Beispiele .................................................................................................. 4
Was hat der Arzt zu tun? ........................................................................................... 5
•
Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich ......................................... 5
•
Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt ......................................................... 6
•
Vorstellung beim Hautarzt ........................................................................ 6
•
Keine Vorstellung beim Durchgangsarzt .................................................. 6
•
Berichterstattung ...................................................................................... 7
Abrechnung ............................................................................................................... 7
•
Grundsätzliche Regelung ......................................................................... 7
•
Besondere Regelung ............................................................................... 7
•
Abrechnungsverfahren ............................................................................. 7
Landesverbände ........................................................................................................ 8
www.dguv.de/landesverbaende ................................................................................ 9
Anlagen ................................................................................................................... 10
•
Ärztliche Unfallmeldung ......................................................................... 11
•
Überweisungsvordruck ........................................................................... 12
•
Ärztlichen Anzeige über eine Berufskrankheit ........................................ 13
1
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall
liegt vor, wenn eine
1.
versicherte
Person nach §§ 2, 3
u. 6 des
Sozialgesetzbuches
VII (SGB) bei einer
2.
versicherten
Tätigkeit
3.
einen Unfall mit
Beispiele
Grundsätzlich alle Arbeitnehmer, bestimmte Gruppen
von Selbstständigen, Kindergartenkinder, Schüler und
Studenten, Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen
etc...
Nicht versichert nach § 4 SGB VII: Beamte und ihnen
gleichgestellte Personen im Rahmen ihrer dienstlichen
Tätigkeit.
Die betriebliche Tätigkeit, Besuch des Kindergartens, der
Schule und Hochschule, Weg nach und von dem Ort der
Tätigkeit.
Zeitlich begrenztes, plötzlich von außen auf den
Körper einwirkendes Ereignis (z.B. Sturz, Schlag ...).
4.
einem
Gesundheitsschaden erleidet
oder getötet wird.
z.B. Prellung, Quetschung, Zerrung, aber auch
Beschädigung oder Verlust eines Hilfsmittels.
Zwischen 1 und 2 muss ein innerer Zusammenhang bestehen. Zwischen 2 und 3 sowie
zwischen 3 und 4 ist ein ursächlicher Zusammenhang erforderlich!
3
Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn eine der aufgeführten
Voraussetzungen fehlt!
Beispiele
kein Arbeitsunfall:
Arbeitsunfall:
versicherte Person
Ein Schlosser
keine versicherte
Person
versicherte Tätigkeit
arbeitet im Betrieb an
einem Werkstück,
keine versicherte
Tätigkeit
Unfall
er klemmt sich hierbei
den Finger an einer
Maschine ein,
kein Unfall
Körperschaden
der Finger wird
gequetscht und blutet.
kein
Körperschaden
Ein Polizeibeamter
regelt den Verkehr; er
wird dabei angefahren
und bricht sich ein Bein.
Ein Schlosser verletzt sich
im Betrieb an einer
Schleifmaschine bei einer
Arbeit, die er für sich
selbst privat verrichtet.
Während der betrieblichen
Tätigkeit tritt ohne äußere
Einwirkung ein Bandscheibenschaden auf.
Ein Schlosser rutscht bei
seiner Arbeit aus und fällt
gegen eine Maschine, ohne
sich zu verletzen.
Versicherte Tätigkeit ist auch:
1. Das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges
nach und von dem Ort der Tätigkeit.
•
•
Der versicherte Weg beginnt und endet an der Außenhaustür des bewohnten
Gebäudeteils.
Im Regelfall ist nur der direkte und unmittelbare Weg nach und von der
Arbeitsstätte/Kindergarten/Schule versichert.
2. Das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der
Tätigkeit abweichenden Weges, um
•
•
4
Kinder von Versicherten, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben,
wegen ihrer oder der beruflichen Tätigkeit des Ehegatten fremder Obhut
anzuvertrauen oder
mit anderen Beschäftigten oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu
benutzen.
3. Das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges
von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der
Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in
dessen Nähe eine Unterkunft haben.
4. Das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern,
Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie
deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt.
Wichtig!!
Die Feststellungen des Arztes sind bedeutsam für die rechtliche Entscheidung des
Unfallversicherungsträgers, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und welche Leistungen dem
Unfallverletzten zustehen. Deshalb ist eine sorgfältige Befragung des Unfallverletzten
und ebenso eine sorgfältige Dokumentation / Berichterstattung und umgehende
Übersendung der ärztlichen Unfallmeldung (Arztvordruck F 1050) an den zuständigen
Unfallversicherungsträger wichtig.
Was hat der Arzt zu tun?
Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich,
wenn durch die Arbeitsunfallverletzung
•
•
•
•
•
Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht
oder
die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt
oder
Heilmittel (z.B. Krankengymnastik/Physik. Therapie / EAP) verordnet
oder
Hilfsmittel verordnet werden sollen
oder
nach Abschluss einer Behandlung erneut ärztliche Behandlung
notwendig wird (Wiedererkrankung).
Die Vorstellung beim Durchgangsarzt erfolgt mit dem Überweisungsvordruck
"F 2900" . Eine ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F 1050 entfällt!
Wichtig!!
Für Behandlungsleistungen, die ein Arzt unter Missachtung dieser Vorstellungs- und
Überweisungspflichten selbst durchführt, besteht kein Vergütungsanspruch.
5
Der D-Arzt entscheidet nach Art und Schwere der Verletzung, ob allgemeine oder
besondere Heilbehandlung durchgeführt wird. Leitet er allgemeine Heilbehandlung
ein (ca. 80 % der Fälle), überweist er den Patienten zum Hausarzt zurück. Der DArzt ist aber verpflichtet den Heilverlauf durch Nachschau zu überwachen. Den
Nachschautermin gibt er dem Hausarzt mit einer Kopie seines D-Berichtes bekannt.
Der Hausarzt ist verpflichtet, den Verletzten spätestens zu diesem Termin wieder
beim D-Arzt vorzustellen, wenn noch Arbeitsunfähigkeit oder
Behandlungsbedürftigkeit vorliegt. Der Hausarzt kann aber unabhängig davon
jederzeit von sich aus eine Nachschau veranlassen.
Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt,
wenn eine
•
•
isolierte Augenverletzung
oder
isolierte Hals-, Nasen- Ohrenverletzung vorliegt.
Die Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt erfolgt ebenfalls mit dem
Überweisungsvordruck "F 2900". Eine ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck
F 1050 entfällt!
Eine Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt erübrigt sich, wenn durch die vom zuerst in
Anspruch genommenen Arzt durchgeführte Erstbehandlung eine weitere
fachärztliche Behandlung nicht erforderlich ist.
Vorstellung beim Hautarzt,
wenn die Möglichkeit besteht, dass bei einem Versicherten eine Hauterkrankung
durch eine berufliche Tätigkeit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung entsteht,
wiederauflebt oder sich verschlimmert. Es gelten die Bestimmungen des
Hautarztverfahrens (§§ 41-43 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger).
Die Vorstellung beim Hautarzt erfolgt ebenfalls mit dem Überweisungsvordruck
"F 2900". Eine ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F1050 entfällt!
Keine Vorstellung beim Durchgangsarzt,
wenn die Arbeitsunfallverletzung
•
•
nicht oder nur für den Unfalltag zur Arbeitsunfähigkeit führt
und
die Behandlungsbedürftigkeit Arbeitsfähiger voraussichtlich
weniger als eine Woche beträgt.
Der Hausarzt hat aber jederzeit die Möglichkeit einen Verletzten trotzdem beim DArzt vorzustellen (z.B. bei unklaren Befunden, zum Röntgen).
6
Berichterstattung
Der Arzt erstattet
•
•
am Tag der ersten Inanspruchnahme durch den Unfallverletzten
oder
spätestens am Tage darauf
die ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F 1050 (Anlage) an den zuständigen
Unfallversicherungsträger.
Wichtig!!
Wenn der Arztbericht F 1050 nicht unverzüglich erstattet wird, besteht grundsätzlich
kein Anspruch auf die Berichtsgebühr. Eine unverzügliche Berichterstattung liegt
jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn der Bericht später als acht Werktage beim
Unfallversicherungsträger eingeht.
Ausnahme: Es erfolgte eine Vorstellung beim Durchgangsarzt oder Augen-/HNO-Arzt!
Der Arztvordruck F1050 ist bestimmt:
•
•
1. Blatt
2. Blatt
für den Unfallversicherungsträger
für den Eigenbedarf (Krankenblatt)
Besteht der begründete Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, ist dies mit der
grünen Ärztlichen Anzeige über eine Berufskrankheit dem zuständigen
Unfallversicherungsträger zu melden.
Arztvordrucke erhalten Sie im Internet unter www.dguv.de/formtexte als MS-Word- oder
PDF-Datei.
Abrechnung
Grundsätzliche Regelung
Die Vergütung der ärztlichen Leistungen einschließlich der Berichtshonorare erfolgt
auf der Grundlage des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger nach der "UVGOÄ" (siehe auch im Internet www.lvbg.de "Aktuelle Informationen und
Serviceangebote").
Besondere Regelung
Die ärztlichen Leistungen werden als Allgemeine Heilbehandlung honoriert.
