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Techniker Krankenkasse
Newsletter Ausland November 2015
Inhalt
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
"Schicke Goodies reichen nicht" – 10
Tipps für Entsendungen........................... 1
2.
Entsendungen im Ausland ....................... 3
2.1
Winterflugplan – das ist neu an deutschen
Airports .................................................... 3
2.2
Europas Sozialsystem einfach erklärt ...... 4
2.3
Aktuelle Kaufkraftzuschläge ..................... 4
3.
Beschäftigung im Inland ........................... 4
3.1
Fair vermittelt: Pflegekräfte aus
Drittstaaten .............................................. 4
3.2
Arbeitsunfähigkeit – so erklären Sie's auf
Englisch ................................................... 5
4.
Rechtliches .............................................. 5
4.1
Kindergeld auch während des
Auslandsstudiums.................................... 5
4.2
Neu erschienen: "Übersicht über das
Sozialrecht 2015/2016" ............................ 5
4.3
Neue Regeln für die Versteuerung von
Mitarbeiterflügen ...................................... 6
Sehr geehrte Damen und Herren,
die renommierte Personal-Expertin Jutta Boenig hat
für unseren aktuellen Newsletter ihre zehn Tipps
zum Thema Entsendungen zusammengestellt. Außerdem in der aktuellen Ausgabe: Ein aktuelles Urteil zum Kindergeld beim Auslandsstudium und ein
Übersetzungstipp für das schöne deutsche Wort
"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung".
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
1.
Aktuelles
1.1 "Schicke Goodies reichen nicht" – 10
Tipps für Entsendungen
Egal ob Produktionsaufbau in Asien oder Kundenbetreuung in Übersee – Erfolg und Scheitern
liegen bei Auslandsaufenthalten eng beieinander. HR-Spezialistin Jutta Boenig hat seit vielen
Jahren immer wieder mit Expats zu tun und verrät Arbeitgebern ihre Tipps.
Die meisten Fehler werden nach Ansicht der Expertin ganz zu Anfang gemacht: "In der Regel wird ein
Gespräch mit dem potenziellen Kandidaten geführt,
die Goodies vereinbart und die Abrechnungsstelle
informiert. Das reicht absolut nicht", erklärt Jutta
Boenig, langjährige Personalexpertin und Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für
Karriereberatung. Für uns hat sie zehn Tipps für Arbeitgeber zusammengestellt.
1. Kommunikation ist das A & O
Egal, wie wichtig die Zahlen und Zielvorgaben sind:
Der Erfolg einer Entsendung hängt vor allem von
der Kommunikation ab. Zwischen Entsender und
Endsandtem sollte ein permanenter Wissens-,
Nachrichten- und Erfahrungsaustausch organisiert
werden. Sinnvollerweise ernennen Arbeitgeber einen Mentoren oder gleich ein ganzes OffsiteTeam, das die Kontakte zu den Expats hält.
So banal es klingt: Unterstützen Sie es, Mitarbeiter
im Ausland über Klatsch und Tratsch in Ihrem
Hause informiert zu halten. Ein stetiger Austausch
mit dem Standort im Ausland kann etwa über regelmäßige Skype-Telefonate erfolgen. Tipp: Machen
Sie ein Datum im Monat zum internationalen "HelloFellow-Day".
2. Planen Sie ein "Nein" ein
Sie haben einen Mitarbeiter im Auge, der ein idealer
Kandidat für den Auslandsposten wäre? Schauen
Sie, ob es nicht noch weitere Kollegen gibt, die in
Frage kommen. Damit bieten Sie dem Kandidaten
auch einen Spielraum, "Nein" zum Auslandsaufenthalt zu sagen und seine Karriere in der Heimat fortzusetzen. Denn die Wahrheit ist: Viele haben Angst,
dass sie sich den Karriereweg verbauen, wenn sie
das Auslands-Angebot ablehnen.
Weiterer Vorteil einer internen Ausschreibung
der Auslandsposition: Als Arbeitgeber werden Sie
selbst flexibler bei der Auswahl und finden vielleicht
Newsletter Ausland November 2015
Kollegen, die Sie bisher gar nicht auf dem Zettel
hatten.
