reisebüro ost Urlaub mit fremden Kindern

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poststr. 7 66649 oberthal
telefon: +49(0)6854-234
internet: www.reisebuero-ost.de
e-mail: [email protected]
Was ist zu beachten bei…
Urlaub mit fremden Kindern
"Ich fahre nicht ohne meinen Freund!" Dieser Satz Ihres Kindes kann einige Auswirkungen
auf Ihren alljährlichen Familienurlaub haben.
Und selbst wenn Sie sich mit den Eltern des Freundes verständigt haben, gibt einige
wesentliche Punkte beim Urlaub mit fremden Kindern zu berücksichtigen.
Welche das sind, erfahren Sie in einer Zusammenstellung.
Nicht gesondert erwähnt werden muss, wie bei allen Reisen mit Kindern die Pflicht Kinder mit
einem eigenen Reisepass oder Kinderausweis zu identifizieren. Da besteht zwischen
leiblichen und fremden Kindern kein Unterschied.
Womit wir auch schon beim eigentlichen Thema wären: Was muss man beachten, wenn
man fremde Kinder mit ins Ausland mitnimmt?
Wie bei jedem Urlaub sind abhängig vom Reiseziel zunächst die Einreisebestimmungen des
Urlaubslandes und gegebenenfalls Visapflichten aller Reiseteilnehmer zu erfüllen.
Erst dann kommt die Tatsache zum tragen, dass Sie mit familienfremden Kindern reisen
wollen.
Probleme können bei Ein- und Ausreise dann auftreten, wenn es darum geht zu beweisen,
dass Sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten haben, das fremde Kind ins Ausland
mitzunehmen und dass man Ihnen die Aufsichts- und Fürsorgevollmacht übertragen hat.
Reisevollmacht bietet weitgehende Sicherheit
Zu Ihrer Absicherung sollten Sie sich daher eine "Übertragung der Personenfürsorge"
ausstellen lassen. Das ist vergleichbar mit den Vordrucken, die Minderjährige in Begleitung
eines Erwachsenen z.B. beim Discobesuch vorzeigen müssen.
In Fall einer Reise sind aber zusätzliche Informationen notwendig. Sie sollten also
gemeinsam mit den Eltern eine formlose Reisevollmacht aufsetzen.
Diese kann man in drei großen Blöcken aufbauen:
Block 1 - Daten des mitgenommenen Kindes
Darin sollten enthalten sein: Vor- und Nachname des Kindes, Geburtsdatum und -ort,
komplette Wohnadresse, Passnummer, Ausstellungsort und -datum.
Block 2 - Daten der Erziehungsberechtigten
Daneben sind die "Personendaten der Eltern" wie Vor- und Nachname, Personalausweisoder Reisepassnummer sowie die Unterschrift des jeweiligen Elternteils notwendig.
Wichtig: Alle Sorgeberechtigten (bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile) müssen die
Vollmacht und temporäre Übertragung der Personenfürsorge unterschreiben! Wir empfehlen
der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern beizulegen.
Daneben sind bei den Elterndaten die Erreichbarkeit mit Ländervorwahl und Telefonnummer
aufzulisten.
Block 3 - Daten der Aufsichtspersonen und Reisedaten
Schließlich ist Vor- und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift des / der
Aufsichtsperson(en) und die Eckdaten der Reise wie Beginn und Ende, Reiseroute und
Urlaubsziel.
Geht es in ein fremdsprachiges Land, sollte die Reisevollmacht in der Landessprache verfasst
werden - zumindest aber in Englisch.
Urlaub mit fremden Kindern
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Medizinische Vollmacht:
Auch eine Absicherung für den Krankheitsfall sollte nicht vergessen werden.
Eine gut ausgestattete Reiseapotheke ist bei einer Reise mit Kindern ohnehin unentbehrlich.
Daneben sollte vor der Reise mit den Eltern ein Gespräch über Erkrankungen, bekannte
Allergien oder dem aktuellen Impfstatus geführt werden.
Für den Fall der Fälle sollte ein Schreiben die "Ersatzeltern" bevollmächtigen, das Kind
ärztlich behandeln zu lassen.
Bitte beachten: Einige Länder fordern eine Reisevollmacht in einer genau vorgegebenen
Form oder gar eine notariell beglaubigte Reisevollmacht. Informieren Sie sich hierzu beim
Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des jeweiligen Urlaubslandes.
Reiseversicherungen
Bei den Reiseversicherungen bestehen inzwischen nur noch geringe Hürden. So ist in Zeiten
von Patchwork-Familien die Definition von Familie gelockert worden.
Bei den meisten Versicherern wird nicht mehr zwischen leiblichen und fremden Kindern
unterschieden und mitreisende Kinder können einfach in die Versicherungspolice mit
aufgenommen werden - Ausnahme: Familien-Jahresversicherung.
Wichtig sind Reiserücktrittkostenversicherung und Reisekrankenversicherung.
Vorab sollte für diese Beiden der Versicherungsschutz aller Beteiligten überprüft und geklärt
werden, wer im Fall des Falles die Kosten übernimmt - vor allem für ärztliche Behandlungen
und für einen Krankenrücktransport.
So kann die optimale und kostengünstigste Kombination ermittelt werden.
Zusammenfassung:
Neben eine ausreichenden Absicherung über Reiserücktritt und Reisekrankenversicherung
benötigen Sie für den Auslandsaufenthalt mit fremden Kindern eine Reisevollmacht der
Erzeihungsberechtigten.
Diese sollte folgende Informationen beinhalten:
- Persönliche Daten des Kindes
- Passangaben aus dem Pass des Kindes
- Übertragung Personenfürsorge
- Eckdaten der Reise
- Erreichbarkeit der Eltern
- Unterschriften der Eltern
- Ausweis-Kopie der Eltern
- Bevollmächtigung zu medizinischen Behandlungen
Nähere Informationen für Ihr Zielland finden Sie in den Länderinformationen des Auswärtigen
Amtes.
Jürgen Ost
Irrtum und Änderungen vorbehalten
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