Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21. Wahlperiode
21/874
30.06.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.06.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Stehen Hamburger Saunabesucher bald nackt da? Folgen der Mehrwertsteuersatzerhöhung auf Saunabesuche
Bund und Länder in Deutschland werden von Parteien regiert, deren Funktionsträger sich im Wesentlichen dann einig sind, wenn es darum geht, mehr
Steuereinnahmen zu generieren. Auch Hamburgs SPD-geführter Senat dreht
an vielen Stellen an der Gebührenschraube und lässt sich auch durch immer
neue Rekordsteuereinnahmen nicht davon abbringen. Mehrbelastungen für
Unternehmen stehen dabei regelmäßig auf der Tagesordnung.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Die Anwendung des Umsatzsteuerregelsatzes auf Saunabesuche geht auf ein Urteil
des Bundesfinanzhofes zurück, dessen Umsetzung vom Bundesrechnungshof angemahnt wurde und mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom
28. Oktober 2014 erfolgt ist. Der Senat hat sich mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes
und dessen Umsetzung nicht im Einzelnen befasst.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von
Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt.
1.
Ist es zutreffend, dass ab 1. Juli 2015 auf Saunabesuche der volle
Mehrwertsteuersatz zu entrichten ist?
2.
Welcher Mehrwertsteuersatz war bisher auf Saunabesuche zu entrichten?
Ja.
7 Prozent.
3.
Wie viele Hotels sind in Hamburg von der Änderung der Regelung
betroffen?
4.
Wie viele Anbieter von Fitnessstudios sind von dieser Regelung in Hamburg betroffen?
5.
Wie viele Anbieter sonstiger Einrichtungen wie zum Beispiel Wellnesscenter sind in Hamburg von dieser Regelung betroffen?
6.
Welche Position hat der Hamburger Senat bei der Entscheidung über die
Umstellung des Mehrwertsteuersatzes eingenommen?
Nach Schätzungen des DEHOGA Hamburg Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. beziehungsweise des Deutschen Sauna-Bundes e.V. sind in Hamburg
rund 50 Hotels beziehungsweise 58 Wellness-Einrichtungen betroffen.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Drucksache 21/874
7.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wie hoch schätzt der Senat die Mehreinnahmen aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung auf Saunabesuche?
Nach Schätzungen des BMF deutschlandweit circa 150 Millionen Euro pro Jahr.
8.
Welcher prozentuale Anteil dieser Mehreinnahmen verbleibt dabei bei
der Stadt Hamburg?
Nach Schätzung der zuständigen Behörde etwa 1 Prozent.
9.
Ist es Hoteliers zukünftig weiterhin möglich, im Rahmen von Hotelbesuchen eine „kostenlose Saunabenutzung“ anzubieten?
Ja.
10. Welche Gespräche hat der Senat im Vorfeld der Bund-LänderGespräche geführt, um die Auswirkungen dieser Regelung abschätzen
zu können?
Nach Kenntnis der zuständigen Behörde wurden keine Bund-Länder-Gespräche auf
politischer Ebene zur Umsetzung des Urteils des BFH geführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
11. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständige Behörde Studien
bekannt, wonach von Saunabesuchen ein positiver Effekt auf die
Gesundheit ausgeht?
Wenn ja, welche?
In der wissenschaftlichen Literatur werden in Abhängigkeit von bestehenden Vorerkrankungen beziehungsweise der betrachteten Patientengruppe sowohl positive
gesundheitliche Auswirkungen als auch Risiken im Zusammenhang mit Saunabesuchen beschrieben.
12. Unterliegen Saunabesuche künftig weiterhin dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, wenn sie ärztlich verschrieben werden?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, weil Saunabesuche nach der Heilmittel-Richtlinie nicht verordnungsfähig und
somit keine Heilbäder im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind.
13. Welcher finanzielle Aufwand entsteht privaten Unternehmen in Hamburg
voraussichtlich dadurch, dass sie für Saunabesuche künftig den vollen
Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent abführen müssen?
14. Welcher bürokratische Aufwand entsteht privaten Unternehmen in Hamburg voraussichtlich dadurch, dass sie für Saunabesuche künftig den
vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent abführen müssen?
„Bürokratischer“ und damit finanzieller Aufwand entsteht für Unternehmen und die
Steuerverwaltung grundsätzlich dann, wenn für einzelne Umsätze ein ermäßigter
Umsatzsteuersatz erhoben wird, weil das Gesamtentgelt in diesen Fällen auf unterschiedliche Steuersätze aufgeteilt werden muss. Sofern im Übrigen kein ermäßigter
Steuersatz angewendet wird, kann die Änderung der Besteuerung von Saunabesuchen auch zu geringerem Verwaltungsaufwand führen. Im Übrigen hängen die finanziellen Auswirkungen im Einzelfall von der unternehmerischen Entscheidung zur Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Preisgestaltung sowie der Marktentwicklung ab.
15. Wie viele Bäder der Bäderland Hamburg GmbH sind von dieser Neuregelung betroffen?
Zehn.
16. Wie erhöht sich voraussichtlich das geplante Defizit der Bäderland Hamburg GmbH? Sind Preiserhöhungen aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung geplant oder in Prüfung?
Wenn ja, in etwa welcher Höhe?
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/874
Preiserhöhungen sind für das laufende Jahr nicht vorgesehen. Eine Erhöhung des
Defizits soll durch aufwandsreduzierende Maßnahmen vermieden werden. Die darüber hinausgehenden Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
17. Wie viel Mehrwertsteuer muss die Bäderland Hamburg GmbH zukünftig
jährlich mehr aufgrund der oben genannten Regelung abführen?
Etwa 250.000 Euro pro Jahr.
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