Neue Schulungsunterlagen! Ladungssicherung Gefahrguttransport Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verfahrensregeln en der IMO/ILO/UNECE für das Pack en von Güterbeförderungseinheit CTU-Code Der CTU-Code dokumentiert den Stand der Technik beim Packen von CTUs für den intermodalen Verkehr! CTU-Code Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Verkehrsblatt Amtsblatt – den neuen CTU-Code (Verfahrensregeln der IMO/ILO/ UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten) in deutscher Sprache bekanntgegeben. Verfahrensreg eln der IMO/ILO /UNECE für das Packen von Güterb eförderung seinheiten CTU-Code Der CTU-Code behandelt ausführliche und konkrete Beispiele e mit Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen gsgrundlagen für das Stauen und Sichern von Packstücken. Beschrieben werden auch neun klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche vom Packen und Verladen bis zum Auspacken. Der Verhütung von Kondenssationschäden ist ein eigener Anhang gewidmet. Der Code enthält konkrete technische Regelungen, die als Grundlage verbindlicher nationaler Vorschriften dienen können. Er löst die CTU-Packrichtlinien aus dem Jahr 1997 ab. DIN A4, 150 Seiten, teilweise farbig, Klebebindung Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8087 30,00 € Staffelpreise siehe Anschreiben Für alle, die Gefahrgut befördern, wird der CTU-Code durch einen Verweis im IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) ab 2018 zur Pflicht! CTU-Code Der Code besteht aus 13 Kapiteln. Die meisten dieser Kapitel beziehen sich auf eine oder mehrere Anlagen, worauf im Text entsprechend hingewiesen wird. Weitere praktische Hinweise und Hintergrundinformationen liegen als Informationsmaterial1 vor, das jedoch nicht Bestandteil des Codes ist. Die erfolgreiche Anwendung dieses Codes für das Packen von CTUs und das Erreichen seiner Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und den Code im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante 2 CTU-Code Zugehöriges terial Informationsma Folgen unsachgemäßer Packverfahren Verweis auf Anlagen Kapitel IM1 Einführung 1 2 ngen Begriffsbestimmu 3 Grundlegende Anforderungen 4 iten und Verantwortlichke ergabe Informationsweit rungsAllgemeine Beförde bedingungen 5 Eigenschaften von gsGüterbeförderun einheiten 6 7 8 9 Informationsfluss von Sichere Handhabung gsGüterbeförderun einheiten A1 A2 A3 Verhütung von Kondensationsschäden A4 Zulassungsschilder rungsTypische Beförde dokumente IM2 CTU-Typen IM3 und durchgeführte Erst- und Wiederholungsschulungen Wi aller alle am Packen von CTUs beteiligten bet Personen erreicht we werden. Di für die Planung und ÜberDie wa wachung des Packens verantwo wortlichen Personen müssen m allen technischen, rechtmit lic lichen und betrieblichen Anfo forderungen dieser Aufgabe so sowie mit allen damit einhergehenden h Risiken und Gefahren G vertraut sein. Sie s sollen die übliche Terminologie kennen, kennen um mit Versen Versendern, Spediteuren und den Personen, die das eigentliche Packen erledigen, wirksam zu kommunizieren. Eignung von Güterheiten beförderungsein und Ankunft, Kontrolle Abstellen von Güterheiten beförderungsein Packen von Ladung gsGüterbeförderun einheiten in Zulassungsschilder A4 Zulassungsschilder Annahme von Güterbe iten förderungseinhe Risikos Minimierung des der Rekontamination A4 A5 A6 für das IM5 Kurzanleitung von Packen und Sichern IM6 Zurren ale Lastverteilung Ladung in Güterbe iten IM7 Intermod förderungseinhe er Umschlag IM8 Manuell (ergänzt durch die Beförderung von Anhänge 1 bis 5) derblicher Ladung von leichtver te Zugang zur Obersei -CTU, t Tank- und Schüttgu Arbeiten in der Höhe A7 A8 Hinweise für 10 Ergänzende her das Packen gefährlic Güter des Packens 11 Beendigung die An12 Hinweise für Ausnahme und das fördepacken von Güterbe rungseinheiten Packen 13 Ausbildung im gsvon Güterbeförderun einheiten nde Arten Besorgniserrege im Hinblick auf eine