Dabei werden
•
•
•
Berichtsgebühr für Arztvordruck F 1050 (Nr. 125 UV-GOÄ)
Entschädigungen (analog §§ 7-9 GOÄ, z.B. Wegegeld)
Ersatz von Auslagen (analog § 10 GOÄ, z.B. Verbandmaterial)
- nicht dem Sprechstundenbedarf der Krankenkasse entnehmen – vergütet.
7
Auslagen werden pauschal ersetzt als "Besondere Kosten".
Die jeweilige Pauschale "Besondere Kosten" ist ebenfalls dem Gebührenverzeichnis
zu entnehmen. Wenn andere als mit den Besonderen Kosten abgegoltene
Medikamente (Tetanus-Impfstoffe und –Seren) o.ä. verordnet werden, ist hierfür das
Verordnungsblatt (Rezept aus der vertragsärztlichen Versorgung) zu verwenden. In
diesen Fällen bitte in der Kostenträgerrubrik des Rezepts "UV" ankreuzen. Zusätzlich
ist ein "Freivermerk" anzubringen, weil Unfallverletzte keine Zuzahlung zu leisten
haben.
Abrechnungsverfahren
•
•
•
•
•
Kosten der Erstversorgung
Kosten für Überweisungsvordruck F 2900 (Nr. 145 UV-GOÄ)
evtl. Kosten für Arztvordruck F 1050 (Nr. 125 UV-GOÄ)
evtl. weitere Behandlungskosten
evtl. Ausstellung der AU-Bescheinigung (Nr. 143 UV-GOÄ)
werden – nach abgeschlossener Behandlung – direkt mit dem zuständigen
Unfallversicherungsträger abgerechnet.
Das Abrechnungsformular ist auch dann zu verwenden, wenn kein Bericht mit
Arztvordruck F 1050 erstattet wurde. In jedem Fall bitte die Personaldaten des
Unfallverletzten, den Arbeitgeber und den Unfalltag auf der Vorderseite eintragen.
8
Landesverbände
Bei Fragen zum Verfahren stehen die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung zur Verfügung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband West
Kreuzstraße 34, 40210 Düsseldorf
Tel.: 02241 231-5000 - Fax: 0211 21079527
E-Mail: [email protected]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband Nordwest
Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover
Tel.: 0511/987-2277 – Fax: 0511/987-2266
E-Mail: [email protected]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband Nordost
Fregestraße 44, 12161 Berlin
Tel.: 030/851 05-5220 – Fax: 030/851 05-5225
E-Mail: [email protected]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband Mitte
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15,
65130 Mainz-Weisenau
Tel.: 06131/60053-0 - Fax: 06131/60053-20
E-Mail: [email protected]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband Südwest
Kurfürsten Anlage 62, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221/523-0 - Fax: 06221/523-399
E-Mail: [email protected]
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband Südost
Fockensteinstr. 1, 81539 München
Tel.: 089/62272-300 - Fax: 089/62272-399
E-Mail: [email protected] und
[email protected]
Zuständigkeitsbereich:
Nordrhein-Westfalen
Zuständigkeitsbereich:
Niedersachsen, Bremen,
Hamburg, Schleswig-Holstein,
Sachsen-Anhalt
Zuständigkeitsbereich:
Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeitsbereich:
Hessen, Thüringen, RheinlandPfalz
Zuständigkeitsbereich:
Baden-Württemberg, Saarland
Zuständigkeitsbereich:
Bayern, Sachsen
9
www.dguv.de/landesverbaende
10
11
Anlagen
12
•
F 1050
Ärztliche Unfallmeldung
•
F 2902
Überweisung D-Arzt, Augenarzt, HNO-Arzt, Hautarzt
•
F 6000
Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit
13
Lfd. Nr.
Ärztliche Unfallmeldung
Unfallversicherungsträger
Eingetroffen am
Name, Vorname des Versicherten
Geburtsdatum
Beschäftigt als
Seit
Uhrzeit
Krankenkasse
Bei Pflegeunfall Pflegekasse des Pflegebedürftigen
Unfallbetrieb, ggf. mit Telefon-Nr. (Bezeichnung bzw. Name und Anschrift des Arbeitgebers, der Kindertageseinrichtung, der Schule oder Hochschule, des Pflegebedürftigen)
Vollständige Anschrift des Versicherten
Unfalltag
Telefon-Nr. des Versicherten
Uhrzeit
Beginn der Arbeitszeit
Uhr
Staatsangehörigkeit
Geschlecht
Ende der Arbeitszeit
Uhr
Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt
Der Verletzte wird am
bei dem D-Arzt (bitte genaue Anschrift angeben)
vorgestellt, weil
die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt,
die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Physiotherapie) oder Hilfsmitteln (z. B. Gehstützen) erforderlich ist,
eine Wiedererkrankung an Unfallfolgen vorliegt.
Eine Vorstellungspflicht beim D-Arzt besteht nicht, weil keine der oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist
(nur in diesem Fall bitte weiter mit Pkt. 1).
