DGUV, Landesverband West, Postfach 10 34 45, 40025 Düsseldorf An die Damen und Herren H-Ärzte Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: 411.5 Mi/Bi Frau Mittmann 02241 231 5040 0211 210 79 527 [email protected] Datum: 28.05.2015 Rundschreiben H 07/2015 Beendigung des H-Arzt-Verfahrens zum 01.01.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, von verschiedenen H-Ärzten wurde folgende Frage aufgeworfen: „Wie ist mit den Unfallverletzten der gesetzlichen Unfallversicherung künftig zu verfahren?“ Der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger sieht ab dem 01.01.2016 das H-Arzt-Verfahren nicht mehr vor (§ 30). Sie sind jedoch auch über den 31.12.2015 hinaus berechtigt, Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung zu behandeln. Sie haben aber dabei zu beachten, dass eine unverzügliche Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich ist, wenn durch die Arbeitsunfallverletzung - Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht oder - die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt oder - Heilmittel (z. B. Krankengymnastik/Physikalische Therapie/EAP) verordnet oder - Hilfsmittel verordnet werden sollen oder - nach Abschluss einer Behandlung erneut ärztliche Behandlung notwendig ist (Wiedererkrankung). Für nähere Informationen erhalten Sie die Broschüre „Arbeitsunfälle - Informationen für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte“ (s. S. 5 ff.). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlage Andro Geschäftsstellenleiter Deutsche Gesetzliche Landesverband West Unfallversicherung e.V. (DGUV) Kreuzstr. 34 Spitzenverband der gewerblichen Be40210 Düsseldorf rufsgenossenschaften und der Unfallver- Telefon 02241 231 5000 sicherungsträger der öffentlichen Hand Fax 0211 300 40397 E-Mail [email protected] Bankverbindung SEB AG BLZ 370 10 111 Kto.-Nr. 1967 403 702 IBAN DE54 37010111 1967403702 BIC ESSEDE5F370 IK- Nr.: 120591481 Internet: Seite 1 von 2 Seiten www.dguv.de/landesverbaende Seite 1 von 2 Seiten Anlage Arbeitsunfälle Informationen für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte (Hausärzte) Grundlagen Überweisung Berichterstattung Abrechnung Einführung ................................................................................................................. 2 Was ist ein Arbeitsunfall? .......................................................................................... 3 • Beispiele .................................................................................................. 4 Was hat der Arzt zu tun? ........................................................................................... 5 • Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich ......................................... 5 • Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt ......................................................... 6 • Vorstellung beim Hautarzt ........................................................................ 6 • Keine Vorstellung beim Durchgangsarzt .................................................. 6 • Berichterstattung ...................................................................................... 7 Abrechnung ............................................................................................................... 7 • Grundsätzliche Regelung ......................................................................... 7 • Besondere Regelung ............................................................................... 7 • Abrechnungsverfahren ............................................................................. 7 Landesverbände ........................................................................................................ 8 www.dguv.de/landesverbaende ................................................................................ 