Lesen Sie hier weiter

+++ Fossilien- und Mineraliensammler fordern Korrekturen am Kulturgutschutzgesetz +++
Das seit Februar dem Bundestag vorliegende Kulturgutschutzgesetz sorgt nicht nur unter Kunsthändlern für
anhaltende Verstimmung. Auch tausende Naturwissenschaftler sowie Sammler von Mineralien und Fossilien
fordern seit Monaten deutliche Änderungen am Gesetzestext ein. Die im Regierungsentwurf gewählte
Kulturgut-Definition umfasst neben Kunstgegenständen auch naturwissenschaftliche Objekte, die bislang als
Naturgüter angesehen wurden. Nicht nur dem Handel sollen strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden,
sondern auch privaten Sammlern sowie Wissenschaftlern, Museen und Instituten – eine Bagatellgrenze beim
Wert der Objekte gibt es nicht.
Eine Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" hat bereits mehr als 43.500 Stimmen gesammelt, die
sich gegen einen Generalverdacht durch eine Beweislastumkehr, überzogene Sorgfaltspflichten sowie
rückwirkende Regelungen wendet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters bringt die traditionell gute
Zusammenarbeit zwischen privaten Sammlern und Museen in eine gehörige Schieflage. Einen erkennbaren
Bedarf für die angestrebte Regulierung gab es in dem im Regierungsentwurf angelegten Maßstab für
naturwissenschaftliche Objekte nicht. Wie empfindlich das Gesetz in das Beziehungsgeflecht von Sammlern
und Wissenschaftlern eingreift, zeigte jüngst der unter Protest gegen das Kulturgutschutzgesetz erfolgte
Abzug von Leihgaben bedeutender Fossilien aus dem Museum Solnhofen, der Heimstätte des Urvogels
Archaeopteryx.
Staatsministerin Grütters und ihre Mitarbeiter ließen sich bei Erarbeitung des Gesetzes offenbar vor allem
aus dem Umfeld der Archäologie beraten. Dabei dürften die weitreichenden Forderungen von Archäologen
nach scharfen Maßnahmen gegen den Antikenhandel kaum den Sinn gehabt haben, den
naturwissenschaftlichen Sektor derselben überzogenen Regulierung auszusetzen. Es gilt herausragende
Objekte besser als bislang zu schützen, vor allem aber die berechtigten Interessen von Wissenschaft und
Forschung sowie Sammlern und Händlern im unbürokratischen Umgang mit weniger bedeutenden Objekten
zu gewährleisten – eine staatliche Bevormundung wäre an dieser Stelle kontraproduktiv. Von
naturwissenschaftlicher Seite liegen den Parlamentariern bereits konkrete Änderungsvorschläge vor, die u. a.
darauf abzielen, dass nur herausragende naturwissenschaftliche Objekte in den Anwendungsbereich der
Novelle fallen sollten, so wie es den Vorgaben von EU und UNESCO entspricht und wie es alle anderen EUStaaten handhaben.
Interessant ist ein vergleichender Blick ins
Nachbarland
Österreich,
das
denselben
internationalen Verpflichtungen mit gerade einmal
7 Seiten Gesetzestext nachkommt, während
Staatsministerin Monika Grütters 156 Seiten
benötigt. Man wollte es offenbar besonders
gründlich machen, hat aber viel zu wenig auf
Fachleute und Betroffene gehört und schießt über
das Ziel hinaus. Es kommt daher viel Arbeit auf
die Parlamentarier zu, damit das kulturelle Leben
in Deutschland nicht unter einem bürokratischen
Ungetüm leiden muss. Die Aufgabe der
Parlamentarier besteht nun darin, die aus dem
Blick
der
Kulturtaatsministerin
geratenen
Interessen der Naturwissenschaft, der privaten Die Existenz von Mineralien- und Fossilienbörsen steht auf
Sammler, des Handels und nicht zuletzt auch der
dem Spiel. Das Foto zeigt Fossilien auf einer der bei
Bevölkerung und Sammlern beliebten Messen.
Bundesländer zu wahren, die durch den
Foto: Steinkern.de
Gesetzesentwurf ihre Kulturhoheit gefährdet
sehen.
Pressemeldung
Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V. (VFMG)
Mineralienatlas.de – Deutschlands größtes geowissenschaftliches Internet-Forum
Steinkern.de – Deutschlands größte Fossilien-Community