Der Sonntag, 13. März 2016 - 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton

13.03.2016
„Es war nicht mehr tragbar“
Erst seit 50 Jahren gilt in der Schweiz das FRAUENWAHLRECHT – Luciana Thordai-Schweizer erinnert sich an den Kampf dafür
MARTINA PROPRENTER
S
ie möchte nicht Feministin
genannt werden. „Wir hatten gar nicht realisiert, was
die Folgen wären. Wir wussten,
wir dürfen es nicht, aber wir hatten keine andere Wahl“, sagt Luciana Thordai-Schweizer. Wenige
Tage zuvor hatte sie eine Rede
gehalten, als Zeitzeugin des Lehrerinnenstreiks von 1959 in Basel. Wovon die Rentnerin so bescheiden spricht, hatte damals
hohe Wellen geschlagen. Sogar
die New York Times berichtete
von den streitbaren Frauen.
Wählen dürfen war in vielen
Ländern und besonders bei den
europäischen Nachbarn schon
seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit. Dennoch legten
die Schweizer, wenn sie in Volksabstimmungen über das Frauenwahlrecht entscheiden durften, immer wieder ihr Veto ein.
Das erneute Männer-Nein am
1. Februar 1959 war der Tropfen,
der das Fass endgültig zum
Überlaufen brachte. „Ich höre
heute noch, wie Rut Kaiser (Mitinitiatorin des Streiks, d. Red.)
sagte: ,Jeder Hilfsarbeiter darf
wählen gehen, nur wir nicht’“, erinnert sich Thordai-Schweizer.
Sie selbst, die Jüngste im Kollegium und gerade erst zehn Monate fest angestellt, war tief beeindruckt von den „sehr gescheiten“ Kolleginnen. Einen Tag nach
der folgenschweren Abstimmung fassten die Lehrerinnen
den Beschluss zu streiken. Heimlich wurden Zettel ausgelegt, auf
denen alle Teilnehmerinnen unterzeichnen sollten, aber so, dass
die Kollegen, die am Lehrerinnenzimmer vorbei mussten, es
nicht merkten. Bis auf vier haben alle 50 Lehrerinnen des Basler Mädchengymnasiums am
Streik teilgenommen.
Am Streiktag blieb ThordaiSchweizer dann einfach zu Hause. Wusste nicht, ob der Streik zustande gekommen war oder
nicht – bis es an ihrer Tür läutete.
„Meine ganze Klasse stand da“,
sie seien vom Rektor heimgeschickt worden, riefen sie ihr in
den ersten Stock entgegen. Da
sie nicht auf die Straße herunterrufen wollte, worum es ging, bat
sie die 30 Mädchen hoch, in ihre
kleine
Einzimmerwohnung.
Stolz war sie, dass die Mädchen
nicht einfach spazieren oder in
die Stadt gegangen, sondern zu
ihr gekommen waren, erzählt
Thordai-Schweizer strahlend.
Wie weitreichend ihr Streik
war, spürten die Lehrerinnen bereits am nächsten Tag. Manche
Kollegen seien peinlich berührt
gewesen, manche solidarisch,
andere drückten klar ihre Abneigung aus. „Man sagt ja oft, Frauen könnten nicht solidarisch
handeln“, führt sie an, „daher hat
das wohl so viel Eindruck gemacht.“ Zahlreiche Briefe erreichten die Lehrerinnen im Anschluss, rund ein Drittel war negativ. „Ein Mann hat sogar geschrieben, man sollte uns eine
FAKTEN
ERSTMALS in der Geschichte
eines neuzeitlicher Staates
können Frauen 1870 im USBundesstaat Wyoming wählen. Weitere Daten:
1917 Sowjetunion
1918 Österreich
1919 Deutschland
1920 USA
1928 Großbritannien
1944 Frankreich
1945 Italien
1971 Schweiz
PRO
Fahrkarte
schicken: Sibirien, einfach.“
Bei der Erinnerung daran muss
Thordai-Schweizer noch immer
lachen. Viele hatten mit den Briefen auch Geld geschickt, für den
Fall, dass die Lehrerinnen Bußen
zahlen müssten.
