Labor bei der Hausarztzentrierten Versorgung

Labor bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV)
Welche Arten von Laboruntersuchungen gibt es?
Labor ist nicht gleich Labor! Es kommt darauf an, wer die Laborleistung erbringt. Wir unterscheiden folgende
Arten von Laborleistungen:
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Akutlabor oder Präsenzlabor: Die Laborleistung wird direkt in der Arztpraxis oder am Patienten
erbracht. Zum Beispiel U-Status, BSG, Blutzucker, Quick, Hämoccult. Im KV-System werden die
entsprechenden EBM-Laborziffern an die KV übermittelt, das Honorar mit der Abrechnung überwiesen.
Labor, das in der Laborgemeinschaft erbracht wird. Es wird im KV-System (aber nicht im HZV-System!)
mit dem Laboranforderungsschein (Muster 10a) angefordert. Zum Beispiel GOT, GPT, Blutbild. Aber auch
Quick oder BSG wie beim Akutlabor. Die Laborgemeinschaft rechnet mit der KV ab.
O-III-Labor, das der Laborarzt mit einer Laborüberweisung (Muster 10) erbringt, zum Beispiel CEA,
Ferritin, PSA. Der Laborarzt rechnet mit der KV ab.
Im HZV-AOK-Vertrag ist alles anders
Der HZV-Vertrag mit der AOK Rheinland-Pfalz ist ein sogenannter Add-on-Vertrag. In diesem Vertrag laufen alle
Laboruntersuchungen wie gewohnt und werden auch wie gewohnt über die KV Rheinland-Pfalz abgerechnet.
Welche Laborleistungen sind in der HZV pauschaliert?
In den HZV-Verträgen, die über die HÄVG abgerechnet werden, sind fast alle Laborleistungen des Akutlabors und
des Labors aus der Laborgemeinschaft bereits in der HZV-Pauschale enthalten. Das heißt, der Arzt bekommt
dafür in der Pauschale Geld, egal, ob Labor erbracht wird oder nicht. Das betrifft in Rheinland-Pfalz die HZVVerträge mit der TK, mit der DAK, mit der LKK, mit den restlichen Ersatzkassen, mit den GWQ-BKKen und den
spectrumK-BKKen. Von dieser Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, und die sind weiter unten aufgeführt.
Wie sind die Laborleistungen in der HZV anzufordern und abzurechnen?
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Leistungen des Akutlabors erbringen Sie ohne Anforderungsschein in ihrer Praxis. Tragen Sie keine
Leistungsziffern ein, weder in der KV-Abrechnung noch in der HZV-Abrechnung.
Leistungen aus der Laborgemeinschaft dürfen Sie nur auf einem privaten Laboranforderungsschein anfordern. Die Laborgemeinschaft darf nicht mit der KV abrechnen. Denn das wäre eine unzulässige
Doppelabrechnung, da Sie ja für das Labor bereits Geld in der Pauschale erhalten haben. Die anfordernde
Praxis hat die Laborkosten zu tragen (Verfahren wie bei Privatpatienten). Tragen Sie keine Leistungsziffer ein, weder in der KV-Abrechnung noch in der HZV-Abrechnung.
O-III-Laborwerte werden wie üblich mit der Laborüberweisung (Muster 10) beim Laborarzt angefordert.
Der Laborarzt rechnet mit der KV ab.
Irrtum vorbehalten!
© Dr. Torsten Buchheit — [email protected] — Stand 06.08.2015
Ausnahmeziffern?
Laborausnahmeziffern (wie z.B. die 32022 für Diabetes mellitus) sind auf dem Laborüberweisungsschein
(Muster 10 für O-III-Labor) oder dem Laboranforderungsschein (Muster 10a bei wenigen Ausnahmefällen)
einzutragen, nur bei seltenen Ausnahmefällen bei der KV-Abrechnung oder der HZV-Abrechnung.
Für welche Laborziffern gibt es Ausnahmen?
01734 Nur im spectrumK-BKKen-Vertrag ist die Ziffer 01734 (Hämoccult als Zuschlag zur Krebsvorsorgeuntersuchung) in der HZV-Abrechnung einzutragen.
32094 Ausschließlich im GWQ-BKKen-Vertrag und im LKK-Vertrag sind HbA1, HbA1c oder andere glykierte
Hämoglobine (Ziffer 32094) über die KV zu beziehen. Der Wert wird über die gewohnte Laboranforderung
(Muster 10a) im Labor angefordert. Das Labor rechnet über die KV ab. Falls gegeben, tragen Sie eine
Laborausnahmeziffer (wie z.B. die 32022 für Diabetes mellitus) auf der Laboranforderung ein. Tragen Sie in die
Abrechnung keine Ziffer ein, weder in die KV-Abrechnung noch in die HZV-Abrechnung.
32097 und 32130 bis 32152 In allen HZV-Verträgen in Rheinland-Pfalz sind das BNP und verschiedene
Drogensuchtests und Schnellteste über die KV abzurechnen. Wenn der Wert in der Praxis bestimmt wird, dann
rechnen Sie wie gewohnt über die KV ab. Falls gegeben, tragen Sie eine Laborausnahmeziffer (wie z.B. die 32022
für Diabetes mellitus) in die KV-Abrechnung ein. Die Honorierung der Laborleistung erfolgt durch die KV. Wenn
der Wert in der Laborgemeinschaft bestimmt wird, fordern Sie ihn über die Laboranforderung (Muster 10a) an,
tragen Sie darauf ggf. die Laborausnahmeziffer ein. Das Labor rechnet dann mit der KV ab.
32880, 32881, 32882 Nur im LKK-Vertrag sind diese drei Zuschlagsziffern zur Checkup-Untersuchung nach
Ziffer 01732 über die KV abrechenbar. Sie können diese drei Parameter (Urinstatus, Glucose und Cholesterin)
selbst erbringen oder über eine private Laboranforderung von Ihrem Labor beziehen. Die drei Laborziffern
werden in die KV-Abrechnung eingetragen, während die zugehörige 01732 in die HZV-Abrechnung einzutragen
ist.
Irrtum vorbehalten!
© Dr. Torsten Buchheit — [email protected] — Stand 06.08.2015