Techniker Krankenkasse Newsletter Ausland November 2015 Inhalt 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 "Schicke Goodies reichen nicht" – 10 Tipps für Entsendungen........................... 1 2. Entsendungen im Ausland ....................... 3 2.1 Winterflugplan – das ist neu an deutschen Airports .................................................... 3 2.2 Europas Sozialsystem einfach erklärt ...... 4 2.3 Aktuelle Kaufkraftzuschläge ..................... 4 3. Beschäftigung im Inland ........................... 4 3.1 Fair vermittelt: Pflegekräfte aus Drittstaaten .............................................. 4 3.2 Arbeitsunfähigkeit – so erklären Sie's auf Englisch ................................................... 5 4. Rechtliches .............................................. 5 4.1 Kindergeld auch während des Auslandsstudiums.................................... 5 4.2 Neu erschienen: "Übersicht über das Sozialrecht 2015/2016" ............................ 5 4.3 Neue Regeln für die Versteuerung von Mitarbeiterflügen ...................................... 6 Sehr geehrte Damen und Herren, die renommierte Personal-Expertin Jutta Boenig hat für unseren aktuellen Newsletter ihre zehn Tipps zum Thema Entsendungen zusammengestellt. Außerdem in der aktuellen Ausgabe: Ein aktuelles Urteil zum Kindergeld beim Auslandsstudium und ein Übersetzungstipp für das schöne deutsche Wort "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice 1. Aktuelles 1.1 "Schicke Goodies reichen nicht" – 10 Tipps für Entsendungen Egal ob Produktionsaufbau in Asien oder Kundenbetreuung in Übersee – Erfolg und Scheitern liegen bei Auslandsaufenthalten eng beieinander. HR-Spezialistin Jutta Boenig hat seit vielen Jahren immer wieder mit Expats zu tun und verrät Arbeitgebern ihre Tipps. Die meisten Fehler werden nach Ansicht der Expertin ganz zu Anfang gemacht: "In der Regel wird ein Gespräch mit dem potenziellen Kandidaten geführt, die Goodies vereinbart und die Abrechnungsstelle informiert. Das reicht absolut nicht", erklärt Jutta Boenig, langjährige Personalexpertin und Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung. Für uns hat sie zehn Tipps für Arbeitgeber zusammengestellt. 1. Kommunikation ist das A & O Egal, wie wichtig die Zahlen und Zielvorgaben sind: Der Erfolg einer Entsendung hängt vor allem von der Kommunikation ab. Zwischen Entsender und Endsandtem sollte ein permanenter Wissens-, Nachrichten- und Erfahrungsaustausch organisiert werden. Sinnvollerweise ernennen Arbeitgeber einen Mentoren oder gleich ein ganzes OffsiteTeam, das die Kontakte zu den Expats hält. So banal es klingt: Unterstützen Sie es, Mitarbeiter im Ausland über Klatsch und Tratsch in Ihrem Hause informiert zu halten. Ein stetiger Austausch mit dem Standort im Ausland kann etwa über regelmäßige Skype-Telefonate erfolgen. Tipp: Machen Sie ein Datum im Monat zum internationalen "HelloFellow-Day". 2. Planen Sie ein "Nein" ein Sie haben einen Mitarbeiter im Auge, der ein idealer Kandidat für den Auslandsposten wäre? Schauen Sie, ob es nicht noch weitere Kollegen gibt, die in Frage kommen. Damit bieten Sie dem Kandidaten auch einen Spielraum, "Nein" zum Auslandsaufenthalt zu sagen und seine Karriere in der Heimat fortzusetzen. Denn die Wahrheit ist: Viele haben Angst, dass sie sich den Karriereweg verbauen, wenn sie das Auslands-Angebot ablehnen. Weiterer Vorteil einer internen Ausschreibung der Auslandsposition: Als Arbeitgeber werden Sie selbst flexibler bei der Auswahl und finden vielleicht Newsletter Ausland November 2015 Kollegen, die Sie bisher gar nicht auf dem Zettel hatten. Seite 2 Vertrag hinterlegt werden. Das sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt aktiv begleiten, um spätere Konflikte zu vermeiden. 