Kölner Stadt-Anzeiger - Erftstädter Schiedsmann ist die letzte

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Erftstadt - 21.07.2015
FRIEDHELM PRINZ
Von Bernd Rosenbaum
Friedhelm Prinz aus Erftstadt schlichtet ehrenamtlich
Auseinandersetzungen – meist unter Nachbarn. Seit drei
Jahren ist er ehrenamtlicher Schiedsmann.
Der ehrenamtliche Streitschlichter Friedhelm
Prinz muss sich regelmäßig im
Nachbarschaftsrecht fortbilden.
Foto: Rosenbaum
Es sind die banal scheinenden Dinge, die manchem das Leben schwer
machen können. Kleinigkeiten, denen man eigentlich kaum Beachtung
schenken würde, können sich plötzlich zu riesigen Problemen
entwickeln. Der Ast eines Baumes, der von Nachbars Garten
unkontrolliert herüber wächst. Oder der Grillrauch des Nachbarn, der
abends regelmäßig die eigene Terrasse zu qualmt.
Friedhelm Prinz kann davon ein Lied singen. Seit drei Jahren ist er
ehrenamtlicher Schiedsmann für die Ortsteile Gymnich, Dirmerzheim, Köttingen und Kierdorf. Durchschnittlich
etwa einmal im Monat wird er hinzugezogen, wenn sie zwei Anwohner derart in die Wolle gekriegt haben, dass sie
den Konflikt ohne fremde Hilfe nicht mehr lösen können. „Es sind fast ausschließlich
Nachbarschaftsstreitigkeiten, die ich schlichten muss“, berichtet der 64-jährige pensionierte Bankkaufmann.
Zur Verschwiegenheit verpflichtet
Details zu seinen Fällen will und darf er natürlich nicht preisgeben. Schließlich ist er im Rahmen seiner
Vereidigung auch zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Ganz allgemein gehe es aber, soviel könne er
verraten, um die klassischen Konfliktherde unter Nachbarn. Das fange bei der Geruchsbelästigung an und höre
bei verbaler Gewalt oder Sachbeschädigung nicht unbedingt auf. Auch Bedrohung und Körperverletzung falle
gegebenenfalls in seine Zuständigkeit.
Stellt eine der streitenden Parteien einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren in den Stadtteilen, für die er
zuständig ist, so wird Friedhelm Prinz aktiv. Er legt einen Gesprächstermin fest, an dem sowohl der Antragsteller
als auch die Gegenseite erscheinen müssen, üblicherweise bei ihm zu Hause, um auf neutralem Boden zu
verhandeln. Erscheint eine der Parteien nicht, kann Prinz ein Ordnungsgeld verhängen. Sind beide Parteien
anwesend, hört er sich die jeweiligen Schilderungen und Positionen der Kontrahenten an und versucht eine
Lösung zu finden. „Man muss gut zuhören können, und man muss ein bisschen Menschenkenntnis mitbringen“,
beschreibt Prinz seine Voraussetzungen für dieses Ehrenamt. Nach seiner Erfahrung lassen sich 80 Prozent der
Konflikte bereits bei dem ersten Gespräch bereinigen. „Meist scheitert es einfach an der mangelnden
Gesprächsbereitschaft beider Seiten miteinander“, sagt der Schiedsmann. Wäre die vorhanden, so müssten viele
Menschen gar nicht bei ihm sitzen. Gelingt Prinz eine Vermittlung zwischen den Streitenden, wird das Ergebnis
dokumentiert und ist für beide Seiten bindend. Erzielte Vergleiche sind 30 Jahre lang vollstreckbar.
Können sich die Parteien hingegen auch nach dem zweiten Treffen nicht auf eine Lösung einigen, stellt Prinz eine
Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Üblicherweise sehen sich die Streithähne dann erst vor Gericht wieder.
So oder so sind die Kosten für die beteiligten Parteien, die bei einem Schiedsverfahren anfallen, sehr gering. In
der Regel kostet ein Streitfall zwischen 25 und 50 Euro. Daher sind sie eine kostengünstige Entlastung der
Gerichte, die ansonsten noch stärker mit vergleichsweise harmlosen Fällen belastet würden. n Es gibt aber auch
02.12.2015 12:40
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unbelehrbare Zeitgenossen. Prinz: „Manche Familien waren schon dreimal bei mir, wegen drei verschiedener
Verfahren.“
Nach seiner Pensionierung wollte Prinz etwas Sinnvolles mit seiner Freizeit anfangen. Zunächst habe er polnische
Kinder in deutscher Sprache unterrichtet, fast zeitgleich sei ihm aber auch das Schiedsamt auf Anfrage der Stadt
empfohlen worden.
Da er auf Dauer nicht beide Tätigkeiten ausführen konnte, ließ er den Unterricht irgendwann auslaufen und
nahm keine neuen Schüler mehr an. „Ich es schon toll fand, die Erfolgserlebnisse bei den Kindern zu erleben“,
sagt Friedhelm Prinz. Doch auch als Schiedsmann freut er sich immer wieder über sichtbare Erfolge, wenn er
mal wieder einen erbitterten Streit schlichten konnte.
Vom Stadtrat gewählt
Die Schiedsperson ist eine vorgerichtliche Vermittlungsstelle. Sie bietet den Streitparteien eine Möglichkeit, den
meist teuren Gang zum Anwalt oder zum Gericht zu vermeiden. Sie wird vom Stadtrat gewählt und vom
Amtsgericht vereidigt. Als offizieller Streitschlichter ist sie zur Neutralität verpflichtet.
In den Gesprächen sollen Schiedspersonen mit einer entspannten Atmosphäre dazu beitragen, dass die Parteien
sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Sie sollen die Bereitschaft mitbringen, den Beteiligten
zuzuhören und auf sie einzugehen. Anteilnahme gilt als Voraussetzung für einen Erfolg.
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