Schulprotokoll Bretten

Schulprotokoll
in Bretten
13.07.2015
PD Dr. Paul. L. Plener, leitender Oberarzt
J. Straub, leitende Psychologin (M.Sc.), Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin
Suizidalität
Ablauf
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Uhrzeit
09:00-10:45
Inhalte
Theoretischer Input zu
- Suizidalität
- Nicht suizidalem selbstverletzenden
Verhalten (NSSV)
- Rechtlichen Grundlagen
10:45 – 11:00 Pause
11:00 – 12:00 Konkrete Umsetzung an Ihrer Schule
Suizidalität
Ablauf
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Uhrzeit
13:00-14:45
Inhalte
Theoretischer Input zu
- Suizidalität
- Nicht suizidalem selbstverletzenden
Verhalten (NSSV)
- Rechtlichen Grundlagen
14:45 – 15:00 Pause
15:00 – 16:00 Konkrete Umsetzung an Ihrer Schule
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Prävalenz Suizidalität
Suizidalität
Prävalenz I
NSSV
Rechtliches
In Deutschland sterben pro Jahr ca.
•
•
•
•
2.300 Menschen an den Folgen von HIV
5.700 Menschen im Straßenverkehr
7.000 Menschen an illegalem Drogenkonsum
10.000 Menschen am Suizid
Statistisch gesehen stirbt ca. jede Stunde ein Mensch
in Deutschland am Suizid
Statistisches Bundesamt, www.destatis.de
Schulprotokoll
Suizidalität
Prävalenz II
NSSV
Rechtliches
• 36% berichten von zumindest einmaligen
Suizidgedanken
• Suizidales Verhalten nimmt mit Beginn der
Adoleszenz zu, hat einen ersten Gipfel mit 16 Jahren
• Suizid in Deutschland zweithäufigste Todesursache
bei Jugendlichen
• Männliche Jugendliche verüben ca. 4 mal so häufig
Suizid wie weibliche Jugendliche
Nock et al., 2008, Eaton 2007
Schulprotokoll
Suizidalität
Prävalenz III
NSSV
Geschlecht 5-15
15-25
25-45
m
12
444
1715
w
9
122
447
gesamt
21
566
2162
Ca. 200-250 Suizide/ Jahr <18 Jahren
Schmidke et al., 2008, Statistisches Bundesamt, 2010
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Einschätzung
des Risikolevels
Suizidalität
Zusammenhang von Suizidgedanken und -plänen
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
34%
Suizidplanung
66%
Suizidgedanken
Nock et al., 2008, Kessler et al., 1999
Suizidalität
Zusammenhang von Suizidplänen und -versuchen
NSSV
Rechtliches
Suizidgedanken
Schulprotokoll
34%
Suizidplanung
66%
28%
72%
Nock et al., 2008, Kessler et al., 1999
Suizidversuche
Suizidalität
Risikolevel
NSSV
Risiko
Level
Risiko-/ Schutz- Faktor
Suizidalität
Mögliche
Interventionen
Hoch
Psychiatr. Diagnose mit
schwerer Symptomatik
oder akutem Stressor;
Schutzfaktoren nicht
relevant
•
•
Potentiell letaler SV
persistierende
Gedanken mit starker
Intention diese in die
Tat umzusetzen
gedankliches
Durchspielen des
Suizids
Vorstellung bei
psychiatrischem
Fachpersonal
veranlassen
Multiple Risikofaktoren,
wenige Schutzfaktoren
•
Suizidgedanken mit
Plan
ohne Intention
ohne Verhalten
Vorstellung bei
psychiatrischem
Fachpersonal
veranlassen
Mittel
•
•
•
stationäre Aufnahme
stationäre/ambulante
Behandlung
Niedrig
Veränderbare
Risikofaktoren, starke
Schutzfaktoren
•
•
•
Gedanken an den Tod
kein Plan
keine Intention oder
Verhalten
In Abhängigkeit von
Frequenz und Intensität
der Suizidgedanken
Vorstellung bei
psychiatrischem
Fachpersonal
ambulante
Behandlung/Beratung
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Ansprechen von Suizidalität
Diskussion
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Was halten Sie davon, Suizidalität bei einem Schüler
offen anzusprechen?
Fragen nach Suizidalität
Wer fragt macht nichts falsch
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
• Weder durch Fragebogenuntersuchungen (Gould et al.,
2005), noch durch persönliche Ansprache (Crawford et al.,
2011) wird Schaden angerichtet
• Fragen wird von Betroffenen eher als entlastend beschrieben
(Gould et al., 2005)
Falls Ihr Gegenüber suizidal erscheint,
FRAGEN SIE DANACH !
Suizidalität
Mögliche Fragen nach Suizidalität I
NSSV
Fragen nach Suizidgedanken
Rechtliches
•
Hattest du jemals den Wunsch tot zu sein?