Das mussten sie
auch. Neben den
ausgefallenen
Stunden wurde
noch ein Zuschlag
berechnet, an die
Summe erinnert
sich
ThordaiSchweizer nicht
mehr.
Als Folge ihrer
Streiks wurde eine
Delegation von
drei Lehrerinnen
in die vorgesetzte
Behörde zitiert.
Warum gerade sie
auch dabei war?
„Ich war die Jüngste und modern im
Auftreten
und
Umgang mit den
männlichen Kollegen“, ist ihre Vermutung.
Sie schminkte
sich damals bereits, eine Freundin von ihr musste dafür noch
beim Rektor vorsprechen.
Kein
Einzelfall zu einer
Zeit, als noch die
sogenannte Heiratsstrafe galt, es
also Lehrerinnen
per Gesetz verboten war, zu heiraten. „Mich hat er
nicht mehr zitiert,
sonst hätt’ ich
ihm gesagt, ich
brauche einfach
meinen Lippenstift“, erzählt sie
und schürzt die
dezent geschminkten
Lippen in gespielter Entrüstung. Schwestern
Von der Heiratsstrafe war habe sie eigentlich keiauch Thordai-Schweizer betrof- nen Unterschied gemerkt. Aufen, obwohl der Große Rat diese ßer, so erzählt sie es, dass ihre
eigentlich ein Jahr zuvor abge- Brüder den Führerschein maschafft hatte. So musste sie 1966 chen durften, die Schwestern
ihre Festanstellung kündigen nicht. „Ich konnte das erst, als ich
und fing nur einen Tag später als genug verdient habe und unabVikarin wieder an, mit gleichem hängig war“, erinnert sie sich.
Pensum aber weniger Rechten Heimlich hatte sie Fahrstunden
und ohne ihre Rentenansprüche genommen und die Eltern dann
weiterführen zu können.
einfachvorvollendete Tatsachen
Erst 50 Jahre später durfte sie gestellt. Das Frauenwahlrecht sei
im Staatsarchiv die Protokolle zuhause nie ein Thema gewesen,
des Treffens einsehen. Konnte auch in Gesprächen mit ihrer
lesen, dass die Behörde auf Seiten der Lehrerinnen war, Verständnis für ihr Anliegen hatte. Auch ihr
Rektor Paul Gessler
stand hinter den Lehrerinnen. „Nicht diese
Lehrerinnen
sind
nicht mehr tragbar,
sondern das Verhalten der Männer, auf
das sie reagiert haben,
war es nicht mehr“,
schrieb er als Antwort
auf eine der zahlreichen Kritiken am Verhalten der Lehrerinnen.
Als Kämpferin sieht
sie sich aber bis heute
nicht. Sie habe nie
kämpfen
müssen,
sagt sie rückblickend.
Aufgewachsen
mit
drei Brüdern und zwei Luciana Thordai-Schweizer.
moralisch aufgeladen
diskutiert wie der mittlerweile berühmte Abtreibungsparagraf 218.
Viele diskriminierende Gesetze wurden in
Deutschland mittlerweile aufgehoben, ein Blick
nach Amerika zeigt aber,
dass dort noch Relikte
aus längst vergangener
Zeit überdauert haben
und nie aufgehoben
wurden. In Arkansas darf
ein Mann seine Frau
schlagen,
allerdings
nicht mehr als einmal
pro Monat. In London
dürfen Frauen nach 21
Uhr nicht mehr geschlagen werden. In Memphis/Tennessee dürfen
Frauen nur dann Auto
fahren, wenn ein Mann
vor dem Auto herläuft
und eine rote Fahne
schwenkt, um Fußgänger und andere Autofahrer zu warnen. In Michigan gehört das Haar einer Frau per Gesetz ihrem
Ehemann.
In
Oklahoma
brauchen
Frauen vor dem Gang
zum Frisör sogar die Lizenz des Staates. Bis 1999
war es auf der britischen
Kanalinsel Sark östlich
von Guernsey verboten,
Grundbesitz an Töchter
zu vererben. Um einer
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvor
zu kommen, wurde das
Gesetz aufgehoben.