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Vertrag hinterlegt werden. Das sollten Sie als Arbeitgeber unbedingt aktiv begleiten, um spätere
Konflikte zu vermeiden.
3. Beugen Sie Kulturschocks vor
8. Erwarten Sie keine Wunder
Je nachdem in welches Land es geht, sollten die
kulturellen Gepflogenheiten von vornherein sehr
klar dargestellt werden. Das gilt vor allem dann,
wenn der Mitarbeiter Privilegien zu erwarten hat, die
er in Deutschland niemals haben würde. Viele machen gerade im asiatischen Raum die Erfahrung:
"Ich werde total verwöhnt, ich bin der Leader, dem
morgens der Chauffeur die Tür aufreißt". Nicht jeder
kommt damit klar. Ebenso gilt für die Rückkehr,
dass Expats sehr klar wissen müssen: "Herr Müller:
Sie sind wieder einer von uns."
4. Schaffen Sie eine Win-win-Situation
Seien Sie sich darüber im Klaren: Sie bewegen
nicht nur das internationale Geschäft, sondern Menschen und Lebensläufe. Dafür müssen Sie sich als
Arbeitgeber intensiv mit dem Mitarbeiter beschäftigen. Fragen Sie: Zu welchem Zeitpunkt seiner Karriere schicke ich jemanden ins Ausland? Welche
Möglichkeiten hat er zum heutigen Zeitpunkt und
welche in drei Jahren? Es reicht dabei nicht, einmal
im Jahr ein Zielvereinbarungsgespräch zu führen.
Im optimalen Fall wird aus Ihrem Unternehmensinteresse und dem Karriereinteresse Ihres Mitarbeiters eine kontinuierliche Win-win-Situation.
Viele Entsendete haben das Gefühl, dass sie ganz
viel beweisen müssen. Mancher arbeitet 16 von 24
Stunden, vielleicht weil es auch nichts anderes gibt,
was ihn in der Fremde ablenkt. Sie als Vorgesetzter
können dazu beitragen, dass sich der Mitarbeiter
dem Land vom Kopf und vom Herzen her öffnet.
Signalisieren Sie ihm, dass er nicht ständig online
sein muss und seinen Horizont vor Ort erweitern
soll. Nach dem Motto: "Sie machen tolle Sachen
für uns, aber vergessen Sie das Leben nicht".
Vor allem wenn Familien dabei sind, sollten Expats
möglichst viel Spielraum haben.
9. Lassen Sie es nicht zu lang werden
Die Erfahrungswerte zeigen: Drei Jahre sind eine
optimale Dauer für eine Entsendung. Je länger ein
Expat im außereuropäischen Ausland lebt, umso
mehr verändert sich die Fähigkeit, wieder in Westeuropa Fuß zu fassen. Vielen wird es schlichtweg
hier zu klein. Denn wechselnde Lebensmittelpunkte
können innere Bilder erzeugen, die den Blick auf
Deutschland verändern.
10. Rückkehr gescheitert? Helfen Sie beim
Neustart
5. Spielen Sie immer mit offenen Karten
Die hoch gelobte Filiale im Ausland steckt in Wahrheit in totalen Schwierigkeiten oder der Markt vor
Ort entpuppt sich als undurchdringbar? Arbeitgeber
sollten gegenüber den künftigen Expats die Karten
über ihren neuen Einsatzbereich sehr offen legen,
auch wenn sich während des Auslandsaufenthaltes
Änderungen für die Zeit "danach" ergeben: Sie vermeiden durch einen offenen Informationsaustausch Enttäuschungen. Halten Sie unbedingt alle
Dinge schriftlich fest.
Aufhebungsverträge bei Expats sind nach der Rückkehr nicht selten. Sollte es gar nicht mehr passen,
kümmern Sie sich nicht nur um das klassische Outplacement – stellen Sie dem Mitarbeiter eine qualifizierte Beratung zur Seite, die ihm hilft hierzulande
wieder Fuß zu fassen.