Rekontamination IM4 Versiegelung von gsGüterbeförderun einheiten von CTU auf IM10 Überprüfung gefährliche Gase IM9 A5 A9 A10 Annahme von Güterheiten beförderungsein Begasung Themen, die im Rahmen eines Ausbildungsln programms zu behande sind Die Geschäftsführung einer Anlage, in der CTUs gepackt werden, ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die am Packen von Ladung in CTUs oder an der Überwachung dieses Vorgangs beteiligt sind, im Einklang mit ihren Zuständigkeiten innerhalb ihres Unternehmens angemessen ausgebildet und entsprechend qualifiziert sind. Die Ausbildung soll so ausgelegt sein, dass die ausgebildeten Personen in die Lage versetzt werden, zu erkennen, welche Folgen schlecht gepackte und gesicherte Ladung in CTUs haben kann; weiter sollen sie die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Größe der Kräfte, die bei der Beförderung mit Straßenfahrzeugen, mit der Eisenbahn und dem Seeschiff auf Ladung einwirken können sowie die Grundlagen des Packens und der Sicherung von Ladung in CTUs kennen. Themen, die in die Ausbildung aufgenommen werden sollen, sind in Anlage 10 aufgeführt. Aus dem Inhalt: Zwar verringern sich durch den Einsatz von Frachtcontainern, Wechselbehältern, Fahrzeugen oder sonstigen Güterbeförderungseinheiten die physikalischen Gefahren, denen Ladungen unterliegen, ganz wesentlich, doch kann falsches oder fahrlässiges Packen von Ladung in oder auf solche Einheiten oder fehlendes Blockieren, Pallen oder Zurren Unfälle mit Personenschaden beim Umschlag oder beim Transport der Güterbeförderungseinheiten verursachen. Außerdem kann es zu schweren und teuren Schäden an der Ladung oder der Beförderungseinheit kommen. 3 CTU-Code Die verschiedenen Arten von Ladungen, die in Frachtcontainern dun befördert werden, haben im Laubefö fe d der Jahre zugenommen und Neuerungen wie zum Beispiel Neu der Einsatz von flexiblen Tankbehältern und deren Weiterbeh entwicklungen machen es nun en möglich, dass schwere, sperrige m Gegenstände, die herkömmG licherweise direkt in den Lali deraum des Schiffes verladen d wurden (z.B. Steine, Stahl, Abw fälle und Projektladungen) n nun in Beförderungseinheiten transportiert werden können. CTU-Code m  cxy m  cz d Tipping axis b für das Kippen direkt 7.37 Kriterium vorzugsweise vom Abbildung tände sollen ngskräfte und Gegens der Sicheru rte Versandstücke Übertragung ren. Einzeln gesiche , z.B. durch direkte oder Blockie 4.3.2 , Aussteifen dstück / gesichert werden die CTU durch Zurren kten am Versan auf Sicherungspun derartigen Laschings ist Versandstück die eines zwischen festen zt, welche urren erfolgt die wirksame Festigkeit begren Direktz tung mit 4.3.2.1 Ein der Vorrich an der CTU und der CTU; t innerhalb Gegenstand gungspunkte hste Elemen sowie Befesti durch das schwäc am Versandstück unkte hte Zurrwinkel Befestigungsp soll der senkrec Kippen zu einschließt. zu verhindern, Abb. 7.38). Um ein ein Gleiten e Hebel zur 60° liegen (siehewerden, dass wirksam durch Zurren acht 4.3.2.2 Um sweise zwischen 30° und rungen so angebr vorzug 7.39). sollen die Verzur den sind (siehe Abb. verhindern, vorhan hse Kippac anwendbaren Lever + Tipping axis gegen 7.39 Direktzurren Abbildung gegen Kippen 7.38 Direktzurren er durch Abbildung sollen entwed Gleiten Zurrpunkte oder durch der CTU tände ohne Abb. feste Teile und Gegens rt werden (siehe Versandstücke oder Verblocken gegen aschings gesiche 4.3.3 n oder Springl Aussteifungen nnunge Umspa en, Niederzurrung 7.40 bis 7.43). okument Nr. B 8087 - Vers. 05/15 Verkehrsblatt-D 2 47 Die Person, die das Packen und Sichern der Ladung in oder auf die Güterbeförderungseinheit (CTU – Cargo Transport Unit) vornimmt, ist häufig die letzte, die das Innere der CTU in Augenschein nehmen kann, bevor sie an ihrem endgültigen Bestimmungsort wieder geöffnet wird. Die meisten der an der Transportkette Beteiligten verlassen sich deshalb auf die Fähigkeiten dieser Person. Alle Personen, Fahrgäste