07.04.2016 Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Früherkennung gezielte Gewalt, Amok, Drohungen Marco Vanotti Kriseninterventionsgruppe Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Themen • Bedrohungsmanagement Früherkennung Bewerten von Drohungen copyright©2016 1 07.04.2016 Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Definition Zielgerichtete Gewalt Gezielter Angriff auf bestimmte Personen oder Personengruppen, wobei die Schule bewusst als Tatort ausgewählt wird Amok Intentionale und überraschende Tötung und/oder Verletzung mehrerer Personen bei einem Tatereignis ohne Abkühlungsperiode, wobei einzelne Tatsequenzen im öffentlichen Raum stattfinden Drohung Glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Massnahme gegen jemanden, um ihn einzuschüchtern und/oder ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Phasen des Bedrohungsmanagements copyright©2016 Früherkennung Bewerten von Drohungen Informationen einholen Erste Risiko‐ bewertung • Ankündigung • Durchsickern • Warnsignale • flüchtig • unbestimmt/ diffus • substanziell • Betreffenden • ernsthaft Schüler befragen • akut / hochgefährlich • Bedrohungs‐ analyse 2 07.04.2016 Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Merkmale Warnsignale • Verbale Warnsignale • Warnsignale im Verhalten • Warnsignale der Obsession Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Bewerten von Drohungen Was ist eine Drohung Motiv oder Absicht: • Jemanden zu schädigen • Druck auszuüben • Machtbedürfnis zu befriedigen Der Ausdruck kann: • Verbal • Schriftlich • Bildhaft oder mittels einer Gebärde dargestellt …. sein copyright©2016 3 07.04.2016 Schulpsychologischer Dienst des Kantons St. Gallen Krisenintervention Bewerten von Drohungen In einer ersten Entscheidung über die Schwere der Bedrohung gilt es abzuwägen, ob die Drohung nur aus der Situation heraus entstanden oder möglicherweise ernst zu nehmen ist: • Flüchtige Drohungen • Unbestimmt‐diffuse Drohung • Substanzielle Drohungen Die Bedrohung erscheint ernsthaft, weitere Abklärungen sind nötig Die Bedrohung erscheint akut und hochgefährlich copyright©2016 4
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