CTU-Code - Verkehrsblatt

Neue Schulungsunterlagen!
Ladungssicherung
Gefahrguttransport
Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE
für das Packen
von Güterbeförderungseinheiten
CTU-Code
Verfahrensregeln
en
der IMO/ILO/UNECE für das Pack
en
von Güterbeförderungseinheit
CTU-Code
Der CTU-Code dokumentiert den
Stand der Technik beim Packen von
CTUs für den intermodalen Verkehr!
CTU-Code
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) hat im Verkehrsblatt Amtsblatt – den neuen CTU-Code
(Verfahrensregeln der IMO/ILO/
UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten) in deutscher Sprache bekanntgegeben.
Verfahrensreg
eln
der IMO/ILO
/UNECE für
das Packen
von Güterb
eförderung
seinheiten
CTU-Code
Der CTU-Code behandelt
ausführliche und konkrete Beispiele
e
mit Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen
gsgrundlagen für das
Stauen und Sichern von Packstücken.
Beschrieben werden auch neun klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche vom Packen und Verladen bis zum
Auspacken. Der Verhütung von Kondenssationschäden
ist ein eigener Anhang gewidmet.
Der Code enthält konkrete technische Regelungen, die
als Grundlage verbindlicher nationaler Vorschriften dienen können. Er löst die CTU-Packrichtlinien aus dem Jahr
1997 ab.
DIN A4, 150 Seiten, teilweise farbig, Klebebindung
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8087
30,00 €
Staffelpreise siehe Anschreiben
Für alle, die Gefahrgut befördern, wird der
CTU-Code durch einen Verweis im IMDG-Code
(International Maritime Dangerous Goods Code)
ab 2018 zur Pflicht!
CTU-Code
Der Code besteht aus 13 Kapiteln. Die meisten dieser
Kapitel beziehen sich auf eine oder mehrere Anlagen,
worauf im Text entsprechend hingewiesen wird. Weitere
praktische Hinweise und Hintergrundinformationen liegen als Informationsmaterial1 vor, das jedoch nicht Bestandteil des Codes ist.
Die erfolgreiche Anwendung dieses Codes für das Packen von CTUs und das Erreichen seiner Ziele hängen in
großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen
die vorhandenen Risiken kennen und den Code im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante
2
CTU-Code
Zugehöriges
terial
Informationsma
Folgen unsachgemäßer
Packverfahren
Verweis auf Anlagen
Kapitel
IM1
Einführung
1
2
ngen
Begriffsbestimmu
3
Grundlegende
Anforderungen
4
iten und
Verantwortlichke
ergabe
Informationsweit
rungsAllgemeine Beförde
bedingungen
5
Eigenschaften von
gsGüterbeförderun
einheiten
6
7
8
9
Informationsfluss
von
Sichere Handhabung
gsGüterbeförderun
einheiten
A1
A2
A3
Verhütung von
Kondensationsschäden
A4
Zulassungsschilder
rungsTypische Beförde
dokumente
IM2
CTU-Typen
IM3
und durchgeführte Erst- und
Wiederholungsschulungen
Wi
aller
alle am Packen von CTUs
beteiligten
bet
Personen erreicht
we
werden.
Di für die Planung und ÜberDie
wa
wachung
des Packens verantwo
wortlichen
Personen müssen
m allen technischen, rechtmit
lic
lichen
und betrieblichen Anfo
forderungen
dieser Aufgabe
so
sowie
mit allen damit einhergehenden
h
Risiken und
Gefahren
G
vertraut sein. Sie
s
sollen
die übliche Terminologie kennen,
kennen um mit Versen
Versendern, Spediteuren und den
Personen, die das eigentliche Packen erledigen, wirksam
zu kommunizieren.
Eignung von Güterheiten
beförderungsein
und
Ankunft, Kontrolle
Abstellen von Güterheiten
beförderungsein
Packen von Ladung
gsGüterbeförderun
einheiten
in
Zulassungsschilder
A4
Zulassungsschilder
Annahme von Güterbe
iten
förderungseinhe
Risikos
Minimierung des
der Rekontamination
A4
A5
A6
für das
IM5 Kurzanleitung
von
Packen und Sichern
IM6 Zurren
ale Lastverteilung
Ladung in Güterbe
iten
IM7 Intermod
förderungseinhe
er Umschlag
IM8 Manuell
(ergänzt durch die
Beförderung von
Anhänge 1 bis 5)
derblicher Ladung
von
leichtver
te
Zugang zur Obersei -CTU,
t
Tank- und Schüttgu
Arbeiten in der Höhe
A7
A8
Hinweise für
10 Ergänzende
her
das Packen gefährlic
Güter
des Packens
11 Beendigung
die An12 Hinweise für
Ausnahme und das
fördepacken von Güterbe
rungseinheiten
Packen
13 Ausbildung im
gsvon Güterbeförderun
einheiten
nde Arten
Besorgniserrege
im Hinblick auf eine
Rekontamination
IM4
Versiegelung von
gsGüterbeförderun
einheiten
von CTU auf
IM10 Überprüfung
gefährliche Gase
IM9
A5
A9
A10
Annahme von Güterheiten
beförderungsein
Begasung
Themen, die im Rahmen
eines Ausbildungsln
programms zu behande
sind
Die Geschäftsführung einer Anlage, in der CTUs gepackt
werden, ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die
am Packen von Ladung in CTUs oder an der Überwachung
dieses Vorgangs beteiligt sind, im Einklang mit ihren Zuständigkeiten innerhalb ihres Unternehmens angemessen ausgebildet und entsprechend qualifiziert sind.