Schulprotokoll
•
Hast du jemals das Gefühl gehabt, dass dein Leben nicht mehr lebenswert ist?
•
Warst du jemals so verzweifelt, dass du sterben wolltest?
•
Hast du je daran gedacht Selbstmord verüben zu wollen?
•
Wie lange dauern diese Gedanken an?
•
Wie oft kommen diese Gedanken?
•
Wann sind diese Gedanken zum ersten Mal aufgetreten?
•
Was hat diese Gedanken ausgelöst, als sie das erste Mal gekommen sind?
•
Wie knapp bist du davor, deinen Gedanken nachzugeben und zu handeln?
•
Hast du schon mit jemandem über deine Gedanken gesprochen?
Suizidalität
Mögliche Fragen nach Suizidalität II
Fragen nach Suizidplänen
• Hast du einen bestimmten Plan, wie du dir das Leben
nehmen würdest?
• Wenn ja wie würdest du es anstellen?
• Hast du schon Vorbereitungen getroffen um deinen Plan in
die Tat umzusetzen?
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
Mögliche Fragen nach Suizidalität III
NSSV
Fragen nach vergangenen Suizidversuchen
Rechtliches
• Wann hast du zum ersten Mal versucht dir das Leben zu nehmen?
Schulprotokoll
• Wann hast du das letzte Mal versucht dir das Leben zu nehmen?
• Wie hast du versucht dir das Leben zu nehmen?
• Was war der Auslöser dafür, dass es dir so schlecht ging, dass du
versucht hast dir das Leben zu nehmen?
• Hast du beim letzten Mal, als du versucht hast dir das Leben zu nehmen,
Alkohol getrunken oder Drogen eingenommen?
• Welche Methoden hast du verwendet?
• Hast du damit gerechnet daran zu sterben?
• Was hast du gedacht und gefühlt, als du den Versuch überlebt hast?
Suizidalität
Obacht!
NSSV
Rechtliches
Gefahren im Umgang mit Suizidgefährdeten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorschnelle Tröstung
Ermahnung
Verallgemeinerung
Ratschlag
Belehrung
Herunterspielen des Problems (ggf. d. Suizidversuchs)
Beurteilen und kommentieren
Nachforschen, ausfragen, analysieren
Vorschnelle Aktivitäten entwickeln
Kulessa, 1985
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Nicht suizidales
selbstverletzendes Verhalten
(NSSV)
Suizidalität
Definition: NSSV
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
• Bewusste, freiwillige und direkte Zerstörung
von Körpergewebe
• ohne suizidale Absicht
• nicht sozial akzeptiert
Lloyd-Richardson et al. 2007, Nitkowski & Petermann (2009)
Suizidalität
Methoden: NSSV
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
•
•
•
•
•
Schneiden/ritzen
Sich aufkratzen
Verbrennen (Deo, Zigarette)
Kopf/Faust gegen Wand schlagen
Sich einen Gegenstand unter die
Fingernägel/Haut schieben
…
Lloyd-Richardson et al. 2007, Nitkowski & Petermann (2009)
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Prävalenz von NSSV
Suizidalität
Prävalenz- Studien im Schulsetting
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
53 Studien, Mittlere Lebenszeitprävalenz: 18%
Repetitives NSSV im letzten Jahr: ca. 4%
Suizidalität
Situation in einer Schulklasse
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Jeder fünfte Schüler hat sich bereits einmal selbst verletzt!
Suizidalität
Alter
NSSV
Wie alt warst Du als Du begonnen hast Dich selbst zu
verletzen?
40, 00%
37,50%
35, 00%
30, 00%
25,00%
25, 00%
20, 00%
12,50%
15, 00%
6,86%
10, 00%
5, 00%
2,50%
3,13%
<10 a
10 a
9,38%
3,13%
0, 00%
11a
12 a
13 a
14 a
15 a
16 a
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
Verlauf NSSV
NSSV
Rechtliches
Allgemeinbevölkerung: 4%-5.9%
Schulprotokoll
N=1802, 15 -30 Jahre, 7 Wellen: 1992-2008
Klonsky, 2011, Moran et al., 2012
Suizidalität
Motivation mit NSSV zu stoppen
NSSV
Wie motiviert bist Du im Augenblick das selbstverletzende
Verhalten zu beenden ?
45, 00%
38,19%
40, 00%
35, 00%
30, 00%
25, 00%
20, 00%
19,44%
18,05%
13,19%
11,11%
15, 00%
10, 00%
5, 00%
0, 00%
0
Gar nicht motiviert
1
2
3
4
Extrem motiviert
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Ursachen von NSSV
Suizidalität
Aber die Frage bleibt….
NSSV
Rechtliches
WARUM
MACHEN
DIE
DAS
?
