Das
MobiTick
Odenwald
Die Jahreskarte für Schüler,
Azubis und Praktikanten
www.odenwaldmobil.de
Kleiner
Überblick
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Den ganzen Odenwald mit einer Karte
Gültigkeitsraum
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Auch das ist wichtig!
Ausfüllen / Fristen
B
Her mit der Karte – BEILEGER
So wird bezahlt
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B
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Mit dem tickste richtig!
Starke Leistung - fairer Preis
Fast grenzenlos mobil
Das Kleingedruckte
Besondere Bedingungen
Den gesamten
Odenwaldkreis mit
nur einer Fahrkarte.
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Oden
Bestellschein – BEILEGER
Bestellschein für das
MobiTick Odenwald
Preisinformationen
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MobiTick
Odenwald
Das MobiTick Odenwald ist die RMV-Jahreskarte
für Schüler, Auszubildende und Praktikanten, die
innerhalb des Odenwaldkreises (inkl. Eberbach,
Hirschhorn und Neckarsteinach) mobil sein möchten.
Die Vorteile auf einen Blick
Starke Leistung – fairer Preis
Freie Fahrt ein ganzes Jahr lang von morgens
bis abends. Das gilt natürlich auch an Wochenenden, hessischen Feiertagen sowie in den
hessischen Schulferien.
Das MobiTick Odenwald bietet viel persönliche
Freiheit zu einem äußerst günstigen Preis.
Gültig in den Bussen und Odenwald-Bahnen in
den RMV-Tarifgebieten 42, 43 und 44 auf allen
RMV-Linien im gesamten Odenwaldkreis.
Der Inhaber des MobiTicks fährt in jedem
Fall besser!
Er spart mit dem MobiTick Odenwald ein volles
Jahr lang richtig Geld – verglichen mit dem Kauf
von zwölf herkömmlichen RMV-Monatskarten!
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Fast grenzenlos
mobil!
Den gesamten Odenwaldkreis
mit nur einer Fahrkarte.
Die nebenstehende Tarifkarte zeigt den Geltungsbereich des Tickets. Für das MobiTick gelten
die Tarifbereiche 42 (Erbach - Michelstadt),
43 (Unterzent, Gersprenztal) und 44 (Oberzent).
Achten Sie auf dieses Zeichen:
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Auch das ist
wichtig!
So füllt man den Bestellschein aus!
• Bitte sorgfältig alle benötigten persönlichen
Angaben eintragen.
• Dazu gehören die genaue Anschrift der Schule,
bzw. des Ausbildungsbetriebes sowie die eigene
Adresse.
• Dann den Bestellschein unterschreiben – oder bei
Minderjährigen von einem Elternteil oder einem
Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
•D
ie Bestätigung durch die Schule oder die Ausbildungsstätte eintragen lassen (ab 15 Jahren!).
Bis 14 Jahre (einschließlich) genügt ein Altersnachweis (z. B. ein Kinderausweis), aber der Name
der Schule muss dennoch angegeben werden.
Weitere Bestellscheine – z. B. für Freunde oder
Bekannte – gibt es bei den Schulen und anerkannten Verkaufsstellen. Ihr findet den Bestellschein
auch im Internet unter: www.odenwaldmobil.de
Bitte an die Fristen denken!
Wenn der ausgefüllte Bestellschein bis zum 10.
eines Monats bei der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH eintrifft, gilt das neue MobiTick
schon ab dem 1. des folgenden Monats. Barzahler
erhalten ihr MobiTick direkt in der RMV-Mobilitätszentrale im Bahnhof Michelstadt. Informationen
erteilen auch gerne die Verkehrsunternehmen der
Odenwälder Verkehrsbetriebe GmbH.
RMV-Bus&Bahnbegleiter
im Odenwaldkreis
Jeder kann mitmachen - auch Du?!
Interesse geweckt?
Dann wirf einen Blick auf
die OREG-Homepage
www.odenwaldmobil.de
Dort findest Du alle Informationen
zur Ausbildung an Deiner Schule!
odenwaldmobil
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Das „Kleingedruckte“
Besondere Bedingungen für das MobiTick
(Jahreskarte für Schüler und Auszubildende)
im Odenwaldkreis – bei Barzahlung oder
einmaliger Abbuchung und mehrmaliger
Abbuchung im Voraus – im Rhein-MainVerkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.09.2015
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund
GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie
die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils
gültigen Fassung.
2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer)
a) Z
ur Nutzung des MobiTick sind alle Personen berechtigt,
die nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung
des Ausbildungstarifs definiert sind.
b) Das MobiTick wird bei Nachweis der Berechtigung
ausgestellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt
bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahren
über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis.
Ab dem 15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/
der Besteller/-in/Nutzer/-in mit der Bestellung einzureichen.
Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss
ab dem ersten Gültigkeitstag des MobiTick für Personen ab
dem 15. Lebensjahr für noch mindestens ein halbes Jahr
bestehen.
