Schulprotokoll in Bretten 13.07.2015 PD Dr. Paul. L. Plener, leitender Oberarzt J. Straub, leitende Psychologin (M.Sc.), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Suizidalität Ablauf NSSV Rechtliches Schulprotokoll Uhrzeit 09:00-10:45 Inhalte Theoretischer Input zu - Suizidalität - Nicht suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) - Rechtlichen Grundlagen 10:45 – 11:00 Pause 11:00 – 12:00 Konkrete Umsetzung an Ihrer Schule Suizidalität Ablauf NSSV Rechtliches Schulprotokoll Uhrzeit 13:00-14:45 Inhalte Theoretischer Input zu - Suizidalität - Nicht suizidalem selbstverletzenden Verhalten (NSSV) - Rechtlichen Grundlagen 14:45 – 15:00 Pause 15:00 – 16:00 Konkrete Umsetzung an Ihrer Schule Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Prävalenz Suizidalität Suizidalität Prävalenz I NSSV Rechtliches In Deutschland sterben pro Jahr ca. • • • • 2.300 Menschen an den Folgen von HIV 5.700 Menschen im Straßenverkehr 7.000 Menschen an illegalem Drogenkonsum 10.000 Menschen am Suizid Statistisch gesehen stirbt ca. jede Stunde ein Mensch in Deutschland am Suizid Statistisches Bundesamt, www.destatis.de Schulprotokoll Suizidalität Prävalenz II NSSV Rechtliches • 36% berichten von zumindest einmaligen Suizidgedanken • Suizidales Verhalten nimmt mit Beginn der Adoleszenz zu, hat einen ersten Gipfel mit 16 Jahren • Suizid in Deutschland zweithäufigste Todesursache bei Jugendlichen • Männliche Jugendliche verüben ca. 4 mal so häufig Suizid wie weibliche Jugendliche Nock et al., 2008, Eaton 2007 Schulprotokoll Suizidalität Prävalenz III NSSV Geschlecht 5-15 15-25 25-45 m 12 444 1715 w 9 122 447 gesamt 21 566 2162 Ca. 200-250 Suizide/ Jahr <18 Jahren Schmidke et al., 2008, Statistisches Bundesamt, 2010 Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Einschätzung des Risikolevels Suizidalität Zusammenhang von Suizidgedanken und -plänen NSSV Rechtliches Schulprotokoll 34% Suizidplanung 66% Suizidgedanken Nock et al., 2008, Kessler et al., 1999 Suizidalität Zusammenhang von Suizidplänen und -versuchen NSSV Rechtliches Suizidgedanken Schulprotokoll 34% Suizidplanung 66% 28% 72% Nock et al., 2008, Kessler et al., 1999 Suizidversuche Suizidalität Risikolevel NSSV Risiko Level Risiko-/ Schutz- Faktor Suizidalität Mögliche Interventionen Hoch Psychiatr. Diagnose mit schwerer Symptomatik oder akutem Stressor; Schutzfaktoren nicht relevant • • Potentiell letaler SV persistierende Gedanken mit starker Intention diese in die Tat umzusetzen gedankliches Durchspielen des Suizids Vorstellung bei psychiatrischem Fachpersonal veranlassen Multiple Risikofaktoren, wenige Schutzfaktoren • Suizidgedanken mit Plan ohne Intention ohne Verhalten Vorstellung bei psychiatrischem Fachpersonal veranlassen Mittel • • • stationäre Aufnahme stationäre/ambulante Behandlung Niedrig Veränderbare Risikofaktoren, starke Schutzfaktoren • • • Gedanken an den Tod kein Plan keine Intention oder Verhalten In Abhängigkeit von Frequenz und Intensität der Suizidgedanken Vorstellung bei psychiatrischem Fachpersonal ambulante Behandlung/Beratung Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Ansprechen von Suizidalität Diskussion Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Was halten Sie davon, Suizidalität bei einem Schüler offen anzusprechen? Fragen nach Suizidalität Wer fragt macht nichts falsch Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll • Weder durch Fragebogenuntersuchungen (Gould et al., 2005), noch durch persönliche Ansprache (Crawford et al., 2011) wird Schaden angerichtet • Fragen wird von Betroffenen eher als entlastend beschrieben (Gould et al., 2005) Falls Ihr Gegenüber suizidal erscheint, FRAGEN SIE DANACH ! Suizidalität Mögliche Fragen nach Suizidalität I NSSV Fragen nach Suizidgedanken Rechtliches • Hattest du jemals den Wunsch tot zu sein? Schulprotokoll • Hast du jemals das Gefühl gehabt, dass dein Leben nicht mehr lebenswert ist? • Warst du jemals so verzweifelt, dass du sterben wolltest? • Hast du je daran gedacht Selbstmord verüben zu wollen? • Wie lange dauern diese Gedanken an? • Wie oft kommen diese Gedanken? • Wann sind diese Gedanken zum ersten Mal aufgetreten? • Was hat diese Gedanken ausgelöst, als sie das erste Mal gekommen sind? • Wie knapp bist du davor, deinen Gedanken nachzugeben und zu handeln? • Hast du schon mit jemandem über deine Gedanken gesprochen? Suizidalität Mögliche Fragen nach Suizidalität II Fragen nach Suizidplänen • Hast du einen bestimmten Plan, wie du dir das Leben nehmen würdest? • Wenn ja wie würdest du es anstellen? • Hast du schon Vorbereitungen getroffen um deinen Plan in die Tat umzusetzen? NSSV Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität Mögliche Fragen nach Suizidalität III NSSV Fragen nach vergangenen Suizidversuchen Rechtliches • Wann hast du zum ersten Mal versucht dir das Leben zu nehmen? Schulprotokoll • Wann hast du das letzte Mal versucht dir das Leben zu nehmen? • Wie hast du versucht dir das Leben zu nehmen? • Was war der Auslöser dafür, dass es dir so schlecht ging, dass du versucht hast dir das Leben zu nehmen? • Hast du beim letzten Mal, als du versucht hast dir das Leben zu nehmen, Alkohol getrunken oder Drogen eingenommen? • Welche Methoden hast du verwendet? • Hast du damit gerechnet daran zu sterben? • Was hast du gedacht und gefühlt, als du den Versuch überlebt hast? Suizidalität Obacht! NSSV Rechtliches Gefahren im Umgang mit Suizidgefährdeten • • • • • • • • • Vorschnelle Tröstung Ermahnung Verallgemeinerung Ratschlag Belehrung Herunterspielen des Problems (ggf. d. Suizidversuchs) Beurteilen und kommentieren Nachforschen, ausfragen, analysieren Vorschnelle Aktivitäten entwickeln Kulessa, 1985 Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Nicht suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSV) Suizidalität Definition: NSSV NSSV Rechtliches Schulprotokoll • Bewusste, freiwillige und direkte Zerstörung von Körpergewebe • ohne suizidale Absicht • nicht sozial akzeptiert Lloyd-Richardson et al. 2007, Nitkowski & Petermann (2009) Suizidalität Methoden: NSSV NSSV Rechtliches Schulprotokoll • • • • • Schneiden/ritzen Sich aufkratzen Verbrennen (Deo, Zigarette) Kopf/Faust gegen Wand schlagen Sich einen Gegenstand unter die Fingernägel/Haut schieben … Lloyd-Richardson et al. 2007, Nitkowski & Petermann (2009) Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Prävalenz von NSSV Suizidalität Prävalenz- Studien im Schulsetting NSSV Rechtliches Schulprotokoll 53 Studien, Mittlere Lebenszeitprävalenz: 18% Repetitives NSSV im letzten Jahr: ca. 4% Suizidalität Situation in einer Schulklasse NSSV Rechtliches Schulprotokoll Jeder fünfte Schüler hat sich bereits einmal selbst verletzt! Suizidalität Alter NSSV Wie alt warst Du als Du begonnen hast Dich selbst zu verletzen? 40, 00% 37,50% 35, 00% 30, 00% 25,00% 25, 00% 20, 00% 12,50% 15, 00% 6,86% 10, 00% 5, 00% 2,50% 3,13% <10 a 10 a 9,38% 3,13% 0, 00% 11a 12 a 13 a 14 a 15 a 16 a Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität Verlauf NSSV NSSV Rechtliches Allgemeinbevölkerung: 4%-5.9% Schulprotokoll N=1802, 15 -30 Jahre, 7 Wellen: 1992-2008 Klonsky, 2011, Moran et al., 2012 Suizidalität Motivation mit NSSV zu stoppen NSSV Wie motiviert bist Du im Augenblick das selbstverletzende Verhalten zu beenden ? 45, 00% 38,19% 40, 00% 35, 00% 30, 00% 25, 00% 20, 00% 19,44% 18,05% 13,19% 11,11% 15, 00% 10, 00% 5, 00% 0, 00% 0 Gar nicht motiviert 1 2 3 4 Extrem motiviert Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Ursachen von NSSV Suizidalität Aber die Frage bleibt…. NSSV Rechtliches WARUM MACHEN DIE DAS ? Schulprotokoll Suizidalität Die 7 Funktionen selbstverletzenden Verhaltens I NSSV Rechtliches Schulprotokoll Affektregulation ….um “schlechte“ Gefühle zu beenden Anti-Dissoziation ….um mich wieder real zu fühlen Anti-Suizidal …damit ich mich nicht umbringen muss Klonsky (2007) Suizidalität Die 7 Funktionen selbstverletzenden Verhaltens II NSSV Rechtliches Interpersonelle Beziehungen ….ich bin anders als die Anderen Schulprotokoll Interpersonelle Beeinflussung ….um Hilfe von anderen zu bekommen Selbstbestrafung …weil ich nichts wert bin Sensation seeking …da bekommt man den „Kick“ Klonsky (2007) NSSV als stressregulierender Mechanismus Suizidalität NSSV Rechtliches STRESS Schulprotokoll NSSV Intrapersonell Positive Emotionen Interpersonell Negative Emotionen Aufmerksamkeit Negative soziale Interaktionen Nock, 2010 Suizidalität NSSV u. Emotionsregulation II NSSV Rechtliches Arousal/Valenz Valenz - Arousal ↑ überfordert, frustriert Valenz + Schulprotokoll Arousal ↓ Klonsky, 2009 Suizidalität NSSV u. Emotionsregulation III NSSV Rechtliches Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Arousal ↑ überfordert, frustriert aufgeregt, euphorisch Schulprotokoll Arousal ↓ Klonsky, 2009 Suizidalität NSSV u. Emotionsregulation IV NSSV Rechtliches Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Arousal ↑ überfordert, frustriert aufgeregt, euphorisch Arousal ↓ traurig, innerlich leer Schulprotokoll Klonsky, 2009 Suizidalität NSSV