Rückstellungen aus KSt/GewSt an FIBU übergeben

Rückstellungen aus KSt/GewSt an FIBU übergeben
Bereich: KSt - Info für Anwender Nr. 81028
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Voraussetzung
2
3.
Vorgehensweise
2
4.
Details
3
5.
Wichtige Informationen
3
Autor: SSC / 22.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2
Info für Anwender Nr. 81028
1.
Ziel
Diese Funktion ermöglicht die direkte Verbuchung der von KSt/GewSt berechneten Rückstellungen an
FIBU.
2.
Voraussetzung
Um die KSt-/GewSt-Rückstellungen an FIBU übergeben zu können müssen Sie im Vorfeld die Werte
aus FIBU-Jahresabschluss an KSt bzw. GewSt übertragen haben (siehe Nr. 1203 Schnelleinstieg
Jahresabschluss).
3.
Vorgehensweise
Vorgehensweise
1. In KSt/GewSt die Berechnung durchführen (»Berechnen«).
2. FIBU-Export über »Transfer | Bereitstellen Rückstellungen« starten.
Nach der Übergabe an FIBU erhalten Sie folgende Zusammenfassung:
3. Import der Buchungen in FIBU (
»Bearbeitung | Buchungserfassung«).
Hinweis
Der Import ist nur in der Abschlussperiode (13) möglich.
Autor: SSC / 22.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 3
Info für Anwender Nr. 81028
4.
Details
Zusätzlich zu den Rückstellungen können in Agenda KSt auch die Tantiemen an Agenda FIBU
bereitgestellt werden.
5.
Wichtige Informationen
Nr. 1203 Schnelleinstieg Jahresabschluss
Autor: SSC / 22.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG