Pilotphase Simba Steuern „Komfort“ beendet

Infomail an alle Kunden, denen die Simba Steuern Komfort zugesandt wurden:
Aktuelles Simba Steuern Komfort Online-Update 2016.1.7 + Aktualisierung Finanzämter 2016.02
sowie das Simba Online-Patch 2016.022
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Simba Steuern Komfort stehen ein aktuelles Online-Update 2016.1.7, ein Aktualisierungspatch für
die Finanzämter sowie das Simba Online-Patch 2016.022 zur Verfügung. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Schritt 1: Simba-Programm aktualisieren
Voraussetzung für diesen Schritt sind das aktuelle Simba-Update 2016.20 und das Simba Online-Patch
2016.022. Bitte installieren Sie das Simba-Update und gehen dann wie folgt weiter vor:
Sofern Sie die Option „Automatisch beim Starten der Anwendung nach Online-Patch suchen“ aktiviert
haben, wird das Simba Online-Patch automatisch beim nächsten Systemstart eingespielt. Ist diese
Option nicht aktiv, so wählen Sie über Zentrale Dienste  Hilfe  auf Online-Patch prüfen aus.
Schritt 2: Steuern Komfort Update installieren
Die Updates finden Sie ab sofort im geschützten Kundenbereich der Simba-Homepage unter
Downloads  Simba Steuern Komfort. Dort finden Sie die Dateien Steuern Komfort Online-Update
2016.1.7 sowie das Aktualisierungspatch 2016.02_Aktualisierung_Adressdaten_FA.
Nachdem Sie die Dateien auf Ihr System heruntergeladen haben, starten Sie bitte nacheinander die
Übernahme in Ihr Simba-Programm per Doppelklick auf die oben genannten Dateien. Es erfolgt jeweils
abschließend eine Meldung, sobald das Update erfolgreich übernommen wurde.
Für das vorliegende Online-Update genügt eine Übernahme am Service-PC.
Bitte beachten Sie, dass das Steuern-Update 2016.1 zuvor auf Ihrem System installiert sein muss.
Das Online-Update 2016.1.7 enthält folgende überarbeitete Funktion:
Einkommensteuer 2015:
 Für die Anlage AUS kann die geänderte Berechnung des Höchstbetrages ausgewertet werden.
Bitte beachten Sie: Die Höchstbetragsrechnung bezüglich der Erträge aus Investmentfonds
i.S.d. § 4 Abs. 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) – (per fund limitation) erfolgte bislang nach
derselben Systematik wie bei der Direktanlage i.S.d. § 34c Absatz 1 EStG – (per country
limitation). Dies wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geändert. Im Rahmen der Veranlagung
2015 werden daher zwei verschiedene Berechnungsverfahren (per fund limitation und per
country limitation) vorgehalten. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Angaben in der Anlage AUS.
 Die Steuerverbindungen zwischen den Feststellungserklärungen 2015 und der
Einkommensteuererklärung 2015 stehen zur Verfügung.
Gesonderte und einheitliche Feststellung 2015:
 Die Anlage EÜR 2015 sowie die Anlagen SE 2015 (Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen und
Ausgaben eines Gesellschafters, wenn die Gesellschaft selbst nicht bilanziert), ER 2015
(Erfassung der Ergänzungsrechnung eines Gesellschafters, wenn die Gesellschaft selbst nicht
bilanziert) und AVSE 2015 (Anlagevermögen des Sonderbetriebsvermögens eines
Gesellschafters, wenn die Gesellschaft selbst nicht bilanziert) werden mit dieser Version
freigeschaltet und stehen Ihnen (einschließlich Elsterversand) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Wertübernahme der Simba-EÜR in die Feststellungserklärung mit
dem nächsten Online-Update zur Verfügung steht.
Des Weiteren ist zu beachten, dass für die neuen Anlagen SE, AVSE und ER grundsätzlich keine
Wertübernahme aus der Simba-EÜR in die Feststellungserklärung bestehen wird und diese
daher manuell in der Feststellungserklärung erfasst werden müssen.
 Die Anlage FE-VM 2015 wurde zur besseren Abgrenzung von handelsrechtlichen gegenüber
steuerrechtlichen Einlagen und Entnahmen überarbeitet.
 Die Anlagen FE-K1 – K4, sowie die neue Anlage FE-OT (Einkünfte als Organträger) sind in dieser
Version des Programms enthalten und können per Elster versendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anlage FE-K4, mit diesem Update wegen eines Fehlers der Elster
bei Einkünften im SBV eines Gesellschafters, nicht plausibel ist.
Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer:
 Der Elsterversand für den VZ 2015 für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften
einschließlich der KSt-Zerlegung sowie für die Anlage EÜR wurde freigeschaltet. Folgende
ELSTER-Fehler KSt / GewSt 2015 sind bereits durch das ELSTER-Forum bestätigt worden und
werden von Seiten der ELSTER voraussichtlich im Sommer korrigiert:
KSt 2015:
 Anlage Zinsschranke Zeile 7 muss größer 0 sein.
 Ist die Zeile 30 KSt 1F negativ, kommt es zu einer ELSTER-Plausibilitätsmeldung.
 In KSt 1B ist die Anlage KSt 1F von Elster-Seite noch nicht umgesetzt.
 Bei einer vollumfänglich steuerbefreiten Körperschaft verlangt Elster zwingend die
Abgabe der Anlage KSt 1F oder KSt 1Fa.
 Hat eine Organgesellschaft Zinsvorträge in der Anlage Zinsschranke erfasst, ist der Fall
auf Grund eines Elsterfehlers nicht plausibel.
GewSt 2015:
 Elster erzwingt zu einem Eintrag in GewSt 1A Zeile 100 immer einen Eintrag in GewSt
1A Zeile 10.


Für die Körperschaftsteuer 2014 und 2015 sind Korrekturen im Bereich Anrechnung
ausländische Einkünfte Anlage AE und Zinsschranke vorgenommen worden. Es erfolgte eine
Anpassung in KSt 1A Zeile 75a.
Für die Körperschaftsteuer 2010 erfolgte eine Korrektur in der Übergabe Steuernummer und
Finanzamt für ELSTER.
Aktualisierung Finanzämter:
 Es steht eine neue Aktualisierungsdatei für die Finanzämter zur Verfügung. Bitte aktualisieren
Sie nach Einspielen des Aktualisierungspatches Ihre Daten im Steuerbaum über das Register
Steuern Komfort und dort im Menüpunkt „Institutionen aktualisieren“.
Mit freundlichen Grüßen
Simba Computer Systeme GmbH
Zeppelinstraße 42-44
73760 Ostfildern
E-Mail: [email protected]
Internet: www.simba.de
Sitz der Gesellschaft: Ostfildern
Geschäftsführer: Michael Brhel, Roland Fuchs
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Handelsregisternummer: HRB 214269
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