CTU-Code - Verkehrsblatt

Neuerscheinung
jetzt lieferbar!
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von Güte
CTU-Code
Verfahrensregeln für das Packen
von Güterbeförderungseinheiten
CTU-Code
CTU-Code
Durch das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) wurde im Verkehrsblatt
- Amtsblatt der neue CTU-Code
(Verfahrensregeln der IMO/ILO/
UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten) in deutscher Sprache bekanntgegeben.
Verfahrensreg
eln
der IMO/ILO
/UNECE für
das Packen
von Güterb
eförderung
seinheiten
CTU-Code
Der CTU-Code behandelt
ausführliche und konkrete Beispiele
e
mit Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen
gsgrundlagen für das
Stauen und Sichern von Packstücken.
Beschrieben werden auch neuen klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche vom Packen und Verladen bis zum
Auspacken. Der Verhütung von Kondenssationschäden
ist ein eigener Anhang gewidmet.
Der Code enthält konkrete technische Regelungen, die
als Grundlage verbindlicher nationaler Vorschriften dienen können. Er löst die CTU-Packrichtlinien aus dem Jahr
1997 ab.
DIN A4, 150 Seiten, teilweise farbig, Klebebindung
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8087
30,00 €
Staffelpreise siehe Anschreiben
CTU-Code
Aus dem Inhalt:
Zwar verringern sich durch den Einsatz von Frachtcontainern, Wechselbehältern, Fahrzeugen oder sonstigen Güterbeförderungseinheiten die physikalischen Gefahren, denen
Ladungen unterliegen, ganz wesentlich, doch kann falsches
oder fahrlässiges Packen von Ladung in oder auf solche
Einheiten oder fehlendes Blockieren, Pallen oder Zurren
Unfälle mit Personenschaden beim Umschlag oder beim
Transport der Güterbeförderungseinheiten verursachen.
Außerdem kann es zu schweren und teuren Schäden an der
Ladung oder der Beförderungseinheit kommen.
Die verschiedenen Arten von Ladungen, die in Frachtcontainern befördert werden, haben im Laufe der Jahre zugenommen und Neuerungen wie zum Beispiel der Einsatz
von flexiblen Tankbehältern und deren Weiterentwicklungen machen es nun möglich, dass schwere, sperrige Gegenstände, die herkömmlicherweise direkt in den Laderaum
2
CTU-Code
des Schiffes verladen wurden (z.B. Steine, Stahl, Abfälle und
Projektladungen) nun in Beförderungseinheiten transportiert werden können.
Die Person, die das Packen und Sichern der Ladung in oder
auf die Güterbeförderungseinheit (CTU - Cargo Transport
Unit) vornimmt, ist häufig die letzte, die das Innere der
CTU in Augenschein nehmen kann, bevor sie an ihrem endgültigen Bestimmungsort wieder
geöffnet wird. Die meisten der
an der Transportkette Beteiligten
verlassen sich deshalb auf die Fähigkeiten dieser Person.
CTU-Code
2.2.4
Alle Personen, Fahrgäste und
die Öffentlichkeit können durch
Container, Wechselbehälter oder
Fahrzeuge, die schlecht gepackt
sind, gefährdet werden.
2.3
2.3.1
Abbildung
5.7 Verzogener
Wenn ein auf
Container
seinen Stützbe
besonders darauf
inen stehend
er Wechse
zu achten,
Gabelstapler
dass der Wechse lbehälter beladen werden
zum Packen
lbehälter nicht
soll, ist
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eingesetzt wird.
des Wechse
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Es soll kontroll
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auf dem Boden
ob die
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auf den Wechse
stehen und
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lbehälter wirken.
sich nicht
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Packens Kräfte
Abbildung
5.8 Wechse
lbehälter auf
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Stützbeinen
Güterbeförderun
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Nach dem Abstelle
n der CTU für
sorgen. Zum
den Packvor
Beladen
gang
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sicheren Zugang
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zu
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en. Der Übergan
oder Verlade
werden,
sicher mit der
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CTU verbund
seitliche
Boden der
zu verhindern.