3. Beugen Sie Kulturschocks vor 8. Erwarten Sie keine Wunder Je nachdem in welches Land es geht, sollten die kulturellen Gepflogenheiten von vornherein sehr klar dargestellt werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Mitarbeiter Privilegien zu erwarten hat, die er in Deutschland niemals haben würde. Viele machen gerade im asiatischen Raum die Erfahrung: "Ich werde total verwöhnt, ich bin der Leader, dem morgens der Chauffeur die Tür aufreißt". Nicht jeder kommt damit klar. Ebenso gilt für die Rückkehr, dass Expats sehr klar wissen müssen: "Herr Müller: Sie sind wieder einer von uns." 4. Schaffen Sie eine Win-win-Situation Seien Sie sich darüber im Klaren: Sie bewegen nicht nur das internationale Geschäft, sondern Menschen und Lebensläufe. Dafür müssen Sie sich als Arbeitgeber intensiv mit dem Mitarbeiter beschäftigen. Fragen Sie: Zu welchem Zeitpunkt seiner Karriere schicke ich jemanden ins Ausland? Welche Möglichkeiten hat er zum heutigen Zeitpunkt und welche in drei Jahren? Es reicht dabei nicht, einmal im Jahr ein Zielvereinbarungsgespräch zu führen. Im optimalen Fall wird aus Ihrem Unternehmensinteresse und dem Karriereinteresse Ihres Mitarbeiters eine kontinuierliche Win-win-Situation. Viele Entsendete haben das Gefühl, dass sie ganz viel beweisen müssen. Mancher arbeitet 16 von 24 Stunden, vielleicht weil es auch nichts anderes gibt, was ihn in der Fremde ablenkt. Sie als Vorgesetzter können dazu beitragen, dass sich der Mitarbeiter dem Land vom Kopf und vom Herzen her öffnet. Signalisieren Sie ihm, dass er nicht ständig online sein muss und seinen Horizont vor Ort erweitern soll. Nach dem Motto: "Sie machen tolle Sachen für uns, aber vergessen Sie das Leben nicht". Vor allem wenn Familien dabei sind, sollten Expats möglichst viel Spielraum haben. 9. Lassen Sie es nicht zu lang werden Die Erfahrungswerte zeigen: Drei Jahre sind eine optimale Dauer für eine Entsendung. Je länger ein Expat im außereuropäischen Ausland lebt, umso mehr verändert sich die Fähigkeit, wieder in Westeuropa Fuß zu fassen. Vielen wird es schlichtweg hier zu klein. Denn wechselnde Lebensmittelpunkte können innere Bilder erzeugen, die den Blick auf Deutschland verändern. 10. Rückkehr gescheitert? Helfen Sie beim Neustart 5. Spielen Sie immer mit offenen Karten Die hoch gelobte Filiale im Ausland steckt in Wahrheit in totalen Schwierigkeiten oder der Markt vor Ort entpuppt sich als undurchdringbar? Arbeitgeber sollten gegenüber den künftigen Expats die Karten über ihren neuen Einsatzbereich sehr offen legen, auch wenn sich während des Auslandsaufenthaltes Änderungen für die Zeit "danach" ergeben: Sie vermeiden durch einen offenen Informationsaustausch Enttäuschungen. Halten Sie unbedingt alle Dinge schriftlich fest. Aufhebungsverträge bei Expats sind nach der Rückkehr nicht selten. Sollte es gar nicht mehr passen, kümmern Sie sich nicht nur um das klassische Outplacement – stellen Sie dem Mitarbeiter eine qualifizierte Beratung zur Seite, die ihm hilft hierzulande wieder Fuß zu fassen. Zur Person: 6. Vorbereitung ist gut, Begleitung ist besser Im Vorfeld der Entsendung ein interkulturelles Training anzubieten, ist in vielen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Dabei sollten Sie bei der Auswahl des Trainers unbedingt darauf achten, dass er selbst Erfahrungen in dem Land hat. Auch ein Besuch in der künftigen Wirkungsstätte im Vorfeld kann extrem sinnvoll sein. Legen Sie aber nicht nur Wert auf die Vorbereitung, sondern auf eine intensive Begleitung in den ersten Wochen und Monaten. Sorgen Sie dafür, dass der Mitarbeiter im Ausland Zugriff auf jemanden hat, der das Land kennt und ihm mit praktischen Tipps zur Seite steht. Das vermeidet Enttäuschungen. 