TRUPPENÜBUNGSPLATZ ALLENTSTEIG 3804 Allentsteig, Pfarrer Josef Edinger Platz 13 Telefon 050201 3142731, Telefax 050201 3117000 E-Mail: [email protected] / Homepage: www.tuepl.at GZ S95535/163-TÜPl A/Kdo/2015 Reduktionsriegler mit Gastbeteiligung am Truppenübungsplatz Allentsteig Der Truppenübungsplatz Allentsteig (TÜPl A) hat eine Größe von ca. 15.700 ha und ist ein wunderbares Biotop für das Wild. Die Jagd wird in freier Wildbahn ausgeübt, daher ist der Jagderfolg vorher nicht planbar. Das Jagdpersonal des TÜPl A ist jedoch bemüht, das Wild in Bewegung zu bringen um den Jagderfolg zu steigern. Voraussetzung zur Jagdausübung am TÜPl A ist eine gültige Zutrittsgenehmigung zum Betreten des mil. Sperrgebietes TÜPl A: Dazu wird zeitgerecht um lückenlose Ausfüllung und Unterfertigung des Formulares „Ansuchen um Abschuss und Genehmigung“ zum Betreten des Sperrgebietes TÜPl A ersucht (Jagdanmeldung). Diese Daten sind, nachdem wir im militärischen Sperrgebiet jagen, notwendig und unumgänglich! Die Standgebühr pro Jäger/Tag € 360,00 (Netto € 300,00 +20% MwSt.) und beinhaltet: einen Jagdtag mit mindestens einem Trieb, maximal 3 Trieben und nachstehend angeführte Abschüsse: ROTWILD: Tiere, Kälber MUFFELWILD: Schafe, Lämmer Alles andere, den Gästen zur Jagd freigegebene und in weiterer Folge erlegte Wild wird dem jeweiligen Gast den gültigen Preislisten entsprechend verrechnet. (Raubwild ausgenommen) Ebenso gilt dies für Wild welches nicht in der Standpauschale enthalten ist und bereits vor dessen Erlegung nachweislich krank (alte Verletzungen,…..) war. Erlegt ein zahlender Schütze ein Stück, welches in eine nicht freigegebene Klasse fällt, wird diesem die geltende Abschusstaxe in doppelter Höhe verrechnet. Als Personalaufwandsentschädigung für Lieferleistungen und Sonstiges sind pro Jagdtag € 60,00 (Netto: € 50,00 + 20% MwSt.) zu entrichten. Eine Standbetreuung ist bei dieser Jagdform ausgeschlossen! Die Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Jagdart ist termingegeben (sehr kurzfristig) äußerst eingeschränkt. Somit können auch nur wenige Gäste dazu geladen werden. Es kommen nur Jäger in Frage, welche mit dem Hochwild bestens vertraut und in dessen Ansprache ferm sind. Jeder Gast verpflichtet sich, die von ihm erlegten Stücke selbst aufzubrechen und bei deren Bergung und Versorgung aktiv mitzuarbeiten. Jeder Gast hat mit einem geländetauglichen Fahrzeug (Fahrgemeinschaften von bis zu 2 Personen erlaubt) anzureisen und ist bereit, sich damit am TÜPl A, gemäß Anweisungen des Berufspersonals TÜPl A, zu bewegen. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Hundegeld, Hundeführerkostenersatz+Kostenersatz für deren Jagdhilfsdienste/Fahrtkostenersatz, sind nicht in die Standgebühr TÜPl A inkludiert, sondern werden SEPARAT verrechnet. Erfahrungsgemäß ist mit Kosten von € 200,-- netto pro Stand zu rechnen. Der Jagdverwalter behält es sich vor, nur am TÜPl A bewährte (Kenntnis der Sicherheitsvorschriften TÜPl A, Blindgänger…) externe Hundeführer bzw. Jagdgehilfen zur Jagd zuzulassen. Von deren Erfahrung und Revierkenntnis ist letztendlich auch der Jagderfolg abhängig. Jagdregeln: Jeder Gast wird vom Jagdpersonal des TÜPl A zum Stand gebracht und dort eingewiesen. Die Sektoren wo geschossen werden kann werden genau beschrieben. Bei Unklarheiten oder Missverstehen der selbigen muss dies vom Schützen dem Einweiser gegenüber klar zum Ausdruck gebracht werden. Auf Verlangen werden die Sektoren vom Personal TÜPl A bei der Einweisung markiert! Die Waffe wird erst am Stand geladen und ist am Stand am Ende der Jagd wieder zu entladen. Nach der Einweisung kann sofort geschossen werden. Auf einen entsprechenden Kugelfang ist zu achten. Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich. Für eine weidgerechte Jagd sind Waffen ab Kaliber 7 mm notwendig. Ebenso erforderlich ist, einen weidgerechten Schuss nur auf vertretbare Entfernung abzugeben. Der Abschuss von Leittieren ist untersagt. Schwache Stücke sind in erster Linie zu erlegen. Da das Wild mit Treibern (Gebühren für Hunde pro Jagdtag € 120,00 netto pro Hund, € 60,00 netto pro Jagdgehilfen) in Bewegung gehalten wird, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Ein Verlassen des zugewiesenen Standes ist während des Triebes untersagt, ebenso sind eigenständige Nachsuchen verboten. Bei schweren und gefährlichen Verstößen gegen das NÖ Jagdgesetz oder dem Zuwiderhandeln der Anstellereinweisung behält sich der TÜPl A die Möglichkeit offen, unrecht handelnde Schützen von einer weiteren Teilnahme an der Jagd auszuschließen. Standgebühren und Nebenkosten werden in einem solchen Fall in voller Höhe verrechnet. Wird durch das Erlegen eines Stückes gegen das geltende Jagdrecht verstoßen, weist die Jagdleitung des TÜPl A auf das ausdrücklichste darauf hin, dass in so einem Fall der Schütze alleine etwaige rechtliche Konsequenzen zu tragen hat. Das Ziel dieser Jagdform soll eine rein hegerische Maßnahme darstellen. Wir hoffen, Ihnen mit unserer Information gedient zu haben und ersuchen um Anmeldung mittels Formular „Ansuchen um Abschuss und Genehmigung“ bei weiterem Interesse. Wir würden uns freuen Sie am Truppenübungsplatz Allentsteig begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Der Kommandant: Obst Josef FRITZ eh.
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