Um fair zu bleiben: Es
gibt in Amerika auch
zahlreiche männerdiskriminierende Gesetze, die
noch in Kraft sind. So
dürfen Männer in Pennsylvania ohne die schriftliche Erlaubnis ihrer Frauen keinen Alkohol kaufen. Für friedliche
Ehen will Detroit/Michigan sorgen: Männern ist es hier sonntags untersagt, ihre Frauen böse
anzuschauen. Es verstößt in Idaho gegen das Gesetz, wenn ein
Mann seiner Angebeteten eine
Pralinenschachtel überreicht,
die weniger als 50 Pfund wiegt
und in Aimes/Iowa dürfen Ehemänner nicht mehr als drei
Schluck Bier trinken, bevor sie
sich zu ihren Frauen ins Bett legen.
„Wollt Ihr solche Frauen?“Vor Einführung
des Frauenwahlrechts machten Gegner
und Befürworter per Plakat mobil. Was
heute eine Selbstverständlichkeit ist,
musste vor 50 Jahren in der Schweiz noch
erkämpft werden.
FOTO: MAHRO
kriminierende Gesetze hielten
sich – retrospektiv – erstaunlich
lange.
Unvergessen etwa Altbundeskanzler Gerhard Schröders Ansicht über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, das er nach der gewonnenen Wahl 1998 als „Familie und das ganze Gedöns“ beMutter nicht. Diese zeichnete. Bis 1958 konnten Ehehabe aber, sobald sie durfte, männer den Job ihrer Frau künkeine Wahl verpasst. Auch Thor- digen, wenn sie ihrer Meinung
dai-Schweizer hat seit 1971, als nach die familiären Verpflichdas Frauenwahlrecht in allen tungen vernachlässigte. Bis 1958
Kantonen bis auf die Halbkanto- brauchten Frauen die Erlaubnis
ne Appenzell Ausserrhoden und ihres Vaters oder Ehemannes,
Innerrhoden eingeführt war, nur um den Führerschein machen
zu dürfen. Erst 1962 durften
zweimal nicht abgestimmt.
Frauen ohne die Zustimmung
war durften Frauen in ihrer Ehemänner ein eigenes
Deutschland bereits 1919 Konto eröffnen, bis 1969 wurden
erstmals wählen, ein über- Frauen nicht als geschäftsfähig
heblicher Blick Richtung Schwei- angesehen.
zer Nachbarn ist dennoch fehl
Erst seit 1976 kann der Nacham Platz. Zahlreiche frauendis- name der Frau nach der Heirat
als Familienname geführt werden. Vergewaltigung in der Ehe wird
erst 1997 ein Straftatbestand. Zwar öffnete die
Bundeswehr die Laufbahn Offizier des Sanitätsdienstes für Frauen
schon 1975, erst 2000
erhalten Frauen Zugang zu allen Bereichen, können erst ab
2001 Dienst an der Waffe leisten. Nicht etwa
ein Vorstoß der deutschen Regierung; der
Gesetzgeber folgte damit einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wie zuletzt 2015,
als die Pille danach von
der Rezeptpflicht befreit wurde. Dies wurde
im Vorfeld jahrelang
FOTO: PROPRENTER ähnlich emotional und
Z
TERMINE
SCHAUSPIEL „Nirgends in
Friede. Antigone“ heute um
19 Uhr, Theater Basel, kleine
Bühne, Elisabethenstraße
16. Im Anschluss ab etwa 21.15
Uhr: Podiumsdiskussion
„Geschlechterverhältnisse“.
PUB-QUIZ Frauenfußball am
Montag, 25. April, 20 Uhr, in
der Fußballkulturbar Didi
Offensiv, Erasmusplatz 12.
FÜHRUNG „Gender Trouble
– Frau und Mann im Museum der Kulturen Basel“,
Münsterplatz 20, am Sonntag, 22. Mai, 15 Uhr.
TAGUNG „Endlich!“ am Freitag und Samstag, 17. und 18.
Juni, ab 10.30 Uhr in der Alten Universität Basel, Rheinsprung 9.
JUBILÄUMSFEST 50 Jahre
Frauenstimmrecht am Freitag, 24. Juni, ab 18 Uhr mit
Improtheater, Poetry-Slam,
Musikbeiträgen und Zeitzeugen im Gespräch .
WEITERE Termine und Infos
unter www.frauenstimmrecht.ch und www.frauenrechtebasel.ch .
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