7. Halten Sie "Plan B" in der Schublade Das Geschäft läuft nicht wie erwartet, oder die versprochene Position in der Heimat ist plötzlich futsch? Manchmal passieren unerwartete Dinge, auf die beide Seiten keinen Einfluss haben. Sollten dann Vertragsbestandteile nicht mehr eingehalten werden können, müssen Änderungen auch im Jutta Boenig (Jahrgang 1956) ist Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung und berät als Executive Coach, Karriere-/Outplacementberaterin und Mediatorin seit 1994 TopFührungskräfte in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz. Sie verfügt über langjährige Beratungs- und Coachingerfahrung in Wirtschaftsunternehmen. Quelle: TK Newsletter Ausland Oktober 2015 2. Entsendungen im Ausland 2.1 Winterflugplan – das ist neu an deutschen Airports Seit Ende Oktober gilt in Deutschland der Winterflugplan. Ein Blick auf die Änderungen internationaler Verbindungen an deutschen Flughäfen. Seite 3 Düsseldorf / DUS • • • Berlin-Tegel / TXL • • • • • Die Airline airBaltic fliegt neben Riga und Tallinn auch Vilnius, die Hauptstadt Litauens, an. Die türkische Fluggesellschaft Borajet startet einmal wöchentlich nach Adana, die fünftgrößte Stadt in der Türkei. Die deutsch-türkische Airline SunExpress fliegt einmal pro Woche exklusiv für den Reiseveranstalter FTI ab Berlin-Tegel nach Ras al Khaimah, eines der sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate. Airberlin nimmt die Verbindung Berlin-Miami wieder in ihren Flugplan auf. Mit Beginn des Winterflugplans 2015/16 fliegt Aer Lingus nicht mehr ab Berlin-Schönefeld, sondern ab Berlin-Tegel. Zweimal pro Tag bedient die irische Fluggesellschaft die Strecke Berlin-Dublin. Berlin-Schönefeld / SXF • • • Ryanair eröffnet eine Basis und nimmt 16 Strecken von Athen bis Venedig ins Programm. EasyJet hat ein neues Ziel auf dem Berliner Flugplan: Insgesamt viermal wöchentlich geht es Richtung Wien. Die deutsch-türkische Airline SunExpress bietet eine neue Verbindung nach Marrakesch an. Alle Änderungen an den Berliner Flughäfen zum Winter finden Sie auf der Internetseite www.berlin-airport.de. • • • • • Alle Änderungen im Überblick finden Sie auf dieser Internetseite www.dus.com. Frankfurt am Main / FRA • • • • • Hamburg / HAM • • Ryanair fliegt künftig dreimal wöchentlich die Hafenstädte Alicante und Malaga an. Eine tägliche Verbindung gibt es nun nach Madrid und Barcelona. Die deutsch-türkische Fluggesellschaft SunExpress fliegt zweimal wöchentlich in die ägyptische Stadt Hurghada, und zwar in Vollcharter für den Reiseveranstalter FTI. Alle Änderungen zum Winterflugplan in Hamburg finden Sie auf der Internetseite www.hamburg-airport.de. Air Berlin baut seine Karibik-Routen weiter aus und fliegt nun zweimal wöchentlich auch Curacao an. Germanwings tauscht seine Flugzeuge aus: Die künftigen Airbus-Maschinen bieten rund 150 Menschen Platz und ersetzen die Canadair CRJ 900, die nur 80 Sitze haben. Erstmals geht es auch im Winter viermal wöchentlich nonstop mit Cathay Pacific Airways nach Hongkong. Flybe steuert nun täglich die englische Hafenstadt Southampton an. Die Germania fliegt im Winter in die israelische Großstadt Tel Aviv. Neu ist die wöchentliche Verbindung der deutsch-türkischen Airline SunExpress nach Salalah im Süden des Sultanats Oman. Turkish Airlines fliegt im Winterflugplan dreimal pro Woche nach Ankara. Frequenzaufstockungen um jeweils eine werktägliche Verbindung gibt es bei der Flybe nach Manchester (jetzt 21 Mal pro Woche) und Birmingham (bis zu 29 Mal wöchentlich). Turkish Airlines erhöht die Frequenz nach Istanbul zum Airport Sabiha Gökcen von sieben auf zehn Verbindungen in der Woche. • • • Lufthansa fliegt viermal wöchentlich Tampa (USA) an. Lufthansa nimmt ab März fünf wöchentliche Nonstop-Verbindungen nach Panama City auf. Lufthansa übernimmt vier tägliche Verbindungen nach Luxemburg, die bisher von Luxair angeboten wurden. Das Flugziel Nairobi (Kenia) wird von Lufthansa in der kommenden Saison wieder direkt dreimal pro Woche mit Frankfurt verbunden. Condor fliegt ab Dezember zweimal wöchentlich nach Rio de Janeiro (Brasilien), womit sie die tägliche Lufthansa-Anbindung dieser Destination ergänzt. Ab Dezember verbindet Condor einmal wöchentlich Frankfurt mit der Karibik-Insel Martinique. Neu am Flughafen ist die Airline Air Arabia Maroc. Sie fliegt zweimal pro Woche das Ziel Marrakesch in Marokko an. Sun Express fliegt einmal wöchentlich nach Ras al Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle Änderungen finden Sie auf der Internetseite www.fraport.de. Newsletter Ausland November 2015 Stuttgart / STR • • • • • • Die Lufthansa-Tochter Germanwings hat