1. Angaben des Versicherten zum Unfallort, Unfallhergang und zur Tätigkeit, bei der der Unfall eingetreten ist
2. Kurze Angabe des Befundes (ggf. mit Röntgenergebnis)
3. Diagnose
4. Ist weitere allgemeine Heilbehandlung erforderlich?
nein
ja
durch mich
durch anderen Arzt (bitte genaue Anschrift angeben)
Ort, Datum
Unterschrift
Anschrift/Stempel
Datenschutz:
Ich habe die Hinweise nach § 201 SGB VII gegeben.
14
Ab r e ch n u n g
Berichtsgebühr
nach Nr. 125
UV-GOÄ
EUR
(entfällt bei Vorstellung
beim D-Arzt)
Ärztliche Leistung nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
nach Nr.
Besondere Kosten
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
UV-GOÄ
Summe Besondere Kosten
Porto
zusammen
Rechnungsnummer
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Institutionskennzeichen (IK)
Falls kein IK - Bankverbindung (IBAN und BIC) -
F 1050 1113 Ärztliche Unfallmeldung
...
15
AOK
LKK
BKK
IKK
VdAK
AEV
Knappschaft
Überweisungs-Vordruck zur
Vorstellung beim
D-Arzt
(Name d. Verletzten)
(Vorname)
(geb. am)
Augenarzt
HNO-Arzt
Hautarzt
nach einem Arbeitsunfall/Schulunfall
(Arbeitgeber/Unfallbetrieb)
(Wohnung des Versicherten)
Unf.-Tag:
(UV-Träger)
Der/Die Verletzte ist wegen der Unfallfolgen nicht in der Lage, Sie aufzusuchen
Gegen Tetanus wurde von mir verabreicht:
Einheiten menschl. Tet.-Serum,
ccm Tetanus-Toxoidimpfstoff, am
Datum:
(Anw. Stempel d. UV-Trägers)
(Stempel d. D-Arztes)
(Kassenarztstempel)
(Unterschrift)
des zuweisenden Arztes
F 2900 0501 ÜV (Überweisung D-Arzt/HNO-, Augen-, Hautarzt)
16
17
Ä R Z T L I C H E AN Z E I G E B E I V E R D AC H T AU F
E I N E B E R U F S K R AN K H E I T
1 Name und Anschrift des Arztes
2 Empfänger
3 Name, Vorname des Versicherten
4 Geburtsdatum
Tag
Monat
Jahr
1
5 Straße, Hausnummer
6 Geschlecht
Postleitzahl
7 Staatsangehörigkeit
Ort
8 Ist der Versicherte verstorben?
männlich
weiblich
9 Fand eine Leichenöffnung statt? Wenn ja, wann und durch wen?
9
nein
Tag
Monat
Jahr
ja, am
10 Welche Berufskrankheit, Berufskrankheiten kommen in Betracht? (ggf. BK-Nummer)
11 Krankheitserscheinungen, Beschwerden des Versicherten, Ergebnis der Untersuchung mit Diagnose (Befundunterlagen bitte beifügen),
Angaben zur Behandlungsbedürftigkeit
12 Wann traten die Beschwerden erstmals auf?
13 Erkrankungen oder Bereiche von Erkrankungen, die mit dem Untersuchungsergebnis in einem ursächlichen Zusammenhang stehen
können
14 Welche gefährdenden Einwirkungen und Stoffe am Arbeitsplatz bzw. welche Tätigkeiten werden für die Entstehung der Erkrankung als
ursächlich angesehen? Welche Tätigkeit übt/übte der Versicherte wie lange aus?
15 Besteht Arbeitsunfähigkeit? Wenn ja, voraussichtlich wie lange?
16 In welchem Unternehmen ist der Versicherte oder war er zuletzt tätig? In welchem Unternehmen war er den unter Nummer 14
genannten Einwirkungen und Stoffen zuletzt ausgesetzt?
17 Krankenkasse des Versicherten (Name, PLZ, Ort)
18 Name und Anschrift des behandelnden Arztes/Krankenhauses (soweit bekannt auch Telefon- und Faxnummer)
19 Der Unterzeichner bestätigt, den Versicherten über den Inhalt der Anzeige und den Empfänger (Unfallversicherungsträger oder für den
medizinischen Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde) informiert zu haben.
20 Datum
Bank/Postbank
F 6000 1113 Anzeige Verdacht BK, Arzt
18
Arzt
IBAN
Telefon-Nr. für Rückfragen (Ansprechpartner)
BIC
...
19
20
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Landesverband West
Kreuzstr. 34
40210 Düsseldorf
Telefon: 02241 231-5000
Telefax: 0211 21079527
www.dguv.de/landesverbaende
E-Mail: [email protected]
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