u. Emotionsregulation V NSSV Rechtliches Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Arousal ↑ überfordert, frustriert aufgeregt, euphorisch Arousal ↓ traurig, innerlich leer erleichtert, entspannt Schulprotokoll Klonsky, 2009 Suizidalität NSSV u. Emotionsregulation VI NSSV Rechtliches Arousal/Valenz Valenz - Valenz + Arousal ↑ Arousal ↓ = Prädiktor für Frequenz von NSSV Klonsky, 2009, Claes et al., 2010 Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Risikoabschätzung NSSV Suizidalität Hinweise auf Selbstverletzung Warnhinweise für NSSV NSSV Rechtliches Schulprotokoll • Häufige, nicht erklärbare Schrammen, Narben oder Schnitte oder Verbrennungen • Unpassende Kleidung um Wunden zu verdecken • Schüler verbringen ungewöhnlich viel Zeit auf der Toilette oder an isolierten Orten • Anderes Risikoverhalten (z.B. Promiskuität, Risikosuche, …) • Essstörungen oder Substanzmissbrauch • Zeichen für Depression, soziale Isolation • Besitz scharfer Gegenstände (z.B. Rasierklingen, Messer) • Zeichnungen, Texte bezogen auf NSSV nach Liebermann et. al., 2009, modifiziert nach Plener et. al., 2012c). Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Umgang mit NSSV Suizidalität „DOs“ NSSV • Dem Jugendlichen ruhig und mitfühlend begegnen Rechtliches Schulprotokoll • Den Jugendlichen akzeptieren, auch wenn Verhalten nicht akzeptiert wird • Dem Jugendlichen mitteilen, dass es Leute gibt, die sich Gedanken um ihn machen • Verstehen, dass SVV ein Weg sein kann mit seelischem Schmerz umzugehen • Die Worte des Jugendlichen für SVV verwenden • Bereitschaft zuzuhören vermitteln • Nicht urteilen Toste & Heath, 2010 Suizidalität „DON´Ts“ NSSV Rechtliches • In übertriebenen Aktionismus verfallen • Panik, Schock, Ablehnung zeigen • Ein Ultimatum stellen oder Drohungen aussprechen • Exzessives Interesse zeigen • Dem Jugendlichen erlauben sich detailliert mit anderen Jugendlichen über SVV auszutauschen • Dem Jugendlichen versichern, dass man es unter keinen Umständen weitersagen wird Toste & Heath, 2010 Schulprotokoll Umgang mit SVV Medizinische Behandlung zuerst (Schnitte versorgen, etc.) Nicht geschockt reagieren „Oh mein Gott ! Wie kannst Du so etwas nur machen ? Das muß doch weh tun“ Versuchen Verbindung aufzunehmen ohne den Jugendlichen in die Ecke zu drängen Umgang mit SVV Medizinische Behandlung zuerst (Schnitte versorgen, etc.) Nicht geschockt reagieren Versuchen Verbindung aufzunehmen ohne den Jugendlichen in die Ecke zu drängen „Ich sehe, daß Du Dich selbst verletzt und würde Dir gerne helfen“ oder „Ich bin vielleicht nicht die richtige Person mit der Du reden willst, aber ich kann Dir helfen so jemanden zu finden.“ Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen „Du musst sofort damit aufhören“ oder „Es ist schrecklich sich so etwas anzutun“ Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss „Irgendetwas muss Dich ziemlich aufregen. Ich würde Dir gerne helfen“ Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen Umgang mit SVV Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen muss Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören „Ich denke Dich selbst zu verletzen ist der beste Weg den Du im Moment hast mit Deinen Gefühlen umzugehen“ Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen Umgang mit SVV Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie sich der Jugendliche fühlt Hoffnung aufbauen Umgang mit SVV Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie sich der Jugendliche fühlt „Ich weiß, dass wenn ich ein Problem habe ich mich besser fühle, wenn ich mit jemandem reden kann“ Hoffnung aufbauen Umgang mit SVV Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie sich der Jugendliche fühlt Hoffnung aufbauen „Es ist wahrscheinlich momentan schwierig sich vorzustellen auf diesen Weg mit Deinen Gefühlen umzugehen verzichten zu sollen, aber es gibt andere Leute, die andere Wege gelernt haben. Ich bin sicher wir finden jemanden der helfen kann“ Stresstoleranz Skills Skills: Fertigkeiten die kurzfristig wirksam aber langfristig aber nicht schädlich sind Sich ablenken • Hirn-Flick-Flack • Aktivitäten • Gefühle ersetzen • Körperempfindungen Sich beruhigen mit Hilfe der 5 Sinne • Achtsam und bewusst hören, riechen, schmecken, spüren Den Augenblick verändern • Fantasie, Kurzurlaub • Sinngebung, Gebet, Meditation • Entspannung Stresstoleranz Skills Was hilft bei akutem Ritz-Druck? • Chili Schote oder Ingwer kauen • Knete oder Igelball kneten • Brausetablette oder scharfes Bonbon lutschen • Ammoniak-Riechampullen oder