9 Anlagen ................................................................................................................... 10 • Ärztliche Unfallmeldung ......................................................................... 11 • Überweisungsvordruck ........................................................................... 12 • Ärztlichen Anzeige über eine Berufskrankheit ........................................ 13 1 Was ist ein Arbeitsunfall? Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine 1. versicherte Person nach §§ 2, 3 u. 6 des Sozialgesetzbuches VII (SGB) bei einer 2. versicherten Tätigkeit 3. einen Unfall mit Beispiele Grundsätzlich alle Arbeitnehmer, bestimmte Gruppen von Selbstständigen, Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen etc... Nicht versichert nach § 4 SGB VII: Beamte und ihnen gleichgestellte Personen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit. Die betriebliche Tätigkeit, Besuch des Kindergartens, der Schule und Hochschule, Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit. Zeitlich begrenztes, plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (z.B. Sturz, Schlag ...). 4. einem Gesundheitsschaden erleidet oder getötet wird. z.B. Prellung, Quetschung, Zerrung, aber auch Beschädigung oder Verlust eines Hilfsmittels. Zwischen 1 und 2 muss ein innerer Zusammenhang bestehen. Zwischen 2 und 3 sowie zwischen 3 und 4 ist ein ursächlicher Zusammenhang erforderlich! 3 Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn eine der aufgeführten Voraussetzungen fehlt! Beispiele kein Arbeitsunfall: Arbeitsunfall: versicherte Person Ein Schlosser keine versicherte Person versicherte Tätigkeit arbeitet im Betrieb an einem Werkstück, keine versicherte Tätigkeit Unfall er klemmt sich hierbei den Finger an einer Maschine ein, kein Unfall Körperschaden der Finger wird gequetscht und blutet. kein Körperschaden Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr; er wird dabei angefahren und bricht sich ein Bein. Ein Schlosser verletzt sich im Betrieb an einer Schleifmaschine bei einer Arbeit, die er für sich selbst privat verrichtet. Während der betrieblichen Tätigkeit tritt ohne äußere Einwirkung ein Bandscheibenschaden auf. Ein Schlosser rutscht bei seiner Arbeit aus und fällt gegen eine Maschine, ohne sich zu verletzen. Versicherte Tätigkeit ist auch: 1. Das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. • • Der versicherte Weg beginnt und endet an der Außenhaustür des bewohnten Gebäudeteils. Im Regelfall ist nur der direkte und unmittelbare Weg nach und von der Arbeitsstätte/Kindergarten/Schule versichert. 2. Das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um • • 4 Kinder von Versicherten, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer oder der beruflichen Tätigkeit des Ehegatten fremder Obhut anzuvertrauen oder mit anderen Beschäftigten oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen. 3. Das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben. 4. Das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt. Wichtig!! Die Feststellungen des Arztes sind bedeutsam für die rechtliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers, ob ein Arbeitsunfall vorliegt und welche Leistungen dem Unfallverletzten zustehen. Deshalb ist eine sorgfältige Befragung des Unfallverletzten und ebenso eine sorgfältige Dokumentation / Berichterstattung und umgehende Übersendung der ärztlichen Unfallmeldung (Arztvordruck F 1050) an den zuständigen Unfallversicherungsträger wichtig. Was hat der Arzt zu tun? Vorstellung beim Durchgangsarzt erforderlich, wenn durch die Arbeitsunfallverletzung • • • • • Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus besteht oder die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt oder Heilmittel (z.B. Krankengymnastik/Physik. Therapie / EAP) verordnet oder Hilfsmittel verordnet werden sollen oder nach Abschluss einer Behandlung erneut ärztliche Behandlung notwendig wird (Wiedererkrankung). Die Vorstellung beim Durchgangsarzt erfolgt mit dem Überweisungsvordruck "F 2900" . Eine ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F 1050 entfällt! Wichtig!! Für Behandlungsleistungen, die ein Arzt unter Missachtung dieser Vorstellungs- und Überweisungspflichten selbst durchführt, besteht kein Vergütungsanspruch. 