en sein, um
ein VerschiebenBegrenzungen verfügen
und
2.3.2
während der
Befinden sich
Fahrvorgänge
kann zwische der Boden der CTU und
n
die Verlade
und dem Bodender Verladerampe und
rampe nicht
dem Übergan
in gleicher
der CTU eine
Höhe,
verwendeten
Schwelle bestehen g oder zwischen dem
Hubstapler
Übergan
. Es ist
ausreich
Ausgleich der
Niveauunterschi end Bodenfreiheit über darauf zu achten, dass g
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die
ede mit Hilfe
diese Schwell
zu erwägen.
von geeigne
tem Holzma e haben. Ein
terial unter dem
Abbildung
5.9 Abstelle
n an einer
nach unten
geneigten schiefen
Abbildung
5.10 Abstelle
2.3.3
Ebene
Wenn Hubstap
n an einer
ansteigenden
ler für das Packen
schiefen Ebene
Dächer oder
eingesetzt
Abdeckungen
Dächer oder
der CTU geöffne werden, sollen - falls
Abdeckungen
erforderlich
- alle
um eine Beeinträ
sollen entfernt t werden. Alle bewegli
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oder
chtigung des
Ladevorgangs in geeigneter Weise gesicher
zu vermeiden.
t werden,
ument
Verkehrsblatt-Dok
Nr. B 8087
- Vers. 05/15
Ziel dieser Verfahrensregeln der
IMO/ILO/UNECE für das Packen
von Güterbeförderungseinheiten (CTU-Code)
U-Code)
ist es, den für das Packen und Sichern von Ladung Verantwortlichen Hinweise für das sichere Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) an die Hand zu geben, sowie
den Personen, deren Aufgabe es ist, diejenigen auszubilden,
die CTUs packen. Ziel ist es auch, einen Überblick über theoretische Details für das Packen und Sichern von Ladung
zu geben sowie konkrete Maßnahmen vorzustellen, um das
sichere Packen von Ladung auf oder in CTUs zu gewährleisten.
5
3
Zusätzlich zu den Hinweisen für den Packer enthält der
CTU-Code auch Informationen und Hinweise für alle an
der Lieferkette Beteiligten, einschließlich der mit dem Auspacken der CTU befassten Personen.
CTU-Code
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Weitere
Regelwerke stellen
wir Ihnen auf den nächsten
wi
Seiten vor.
Se
d
Tipping axis
b
m für das Kippen
direkt
7.37 Kriteriu
vorzugsweise vom
Abbildung
tände sollen
ngskräfte
und Gegens
der Sicheru
te Versandstücke
Übertragung
Blockieren.
Einzeln gesicher z.B. durch direkte
4.3.2
Aussteifen oder
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gesichert werden,die CTU durch Zurren,
am Versand
auf
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gs ist
Versandstück
n festen Sicheruit eines derartigen Laschin die
erfolgt zwische
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e Festigke
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die wirksam
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4.3.2.1 Ein
b der Vorrich
an der CTU
und der CTU;
ungspunkte
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sowie
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durch das schwäch
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soll der senkrec
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einschließt.
zu verhindern, Abb. 7.38). Um ein
ein Gleiten
e Hebel zur
(siehe
dass wirksam
durch Zurren n 30° und 60° liegen
werden,
cht
4.3.2.2 Um
zwische
ungen so angebra
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7.39).
sollen die Verzurr en sind (siehe Abb.
verhindern,
se vorhand
Kippach
anwendbaren
Lever
+
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sollen entwede durch
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oder
der CTU
ände ohne
(siehe Abb.
feste Teile
und Gegenst
gesichert werden
Versandstücke oder Verblocken gegen
4.3.3
Springlaschings
Aussteifungen n, Umspannungen oder
Niederzurrunge
7.40 bis 7.43).