Tiger-Balsam riechen • Gummiband schnippen oder Wärmesalbe auf die Haut auftragen …. Skills-Notfall-Koffer • Nur die effektivsten Wege zur Ablenkung und Selbstberuhigung unter Hochstress • Nur 3-4 Skills in Notfallkoffer legen • In den Notfallkoffer gehören nur Skills die sehr zuverlässig und wirksam sind • Wichtig ist auch, dass die Skills immer verfügbar sind Suizidalität Umgang mit „Epidemien“ • Kommunikation über SVV innerhalb der peer group reduzieren: – offen ansprechen, dass manche Mitschüler durch Kommunikation zu SVV verleitet werden könnten • Kein zur Schau stellen von Narben, insbesondere frischen Wunden in der Schule gestatten • Schüler, die bluten sollen nicht ins Klassenzimmer • Ev. Exit-Karten, mit denen sich Schüler Auszeit nehmen können • Intervention nur individuell- KEINE Gruppen (Ausnahme: therapeut. DBT skills Gruppen) Walsh 2006, Wishart 2004, Plener et al., 2012 NSSV Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Rechtliche Fragen Grundlagen StGB Suizidalität NSSV § 203: Verletzung von Privatgeheimnissen Rechtliches Schulprotokoll Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis offenbart, das ihm als… • Arzt • Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater • Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle • staatlich anerkanntem Sozialarbeiter • staatlich anerkanntem Sozialpädagogen • Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten …anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Grundlagen StGB Suizidalität NSSV Rechtliches § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand Situation: es besteht eine gegenwärtig, nicht anders abwendbare Gefahr für Leib und Leben Ziel: die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden Schweigepflicht kann gebrochen weredn Voraussetzung: widerstreitende Interessen (Schweigepflicht versus Grad der drohenden Gefahr) müssen im Sinne des Interesses des Beeinträchtigten abgewogen werden ! Mittel muss angemessen sein um die Gefahr abzuwenden ! Gilt nur hinsichtlich Verhinderung bevorstehender Gefahren Schulprotokoll Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Suizidalität NSSV Rechtliches Abschn. IV/1Einwilligung der Berechtigten • Sofern Beratungsfachkräfte auf Wunsch minderjähriger Schülerinnen und Schüler tätig werden, ist eine erste Beratung zulässig. • Werden darüber hinaus Maßnahmen für erforderlich gehalten, sind diese nur zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Schulprotokoll Suizidalität Absch. IV/2Vertraulichkeit NSSV Rechtliches • Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen zu wahren. • Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen sind deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen. • Schuladministration daher keine Details vermitteln Schulprotokoll Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Schulprotokoll Suizidalität Präventionsprogramme zur Verhinderung v. NSSV • Youth Aware of Mental Health Programme (YAM): Schüler werden durch Interventionen im Klassenzimmer darauf hingewiesen, welche Schritte sie unternehmen können, falls sie sich um einen Mitschüler Sorgen machen. – – • • Wie kann man diese Schüler ansprechen? Wie kann der Schüler an einen Erwachsenen für weitere Hilfestellung vermitteln werden? Ziel: Sensibilisierung von Peers, Jugendlichen mit Problemverhalten Wege zu einer Hilfe aufzuzeigen Es konnte 12 Monate nach der Intervention gezeigt werden, dass YAM im Vergleich zur Kontrollgruppe mit einer Reduktion von Suizidversuchen und ernsten Suizidgedanken einherging (Wasserman et al. 2015; Fortune et. al. 2008) NSSV Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität Schulprotokoll NSSV Rechtliches Schulprotokoll Schüler Mitschüler Lehrer „Experte“ Modifiziert nach Lieberman et al., 2009 Suizidalität Schulprotokoll NSSV Rechtliches Schulprotokoll Schüler Mitschüler Lehrer „Experte“ Modifiziert nach Lieberman et al., 2009 Suizidalität Schulprotokoll NSSV Rechtliches Schulprotokoll Schüler Mitschüler Lehrer „Experte“ Modifiziert nach Lieberman et al., 2009 Suizidalität Schulprotokoll NSSV Rechtliches Schulprotokoll Schüler Lehrer Eltern „Experte“ Krisenteam externe Hilfen Lieberman et al., 2009 Suizidalität Schulprotokoll: Anforderungen NSSV Rechtliches • JEDEM Lehrer bekannt • • • • • Schulprotokoll Wann soll NSSV eines Schülers gemeldet werden? Wem soll es gemeldet werden? Wie ist die Schuladministration einzubeziehen? Welche Rolle spielen BeratungslehrerInnen? Wie erfolgt Einbeziehung der Eltern? Walsh 2006, Plener et al., 2012 Suizidalität