5 Der D-Arzt entscheidet nach Art und Schwere der Verletzung, ob allgemeine oder besondere Heilbehandlung durchgeführt wird. Leitet er allgemeine Heilbehandlung ein (ca. 80 % der Fälle), überweist er den Patienten zum Hausarzt zurück. Der DArzt ist aber verpflichtet den Heilverlauf durch Nachschau zu überwachen. Den Nachschautermin gibt er dem Hausarzt mit einer Kopie seines D-Berichtes bekannt. Der Hausarzt ist verpflichtet, den Verletzten spätestens zu diesem Termin wieder beim D-Arzt vorzustellen, wenn noch Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit vorliegt. Der Hausarzt kann aber unabhängig davon jederzeit von sich aus eine Nachschau veranlassen. Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt, wenn eine • • isolierte Augenverletzung oder isolierte Hals-, Nasen- Ohrenverletzung vorliegt. Die Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt erfolgt ebenfalls mit dem Überweisungsvordruck "F 2900". Eine ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F 1050 entfällt! Eine Vorstellung beim Augen-/HNO-Arzt erübrigt sich, wenn durch die vom zuerst in Anspruch genommenen Arzt durchgeführte Erstbehandlung eine weitere fachärztliche Behandlung nicht erforderlich ist. Vorstellung beim Hautarzt, wenn die Möglichkeit besteht, dass bei einem Versicherten eine Hauterkrankung durch eine berufliche Tätigkeit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Es gelten die Bestimmungen des Hautarztverfahrens (§§ 41-43 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger). Die Vorstellung beim Hautarzt erfolgt ebenfalls mit dem Überweisungsvordruck "F 2900". Eine ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F1050 entfällt! Keine Vorstellung beim Durchgangsarzt, wenn die Arbeitsunfallverletzung • • nicht oder nur für den Unfalltag zur Arbeitsunfähigkeit führt und die Behandlungsbedürftigkeit Arbeitsfähiger voraussichtlich weniger als eine Woche beträgt. Der Hausarzt hat aber jederzeit die Möglichkeit einen Verletzten trotzdem beim DArzt vorzustellen (z.B. bei unklaren Befunden, zum Röntgen). 6 Berichterstattung Der Arzt erstattet • • am Tag der ersten Inanspruchnahme durch den Unfallverletzten oder spätestens am Tage darauf die ärztliche Unfallmeldung mit Arztvordruck F 1050 (Anlage) an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Wichtig!! Wenn der Arztbericht F 1050 nicht unverzüglich erstattet wird, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Berichtsgebühr. Eine unverzügliche Berichterstattung liegt jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn der Bericht später als acht Werktage beim Unfallversicherungsträger eingeht. Ausnahme: Es erfolgte eine Vorstellung beim Durchgangsarzt oder Augen-/HNO-Arzt! Der Arztvordruck F1050 ist bestimmt: • • 1. Blatt 2. Blatt für den Unfallversicherungsträger für den Eigenbedarf (Krankenblatt) Besteht der begründete Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, ist dies mit der grünen Ärztlichen Anzeige über eine Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Arztvordrucke erhalten Sie im Internet unter www.dguv.de/formtexte als MS-Word- oder PDF-Datei. Abrechnung Grundsätzliche Regelung Die Vergütung der ärztlichen Leistungen einschließlich der Berichtshonorare erfolgt auf der Grundlage des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger nach der "UVGOÄ" (siehe auch im Internet www.lvbg.de "Aktuelle Informationen und Serviceangebote"). Besondere Regelung Die ärztlichen Leistungen werden als Allgemeine Heilbehandlung honoriert. Dabei werden • • • Berichtsgebühr für Arztvordruck F 1050 (Nr. 125 UV-GOÄ) Entschädigungen (analog §§ 7-9 GOÄ, z.B. Wegegeld) Ersatz von Auslagen (analog § 10 GOÄ, z.B. Verbandmaterial) - nicht dem Sprechstundenbedarf der Krankenkasse entnehmen – vergütet. 