Marsa Alam am Roten Meer neu in den Flugplan aufgenommen. Neu im Plan der Lufthansa ist die Verbindung nach Amsterdam. Mit der Lufthansa-Tochter Eurowings geht es u.a. nach Brüssel und Mailand und ab März 2016 auch nach Nizza. Die Fluggesellschaft Air Berlin fliegt neben dem Drehkreuz Abu Dhabi im Winter auch Venedig, Alicante, Las Palmas und Teneriffa an. Die Fluggesellschaft Easyjet nimmt vier wöchentliche Flüge nach Edinburgh neu ins Programm. SunExpress Deutschland fliegt erstmals von Stuttgart in das Arabische Emirat Ras Al Khaimah sowie nach Sharm el Sheik in Ägypten und bis Mitte Dezember auch nach Marrakesch. Informationen zum Winterflugplan Stuttgart sind auf der Internetseite www.flughafen-stuttgart.de. München / MUC • • • • • • • • Mit Meridiana steuert eine neue Airline ab München erstmals den Flughafen Mailand-Linate an. Luxair erhöht ihr Angebot nach Luxemburg auf 25 Flüge pro Woche. SAS nimmt erstmals ab München Stockholm in ihr Programm und bietet drei wöchentliche Verbindungen an. Die Fluggesellschaft Tarom fliegt zweimal wöchentlich in die rumänische Stadt lasi. Transavia bedient in der Winterflugplanperiode täglich außer samstags Paris-Orly und ab Februar auch Eindhoven in Holland. Aeroflot erhöht ihr Angebot zum Moskauer Airport Sheremetyevo, der von der russischen Airline nun viermal täglich angesteuert wird. Emirates erhöht seine Flug-Frequenz nach Dubai: Neben den zwei täglichen Verbindungen mit dem A380 gibt es ab dem 1. Februar 2016 einen dritten täglichen Flug mit Flugzeugen vom Typ Boeing 777. Lufthansa erhöht die Frequenz nach Kapstadt in Südafrika um zwei wöchentliche Flüge und bietet dieses Ziel damit täglich an. Alle Änderungen in München finden Sie auf der Internetseite www.munich-airport.de. Quelle: TK 2.2 Europas Sozialsystem einfach erklärt Kennen Sie das Fremdrentenrecht? Was versteht man unter einem Rückgriff? Und was ist eigentlich das DAISY-Format? Begriffe rund um das europäische Sozialsystem werden in einer neuen Broschüre erklärt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat rund 400 deutsche Begriffe aus dem europäischen Sozialwesen zusammengestellt und erklärt. Seite 4 Das Glossar "Soziales Europa von A-Z“ fungiert dabei als Ergänzung der Online-Datenbank "Sozialkompass Europa“. Darin werden alle europäischen Sozialsysteme in 15 Themenrubriken erfasst und lassen somit einen Vergleich der einzelnen Systeme zu. Empfehlenswert für internationale Mitarbeiter ist die Broschüre "The Countries of Europe – Facts and Key Figures". Sämtliche europäischen Sozialversicherungssysteme werden auf mehr als 160 Seiten vorgestellt. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.bmas.de. Quelle: BMAS 2.3 Aktuelle Kaufkraftzuschläge Das Bundesfinanzministerium hat per Rundschreiben die aktuellen steuerfreien Kaufkraftzuschläge bekanntgegeben. Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in das Ausland entsandt werden, erhalten oft von ihrem inländischen Arbeitgeber einen Kaufkraftausgleich für höhere Lebenshaltungskosten vor Ort. Dieser Kaufkraftausgleich ist nach Paragraf 3 Nr. 64 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und das Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin in Deutschland bleibt. Laut aktuellem Rundschreiben verringerte sich der Zuschlag für einige brasilianische Städte sowie für Neuseeland, Australien und Singapur. Quelle: Bundesfinanzministerium 3. Beschäftigung im Inland 3.1 Fair vermittelt: Pflegekräfte aus Drittstaaten In vielen Ländern der Welt mangelt es an bezahlter Arbeit, während hierzulande Fachkräfte fehlen. Im Bereich der Krankenpflege sorgt das Projekt "Triple Win" hier für eine clevere Lösung. Die bundesweite Initiative vermittelt Pflegekräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland – Sprachkurse, Behördengänge sowie Beratung für Arbeitgeber sind inklusive. Vanessa Preclaro begann vor einem Jahr im Rahmen des Projekts "Triple Win" ihre Arbeit im Krankenhaus Nordwest in Frankfurt. Die Heimat der 26Jährigen liegt auf der anderen Seite der Erde auf den Philippinen. Sie