Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –1– Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (Einzelplan 10) 29 Modellvorhaben „Regionale Bioenergieberatung“ beendet Kat. C 29.0 Das BMEL hat nach einem Hinweis des Bundesrechnungshofes das Modellvorhaben zur regionalen Bioenergieberatung beendet. Dadurch werden Beratungsleistungen durch zwölf regionale Bioenergieberatungsstellen nicht mehr gefördert, die in Teilen unwirtschaftlich waren. 29.1 Dem BMEL stehen jährlich rund 50 Mio. Euro für die Erforschung und Entwicklung zur Verwendung nachwachsender Rohstoffe sowie für die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Mit diesen Mitteln förderte es regionale Bioenergieberatungsstellen als Modellvorhaben mit Zuwendungen. Diese Beratungsstellen sollten vorrangig land- und forstwirtschaftliche Unternehmen unentgeltlich über Bioenergieerzeugung und -nutzung beraten. Darüber hinaus sollten sie die Öffentlichkeit über den Anbau von Pflanzen zur Energiegewinnung informieren. Von September 2009 bis Ende 2012 stellte das BMEL hierfür 4,2 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Umsetzung der Förderung beauftragte es die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Ende 2008 veröffentlichte das BMEL die Förderschwerpunkte. Nach der Bekanntmachung reichten 34 Teilnehmer Projektskizzen bei der FNR ein. Anhand der vorgelegten Unterlagen wählte die FNR zwölf Teilnehmer aus. Diese stellten Zuwendungsanträge. Der Bundesrechnungshof hat die Vorbereitung und Umsetzung des Modellvorhabens sowie die Mittelverwendung durch die Zuwendungsempfänger geprüft. Vorbereitung des Modellvorhabens durch das BMEL Er stellte fest, dass das BMEL nicht schlüssig darlegte, dass das Modellvorhaben zur Erfüllung von Bundesaufgaben notwendig und geeignet war. Darüber hinaus legte es Zielgruppen nicht eindeutig fest und beschrieb seinen Erkenntnisbedarf sowie die mit dem Vorhaben verbundenen Ziele nicht messbar. Bereits vorliegende Erkenntnisse aus dem vorhergehenden Modellvorhaben „Biokraftstoffberatung“ wertete es nicht sorgfältig aus. Umsetzung des Modellvorhabens durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe und die Zuwendungsempfänger Die FNR wählte die Zuwendungsempfänger nicht nach einheitlichen Bewertungskriterien aus. Sie legte ihrer Auswahlentscheidung auch keine vergleichende Betrachtung zugrunde. Bei der Mittelvergabe folgte sie überwiegend den Anträgen der Zuwendungsempfänger. Diese berieten neben land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen Gemeinden in ordnungsrechtlichen Fragen und Banken bei der Kreditvergabe an Unternehmen der Bioenergiebranche. Dabei konnten sie jedoch nur ausnahmsweise belegbare Ergebnisse vorweisen. Die FNR hielt die von den Zuwendungsempfängern erbrachten Leistungen weder nach, noch verglich sie die Leistungen miteinander. Obwohl die FNR das Modellvorhaben nie evaluierte, wollte sie die Bioenergieberatungsstellen weiterhin bundesweit unterstützen und deren Maßnahmen koordinieren. Letztlich riet sie dem BMEL, die Bioenergieberatung auch über das Jahr 2012 hinaus fortzusetzen. Drucksache 18/XXXX –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mittelverwendung durch die Zuwendungsempfänger Bei der Abrechnung des Modellvorhabens legten die Zuwendungsempfänger oft unzureichende Belege vor. Sie verstießen in mehreren Fällen gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben und vergaberechtliche Regelungen. So vergaben sie Aufträge ohne Wettbewerb an Einrichtungen, zu denen persönliche oder unternehmensrechtliche Verbindungen bestanden. Einzelne Zuwendungsempfänger hielten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes nicht ein und legten fehlerhafte Abrechnungen vor. Die FNR beanstandete dies nicht. 29.2 Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Zuwendungsempfänger überwiegend ohne eindeutige Zielgruppe und ohne messbare Ziele berieten und informierten. Sie haben außerdem die ihnen anvertrauten Haushaltsmittel nicht wirtschaftlich und sparsam verwendet. Der Bundesrechnungshof hat das BMEL bereits während der Erhebungen auf diese Mängel hingewiesen und es schließlich aufgefordert, das Modellvorhaben nicht fortzusetzen, auch nicht in eingeschränkter Form. Darüber hinaus sollte das BMEL beanstandete Einzelfälle aufklären und Rückforderungen einleiten. 29.3 Das BMEL hat die Hinweise und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes aufgegriffen. Es hat das Modellvor-haben beendet. Darüber hinaus hat es mitgeteilt, dass die Zuwendungsempfänger die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Sachverhalte bestätigt und bereits Mittel zurückerstattet hätten. Die FNR habe die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zum Anlass genommen, weitere Zuwendungsempfänger zu prüfen. Im Ergebnis habe sie zusätzliche Rückforderungsansprüche geltend gemacht. In einem weiteren Schritt habe das BMEL organisatorische Änderungen bei der FNR durchgesetzt, die künftig für Transparenz sorgen und sicherstellen sollen, dass die haushaltsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. 29.4 Der Bundesrechnungshof erkennt an, dass das BMEL Konsequenzen aus seinen Feststellungen gezogen hat. Er erwartet, dass das BMEL bei künftigen Modellvorhaben • „vorhandene Erkenntnisse einbezieht, • die Ziele messbar beschreibt und • die Zielerreichung evaluiert.“ Besonders muss es darauf achten, dass seine Förderung zu belegbaren Ergebnissen führt.
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