und die Öffentlichkeit können durch Container, Wechselbehälter oder Fahrzeuge, die schlecht gepackt sind, gefährdet werden. Ziel dieser Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTU-Code) ist es, den für das Packen und Sichern von Ladung Verantwortlichen Hinweise für das sichere Packen von Güterbeförderungseinheiten (CTUs) an die Hand zu geben, sowie den Personen, deren Aufgabe es ist, diejenigen auszubilden, die CTUs packen. Ziel ist es auch, einen Überblick über theoretische Details für das Packen und Sichern von Ladung zu geben sowie konkrete Maßnahmen vorzustellen, um das sichere Packen n von Ladung auf oder in CTUs zu gewährleisten. CTU-Code 2.2.4 Zusätzlich zu den Hinweisen für den Packer enthält der CTU-Code auch Informationen und Hinweise für alle an der Lieferkette Beteiligten, einschließlich der mit dem Auspacken der CTU befassten Personen. 2.3 2.3.1 Abbildung 5.7 Verzogener Wenn ein auf Container seinen Stützbe besonders darauf inen stehend er Wechs zu achten, Gabelstapler dass der Wechs elbehälter beladen werden zum Packen elbehälter nicht soll, ist Stützbeine eingesetzt wird. des Wechs kippt, wenn Es soll kontrol elbehälters verschieben, ein liert fest auf dem einknicken oder Boden stehen werden, ob die auf den Wechs elbehälter wirkenbewegen können, wenn und sich nicht während des . Packens Kräfte Abbildung 5.8 Wechselbehä lter auf Stützb Zugang zur Güterbeförder einen ungseinheit Nach dem Abstell en der CTU sorgen. Zum für den Packvo Beladen rgang einer CTU mit ist für einen ist eine Rampe Hubsta sicheren Zugang CTU zu verwenzwischen der Arbeitsfläche plern, die in die CTU zu gefahren werden oder Verlad sicher mit der den. Der Übergang soll erampe und , CTU verbun über seitlich dem Boden zu verhindern. den sein, um e der ein VerschiebenBegrenzungen verfügen und 2.3.2 während der Befinden sich Fahrvorgänge kann zwisch der Boden der CTU und en die Verladerampe und dem Bodender Verladerampe und nicht in gleiche dem der Überga CTU eine Schwel r Höhe, ng oder zwisch verwendeten le bestehen. en dem Überga Hubstapler Es ist darauf ausreichend Ausgleich der Bodenfreiheit zu achten, dass ng Niveauuntersc über diese Schwel Übergang ist die hiede mit Hilfe zu erwägen. le von geeigne tem Holzmaterial haben. Ein unter dem Abbildung 5.9 Abstellen nach unten an einer geneigten schiefe Abbildung 5.10 Abstel n Ebene 2.3.3 len an einer Wenn Hubsta ansteigenden pler für das schiefen Ebene Packen eingese Dächer oder Abdeckungen tzt Dächer oder der CTU geöffne werden, sollen - falls Abdeckungen erforderlich t werden. Alle - alle um eine Beeintr sollen entfern beweglichen t oder ächtigung des Teile dieser Ladevorgangs in geeigneter Weise gesiche Verkehrsblatt-D zu vermeiden. rt werden, okument Nr. B 8087 - Vers. 05/15 5 3 4 Gefahrgut NON-FLAMMABLE Es gibt zahlreiche Regelungen COMPRESSED GAS und Abkommen zum GefahrFLAMMABLE GAS 2 guttransport auf der Straße, OXIDIZING AGENT 2 5.1 Schiene, im Luft- und im WasEXPLOSIVE sertransport, z. B. hinsichtlich DANGEROUS 1 WHEN WET Verpackung, Ladungssicherung, 4 Kennzeichnung und Transport. CORROSIVE FLAMMABLE SOLID 4 Die Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter sind in den vergangenen Jahren hinsichtlich der multimodalen Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden. In einem zweijährigen Rhythmus werden die Gefahrgutvorschriften fortentwickelt und angepasst. Mit der Siebten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften wurden die zum 1. Januar 2015 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN in Innerstaatliches Recht übernommen. Im Einzelnen sind das: Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) DIN A4, 32 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2210 9,20 € Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) DIN A4, 52 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2214 10,00 € Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) DIN A4, 