Zur Person:
6. Vorbereitung ist gut, Begleitung ist besser
Im Vorfeld der Entsendung ein interkulturelles Training anzubieten, ist in vielen Unternehmen eine
Selbstverständlichkeit. Dabei sollten Sie bei der
Auswahl des Trainers unbedingt darauf achten,
dass er selbst Erfahrungen in dem Land hat. Auch
ein Besuch in der künftigen Wirkungsstätte im Vorfeld kann extrem sinnvoll sein. Legen Sie aber nicht
nur Wert auf die Vorbereitung, sondern auf eine intensive Begleitung in den ersten Wochen und
Monaten. Sorgen Sie dafür, dass der Mitarbeiter im
Ausland Zugriff auf jemanden hat, der das Land
kennt und ihm mit praktischen Tipps zur Seite steht.
Das vermeidet Enttäuschungen.
7. Halten Sie "Plan B" in der Schublade
Das Geschäft läuft nicht wie erwartet, oder die versprochene Position in der Heimat ist plötzlich
futsch? Manchmal passieren unerwartete Dinge, auf
die beide Seiten keinen Einfluss haben. Sollten
dann Vertragsbestandteile nicht mehr eingehalten
werden können, müssen Änderungen auch im
Jutta Boenig (Jahrgang 1956) ist Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung und berät als Executive Coach, Karriere-/Outplacementberaterin und Mediatorin seit 1994 TopFührungskräfte in Deutschland, Österreich, Italien
und der Schweiz. Sie verfügt über langjährige Beratungs- und Coachingerfahrung in Wirtschaftsunternehmen.
Quelle: TK
Newsletter Ausland Oktober 2015
2.
Entsendungen im Ausland
2.1 Winterflugplan – das ist neu an deutschen Airports
Seit Ende Oktober gilt in Deutschland der Winterflugplan. Ein Blick auf die Änderungen internationaler Verbindungen an deutschen Flughäfen.
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Düsseldorf / DUS
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Berlin-Tegel / TXL
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Die Airline airBaltic fliegt neben Riga und
Tallinn auch Vilnius, die Hauptstadt Litauens,
an.
Die türkische Fluggesellschaft Borajet startet
einmal wöchentlich nach Adana, die fünftgrößte
Stadt in der Türkei.
Die deutsch-türkische Airline SunExpress fliegt
einmal pro Woche exklusiv für den Reiseveranstalter FTI ab Berlin-Tegel nach Ras al
Khaimah, eines der sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate.
Airberlin nimmt die Verbindung Berlin-Miami
wieder in ihren Flugplan auf.
Mit Beginn des Winterflugplans 2015/16 fliegt
Aer Lingus nicht mehr ab Berlin-Schönefeld,
sondern ab Berlin-Tegel. Zweimal pro Tag bedient die irische Fluggesellschaft die Strecke
Berlin-Dublin.
Berlin-Schönefeld / SXF
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Ryanair eröffnet eine Basis und nimmt 16 Strecken von Athen bis Venedig ins Programm.
EasyJet hat ein neues Ziel auf dem Berliner
Flugplan: Insgesamt viermal wöchentlich geht
es Richtung Wien.
Die deutsch-türkische Airline SunExpress bietet
eine neue Verbindung nach Marrakesch an.
Alle Änderungen an den Berliner Flughäfen zum
Winter finden Sie auf der Internetseite
www.berlin-airport.de.
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Alle Änderungen im Überblick finden Sie auf dieser
Internetseite www.dus.com.
Frankfurt am Main / FRA
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Hamburg / HAM
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Ryanair fliegt künftig dreimal wöchentlich die
Hafenstädte Alicante und Malaga an. Eine tägliche Verbindung gibt es nun nach Madrid und
Barcelona.
Die deutsch-türkische Fluggesellschaft SunExpress fliegt zweimal wöchentlich in die ägyptische Stadt Hurghada, und zwar in Vollcharter
für den Reiseveranstalter FTI.
Alle Änderungen zum Winterflugplan in Hamburg
finden Sie auf der Internetseite
www.hamburg-airport.de.