3. Vertragspartner/-in
Vertragspartner/-in des MobiTick ist der/die unbeschränkt geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen
eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird.
4. Fahrkarte (Nutzermedium)
Die Ausgabe des MobiTick erfolgt als Chipkarte, dem sogenannten Nutzermedium (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert
wird. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung
berechtigt allein nicht zur Fahrt.
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5. Geltungsbereich
Das MobiTick ist ein spezielles Tarifangebot des Odenwaldkreises und wird für Tarifgebiete 42, 43 und 44 ausgegeben.
6. Geltungszeitraum
Das MobiTick gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht
automatisch verlängert.
7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelung
a) D
ie kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist
ausgeschlossen.
b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
a) D
er Preis ergibt sich aus dem festgelegten räumlichen
Geltungsbereich, der gewählten Art der Bezahlung und
aus dem am ersten Gültigkeitstag gültigen Preis.
Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung
bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen
Abbuchung im Voraus.
b) H
at sich der Vertragspartner für die einmalige Abbuchung
oder Barzahlung des Gesamtjahresbetrages im Voraus
entschieden, wird auf den festgelegten Preis ein Skonto von
6,– Euro gewährt.
c) B
ei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt
die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus
bezahlten MobiTick eintreten, führen zu keiner nachträglichen
Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in.
d) B
ei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjahresbetrag in 12 Abbuchungsbeträgen jeweils zum Monatsbeginn abgebucht (1/12 des Jahrespreises des MobiTick). Bei
Preisänderungen werden die Abbuchungsbeträge angepasst,
und zwar in der jeweiligen Höhe, die von der personenbeförderungsrechtlichen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist.
e) D
ie Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung bzw.
eines erteilten SEPA-Lastschrift-Mandats. Mit der Einzugsermächtigung bzw. dem abgegebenen Mandat wird die OREG
ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart, die jeweiligen
Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im
Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank
oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland abzubuchen.
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Abweichend
von der 14 Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren,
wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens drei Tagen
vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-BasisLastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen
(wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird
ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert und
er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber
weiterzuleiten.
f) D
er/die Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in verpflichtet
sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen
Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum
Monatsbeginn bereitzuhalten.
Bei mehrmaliger Abbuchung gilt dies zum 1. des jeweiligen
Abbuchungsmonats. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus
erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats.
g) K
ann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht
abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der
Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben
oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, so kann der
Vertrag von der OREG mit sofortiger Wirkung gekündigt
werden. Durch die Kündigung wird das MobiTick ungültig.
Mit Kündigung erfolgt die Berechnung des Nutzungszeitraums gemäß Punkt 12.3.
Auf der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung gesperrt. Eine
erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht
mehr möglich. Kosten, die der OREG durch den Besteller
infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge
nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit
dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht.
Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen
den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,– Euro
erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.
9. Zustandekommen des Vertrages
a) D
ie Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen
erfolgt bei der OREG in der von der RMV GmbH festgelegten
Form bis spätestens zum 10. des Vormonats.
b) Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/die Vertragspartner/-in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der OREG ab.
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c) D
er Vertrag kommt erst zustande, wenn die OREG dieses
Angebot annimmt, indem sie das MobiTick an den/die Besteller/-in oder den/die Nutzer/-in übergibt oder an einen von
diesen versendet (bzw. oder an die im Bestellschein genannte
Lieferadresse versendet). Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/der
Besteller/-in und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche
Personen, ist der/die Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegennahme des MobiTick berechtigt.
Das MobiTick kann bei Barzahlung im Voraus an festgelegten
Verkaufsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe des MobiTick
erhält der/die Kunde/-in eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Fahrtberechtigung, die Kartennummer und die
zeitliche Gültigkeit des Nutzermediums festgehalten sind.
10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in
a) A
lle Änderungen (Anschrift, Bankverbindung usw.) sind
jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu
zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot.
Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss in unmittelbaren
Anschluss an den letzten Nutzungsmonat des MobiTick
erfolgen.
b) Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen
von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats
gemeldet werden. Der Änderungsantrag hat schriftlich zu
erfolgen.
c) B
ei Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei
einmaliger oder mehrmaliger monatlicher Abbuchung oder bei
Barzahlung im Voraus für jeden genutzten Monat 1/12 des am
ersten Gültigkeitstag bezahlten Tarifpreises berechnet.
Die sich aus so ergebendem Betrag und bereits bezahltem
Betrag ergebende Differenz wird erstattet/belastet und ggf.
mit dem Preis für das neue Angebot verrechnet.
11. Verlust/Ersatz
Ersatz des MobiTick:
Ein Ersatz für ein in Verlust geratenes oder nicht mehr prüfbares
MobiTick kann erfolgen. Gegen Zahlung von 15,– Euro wird
die Ausstellung einer Ersatzkarte veranlasst. Den Antrag auf
Ausstellung einer Ersatzkarte muss der/die Kunde/-in direkt bei
der OREG einreichen.