Schulprotokoll: Ablauf NSSV Rechtliches Erstkontakt Schulprotokoll Kontakt mit „Experte“ Risikoabschätzung KJPP Elternkontakt Lieberman et al., 2009 Suizidalität Protokoll NSSV Kontaktaufnahme durch Experten: • Einzelgespräch mit Schüler • danach Rückmeldung an überweisenden Lehrer, dass Kontakt stattgefunden hat (nicht worüber) Eher geringes Risiko: WENN: • lediglich oberflächliches NSSV • keine Suizidalität, flüchtige Suizidgedanken • keine psychische Erkrankung DANN: • Beratung v. Jugendlichem • kann sich jederzeit wieder melden • Wiederholte Überprüfung Walsh 2006, Toste & Heath, 2010 Rechtliches Schulprotokoll Suizidalität Protokoll NSSV Hohes Risiko: WENN: • • • • Rechtliches Schulprotokoll Suizidabsichten Suizidplanung Suizidversuch/Suizid von Freunden/ Familienmitglied Starkes, repetitives NSSV DANN: • Info, dass Sorgeberechtigte verständigt werden (Anruf wenn möglich in Anwesenheit d. Schülers) • Versicherung, dass Problemverhalten keine schulische Disziplinarstrafe nach sich zieht • Vorschläge f. ambulante psychol./ psychiatr. Vorstellung • Schweigepflichtsentbindungen (Kontakt mit anderen) • Bei akuter Suizidalität: sofortige psychiatrische Notvorstellung Walsh 2006, Toste & Heath, 2010 Identifikation eines Experten Suizidalität NSSV Rechtliches Schule • Wer ist der Experte? • Wie wird dieser den Schülern kommuniziert? Schulprotokoll Festlegung d. Kommunikationswege im Haus Suizidalität NSSV Rechtliches Schule • Wie sind die Kommunikationswege im Haus? • Wie ist das generelle Prozedere (Verfügbarkeit; Rückmeldungen; Räumlichkeiten)? Schulprotokoll Kommunikation mit der Schuladministration Suizidalität NSSV Rechtliches Schule • Wie ist die Kommunikation mit der Schuladministration? Schulprotokoll Suizidalität Praxis NSSV Rechtliches • An Schulleitung sollte weitergetragen werden, was für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs relevant ist • Keine Inhalte aus Besprochenem mit Beratungslehrer an Dritte i.S.d. Verschwiegenheit Schulprotokoll Worst case scenarios Suizidalität NSSV Schule Rechtliches Schulprotokoll • Was tun Sie, wenn ein Schüler/eine Schülerin akut suizidal ist? • Wen kontaktieren Sie (innerhalb/außerhalb der Schule)? • Wer bleibt beim Schüler? • Gibt es Räumlichkeiten in die man gehen kann? • Was machen Sie mit den anderen Schülern, die das evtl. mitbekommen? Worst case scenarios Suizidalität NSSV Schule Rechtliches Schulprotokoll • Was tun Sie, wenn die Schülerin sagt, sie will sich umbringen und aus dem Klassenzimmer stürmt? • Was tun Sie, wenn Sie die Eltern nicht erreichen? • Wer darf den Schüler auch gegen seinen Willen in die Klinik bringen, wenn er droht wegzulaufen? Ansprechpartner vor Ort Kontakt für den Notfall Klinikum Nordschwarzwald Calw-Hirsau Adresse: Im Lützenhardter Hof D-75365 Calw-Hirsau Sekretariat: Susanne Susemihl Telefon: 07051 586-2447 Fax-Nr.: 07051 586-2449 Homepage: http://www.zfpstart.de/web/zpcwww/inter/?act=art&act2=show&art_id=dc_2 006_07_31_d28bcc899da3c74db8 Kontakt für den Notfall Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Karlsruhe Institutsambulanz und Anmeldung von Notfällen Telefon: 0721 974-3901 Telefax: 0721 974-3908 Email: [email protected] Adresse: Südliche Hildapromenade 7 76133 Karlsruhe Ansprechpartner vor Ort Beratungsstelle Diakonisches Werk in Bretten - Am Kirchplatz 3 - 75015 Bretten - Tel.: 07252/95130 - Fax.: 07252/9513-29 - Email: [email protected] - Öffnungszeiten: Mo- Mi: 9-12Uhr, 14-16Uhr Do: 15-18Uhr Fr: 9-12Uhr Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychiater im Landkreis Karlsruhe 1. Andrea Appel Sprechzeiten: Mo: 09:00-12:00 14:00-16:00 Di: 09:00-12:00 14:00-16:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00 14:00-16:00 Fr: 09:00-12:00 3. Dr. med. Hermann Kivelitz Sprechzeiten: Mo: 08:00-13:00 14:00-18:00 Di: 08:00-13:00 14:00-18:00 Mi: 08:00-12:00 Do: 08:00-13:00 14:00-18:00 Fr: 08:00-12:00 Wörthstr. 8 76646 Bruchsal Telefon: 07251/3917790 Am Dickhäuterplatz 1 76275 Ettlingen Telefon: 07243/14110 2. Herr Dr. med. Dipl.- Biol. Wolfgang Hirschberg Virchowstr. 9 75015 Bretten Telefon: 07252/5048346 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 1. Andrea Appel Sprechzeiten: Mo: 09:00-12:00 14:00-16:00 Di: 09:00-12:00 14:00-16:00 Mi: 09:00-12:00 Do: 09:00-12:00 14:00-16:00 Fr: 09:00-12:00 Wörthstr. 