Air Berlin baut seine Karibik-Routen weiter aus
und fliegt nun zweimal wöchentlich auch
Curacao an.
Germanwings tauscht seine Flugzeuge aus:
Die künftigen Airbus-Maschinen bieten rund
150 Menschen Platz und ersetzen die Canadair
CRJ 900, die nur 80 Sitze haben.
Erstmals geht es auch im Winter viermal wöchentlich nonstop mit Cathay Pacific Airways
nach Hongkong.
Flybe steuert nun täglich die englische Hafenstadt Southampton an.
Die Germania fliegt im Winter in die israelische
Großstadt Tel Aviv.
Neu ist die wöchentliche Verbindung der
deutsch-türkischen Airline SunExpress nach
Salalah im Süden des Sultanats Oman.
Turkish Airlines fliegt im Winterflugplan dreimal
pro Woche nach Ankara.
Frequenzaufstockungen um jeweils eine werktägliche Verbindung gibt es bei der Flybe nach
Manchester (jetzt 21 Mal pro Woche) und Birmingham (bis zu 29 Mal wöchentlich). Turkish
Airlines erhöht die Frequenz nach Istanbul zum
Airport Sabiha Gökcen von sieben auf zehn
Verbindungen in der Woche.
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Lufthansa fliegt viermal wöchentlich Tampa
(USA) an.
Lufthansa nimmt ab März fünf wöchentliche
Nonstop-Verbindungen nach Panama City auf.
Lufthansa übernimmt vier tägliche Verbindungen nach Luxemburg, die bisher von Luxair angeboten wurden.
Das Flugziel Nairobi (Kenia) wird von Lufthansa
in der kommenden Saison wieder direkt dreimal
pro Woche mit Frankfurt verbunden.
Condor fliegt ab Dezember zweimal wöchentlich nach Rio de Janeiro (Brasilien), womit sie
die tägliche Lufthansa-Anbindung dieser Destination ergänzt.
Ab Dezember verbindet Condor einmal wöchentlich Frankfurt mit der Karibik-Insel Martinique.
Neu am Flughafen ist die Airline Air Arabia Maroc. Sie fliegt zweimal pro Woche das Ziel
Marrakesch in Marokko an.
Sun Express fliegt einmal wöchentlich nach
Ras al Khaimah in den Vereinigten Arabischen
Emiraten.
Alle Änderungen finden Sie auf der Internetseite
www.fraport.de.
Newsletter Ausland November 2015
Stuttgart / STR
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Die Lufthansa-Tochter Germanwings hat Marsa
Alam am Roten Meer neu in den Flugplan aufgenommen.
Neu im Plan der Lufthansa ist die Verbindung
nach Amsterdam.
Mit der Lufthansa-Tochter Eurowings geht es
u.a. nach Brüssel und Mailand und ab März
2016 auch nach Nizza.
Die Fluggesellschaft Air Berlin fliegt neben dem
Drehkreuz Abu Dhabi im Winter auch Venedig,
Alicante, Las Palmas und Teneriffa an.
Die Fluggesellschaft Easyjet nimmt vier wöchentliche Flüge nach Edinburgh neu ins Programm.
SunExpress Deutschland fliegt erstmals von
Stuttgart in das Arabische Emirat Ras Al
Khaimah sowie nach Sharm el Sheik in Ägypten und bis Mitte Dezember auch nach Marrakesch.
Informationen zum Winterflugplan Stuttgart sind auf
der Internetseite www.flughafen-stuttgart.de.
München / MUC
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Mit Meridiana steuert eine neue Airline ab München erstmals den Flughafen Mailand-Linate
an.
Luxair erhöht ihr Angebot nach Luxemburg auf
25 Flüge pro Woche.
SAS nimmt erstmals ab München Stockholm in
ihr Programm und bietet drei wöchentliche Verbindungen an.
Die Fluggesellschaft Tarom fliegt zweimal wöchentlich in die rumänische Stadt lasi.
Transavia bedient in der Winterflugplanperiode
täglich außer samstags Paris-Orly und ab Februar auch Eindhoven in Holland.