7 Auslagen werden pauschal ersetzt als "Besondere Kosten". Die jeweilige Pauschale "Besondere Kosten" ist ebenfalls dem Gebührenverzeichnis zu entnehmen. Wenn andere als mit den Besonderen Kosten abgegoltene Medikamente (Tetanus-Impfstoffe und –Seren) o.ä. verordnet werden, ist hierfür das Verordnungsblatt (Rezept aus der vertragsärztlichen Versorgung) zu verwenden. In diesen Fällen bitte in der Kostenträgerrubrik des Rezepts "UV" ankreuzen. Zusätzlich ist ein "Freivermerk" anzubringen, weil Unfallverletzte keine Zuzahlung zu leisten haben. Abrechnungsverfahren • • • • • Kosten der Erstversorgung Kosten für Überweisungsvordruck F 2900 (Nr. 145 UV-GOÄ) evtl. Kosten für Arztvordruck F 1050 (Nr. 125 UV-GOÄ) evtl. weitere Behandlungskosten evtl. Ausstellung der AU-Bescheinigung (Nr. 143 UV-GOÄ) werden – nach abgeschlossener Behandlung – direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet. Das Abrechnungsformular ist auch dann zu verwenden, wenn kein Bericht mit Arztvordruck F 1050 erstattet wurde. In jedem Fall bitte die Personaldaten des Unfallverletzten, den Arbeitgeber und den Unfalltag auf der Vorderseite eintragen. 8 Landesverbände Bei Fragen zum Verfahren stehen die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband West Kreuzstraße 34, 40210 Düsseldorf Tel.: 02241 231-5000 - Fax: 0211 21079527 E-Mail: [email protected] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordwest Hildesheimer Straße 309, 30519 Hannover Tel.: 0511/987-2277 – Fax: 0511/987-2266 E-Mail: [email protected] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Nordost Fregestraße 44, 12161 Berlin Tel.: 030/851 05-5220 – Fax: 030/851 05-5225 E-Mail: [email protected] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Mitte Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 65130 Mainz-Weisenau Tel.: 06131/60053-0 - Fax: 06131/60053-20 E-Mail: [email protected] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Südwest Kurfürsten Anlage 62, 69115 Heidelberg Tel.: 06221/523-0 - Fax: 06221/523-399 E-Mail: [email protected] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband Südost Fockensteinstr. 1, 81539 München Tel.: 089/62272-300 - Fax: 089/62272-399 E-Mail: [email protected] und [email protected] Zuständigkeitsbereich: Nordrhein-Westfalen Zuständigkeitsbereich: Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt Zuständigkeitsbereich: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Zuständigkeitsbereich: Hessen, Thüringen, RheinlandPfalz Zuständigkeitsbereich: Baden-Württemberg, Saarland Zuständigkeitsbereich: Bayern, Sachsen 9 www.dguv.de/landesverbaende 10 11 Anlagen 12 • F 1050 Ärztliche Unfallmeldung • F 2902 Überweisung D-Arzt, Augenarzt, HNO-Arzt, Hautarzt • F 6000 Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit 13 Lfd. Nr. Ärztliche Unfallmeldung Unfallversicherungsträger Eingetroffen am Name, Vorname des Versicherten Geburtsdatum Beschäftigt als Seit Uhrzeit Krankenkasse Bei Pflegeunfall Pflegekasse des Pflegebedürftigen Unfallbetrieb, ggf. mit Telefon-Nr. (Bezeichnung bzw. Name und Anschrift des Arbeitgebers, der Kindertageseinrichtung, der Schule oder Hochschule, des Pflegebedürftigen) Vollständige Anschrift des Versicherten Unfalltag Telefon-Nr. des Versicherten Uhrzeit Beginn der Arbeitszeit Uhr Staatsangehörigkeit Geschlecht Ende der Arbeitszeit Uhr Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt Der Verletzte wird am bei dem D-Arzt (bitte genaue Anschrift angeben) vorgestellt, weil die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, die Behandlungsbedürftigkeit voraussichtlich mehr als eine Woche beträgt, die Verordnung von Heilmitteln (z. B. Physiotherapie) oder Hilfsmitteln (z. B. Gehstützen) erforderlich ist, eine Wiedererkrankung an Unfallfolgen vorliegt. Eine Vorstellungspflicht beim D-Arzt besteht nicht, weil keine der oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist (nur in diesem Fall bitte weiter mit Pkt. 1). 