Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Rehabilitierung der zu

Stadtvertretung Gadebusch
Fraktion Die Linke
22. November 2015
Beschlussvorlage zur Stadtvertretersitzung am 14.12.2015
Beschluss der Stadtvertretung zur Rehabilitierung der zu Unrecht verurteilten Frauen
und Männer im 16. und 17. Jahrhundert in Gadebusch, die gefoltert und verbrannt
worden sind.
1. Die Stadtvertretung beschließt, die moralische Rehabilitierung der im 16. und 17.
Jahrhundert hingerichteten Menschen einzuleiten und im Lutherjahr 2017 mit der
Rehabilitierung abzuschließen.
2. An einem geeigneten Ort in der Stadt soll eine Gedenktafel oder Gedenkstele als Ort
des Gedenkens errichtet werden.
3. Der Kultur- und Sozialausschuss übernimmt die Federführung. Die Zusammenarbeit
mit der evangelischen Kirche sollte von Beginn an gesucht und praktiziert werden.
Begründung:
Die Rehabilitierung der unschuldig gequälten und hingerichteten Opfer der Hexen-und
Zaubererverfolgung in Gadebusch während des 16. Bis 17. Jahrhunderts ist ein Akt im Geiste
der Erinnerung und Versöhnung. Die Stadtvertretung Gadebusch verurteilt dieses Unrecht. Die
Stadtvertretung gedenkt der Opfer, rehabilitiert diese öffentlich und gibt ihnen damit im Namen
der Menschrechte heute ihre Ehre wieder. Die Stadt Gadebusch ist nicht Rechtsnachfolgerin der
damals politisch bzw. kirchlich Verantwortlichen, dennoch besteht eine ethische und moralische
Verpflichtung gegenüber den damaligen Opfern, ihren Familien und Nachkommen. Angesichts
der lokalen Geschichte steht die Stadtvertretung Gadebusch zu dieser Verpflichtung.bzw.
kirchlich Verantwortlichen, dennoch besteht eine ethische und moralische Verpflichtung
gegenüber den damaligen Opfern, ihren Familien und Nachkommen. Angesichts der lokalen
Geschichte steht die Stadtvertretung Gadebusch zu dieser Verpflichtung .
Aus den Anlagen 1 und 2 ergeben sich alle weiteren Details: die Namen der Opfer in
Gadebusch und Gedenkorte in vielen Städten in Deutschland und im Ausland.
S.Weise
Fraktionsvorsitzende