gehört zu insgesamt 530 Pflegekräften, die in Nicht-EU-Staaten vom Projekt rekrutiert und für Festanstellungen an Pflegeheime und Krankenhäuser in Deutschland vermittelt wurden. Seite 5 Keine Chance für Lohndumping Aktuell bereitet "Triple Win" Pflegekräfte von den Philippinen, aus Bosnien-Herzegowina und aus Serbien auf ihren Einsatz in Deutschland vor. "Die Länder, in denen wir rekrutieren, haben in jedem Fall einen Überhang an Fachkräften, sodass dort kein Mangel entsteht", sagt Projektleiter Björn Gruber von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit organisiert die GIZ die Vermittlung, Betreuung, Qualifizierung und Beratung für Arbeitgeber. Fairness und Transparenz stehen bei "Triple Win" im Vordergrund. Lohndumping wird ausgeschlossen – die ausländischen Fachkräfte arbeiten zu den gleichen Konditionen wie ihre deutschen Kollegen. Hessisch babbeln auf der Wunschliste Ein Erfolg von "Triple Win" besteht unter anderem darin, dass die angeworbenen Kräfte nicht nur für kurze Zeit bleiben, sondern ihre Zukunft hier sehen und sich aktiv integrieren. Vanessa Preclaro hat gerade ihre Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Tasche und ihr Deutsch ist schon nahezu perfekt. Nun möchte sie sich im Bereich Kardiologie weiterbilden und ganz nebenbei die Sprache ihrer Patienten lernen: "Hessisch". Quelle: GIZ; Bundesagentur für Arbeit 3.2 Arbeitsunfähigkeit – so erklären Sie's auf Englisch Die deutsche Sprache hält für ausländische Mitarbeiter echte Herausforderungen bereit – vor allem wenn es um Begriffe aus der Welt der Krankenkasse geht. So herrscht beim Erklären des Wortes "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" regelmäßig Übersetzungs-Notstand. Wie gut, dass es "Welcome to Germany" gibt, die zweisprachige Information der Techniker Krankenkasse. In der Broschüre werden zahlreiche Erläuterungen in englischer Sprache geliefert, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland wissen sollten. So heißt es unter dem Stichwort "Disability" (Arbeitsunfähigkeit): "A certificate of illness from the doctor is necessary for a longer illness. To be on the safe side, find out now about the arrangements in your company ... The doctor will give you two copies of the certificate of disability. One copy (without diagnosis) is intended for the employer. Please send the second copy to TK right away." "Welcome to Germany" ist ein Angebot der Techniker Krankenkasse, das sich an Arbeitgeber richtet und eine Reihe von Services rund um die Sozialversicherung ausländischer Mitarbeiter bereithält – auch in englischer Sprache. Sie möchten die Informationen für Ihre Mitarbeiter bestellen? Sie sind ein Unternehmen mit internationaler Belegschaft? Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Beratern. Sie erreichen uns unter: 0800 - 285 85 87 60 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Newsletter Ausland November 2015 Die Broschüre finden Sie auf unserer Internetseite www.firmenkunden.tk.de (Webcode 165178). Quelle: TK 4. Rechtliches 4.1 Kindergeld auch während des Auslandsstudiums Eltern können für Kinder, die im Ausland studieren, Kindergeld beziehen – selbst wenn der Studienort außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes liegt. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesfinanzhof gefasst. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. Dieser muss sich im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat befinden, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet. Der Bundesfinanzhof betont: Nicht erforderlich ist, dass das Kind den weit überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt. Wohnsitz in Deutschland, Studium im Ausland? Bei der Beurteilung, ob der Wohnsitz im Inland während des Studiums im Ausland bestanden hat, zog der Bundesfinanzhof im verhandelten Fall mehrere Faktoren heran. So habe der junge Mann, der ein Bachelorstudium in China absolviert hatte, mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit in Deutschland verbracht. Außerdem hätten seine