Info Beglaubigung

BEGLAUBIGUNG
Beglaubigung heißt:
heißt Wir bestätigen, dass Sie ein Dokument selbst unterschrieben haben und Ihre
Unterschrift darauf echt ist. Die Kosten richten sich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG) und
hängen von folgenden Umständen ab:
1.
2.
Welches Dokument wird unterschrieben?
Wie viele Personen unterschreiben das Dokument?
Wenn Sie also wissen wollen, was die Beglaubigung kosten
kosten wird,
wird, schicken Sie uns ein Email mit
einem Scan des Dokumentes, und schreiben dazu,
dazu, wie viele Personen es unterschreiben.
unterschreiben.
Anders ist es, wenn Sie eine beglaubigte Kopie (siehe unten 9.) eines Dokuments brauchen: Eine
beglaubigte Kopie kostet rund € 4,-4,-- pro Seite des Dokuments.
Das sollten Sie jedenfalls wissen:
1.
Grundsätzlich ist für eine Beglaubigung kein Termin notwendig; sie können gern während
der Öffnungszeiten kommen. Wir empfehlen aber trotzdem, kurzfristig einen Termin auszumachen.
2.
Wer seine Unterschrift beglaubigen lassen will, muss selbst kommen und unterschreiben;
er muss auch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
mitbringen Das unterschriebene
Dokument vorbeibringen lassen reicht nicht.
3.
Wir haben außer Vollmachten für das Inland keine Formulare bei uns aufliegen:
aufliegen Sie müssen das Dokument also selbst mitbringen und auch selbst ausfüllen. Wir schreiben Dokumente nur nach vorheriger Besprechung – Sie müssen daher jedenfalls einen Termin vereinbaren; das Schreiben wird je nach Aufwand zusätzlich verrechnet
verrechnet.
4.
Wir wissen nicht, was (vor allem ausländische) Behörden verlangen oder wollen – bitte
erkundigen Sie sich vorher dort. Wenn Sie Ihr Dokument im Ausland verwenden wollen,
empfehlen wir, dass Sie sich dieses auch dort beschaffen oder von dort schicken lassen.
Es macht für uns keinen Unterschied, in welcher Sprache Ihr Dokument geschrieben ist:
Sie können daher auch ein Formular aus Ihrem Heimatland verwenden, oder eines in IhIhrer Sprache schreiben,
schreiben und dieses bei uns beglaubigen lassen.
5.
Wir sind für den Inhalt Ihres Dokuments nicht verantwortlich: Wenn Sie dieses falsch
schreiben oder ausfüllen, oder es sonst fehlerhaft sein sollte, und Sie es später noch einmal unterschreiben müssen, ist es auch noch einmal zu bezahlen.. Wir sind auch nicht dadafür zuständig, Ihnen ein von Ihnen selbst mitgebrachtes Dokument zu erklären.
6.
Die Beglaubigung erfolgt immer nach österreichischem Recht: Bestimmte ausländische
Formalitäten (z.B. Eide abnehmen etc.) sind uns daher nicht möglich.
7.
Unsere Beglaubigung ist immer in deutscher Sprache:
Sprache Wenn Sie die Beglaubigung zusätzlich auf Englisch wollen, sagen Sie es bitte gleich am Anfang: Eine zusätzliche engenglischsprachige Beglaubigung kostet jeweils € 12
12,-- extra (€ 10 plus. 20% USt). Andere
Sprachen sind nicht möglich.
8.
Sie können das beglaubigte Dokument in den meisten Fällen gleich mitnehmen. Wenn Ihr
Dokument an die Bank, einen Rechtsanwalt oder Notar geschickt werden soll, sagen Sie
es bitte gleich am Anfang: Wir machen das gerne und verrechnen Ihnen nur das Porto
weiter. Sonst gilt: Wir sind nicht die Post — daher können wir
wir Ihr Dokument grundsätzlich
nicht an den Empfänger schicken/faxen/mailen.
schicken/faxen/mailen
9.
Beglaubigte Kopien können wir nur von Originalen oder anderen beglaubigten Kopien
machen, nicht aber von einfachen Kopien; von Computer-Ausdrucken nur dann, wenn
diese elektronisch signiert sind. Wir müssen die Kopien auch selbst machen, sie brauchen
daher keine eigenen Kopien mitbringen. Wir machen grundsätzlich nur Kopien von übliüblichen Formaten bis maximal Größe A4.
A4 Wenn Sie von mehr als 5 Dokumenten beglaubigte Kopien brauchen, machen Sie sich bitte jedenfalls einen Termin aus.
10.
Eine Apostille oder eine Überbeglaubigung bekommen Sie beim Oberlandesgericht
Wien (Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien). Dorthin müssen Sie, nachdem wir Ihr Dokument beglaubigt haben. Das ist nicht Teil unserer Beglaubigung, daher erledigen wir das
grundsätzlich nicht.
11.
Kre-Beglaubigungen sind grundsätzlich sofort zu zahlen, gerne auch mit Bankomat oder Kre
ditkarte.
Stand: Februar 2015
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