Die Ausbildung soll so ausgelegt sein, dass die ausgebildeten Personen in die Lage versetzt werden, zu
erkennen, welche Folgen schlecht gepackte und gesicherte Ladung in CTUs haben kann; weiter sollen sie die
einschlägigen Rechtsvorschriften, die Größe der Kräfte, die bei der Beförderung mit Straßenfahrzeugen, mit
der Eisenbahn und dem Seeschiff auf Ladung einwirken
können sowie die Grundlagen des Packens und der Sicherung von Ladung in CTUs kennen. Themen, die in die
Ausbildung aufgenommen werden sollen, sind in Anlage
10 aufgeführt.
Aus dem Inhalt:
Zwar verringern sich durch den Einsatz von Frachtcontainern, Wechselbehältern, Fahrzeugen oder sonstigen Güterbeförderungseinheiten die physikalischen Gefahren, denen
Ladungen unterliegen, ganz wesentlich, doch kann falsches
oder fahrlässiges Packen von Ladung in oder auf solche
Einheiten oder fehlendes Blockieren, Pallen oder Zurren
Unfälle mit Personenschaden beim Umschlag oder beim
Transport der Güterbeförderungseinheiten verursachen.
Außerdem kann es zu schweren und teuren Schäden an der
Ladung oder der Beförderungseinheit kommen.
3
CTU-Code
Die verschiedenen Arten von Ladungen,
die in Frachtcontainern
dun
befördert
werden, haben im Laubefö
fe d
der Jahre zugenommen und
Neuerungen
wie zum Beispiel
Neu
der Einsatz von flexiblen Tankbehältern
und deren Weiterbeh
entwicklungen
machen es nun
en
möglich,
dass schwere, sperrige
m
Gegenstände,
die herkömmG
licherweise
direkt in den Lali
deraum
des Schiffes verladen
d
wurden
(z.B. Steine, Stahl, Abw
fälle und Projektladungen) n
nun in Beförderungseinheiten
transportiert werden können.
CTU-Code
m  cxy
m  cz
d
Tipping axis
b
für das Kippen
direkt
7.37 Kriterium
vorzugsweise vom
Abbildung
tände sollen
ngskräfte
und Gegens
der Sicheru
rte Versandstücke
Übertragung
ren.
Einzeln gesiche , z.B. durch direkte
oder Blockie
4.3.2
, Aussteifen
dstück /
gesichert werden die CTU durch Zurren
kten am Versan
auf
Sicherungspun derartigen Laschings ist
Versandstück
die
eines
zwischen festen
zt, welche
urren erfolgt die wirksame Festigkeit
begren
Direktz
tung
mit
4.3.2.1 Ein
der Vorrich
an der CTU
und der CTU;
t innerhalb
Gegenstand
gungspunkte
hste Elemen
sowie Befesti
durch das schwäc am Versandstück
unkte
hte Zurrwinkel
Befestigungsp
soll der senkrec
Kippen zu
einschließt.
zu verhindern, Abb. 7.38). Um ein
ein Gleiten
e Hebel zur
60° liegen (siehewerden, dass wirksam
durch Zurren
acht
4.3.2.2 Um sweise zwischen 30° und
rungen so angebr
vorzug
7.39).
sollen die Verzur den sind (siehe Abb.
verhindern,
vorhan
hse
Kippac
anwendbaren
Lever
+
Tipping
axis
gegen
7.39 Direktzurren
Abbildung
gegen
Kippen
7.38 Direktzurren
er durch
Abbildung
sollen entwed
Gleiten
Zurrpunkte
oder durch
der CTU
tände ohne
Abb.
feste Teile
und Gegens
rt werden (siehe
Versandstücke oder Verblocken gegen
aschings gesiche
4.3.3
n oder Springl
Aussteifungen
nnunge
Umspa
en,
Niederzurrung
7.40 bis 7.43).
okument Nr.
B 8087 - Vers.