Wohnverhältnisse sowie persönlichen Bindungen einen stärkeren Bezug zum Inland als zum Studienort. Aktenzeichen BFH III-R-3814 Quelle: Bundesfinanzhof 4.2 Neu erschienen: "Übersicht über das Sozialrecht 2015/2016" Ein Passus aus dem Sozialgesetzbuch ist schnell im Internet gefunden. Wer aber Erläuterungen, Hintergründe und Zusammenhänge etwa zum internationalen Sozialrecht sucht, darf getrost ins Bücherregal greifen: Die "Übersicht über das Sozialrecht 2015/2016" liegt jetzt in der aktualisierten zwölften Auflage vor. Insgesamt 27 Kapitel und mehr als 1.200 Seiten enthält das Nachschlagewerk, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben wurde. Das Buch ist auf der Grundlage von Einzelbeiträgen verschiedener Autoren zusammengestellt worden und deckt das gesamte Spektrum des deutschen Sozialrechts ab. Mit viel Hintergrundwissen und fundiert erklärt ist beispielsweise das Thema Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts bei Entsendungen. In einem eigenen Kapitel widmet sich das Buch der internationalen sozialen Sicherung: Dabei wird der historische Blick auf das Thema geworfen und somit Newsletter Ausland November 2015 für das Verständnis grundsätzlicher Zusammenhänge gesorgt. So erfährt der Leser, aus welchen Beweggründen heraus welche Regelungen wie getroffen wurden – etwa die bilateralen Abkommen zur Sozialversicherung. Die Erläuterungen stammen von Egon Kalmund, Ministerialrat a. D. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Deutsche Grundsätze auf Englisch Interessant für alle, die das deutsche System auf Englisch erläutern müssen: In der "Overview of Social Security Law" sind die gesamten Grundsätze des deutschen Sozialrechts in englischer Sprache zusammengefasst. Seite 6 würde – abzüglich üblicher Preisnachlässe. Pro Kalenderjahr sind 1.080 Euro solcher Entgelte steuerfrei. Wenn die Flüge Beschränkungen bei der Reservierung unterliegen oder wenn die Lohnsteuer bereits pauschal abgeführt wurde, kann die Bewertung der Flüge über – niedrige – Durchschnittswerte je Flugkilometer erfolgen. Für die Jahre 2016 bis 2018 werden pro Flugkilometer Durchschnittswerte von drei bis vier Cent – je nach Länge der Strecke – festgesetzt. Jeder Flug ist dabei gesondert zu bewerten. Details und weitere Bedingungen sowie einige Beispiele erläutert das Rundschreiben. Quelle: Bundesfinanzministerium Das Buch wird im Auftrag des BAMS vom BW Verlag aus Nürnberg mit einer CD-ROM ausgeliefert, die das PDF des mehr als 1.200 Seiten starken Werks enthält. Die Stichwortsuche erleichtert hier die Suche nach bestimmten Begriffen. Parallel zum Sozialrecht ist auch die neue "Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht 2015/2016" erschienen. Diese enthält unter anderem aktuelle Neuerungen zum Mindestlohn. Bestellhinweise Übersicht über das Sozialrecht Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH (Hrsg.) 1.262 Seiten + CD-ROM, 24 x 16 cm, gebunden ISBN: 978-3-8214-7251-5 Preis: 36 Euro Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht 2015/2016 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH (Hrsg.) 950 Seiten + CD-ROM, 24 x 16 cm, gebunden ISBN: 978-3-8214-7288-1 Preis: 36 Euro Quelle: BMAS 4.3 Neue Regeln für die Versteuerung von Mitarbeiterflügen Luftfahrtunternehmen gewähren ihren Angestellten oder Mitarbeitern aus der Tourismusbranche oft verbilligte Flüge. Für die steuerliche Bewertung solcher Vorteile hat das Bundesfinanzministerium jetzt neue Sätze und Berechnungsregeln mitgeteilt. Grundsätzlich sind Gratisflüge oder verbilligte Flüge von Luftfahrtunternehmen an Mitarbeiter geldwerte Vorteile und damit als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn anzusehen. Fliegt ein Mitarbeiter unter gleichen Konditionen wie andere Passagiere, muss der Wert der Flüge mit dem Preis angesetzt werden, der unter gleichen Bedingungen auch betriebsfremden Passagieren abverlangt werden Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie auch in unserem Firmenkundenportal (Webcode 213080).
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