Verkehrsblatt-Dok
ument Nr.
B 8087 - Vers.
05/15
2
47
➣
3
Gefahrgut
Es gibt zahlreiche Regelungen
und Abkommen zum Gefahrguttransport auf der Straße,
Schiene, im Luft- und im Wassertransport, z. B. hinsichtlich
Verpackung, Ladungssicherung,
Kennzeichnung und Transport.
NON-FLAMMABLE
COMPRESSED GAS
2
FLAMMABLE GAS
OXIDIZING AGENT
2
5.1
EXPLOSIVE
1
DANGEROUS
WHEN WET
4
CORROSIVE
FLAMMABLE SOLID
4
Die Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter sind
in den vergangenen Jahren hinsichtlich der multimodalen
Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden. In einem
zweijährigen Rhythmus werden die Gefahrgutvorschriften
fortentwickelt und angepasst.
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften wurden die zum 1. Januar 2015 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN
in Innerstaatliches Recht übernommen.
Im Einzelnen sind das:
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
DIN A4, 32 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2210
9,20 €
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
Binnenschifffahrt (GGVSEB)
DIN A4, 52 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2214
10,00 €
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
DIN A4, 12 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2217
4,30 €
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
DIN A4, 8 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2222
3,45 €
Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
DIN A4, 20 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2236
4
5,95 €
Gefahrgut
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
DIN A4, 24 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8006
5,50 €
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die neuen Durchführungsrichtlinien
Gefahrgut im Verkehrsblatt - Amtsblatt - bekanntgegeben.
Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Verkehrsblatt - Dokumentation
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,
BAU U N D STADTE NTW I C K LU N G
RSEB
RSEB
Richtlinien
Richtlinien
zur
zurDurchführung
Durchführungder
der
Gefahrgutverordnung
Gefahrgutverordnung
Straße,
Straße,Eisenbahn
Eisenbahnund
und
Binnenschifffahrt
Binnenschifffahrt(GGVSEB)
(GGVSEB)
und
undweiterer
weiterergefahrgutrechtlicher
gefahrgutrechtlicher
Verordnungen
Verordnungen
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Richtlinien
zur Durchführrung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
n
Binnenschifffahrt (RSEB)
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GGVSEB-DurchführungsG
rrichtlinien
(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
RSEB - Richtlinien
zur Durchführung der
Gefahrgutverordnung Straße,
Eisenbahn und Binnenschifffahrt
DIN A4, 138 Seiten
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Vom 8. Mai 2013
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Verkehrsblatt–Dokument
(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207
Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207
Stand: 01.06.2015
Version: 06/15
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Quelle:
VkBl 2015, S. 402
1
MAC
OS05/13
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Nr. B 2207
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Verkehrsblatt -Verlag
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Weitere Regelwerke zu diesem Thema:
EmS-Leitfaden
Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die
gefährliche Güter befördern
DIN A4, 92 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8186
26,85 €
IMDG-Code *
International Maritime Dangerous Goods Code
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unsere Empfehlung:
– Amtsblatt des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland
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De Verkehrsblatt-Verlag veröffentDer
licht
lich im Auftrag der Bundesrepublik
Deutschland,
vertreten durch das
De
Bundesministerium
für Verkehr
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un digitale Infrastruktur (BMVI)
alle
amtlichen Bekanntmachungen
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für
fü das gesamte Verkehrswesen
einschließlich
der Gesetze und
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Verordnungen
sowie durch Erlass
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für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Richtlinien, Technischen Bestimmungen, Vorschriften im Verkehrsblatt als
Sonderdrucke (Dokumente, Sammlungen, Vordrucke des
Verkehrsblattes (Amtsblatt).
für Verkehr
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des Bunde
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Amtsblatt truktur der Bunde
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Ausgegeben
g 2014
68. Jahrgan
24 Hefte, Erscheinungsweise 2 x monatlich
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