8 76646 Bruchsal Telefon: 07251/3917790 2. Psicologo/Univ. de Mogi das Cruzes Maria Ignez de Carvalho Hartmann Sprechzeiten: Tel. Erreichbarkeit Mo+ Do 13 - 14.00 Friedrich-Hecker-Allee 3 68753 Waghäusel Telefon: 07254/953378 3. Irina Cleff-Häußler Färbergasse 4 76275 Ettlingen Telefon: 07243/9469872 Homepage: http://www.psychotherapiecleff-haeussler.de Email: [email protected] 4. Dr. med. Philip Cronjaeger Sprechzeiten: Mo: 10:00-12:00 Di: 10:00-12:00 Do: 10:00-12:00 Thiebauthstr. 14 76275 Ettlingen Telefon: 07243/718988 Email: [email protected] Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 5. Dipl.-Psych. Nora Eckrich Sprechzeiten: Di: 08:00-13:00 Fr: 08:00-13:00 8. Diplom-Pädagogin Maria Gingelmaier Sprechzeiten: Di: 19-20 Fr: 7:30-8 Viktoriastr. 2 a 76669 Bad Schönborn Telefon: 07253/880814 Neutorstr. 13 76646 Bruchsal Telefon: 07251/359902 6. Dipl.-Psych. Anna Katharina Eisenmann Am Kaufmannsbrunnen 17 76316 Malsch Telefon: 07246/922310 9. Dipl.-Psych. Jana Jastrebow Sprechzeiten: Mo: 08:30-12:30 13:00-17:00 Mi: 08:30-12:30 13:00-20:00 Do: 08:30-13:00 Fr: 08:30-13:00 16:00-20:00 7. Dipl.-Psych. Ina Floßmann Schloßgartenstr. 35 A 76275 Ettlingen Telefon: 07243/7255801 Bulacher Str. 9 76275 Ettlingen Telefon: 07243/2080114 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 10. Dipl.-Psych. Anni Ludborzs Sprechzeiten: Tel. Voranmeldung Mo/Mi: 12-14 Di/Do/Fr: 8-9 12. Maria Heloisa Martirani Keßler Sprechzeiten: Mo/Di/Fr: 15-18 Mi: 9-12 Martin-Luther-Str. 10 76646 Bruchsalb Telefon: 07251/307676 Adolf-Kolping-Str. 8 76275 Ettlingen Telefon: 07243/537030 11. Dipl.-Psych./ Univ. Marseille I Eva Machacek Di: 13:00-14:00 Do: 19:00-20:00 13. Regine Morgan M. A. Sprechzeiten: Mo: 10:00-12:00 14:00-19:00 Di: 10:00-12:00 14:00-19:00 Mi: 10:00-12:00 14:00-19:00 Do: 10:00-12:00 14:00-19:00 Fr: 10:00-12:00 14:00-19:00 Brückstr. 23 76327 Pfinztal Telefon: 0721/503427 Email: [email protected] Humboldtweg 2 75015 Bretten Telefon: 07252/972760 Ansprechpartner vor Ort Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Landkreis Karlsruhe 14. Helmut Opitz Sprechzeiten: Mo: 10:00-19:00 Di: 14:00-18:00 Mi: 14:00-18:00 Do: 14:00-18:00 Fr: 10:00-19:00 Entengasse 2 76275 Ettlingen Telefon: 07243/39200 15. Dipl.-Soz.Päd. (FH) Kordula Richelshagen Sprechzeiten: Mo/Di: 12:00-13:00 Stadtgrabenstr. 25 76646 Bruchsal Telefon: 07251/82899 Email: [email protected] 16. Dipl.-Psych. Bernhard Seeger Kolpingstr. 21 76689 Karlsdorf-Neuthard Telefon: 07251/440812 Email: [email protected] 17. Dr. med. Rolf Uebe Sprechzeiten: Mo: 09:00-11:00 Di: 09:00-11:00 16:00-18:00 Do: 09:00-11:00 16:00-18:00 Fr: 09:00-11:00 Schloßstr. 2 76646 Bruchsal Telefon: 07251/2360 Email: [email protected] Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Fragen/Diskussion www.projekt-4s.de Suizidalität NSSV Rechtliches Schulprotokoll Abschlussevaluation Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ergänzende Slides Risikofaktoren für Suizid: Personenvariablen Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Alter ab 15 Jahre präpubertär Geschlecht männlich weiblich Partnerschaft allein lebend in Partnerschaft lebend Sexuelle Orientierung Nicht-heterosexuelle Orientierung Soziale Einbindung • wenig soziale Unterstützung heterosexuelle Orientierung Denkstil rigides Denken (z.B. Hoffnungslosigkeit) Geringe Stresstoleranz geringe Selbstregulation schlechte EmotionsRegulation Flexibilität und Fähigkeit Emotionen und Affekte zu regulieren geringe Coping-Fertigkeiten geringe Problemlösestrategien • • • • • • • Sozialen Fertigkeiten • • • • positive soziale Unterstützung Religiosität Einsichtsfähig gute Coping-Fertigkeiten gute Problemlösestrategien modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012 Risikofaktoren für Suizid: Familiäre Faktoren Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Familienanamnese/ Suizid Suizid in der naher Verwandtschaft keine familiäre Anamnese von Suizid Familienanamnese Psychische Erkrankung in der nahen Verwandtschaft keine familiäre Anamnese einer psychiatrischen Erkrankung Familiäre Situation • • • • • Verlust eines Elternteils aufgrund von Tod oder Scheidung Schwere familiäre Konflikte Wenig Unterstützung von Eltern Häufige Umzüge Intaktes Familienleben modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012 Risikofaktoren für Suizid: Akute und vergangene Suizidalität Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Suizidgedanken • • • Persistierend, lang andauernd Intensiv; akut Unkontrollierbar • • • flüchtig geringe Intensität kontrollierbar Suizidale Intention • • • starker Wunsch zu sterben starker Wille zu handeln Erwartung des Todes • • hohe Ambivalenz geringerer Wille zu handeln Suizidpläne • • • • vorbereitet gut geplant