Die Ersatzkarte bzw. eine vorläufige Ersatzkarte wird ihm/ihr
zur sofortigen Mitnahme in der Mobilitätszentrale Michelstadt
bereitgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte
anfallen, werden nicht erstattet.
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12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
bei der OREG oder RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt
Impressum
12.1. Dauer des Vertrages
Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate.
Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert.
Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH
Geschäftsbereich Nahverkehr
Hulster Straße 2
64720 Michelstadt
12.2 Vorzeitige Beendigung
a) D
er Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, z. B.
Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfähigkeit
gekündigt werden.
Die Kündigung kann direkt bei der OREG oder schriftlich per
Post an die OREG erfolgen. Das Verlustrisiko trägt der/die
Vertragspartner/-in.
b) Eine vorzeitige Beendigung kann ausschließlich zum 1. eines
Monats erfolgen. Die Fahrtberechtigung wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht
vorgesehen.
c) Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben
(sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein
etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,– Euro werden mit dem Bearbeitungsaufwand
verrechnet.
Tel.: 0 60 61 - 97 99 0
Fax: 0 60 61 - 97 99 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.odenwaldmobil.de
odenwaldmobil
12.3 Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung
a) D
ie Erstattung bei Einmalzahlung in bar und bei einmaliger Abbuchung im Voraus richtet sich nach den genutzten
Monaten. Ein Nutzungsmonat entspricht der Zeitdauer vom
1. eines Monats bis einschließlich zum letzten Tag desselben
Monats. Beim MobiTick Odenwald wird je genutztem Monat
ein Festbetrag von 60,– Euro zugrunde gelegt.
Der errechnete Preis wird vom Gesamtpreis abgezogen.
Erstattet wird maximal der Preis, der bezahlt wurde.
b) Die Verrechnung bei monatlicher Abbuchung richtet sich nach
den genutzten Monaten. Ein Nutzungsmonat entspricht der
Zeitdauer vom 1. eines Monats bis einschließlich zum letzten
Tag desselben Monats. Beim MobiTick Odenwald wird je genutztem Monat ein Festbetrag von 60,– Euro zugrunde gelegt.
Der Differenzbetrag zwischen der Forderung der OREG und
dem bisher gezahlten Betrag wird dem Kunden als gesonderte
Rechnung zugestellt.
12.4. Sonderkündigungsrecht durch die OREG
Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist die OREG berechtigt, die Fahrtberechtigung auf der Chipkarte zu sperren.
Nach einer Kündigung durch das Verkehrsunternehmen ist eine
erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren für das MobiTick
nicht mehr möglich.
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Bei der Fülle des zu bearbeitenden Materials sind trotz sorgfältiger
Bearbeitung Druckfehler nicht zu vermeiden. Alle Angaben erfolgen daher
ohne Gewähr! Ein Nachdruck - auch nur auszugsweise - kann nur mit
Genehmigung des Herausgebers erfolgen.
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Ihr Kontakt rund um Busse und Bahnen im Verbund:
RMV-Servicetelefon
069 / 24 24 80 24
@RMVdialog
www.rmv.de
/RMVdialog
RMV-Mobilitätszentralen
RMV-Mobilitätszentrale Michelstadt
Hulster Straße 2
64720 Michelstadt
Telefon: 0 60 61 - 97 99 88
Fax: 0 60 61 - 97 99 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.odenwaldmobil.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Ihr Partner rund um Busse und Bahnen im Verbund:
Stand Juli 2015
odenwaldmobil
Das
MobiTick
Odenwald
2015
Die Jahreskarte für Schüler,
Azubis und Praktikanten
www.odenwaldmobil.de
Informationen
zum Preis und
Bestellverfahren
Info:
Wer als Schüler/-in seither schon kostenlos eine
Fahrkarte vom Schulträger erhalten und auch
weiterhin darauf Anspruch hat, bekommt das
MobiTick automatisch über die besuchte Schule.
Alle anderen können das MobiTick mit dem
Bestellformular in dieser Broschüre bestellen.
Und so wird bezahlt!
Barzahler
Barzahler holen ihr MobiTick gegen Vorlage des
Bestellscheins in der RMV-Mobilitätszentrale
Michelstadt ab.
Überweiser
Wenn Ihr Euer MobiTick per Bankeinzug bezahlen
wollt, könnt Ihr den Bestellschein per Post an die
Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH,
senden oder bei einem der OREG angeschlossenen Verkehrsunternehmen abgeben. Der Versand
erfolgt dann per Post.
Ab dem 01. September 2015 kostet
das MobiTick Odenwald für Einmalzahler (Bar, EC-/Kreditkarte oder einmalige
Abbuchung) 405,– Euro (inkl. Rabatt in
Höhe von 6,– Euro), bei monatlicher
Abbuchung insgesamt 411,– Euro.
Gültigkeitszeitraum:
01.09.2015 bis 31.08.2016