Behandlungen der Motionen in den Räten bis sie

Behandlungen der Motionen in den Räten bis sie
gemäss Art. 121 und 119 ParlG
definitiv angenommen, abgelehnt oder abgeschrieben sind
Behandlungsreife
Motionen
164
73
zurückgezogen
Abgeschrieben,
Urheber/in
ausgeschieden
Im Erstrat
abgelehnt
494
Im Erstrat
nach Differenzbereinigung
abgelehnt
Behandlung im Erstrat
der während der 49.
Legislaturperiode
eingereichten oder
am Anfang der
Legislaturperiode
hängigen Motionen
Im Erstrat angenommen
322
Abgeschrieben,
seit mehr
als zwei Jahren
hängig.
Im Zweitrat geändert
2
Im Zweitrat
abgelehnt
Behandlung im Zweitrat
der während der 49.
Legislaturperiode
eingereichten oder
am Anfang der
Legislaturperiode
hängigen Motionen
260
Im Zweitrat angenommen
212
318
An
den Bundesrat/
das Büro
------ Traitement d une motion modifiée
58
Im Erstrat nach
Differenzbereinigung
angenommen