Aeroflot erhöht ihr Angebot zum Moskauer Airport Sheremetyevo, der von der russischen Airline nun viermal täglich angesteuert wird.
Emirates erhöht seine Flug-Frequenz nach
Dubai: Neben den zwei täglichen Verbindungen
mit dem A380 gibt es ab dem 1. Februar 2016
einen dritten täglichen Flug mit Flugzeugen
vom Typ Boeing 777.
Lufthansa erhöht die Frequenz nach Kapstadt
in Südafrika um zwei wöchentliche Flüge und
bietet dieses Ziel damit täglich an.
Alle Änderungen in München finden Sie auf der Internetseite www.munich-airport.de.
Quelle: TK
2.2 Europas Sozialsystem einfach erklärt
Kennen Sie das Fremdrentenrecht? Was versteht man unter einem Rückgriff? Und was ist eigentlich das DAISY-Format? Begriffe rund um
das europäische Sozialsystem werden in einer
neuen Broschüre erklärt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat rund 400 deutsche Begriffe aus dem
europäischen Sozialwesen zusammengestellt und
erklärt.
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Das Glossar "Soziales Europa von A-Z“ fungiert dabei als Ergänzung der Online-Datenbank "Sozialkompass Europa“. Darin werden alle europäischen
Sozialsysteme in 15 Themenrubriken erfasst und
lassen somit einen Vergleich der einzelnen Systeme
zu.
Empfehlenswert für internationale Mitarbeiter ist die
Broschüre "The Countries of Europe – Facts and
Key Figures". Sämtliche europäischen Sozialversicherungssysteme werden auf mehr als 160 Seiten
vorgestellt.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.bmas.de.
Quelle: BMAS
2.3 Aktuelle Kaufkraftzuschläge
Das Bundesfinanzministerium hat per Rundschreiben die aktuellen steuerfreien Kaufkraftzuschläge bekanntgegeben.
Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in
das Ausland entsandt werden, erhalten oft von ihrem inländischen Arbeitgeber einen Kaufkraftausgleich für höhere Lebenshaltungskosten vor Ort.
Dieser Kaufkraftausgleich ist nach Paragraf 3 Nr. 64
Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn der ins
Ausland entsandte Arbeitnehmer dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und das Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers
weiterhin in Deutschland bleibt.
Laut aktuellem Rundschreiben verringerte sich der
Zuschlag für einige brasilianische Städte sowie für
Neuseeland, Australien und Singapur.
Quelle: Bundesfinanzministerium
3.
Beschäftigung im Inland
3.1 Fair vermittelt: Pflegekräfte aus Drittstaaten
In vielen Ländern der Welt mangelt es an bezahlter Arbeit, während hierzulande Fachkräfte fehlen. Im Bereich der Krankenpflege sorgt das Projekt "Triple Win" hier für eine clevere Lösung.
Die bundesweite Initiative vermittelt Pflegekräfte
aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland –
Sprachkurse, Behördengänge sowie Beratung
für Arbeitgeber sind inklusive.
Vanessa Preclaro begann vor einem Jahr im Rahmen des Projekts "Triple Win" ihre Arbeit im Krankenhaus Nordwest in Frankfurt. Die Heimat der 26Jährigen liegt auf der anderen Seite der Erde auf
den Philippinen. Sie gehört zu insgesamt 530 Pflegekräften, die in Nicht-EU-Staaten vom Projekt rekrutiert und für Festanstellungen an Pflegeheime
und Krankenhäuser in Deutschland vermittelt wurden.
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Keine Chance für Lohndumping
Aktuell bereitet "Triple Win" Pflegekräfte von den
Philippinen, aus Bosnien-Herzegowina und aus Serbien auf ihren Einsatz in Deutschland vor. "Die Länder, in denen wir rekrutieren, haben in jedem Fall einen Überhang an Fachkräften, sodass dort kein
Mangel entsteht", sagt Projektleiter Björn Gruber
von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Zusammen mit der Bundesagentur für
Arbeit organisiert die GIZ die Vermittlung, Betreuung, Qualifizierung und Beratung für Arbeitgeber.
