Rückstellungen aus KSt/GewSt an FIBU übergeben Bereich: KSt - Info für Anwender Nr. 81028 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 2 4. Details 3 5. Wichtige Informationen 3 Autor: SSC / 22.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 2 Info für Anwender Nr. 81028 1. Ziel Diese Funktion ermöglicht die direkte Verbuchung der von KSt/GewSt berechneten Rückstellungen an FIBU. 2. Voraussetzung Um die KSt-/GewSt-Rückstellungen an FIBU übergeben zu können müssen Sie im Vorfeld die Werte aus FIBU-Jahresabschluss an KSt bzw. GewSt übertragen haben (siehe Nr. 1203 Schnelleinstieg Jahresabschluss). 3. Vorgehensweise Vorgehensweise 1. In KSt/GewSt die Berechnung durchführen (»Berechnen«). 2. FIBU-Export über »Transfer | Bereitstellen Rückstellungen« starten. Nach der Übergabe an FIBU erhalten Sie folgende Zusammenfassung: 3. Import der Buchungen in FIBU ( »Bearbeitung | Buchungserfassung«). Hinweis Der Import ist nur in der Abschlussperiode (13) möglich. Autor: SSC / 22.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 3 Info für Anwender Nr. 81028 4. Details Zusätzlich zu den Rückstellungen können in Agenda KSt auch die Tantiemen an Agenda FIBU bereitgestellt werden. 5. Wichtige Informationen Nr. 1203 Schnelleinstieg Jahresabschluss Autor: SSC / 22.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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