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März 2016 in Fulda So wählen Sie richtig: Sie wählen richtig, wenn Sie die folgenden fünf Regeln der Stimmabgabe beachten. Denn dann sind Sie über alle Gestaltungsmöglichkeiten informiert, die Ihnen das Wahlrecht für Ihre Stimmabgabe bietet. 1. Wie viele Stimmen habe ich? Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die Ortsbeiratswahl am 06.03.2016 haben Sie 7 Stimmen. 2. Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen? Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten. 3. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben? Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen aufgeteilt, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis all Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat. 4. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben? Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält – bis all Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben. 5. Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen? Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten. Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten? Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten: Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Und geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe sogar insgesamt ungültig ist. Haben Sie noch Fragen zum Wahlrecht? Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda, Telefon 102-1111. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter http://www.wahlen-fulda.de. Nicht vergessen: Am 06. März 2016 zur Wahl gehen! Vielen Dank für Ihr Interesse! Ihr Wahlamt
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