Fairness und Transparenz stehen bei "Triple Win"
im Vordergrund. Lohndumping wird ausgeschlossen
– die ausländischen Fachkräfte arbeiten zu den gleichen Konditionen wie ihre deutschen Kollegen.
Hessisch babbeln auf der Wunschliste
Ein Erfolg von "Triple Win" besteht unter anderem
darin, dass die angeworbenen Kräfte nicht nur für
kurze Zeit bleiben, sondern ihre Zukunft hier sehen
und sich aktiv integrieren. Vanessa Preclaro hat gerade ihre Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Tasche und ihr Deutsch ist
schon nahezu perfekt. Nun möchte sie sich im Bereich Kardiologie weiterbilden und ganz nebenbei
die Sprache ihrer Patienten lernen: "Hessisch".
Quelle: GIZ; Bundesagentur für Arbeit
3.2 Arbeitsunfähigkeit – so erklären Sie's auf
Englisch
Die deutsche Sprache hält für ausländische Mitarbeiter echte Herausforderungen bereit – vor allem wenn es um Begriffe aus der Welt der Krankenkasse geht. So herrscht beim Erklären des
Wortes "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" regelmäßig Übersetzungs-Notstand. Wie gut, dass
es "Welcome to Germany" gibt, die zweisprachige Information der Techniker Krankenkasse.
In der Broschüre werden zahlreiche Erläuterungen
in englischer Sprache geliefert, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer in Deutschland wissen sollten.
So heißt es unter dem Stichwort "Disability" (Arbeitsunfähigkeit):
"A certificate of illness from the doctor is necessary
for a longer illness. To be on the safe side, find out
now about the arrangements in your company ...
The doctor will give you two copies of the certificate
of disability. One copy (without diagnosis) is intended for the employer. Please send the second
copy to TK right away."
"Welcome to Germany" ist ein Angebot der Techniker Krankenkasse, das sich an Arbeitgeber richtet
und eine Reihe von Services rund um die Sozialversicherung ausländischer Mitarbeiter bereithält –
auch in englischer Sprache.
Sie möchten die Informationen für Ihre Mitarbeiter
bestellen? Sie sind ein Unternehmen mit internationaler Belegschaft? Vereinbaren Sie einen Termin
mit unseren Beratern. Sie erreichen uns unter: 0800
- 285 85 87 60 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Newsletter Ausland November 2015
Die Broschüre finden Sie auf unserer Internetseite
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 165178).
Quelle: TK
4.
Rechtliches
4.1 Kindergeld auch während des Auslandsstudiums
Eltern können für Kinder, die im Ausland studieren, Kindergeld beziehen – selbst wenn der Studienort außerhalb der Europäischen Union oder
des Europäischen Wirtschaftsraumes liegt. Ein
entsprechendes Urteil hat der Bundesfinanzhof
gefasst.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. Dieser muss sich im Inland, in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder in einem Staat befinden,
auf den das Abkommen über den Europäischen
Wirtschaftsraum Anwendung findet.
Der Bundesfinanzhof betont: Nicht erforderlich ist,
dass das Kind den weit überwiegenden Teil der
ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringt.
Wohnsitz in Deutschland, Studium im Ausland?
Bei der Beurteilung, ob der Wohnsitz im Inland während des Studiums im Ausland bestanden hat, zog
der Bundesfinanzhof im verhandelten Fall mehrere
Faktoren heran. So habe der junge Mann, der ein
Bachelorstudium in China absolviert hatte, mehr als
die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit in Deutschland
verbracht. Außerdem hätten seine Wohnverhältnisse sowie persönlichen Bindungen einen stärkeren Bezug zum Inland als zum Studienort.
Aktenzeichen BFH III-R-3814
Quelle: Bundesfinanzhof
4.2 Neu erschienen: "Übersicht über das Sozialrecht 2015/2016"
Ein Passus aus dem Sozialgesetzbuch ist
schnell im Internet gefunden. Wer aber Erläuterungen, Hintergründe und Zusammenhänge
etwa zum internationalen Sozialrecht sucht, darf
getrost ins Bücherregal greifen: Die "Übersicht
über das Sozialrecht 2015/2016" liegt jetzt in der
aktualisierten zwölften Auflage vor.