12 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2217 4,30 € Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) DIN A4, 8 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2222 3,45 € Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) DIN A4, 20 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 2236 5,95 € 5 Gefahrgut Gefahrgutverordnung See (GGVSee) DIN A4, 24 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8006 5,50 € Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die neuen Durchführungsrichtlinien Gefahrgut im Verkehrsblatt - Amtsblatt - bekanntgegeben. Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut Verkehrsblatt - Dokumentation BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU U N D STADTE NTW I C K LU N G RSEB RSEB Richtlinien Richtlinien zur zurDurchführung Durchführungder der Gefahrgutverordnung Gefahrgutverordnung Straße, Straße,Eisenbahn Eisenbahnund und Binnenschifffahrt Binnenschifffahrt(GGVSEB) (GGVSEB) und undweiterer weiterergefahrgutrechtlicher gefahrgutrechtlicher Verordnungen Verordnungen R Richtlinien zur Durchführrung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und n Binnenschifffahrt (RSEB) B GGVSEB-DurchführungsG rrichtlinien (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) RSEB - Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt DIN A4, 138 Seiten D Vom 8. Mai 2013 V Verkehrsblatt–Dokument (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207 Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207 Stand: 01.06.2015 Version: 06/15 PDF-Datei für Win, Quelle: VkBl 2015, S. 402 1 MAC OS05/13 Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. N Nr. B 2207 23,50 € Verkehrsblatt - CD-ROM Nr. C 2207 Verkehrsblatt -Verlag Copyright © 2015 - Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund Herstellung ComInfo auch lieferbar als PDF-Datei auf CD-ROM Verkehrsblatt–CD-R Nr. C 2207 18,80 € Weitere Regelwerke zu diesem Thema: EmS-Leitfaden Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern DIN A4, 92 Seiten Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8186 26,85 € IMDG-Code * International Maritime Dangerous Goods Code DIN A4, 1.600 Seiten, Loseblatt-Sammlung in 2 Ordnern Verkehrsblatt–Dokument Nr. B 8185 204,15 € * Als Bezieher einer Sammlung werden Sie zur automatischen Nachlieferung vorgemerkt! So ist garantiert, dass Sie immer auf dem Laufenden sind! 6 unsere Empfehlung: – Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland A K 4431 De Verkehrsblatt-Verlag veröffentDer licht lich im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das De Bundesministerium für Verkehr Bu und un digitale Infrastruktur (BMVI) alle amtlichen Bekanntmachungen a für fü das gesamte Verkehrswesen einschließlich der Gesetze und e Verordnungen sowie durch Erlass V für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Richtlinien, Technischen Bestimmungen, Vorschriften im Verkehrsblatt als Sonderdrucke (Dokumente, Sammlungen, Vordrucke des Verkehrsblattes (Amtsblatt). für Verkehr inisterium Bundesm ale Infrastruktur und digit Verkehr und ms für d sministeriu Deutschlan des Bunde srepublik Amtsblatt truktur der Bunde digitale Infras zu Bonn Ausgegeben g 2014 68. Jahrgan 24 Hefte, Erscheinungsweise 2 x monatlich plus Jahresinhaltsverzeichnis Jahres-Abonnement (Druckausgabe) € 78,60 DIGITAL Sie erhalten das Verkehrsblatt am Tage der amtlichen Verkündung direkt als e-Mail im PDF-Format. Damit sind Sie sofort und aktuell über amtliche Verkündungen informiert! Jahresbezugspreis: € 68,00 Als bereits registrierter Bezieher der Printausgabe erhalten Sie das DIGITAL zum ermäßigten Preis. Bestellungen unter: www.verkehrsblatt.de/docs/abo-digital.php CTU-Code_07_2015 Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14 • D-44287 Dortmund Telefon: (0180) 534 01 40 • FAX: (0180) 534 01 20 eMail: [email protected] Internet: www.verkehrsblatt.de
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