05/15
Verkehrsblatt-D
2
47
Die Person, die das Packen und Sichern der Ladung in oder
auf die Güterbeförderungseinheit (CTU – Cargo Transport
Unit) vornimmt, ist häufig die letzte, die das Innere der
CTU in Augenschein nehmen kann, bevor sie an ihrem endgültigen Bestimmungsort wieder geöffnet wird. Die meisten der an der Transportkette Beteiligten verlassen sich
deshalb auf die Fähigkeiten dieser Person.
Alle Personen, Fahrgäste und die Öffentlichkeit können
durch Container, Wechselbehälter oder Fahrzeuge, die
schlecht gepackt sind, gefährdet werden.
Ziel dieser Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das
Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTU-Code) ist es,
den für das Packen und Sichern von Ladung Verantwortlichen Hinweise für das sichere Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) an die Hand zu geben, sowie den
Personen, deren Aufgabe es ist, diejenigen auszubilden, die
CTUs packen. Ziel ist es auch, einen Überblick über theoretische Details für das Packen und Sichern von Ladung zu
geben sowie konkrete Maßnahmen
vorzustellen, um das sichere Packen
n
von Ladung auf oder in CTUs zu gewährleisten.
CTU-Code
2.2.4
Zusätzlich zu den Hinweisen für
den Packer enthält der CTU-Code
auch Informationen und Hinweise für alle an der Lieferkette Beteiligten, einschließlich der mit dem
Auspacken der CTU befassten
Personen.
2.3
2.3.1
Abbildung
5.7 Verzogener
Wenn ein auf
Container
seinen Stützbe
besonders darauf
inen stehend
er Wechs
zu achten,
Gabelstapler
dass der Wechs elbehälter beladen werden
zum Packen
elbehälter nicht
soll, ist
Stützbeine
eingesetzt wird.
des Wechs
kippt, wenn
Es soll kontrol
elbehälters
verschieben,
ein
liert
fest auf dem
einknicken
oder
Boden stehen werden, ob die
auf den Wechs
elbehälter wirkenbewegen können, wenn
und sich nicht
während des
.
Packens Kräfte
Abbildung
5.8 Wechselbehä
lter auf Stützb
Zugang zur
Güterbeförder
einen
ungseinheit
Nach dem Abstell
en der CTU
sorgen. Zum
für den Packvo
Beladen
rgang
einer CTU mit
ist für einen
ist eine Rampe
Hubsta
sicheren Zugang
CTU zu verwenzwischen der Arbeitsfläche plern, die in die CTU
zu
gefahren werden
oder Verlad
sicher mit der den. Der Übergang soll
erampe und
,
CTU verbun
über seitlich
dem Boden
zu verhindern.
den sein, um
e
der
ein VerschiebenBegrenzungen verfügen
und
2.3.2
während der
Befinden sich
Fahrvorgänge
kann zwisch der Boden der CTU und
en
die Verladerampe
und dem Bodender Verladerampe und
nicht in gleiche
dem
der
Überga
CTU eine Schwel
r Höhe,
ng oder zwisch
verwendeten
le bestehen.
en dem Überga
Hubstapler
Es ist darauf
ausreichend
Ausgleich der
Bodenfreiheit
zu achten, dass ng
Niveauuntersc
über diese Schwel
Übergang ist
die
hiede mit Hilfe
zu erwägen.
le
von geeigne
tem Holzmaterial haben. Ein
unter dem
Abbildung
5.9 Abstellen
nach unten
an einer
geneigten schiefe
Abbildung
5.10 Abstel
n Ebene
2.3.3
len an einer
Wenn Hubsta
ansteigenden
pler für das
schiefen Ebene
Packen eingese
Dächer oder
Abdeckungen
tzt
Dächer oder
der CTU geöffne werden, sollen - falls
Abdeckungen
erforderlich
t werden. Alle
- alle
um eine Beeintr
sollen entfern
beweglichen
t oder
ächtigung des
Teile dieser
Ladevorgangs in geeigneter Weise gesiche
Verkehrsblatt-D
zu vermeiden.
rt werden,
okument Nr.
B
8087 - Vers.
05/15
5
3
4
Gefahrgut
NON-FLAMMABLE
Es gibt zahlreiche Regelungen COMPRESSED
GAS
und Abkommen zum GefahrFLAMMABLE GAS
2
guttransport auf der Straße,
OXIDIZING AGENT
2
5.1
Schiene, im Luft- und im WasEXPLOSIVE
sertransport, z. B. hinsichtlich
DANGEROUS
1
WHEN WET
Verpackung, Ladungssicherung,
4
Kennzeichnung und Transport.
CORROSIVE
FLAMMABLE SOLID
4
Die Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher
Güter sind in den vergangenen Jahren hinsichtlich der
multimodalen Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden. In einem zweijährigen Rhythmus werden
die Gefahrgutvorschriften fortentwickelt und angepasst.