Insgesamt 27 Kapitel und mehr als 1.200 Seiten
enthält das Nachschlagewerk, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben wurde. Das Buch ist auf der Grundlage von
Einzelbeiträgen verschiedener Autoren zusammengestellt worden und deckt das gesamte Spektrum
des deutschen Sozialrechts ab. Mit viel Hintergrundwissen und fundiert erklärt ist beispielsweise das
Thema Ausstrahlung des deutschen Sozialversicherungsrechts bei Entsendungen.
In einem eigenen Kapitel widmet sich das Buch der
internationalen sozialen Sicherung: Dabei wird der
historische Blick auf das Thema geworfen und somit
Newsletter Ausland November 2015
für das Verständnis grundsätzlicher Zusammenhänge gesorgt. So erfährt der Leser, aus welchen
Beweggründen heraus welche Regelungen wie getroffen wurden – etwa die bilateralen Abkommen zur
Sozialversicherung. Die Erläuterungen stammen
von Egon Kalmund, Ministerialrat a. D. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Deutsche Grundsätze auf Englisch
Interessant für alle, die das deutsche System auf
Englisch erläutern müssen: In der "Overview of
Social Security Law" sind die gesamten Grundsätze
des deutschen Sozialrechts in englischer Sprache
zusammengefasst.
Seite 6
würde – abzüglich üblicher Preisnachlässe. Pro Kalenderjahr sind 1.080 Euro solcher Entgelte steuerfrei.
Wenn die Flüge Beschränkungen bei der Reservierung unterliegen oder wenn die Lohnsteuer bereits
pauschal abgeführt wurde, kann die Bewertung der
Flüge über – niedrige – Durchschnittswerte je Flugkilometer erfolgen. Für die Jahre 2016 bis 2018 werden pro Flugkilometer Durchschnittswerte von drei
bis vier Cent – je nach Länge der Strecke – festgesetzt. Jeder Flug ist dabei gesondert zu bewerten.
Details und weitere Bedingungen sowie einige Beispiele erläutert das Rundschreiben.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Das Buch wird im Auftrag des BAMS vom BW Verlag aus Nürnberg mit einer CD-ROM ausgeliefert,
die das PDF des mehr als 1.200 Seiten starken
Werks enthält. Die Stichwortsuche erleichtert hier
die Suche nach bestimmten Begriffen.
Parallel zum Sozialrecht ist auch die neue "Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht
2015/2016" erschienen. Diese enthält unter anderem aktuelle Neuerungen zum Mindestlohn.
Bestellhinweise
Übersicht über das Sozialrecht
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH
(Hrsg.)
1.262 Seiten + CD-ROM, 24 x 16 cm, gebunden
ISBN: 978-3-8214-7251-5
Preis: 36 Euro
Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht 2015/2016
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH
(Hrsg.)
950 Seiten + CD-ROM, 24 x 16 cm, gebunden
ISBN: 978-3-8214-7288-1
Preis: 36 Euro
Quelle: BMAS
4.3 Neue Regeln für die Versteuerung von
Mitarbeiterflügen
Luftfahrtunternehmen gewähren ihren Angestellten oder Mitarbeitern aus der Tourismusbranche
oft verbilligte Flüge. Für die steuerliche Bewertung solcher Vorteile hat das Bundesfinanzministerium jetzt neue Sätze und Berechnungsregeln mitgeteilt.
Grundsätzlich sind Gratisflüge oder verbilligte Flüge
von Luftfahrtunternehmen an Mitarbeiter geldwerte
Vorteile und damit als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohn anzusehen. Fliegt ein Mitarbeiter unter gleichen Konditionen wie andere Passagiere, muss der Wert der Flüge mit dem Preis angesetzt werden, der unter gleichen Bedingungen auch
betriebsfremden Passagieren abverlangt werden
Weitere Information zum Auslandsrecht finden Sie
auch in unserem Firmenkundenportal (Webcode
213080).