1. Angaben des Versicherten zum Unfallort, Unfallhergang und zur Tätigkeit, bei der der Unfall eingetreten ist 2. Kurze Angabe des Befundes (ggf. mit Röntgenergebnis) 3. Diagnose 4. Ist weitere allgemeine Heilbehandlung erforderlich? nein ja durch mich durch anderen Arzt (bitte genaue Anschrift angeben) Ort, Datum Unterschrift Anschrift/Stempel Datenschutz: Ich habe die Hinweise nach § 201 SGB VII gegeben. 14 Ab r e ch n u n g Berichtsgebühr nach Nr. 125 UV-GOÄ EUR (entfällt bei Vorstellung beim D-Arzt) Ärztliche Leistung nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. nach Nr. Besondere Kosten UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ UV-GOÄ Summe Besondere Kosten Porto zusammen Rechnungsnummer EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Institutionskennzeichen (IK) Falls kein IK - Bankverbindung (IBAN und BIC) - F 1050 1113 Ärztliche Unfallmeldung ... 15 AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knappschaft Überweisungs-Vordruck zur Vorstellung beim D-Arzt (Name d. Verletzten) (Vorname) (geb. am) Augenarzt HNO-Arzt Hautarzt nach einem Arbeitsunfall/Schulunfall (Arbeitgeber/Unfallbetrieb) (Wohnung des Versicherten) Unf.-Tag: (UV-Träger) Der/Die Verletzte ist wegen der Unfallfolgen nicht in der Lage, Sie aufzusuchen Gegen Tetanus wurde von mir verabreicht: Einheiten menschl. Tet.-Serum, ccm Tetanus-Toxoidimpfstoff, am Datum: (Anw. Stempel d. UV-Trägers) (Stempel d. D-Arztes) (Kassenarztstempel) (Unterschrift) des zuweisenden Arztes F 2900 0501 ÜV (Überweisung D-Arzt/HNO-, Augen-, Hautarzt) 16 17 Ä R Z T L I C H E AN Z E I G E B E I V E R D AC H T AU F E I N E B E R U F S K R AN K H E I T 1 Name und Anschrift des Arztes 2 Empfänger 3 Name, Vorname des Versicherten 4 Geburtsdatum Tag Monat Jahr 1 5 Straße, Hausnummer 6 Geschlecht Postleitzahl 7 Staatsangehörigkeit Ort 8 Ist der Versicherte verstorben? männlich weiblich 9 Fand eine Leichenöffnung statt? Wenn ja, wann und durch wen? 9 nein Tag Monat Jahr ja, am 10 Welche Berufskrankheit, Berufskrankheiten kommen in Betracht? (ggf. BK-Nummer) 11 Krankheitserscheinungen, Beschwerden des Versicherten, Ergebnis der Untersuchung mit Diagnose (Befundunterlagen bitte beifügen), Angaben zur Behandlungsbedürftigkeit 12 Wann traten die Beschwerden erstmals auf? 13 Erkrankungen oder Bereiche von Erkrankungen, die mit dem Untersuchungsergebnis in einem ursächlichen Zusammenhang stehen können 14 Welche gefährdenden Einwirkungen und Stoffe am Arbeitsplatz bzw. welche Tätigkeiten werden für die Entstehung der Erkrankung als ursächlich angesehen? Welche Tätigkeit übt/übte der Versicherte wie lange aus? 15 Besteht Arbeitsunfähigkeit? Wenn ja, voraussichtlich wie lange? 16 In welchem Unternehmen ist der Versicherte oder war er zuletzt tätig? In welchem Unternehmen war er den unter Nummer 14 genannten Einwirkungen und Stoffen zuletzt ausgesetzt? 17 Krankenkasse des Versicherten (Name, PLZ, Ort) 18 Name und Anschrift des behandelnden Arztes/Krankenhauses (soweit bekannt auch Telefon- und Faxnummer) 19 Der Unterzeichner bestätigt, den Versicherten über den Inhalt der Anzeige und den Empfänger (Unfallversicherungsträger oder für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde) informiert zu haben. 20 Datum Bank/Postbank F 6000 1113 Anzeige Verdacht BK, Arzt 18 Arzt IBAN Telefon-Nr. für Rückfragen (Ansprechpartner) BIC ... 19 20 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverband West Kreuzstr. 34 40210 Düsseldorf Telefon: 02241 231-5000 Telefax: 0211 21079527 www.dguv.de/landesverbaende E-Mail: [email protected] 21
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