+++ Fossilien- und Mineraliensammler fordern Korrekturen am Kulturgutschutzgesetz +++ Das seit Februar dem Bundestag vorliegende Kulturgutschutzgesetz sorgt nicht nur unter Kunsthändlern für anhaltende Verstimmung. Auch tausende Naturwissenschaftler sowie Sammler von Mineralien und Fossilien fordern seit Monaten deutliche Änderungen am Gesetzestext ein. Die im Regierungsentwurf gewählte Kulturgut-Definition umfasst neben Kunstgegenständen auch naturwissenschaftliche Objekte, die bislang als Naturgüter angesehen wurden. Nicht nur dem Handel sollen strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden, sondern auch privaten Sammlern sowie Wissenschaftlern, Museen und Instituten – eine Bagatellgrenze beim Wert der Objekte gibt es nicht. Eine Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" hat bereits mehr als 43.500 Stimmen gesammelt, die sich gegen einen Generalverdacht durch eine Beweislastumkehr, überzogene Sorgfaltspflichten sowie rückwirkende Regelungen wendet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters bringt die traditionell gute Zusammenarbeit zwischen privaten Sammlern und Museen in eine gehörige Schieflage. Einen erkennbaren Bedarf für die angestrebte Regulierung gab es in dem im Regierungsentwurf angelegten Maßstab für naturwissenschaftliche Objekte nicht. Wie empfindlich das Gesetz in das Beziehungsgeflecht von Sammlern und Wissenschaftlern eingreift, zeigte jüngst der unter Protest gegen das Kulturgutschutzgesetz erfolgte Abzug von Leihgaben bedeutender Fossilien aus dem Museum Solnhofen, der Heimstätte des Urvogels Archaeopteryx. Staatsministerin Grütters und ihre Mitarbeiter ließen sich bei Erarbeitung des Gesetzes offenbar vor allem aus dem Umfeld der Archäologie beraten. Dabei dürften die weitreichenden Forderungen von Archäologen nach scharfen Maßnahmen gegen den Antikenhandel kaum den Sinn gehabt haben, den naturwissenschaftlichen Sektor derselben überzogenen Regulierung auszusetzen. Es gilt herausragende Objekte besser als bislang zu schützen, vor allem aber die berechtigten Interessen von Wissenschaft und Forschung sowie Sammlern und Händlern im unbürokratischen Umgang mit weniger bedeutenden Objekten zu gewährleisten – eine staatliche Bevormundung wäre an dieser Stelle kontraproduktiv. Von naturwissenschaftlicher Seite liegen den Parlamentariern bereits konkrete Änderungsvorschläge vor, die u. a. darauf abzielen, dass nur herausragende naturwissenschaftliche Objekte in den Anwendungsbereich der Novelle fallen sollten, so wie es den Vorgaben von EU und UNESCO entspricht und wie es alle anderen EUStaaten handhaben. Interessant ist ein vergleichender Blick ins Nachbarland Österreich, das denselben internationalen Verpflichtungen mit gerade einmal 7 Seiten Gesetzestext nachkommt, während Staatsministerin Monika Grütters 156 Seiten benötigt. Man wollte es offenbar besonders gründlich machen, hat aber viel zu wenig auf Fachleute und Betroffene gehört und schießt über das Ziel hinaus. Es kommt daher viel Arbeit auf die Parlamentarier zu, damit das kulturelle Leben in Deutschland nicht unter einem bürokratischen Ungetüm leiden muss. Die Aufgabe der Parlamentarier besteht nun darin, die aus dem Blick der Kulturtaatsministerin geratenen Interessen der Naturwissenschaft, der privaten Die Existenz von Mineralien- und Fossilienbörsen steht auf Sammler, des Handels und nicht zuletzt auch der dem Spiel. Das Foto zeigt Fossilien auf einer der bei Bevölkerung und Sammlern beliebten Messen. Bundesländer zu wahren, die durch den Foto: Steinkern.de Gesetzesentwurf ihre Kulturhoheit gefährdet sehen. Pressemeldung Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V. (VFMG) Mineralienatlas.de – Deutschlands größtes geowissenschaftliches Internet-Forum Steinkern.de – Deutschlands größte Fossilien-Community
© Copyright 2024 ExpyDoc