Methoden mit hoher Letalität Zugang zu Suizidmethoden • • keine Planung Wahl von Methoden mit geringer Letalität kein Zugang zu Methoden aktueller Suizidversuch multiple Suizidversuche in der Vergangenheit geringe Chance der Entdeckung gut organisierter Suizidversuch Methoden mit hoher Letalität Reue darüber überlebt zu haben • • • Vergangenes • suizidales Verhalten • • • • • • • • • Erster Suizidversuch hohe Chance auf Rettung geringere suizidale Intention Verwendung von Methoden mit geringerer Letalität dankbar für das Überleben hohe Ambivalenz modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012 Risikofaktoren für Suizid: psychiatrische Auffälligkeiten Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Psychiatrische Störungsbilder • • • • • schwere Depression; depressive Phase einer bipolaren Störung akute Psychose Substanzabusus Borderline Persönlichkeitsstörung Schizophrenie • • Psychiatrische Symptomatik/Kognitive Symptome • • • • Hoffnungslosigkeit schwacher Selbstwert Defizite in der Realitätsprüfung kommandierende Stimmen • Affektive Symptomatik • • • • Depressive Stimmung schwere Ängste/Panikattacken intensive Wut intensives Gefühl der Einsamkeit • milde affektive Symptomatik Verhaltenssymptome • • • • • Starkes, repetitives NSSV Verhaltensaktivierung; Unruhe Impulsivität Aggression Alkohol- und Drogenmissbrauch • Fähigkeit der Selbstberuhigung gute Selbstkontrolle geringer Drogenkonsum • • • • • Remission oder Heilung Abwesenheit akuter Symptomatik behandelte psychische Erkrankung unterstützendes Umfeld vorhandene Realitätsprüfung gute Strategien im Umgang mit Stress und negativen Emotionen sowie zur Problemlösung Risikofaktoren für Suizid: Stressoren Risikofaktoren Höheres Risiko Geringeres Risiko Stressoren • • • finanzielle Probleme juristische Probleme Verlust des Ausbildungsoder Schulplatzes Trauer; Liebeskummer Mobbing Sozialer Ausschluss oder Zurückweisung • schwere Schlafstörung chronisch anhaltender dauerhafter Schmerz funktionelle Behinderung kognitive Beeinträchtigung Verlust des Sehens oder des Hörens Entstellung Gefühl eine Last für andere zu sein • • • • • • Medizinisch-somatische Anamnese/ Aktuelle Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung, chronische Erkrankung, neurologische Störungsbilder • • Körperliche Misshandlung/sexueller Missbrauch Vorliegen von sexuellem Missbrauch oder körperlichen Misshandlungen • • • • • • • Berufliche oder private Erfolge Intakter Freundeskreis Krankheit in Remission sich gesund fühlen Gute Anpassungsfähigkeit gute soziale Unterstützung Keine Missbrauchs- oder Misshandlungsanamnese modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012 Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG): § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung § 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (durch Jugendhilfe) § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung abgestuftes Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung Bundeskinderschutzgesetz: § 4 KKG: Befugnisnorm § 4 Abs. 1 KKG: • Berufsgeheimnisträger, die in unmittelbarem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen: – – – – – • BerufspsychologInnen SozialarbeiterInnen JugendberaterInnen SuchtberaterInnen LehrerInnen etc. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollen sie – – „mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken (soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt ist)“. § 4 KKG: Befugnisnorm § 4 Abs. 2 KKG: •Anspruch auf Beratung durch „insoweit erfahrene Fachkraft“ bzgl. Gefährdungseinschätzung für Berufsgeheimnisträger •unter Angabe pseudonymisierter Daten! § 4 KKG: Befugnisnorm § 4 Abs. 3 KKG = eigentliche Befugnisnorm: • „Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz 1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und halten [die genannten Berufsgeheimnisträger] ein Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren • hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen infrage gestellt wird. • Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.“ Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 KKG im Einzelnen Wenn… 1.Hinwirken auf Inanspruchnahme weiterer Hilfe bei den Eltern a) „ausscheidet“ oder b) erfolglos bleibt 2. Tätigwerden des Jugendamtes zur Abwendung einer „Kindeswohlgefährdung“ für erforderlich gehalten wird Befugnis zur Weitergabe der personenbezogenen Daten (Geheimnisse iSd § 203 StGB) an das Jugendamt, Befugnisnorm im Bundeskinderschutzgesetz: Abgestuftes Vorgehen im Rahmen der Güterabwägung Bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung: Stufe 2 Stufe 1 Prüfung der eigenen fachlichen Mittel zur Gefährdungsabschätzung und Gefährdungsabwehr I S e F Hinwirken auf die aktive Inanspruchnahme von Hilfen durch die Personensorgeberechtigten Stufe 3 Mitteilung an das Jugendamt (Befugnis) wenn: Tätigwerden dringend erforderlich ist Personensorgeberechtigte nicht bereit oder nicht in der Lage sind, an Gefährdungseinschätzung oder Abwendung der Gefährdung mitzuwirken Wenn Tätigwerden des JA zur Gefahrenabwendung erforderlich SchG BW §19 (1) Die Bildungsberatung soll in allen Schularten gewährleistet [… ]werden. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Information und Beratung der Schüler und Erziehungsberechtigten über die für die Schüler geeigneten Bildungsgänge […] sowie die Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen. Die Einrichtungen der Bildungsberatung unterstützen die Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologisch-pädagogischen Fragen und tragen dadurch zur Weiterentwicklung des Schulwesens bei. (2) Die Aufgaben der Bildungsberatung werden unbeschadet des Erziehungs- und Bildungsauftrags der einzelnen Lehrer durch die überörtlich einzurichtenden schulpsychologischen Beratungsstellen und an den Schulen vornehmlich durch Beratungslehrer erfüllt. SchG BW §19 (3) Soweit die Bildungsberatung auf Ersuchen von Schülern oder Erziehungsberechtigten tätig wird, bedarf es für die Untersuchung der Einwilligung der Berechtigten. (4) Beratungslehrer und schulpsychologische Beratungsstellen arbeiten untereinander und mit anderen Beratungsdiensten, insbesondere mit den für die Berufsund Studienberatung zuständigen Stellen zusammen. Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 • • • Die Bildungsberatung soll dazu beitragen, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung zu verwirklichen und ihn in der bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen. Die Aufgaben der Bildungsberatung umfassen dabei insbesondere die Schullaufbahnberatung sowie die Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen. Darüber hinaus unterstützen die Einrichtungen der Bildungsberatung Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologisch-pädagogischen Fragen. […] Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten. Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 • Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d. h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge. […] • helfen sie Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von Schulschwierigkeiten, soweit Möglichkeiten hierzu im pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind Leistungsschwächen (Leistungsabfall und -schwankungen) sowie Lernschwierigkeiten zu nennen; • Weitergehende, insbesondere psychotherapeutische Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern oder Klassen gehören nicht zu den Aufgaben. Abschn. IV/1 Einwilligung der Berechtigten • Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, zu deren Teilnahme die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf Grund von Rechtsvorschriften verpflichtet sind, bedarf es keiner Einwilligung der Erziehungsberechtigten. • Sofern Schulpsychologinnen, Schulpsychologen, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer auf Anforderung von Schulleitungen und Lehrkräften oder auf Veranlassung der Schulaufsichtsbehörden tätig werden und die betroffenen Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an erforderlichen Einzeluntersuchungen nicht verpflichtet sind, können diese nur durchgeführt werden, wenn die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst vorab schriftlich erklären, dass sie mit der Untersuchung und damit einverstanden sind, dass die Ergebnisse in dem für die Fragestellung erforderlichen Umfang dem Auftraggeber bekannt gegeben werden. Richtlinien für die Bildungsberatung: Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 Abschn. IV/1Einwilligung der Berechtigten • Sofern Beratungsfachkräfte auf Wunsch minderjähriger Schülerinnen und Schüler tätig werden, ist eine erste Beratung zulässig. • Werden darüber hinaus Maßnahmen für erforderlich gehalten, sind diese nur zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Absch. IV/2Vertraulichkeit • • Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen zu wahren. Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen sind deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen.
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