Mit der Siebten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften wurden die zum 1. Januar 2015
völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des
ADR/RID/ADN in Innerstaatliches Recht übernommen.
Im Einzelnen sind das:
Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
DIN A4, 32 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2210
9,20 €
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
Binnenschifffahrt (GGVSEB)
DIN A4, 52 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2214
10,00 €
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
DIN A4, 12 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2217
4,30 €
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
DIN A4, 8 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2222
3,45 €
Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
DIN A4, 20 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2236
5,95 €
5
Gefahrgut
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
DIN A4, 24 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8006
5,50 €
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die neuen Durchführungsrichtlinien
Gefahrgut im Verkehrsblatt - Amtsblatt - bekanntgegeben.
Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Verkehrsblatt - Dokumentation
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,
BAU U N D STADTE NTW I C K LU N G
RSEB
RSEB
Richtlinien
Richtlinien
zur
zurDurchführung
Durchführungder
der
Gefahrgutverordnung
Gefahrgutverordnung
Straße,
Straße,Eisenbahn
Eisenbahnund
und
Binnenschifffahrt
Binnenschifffahrt(GGVSEB)
(GGVSEB)
und
undweiterer
weiterergefahrgutrechtlicher
gefahrgutrechtlicher
Verordnungen
Verordnungen
R
Richtlinien
zur Durchführrung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
n
Binnenschifffahrt (RSEB)
B
GGVSEB-DurchführungsG
rrichtlinien
(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
RSEB - Richtlinien
zur Durchführung der
Gefahrgutverordnung Straße,
Eisenbahn und Binnenschifffahrt
DIN A4, 138 Seiten
D
Vom 8. Mai 2013
V
Verkehrsblatt–Dokument
(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)
Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207
Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207
Stand: 01.06.2015
Version: 06/15
PDF-Datei für Win,
Quelle:
VkBl 2015, S. 402
1
MAC
OS05/13
Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207
- Vers.
N
Nr. B 2207
23,50 €
Verkehrsblatt - CD-ROM Nr. C 2207
Verkehrsblatt -Verlag
Copyright © 2015 - Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund
Herstellung ComInfo
auch lieferbar als PDF-Datei auf CD-ROM
Verkehrsblatt–CD-R Nr. C 2207
18,80 €
Weitere Regelwerke zu diesem Thema:
EmS-Leitfaden
Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die
gefährliche Güter befördern
DIN A4, 92 Seiten
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8186
26,85 €
IMDG-Code *
International Maritime Dangerous Goods Code
DIN A4, 1.600 Seiten, Loseblatt-Sammlung in 2 Ordnern
Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8185
204,15 €
* Als Bezieher einer Sammlung werden Sie zur automatischen
Nachlieferung vorgemerkt!
So ist garantiert, dass Sie immer auf dem Laufenden sind!
6
unsere Empfehlung:
– Amtsblatt des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland
A
K 4431
De Verkehrsblatt-Verlag veröffentDer
licht
lich im Auftrag der Bundesrepublik
Deutschland,
vertreten durch das
De
Bundesministerium
für Verkehr
Bu
und
un digitale Infrastruktur (BMVI)
alle
amtlichen Bekanntmachungen
a
für
fü das gesamte Verkehrswesen
einschließlich
der Gesetze und
e
Verordnungen
sowie durch Erlass
V
für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Richtlinien, Technischen Bestimmungen, Vorschriften im Verkehrsblatt als
Sonderdrucke (Dokumente, Sammlungen, Vordrucke des
Verkehrsblattes (Amtsblatt).
für Verkehr
inisterium
Bundesm ale Infrastruktur
und digit
Verkehr und
ms für
d
sministeriu
Deutschlan
des Bunde
srepublik
Amtsblatt truktur der Bunde
digitale Infras
zu Bonn
Ausgegeben
g 2014
68. Jahrgan
24 Hefte, Erscheinungsweise 2 x monatlich
plus Jahresinhaltsverzeichnis
Jahres-Abonnement (Druckausgabe)
€ 78,60
DIGITAL
Sie erhalten das Verkehrsblatt am Tage der amtlichen
Verkündung direkt als e-Mail im PDF-Format.
Damit sind Sie sofort und aktuell
über amtliche Verkündungen informiert!
Jahresbezugspreis:
€ 68,00
Als bereits registrierter Bezieher der Printausgabe erhalten
Sie das
DIGITAL zum ermäßigten Preis.
Bestellungen unter:
www.verkehrsblatt.de/docs/abo-digital.php
CTU-Code_07_2015
Borgmann GmbH & Co. KG
Schleefstraße 14 • D-44287 Dortmund
Telefon: (0180) 534 01 40 • FAX: (0180) 534 01 20
eMail: [email protected]
Internet: www.verkehrsblatt.de