Schulprotokoll
Suizidalität
Die 7 Funktionen selbstverletzenden Verhaltens I
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Affektregulation
….um “schlechte“ Gefühle zu beenden
Anti-Dissoziation
….um mich wieder real zu fühlen
Anti-Suizidal
…damit ich mich nicht umbringen muss
Klonsky (2007)
Suizidalität
Die 7 Funktionen selbstverletzenden Verhaltens II
NSSV
Rechtliches
Interpersonelle Beziehungen
….ich bin anders als die Anderen
Schulprotokoll
Interpersonelle Beeinflussung
….um Hilfe von anderen zu bekommen
Selbstbestrafung
…weil ich nichts wert bin
Sensation seeking
…da bekommt man den „Kick“
Klonsky (2007)
NSSV als stressregulierender Mechanismus
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
STRESS
Schulprotokoll
NSSV
Intrapersonell
Positive
Emotionen
Interpersonell
Negative
Emotionen
Aufmerksamkeit
Negative
soziale Interaktionen
Nock, 2010
Suizidalität
NSSV u. Emotionsregulation II
NSSV
Rechtliches
Arousal/Valenz
Valenz -
Arousal ↑
überfordert,
frustriert
Valenz +
Schulprotokoll
Arousal ↓
Klonsky, 2009
Suizidalität
NSSV u. Emotionsregulation III
NSSV
Rechtliches
Arousal/Valenz
Valenz -
Valenz +
Arousal ↑
überfordert,
frustriert
aufgeregt,
euphorisch
Schulprotokoll
Arousal ↓
Klonsky, 2009
Suizidalität
NSSV u. Emotionsregulation IV
NSSV
Rechtliches
Arousal/Valenz
Valenz -
Valenz +
Arousal ↑
überfordert,
frustriert
aufgeregt,
euphorisch
Arousal ↓
traurig, innerlich
leer
Schulprotokoll
Klonsky, 2009
Suizidalität
NSSV u. Emotionsregulation V
NSSV
Rechtliches
Arousal/Valenz
Valenz -
Valenz +
Arousal ↑
überfordert,
frustriert
aufgeregt,
euphorisch
Arousal ↓
traurig, innerlich
leer
erleichtert,
entspannt
Schulprotokoll
Klonsky, 2009
Suizidalität
NSSV u. Emotionsregulation VI
NSSV
Rechtliches
Arousal/Valenz
Valenz -
Valenz +
Arousal ↑
Arousal ↓
= Prädiktor für Frequenz von NSSV
Klonsky, 2009, Claes et al., 2010
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Risikoabschätzung NSSV
Suizidalität
Hinweise auf Selbstverletzung
Warnhinweise für NSSV
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
• Häufige, nicht erklärbare Schrammen, Narben oder Schnitte oder
Verbrennungen
• Unpassende Kleidung um Wunden zu verdecken
• Schüler verbringen ungewöhnlich viel Zeit auf der Toilette oder an
isolierten Orten
• Anderes Risikoverhalten (z.B. Promiskuität, Risikosuche, …)
• Essstörungen oder Substanzmissbrauch
• Zeichen für Depression, soziale Isolation
• Besitz scharfer Gegenstände (z.B. Rasierklingen, Messer)
• Zeichnungen, Texte bezogen auf NSSV
nach Liebermann et. al., 2009, modifiziert nach Plener et. al., 2012c).
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Umgang mit NSSV
Suizidalität
„DOs“
NSSV
•
Dem Jugendlichen ruhig und mitfühlend begegnen
Rechtliches
Schulprotokoll
•
Den Jugendlichen akzeptieren, auch wenn Verhalten
nicht akzeptiert wird
•
Dem Jugendlichen mitteilen, dass es Leute gibt, die sich
Gedanken um ihn machen
•
Verstehen, dass SVV ein Weg sein kann mit seelischem
Schmerz umzugehen
•
Die Worte des Jugendlichen für SVV verwenden
•
Bereitschaft zuzuhören vermitteln
•
Nicht urteilen
Toste & Heath, 2010
Suizidalität
„DON´Ts“
NSSV
Rechtliches
•
In übertriebenen Aktionismus verfallen
•
Panik, Schock, Ablehnung zeigen
•
Ein Ultimatum stellen oder Drohungen aussprechen
•
Exzessives Interesse zeigen
•
Dem Jugendlichen erlauben sich detailliert mit
anderen Jugendlichen über SVV auszutauschen
•
Dem Jugendlichen versichern, dass man es unter
keinen Umständen weitersagen wird
Toste & Heath, 2010
Schulprotokoll
Umgang mit SVV
Medizinische Behandlung zuerst (Schnitte versorgen, etc.)
Nicht geschockt reagieren
„Oh mein Gott ! Wie kannst Du
so etwas nur machen ? Das muß
doch weh tun“
Versuchen Verbindung aufzunehmen ohne den
Jugendlichen in die Ecke zu drängen
Umgang mit SVV
Medizinische Behandlung zuerst (Schnitte versorgen,
etc.)
Nicht geschockt reagieren
Versuchen Verbindung aufzunehmen ohne den
Jugendlichen in die Ecke zu drängen
„Ich sehe, daß Du Dich selbst verletzt und
würde Dir gerne helfen“ oder „Ich bin
vielleicht nicht die richtige Person mit der Du
reden willst, aber ich kann Dir helfen so
jemanden zu finden.“
Umgang mit SVV
Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen
Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen
muss
Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören
Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre
Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
Umgang mit SVV
Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen
„Du musst sofort damit aufhören“ oder „Es
ist schrecklich sich so etwas anzutun“
Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen
muss
Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören
Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre
Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
Umgang mit SVV
Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen
Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen
muss
Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören
Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre
Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
Umgang mit SVV
Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen
Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen
muss
„Irgendetwas muss Dich
ziemlich aufregen. Ich
würde Dir gerne helfen“
Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören
Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre
Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
Umgang mit SVV
Nie direktiv sein oder ein Urteil fällen
Versichern, dass es nichts ist, wofür am sich schämen
muss
Gefühle ernstnehmen. Angebot zuzuhören
„Ich denke Dich selbst zu verletzen ist der
beste Weg den Du im Moment hast mit
Deinen Gefühlen umzugehen“
Wichtig: SVV ist ein Coping-Mechanismus und keine bizarre
Angewohnheit. SVV ist Suizid vorzuziehen
Umgang mit SVV
Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie
sich der Jugendliche fühlt
Hoffnung aufbauen
Umgang mit SVV
Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie
sich der Jugendliche fühlt
„Ich weiß, dass wenn ich ein Problem
habe ich mich besser fühle, wenn ich
mit jemandem reden kann“
Hoffnung aufbauen
Umgang mit SVV
Empathisch reagieren, aber nie vorgeben zu wissen, wie
sich der Jugendliche fühlt
Hoffnung aufbauen
„Es ist wahrscheinlich momentan schwierig sich vorzustellen auf
diesen Weg mit Deinen Gefühlen umzugehen verzichten zu
sollen, aber es gibt andere Leute, die andere Wege gelernt
haben. Ich bin sicher wir finden jemanden der helfen kann“
Stresstoleranz Skills
Skills: Fertigkeiten die kurzfristig wirksam aber langfristig aber nicht
schädlich sind
Sich ablenken
•
Hirn-Flick-Flack
•
Aktivitäten
•
Gefühle ersetzen
•
Körperempfindungen
Sich beruhigen mit Hilfe der 5 Sinne
•
Achtsam und bewusst hören, riechen, schmecken, spüren
Den Augenblick verändern
•
Fantasie, Kurzurlaub
•
Sinngebung, Gebet, Meditation
•
Entspannung
Stresstoleranz Skills
Was hilft bei akutem Ritz-Druck?
•
Chili Schote oder Ingwer kauen
•
Knete oder Igelball kneten
•
Brausetablette oder scharfes Bonbon lutschen
•
Ammoniak-Riechampullen oder Tiger-Balsam riechen
•
Gummiband schnippen oder Wärmesalbe auf die Haut auftragen
….
Skills-Notfall-Koffer
•
Nur die effektivsten Wege zur Ablenkung und Selbstberuhigung
unter Hochstress
•
Nur 3-4 Skills in Notfallkoffer legen
•
In den Notfallkoffer gehören nur Skills die sehr zuverlässig und
wirksam sind
•
Wichtig ist auch, dass die Skills immer verfügbar sind
Suizidalität
Umgang mit „Epidemien“
• Kommunikation über SVV innerhalb der peer group
reduzieren:
– offen ansprechen, dass manche Mitschüler durch
Kommunikation zu SVV verleitet werden könnten
• Kein zur Schau stellen von Narben, insbesondere
frischen Wunden in der Schule gestatten
• Schüler, die bluten sollen nicht ins Klassenzimmer
• Ev. Exit-Karten, mit denen sich Schüler Auszeit nehmen
können
• Intervention nur individuell- KEINE Gruppen
(Ausnahme: therapeut. DBT skills Gruppen)
Walsh 2006, Wishart 2004, Plener et al., 2012
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Rechtliche Fragen
Grundlagen StGB
Suizidalität
NSSV
§ 203: Verletzung von Privatgeheimnissen
Rechtliches
Schulprotokoll
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum
persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis
offenbart, das ihm als…
• Arzt
• Berufspsychologen mit staatlich anerkannter
wissenschaftlicher Abschlussprüfung
• Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater
• Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle
• staatlich anerkanntem Sozialarbeiter
• staatlich anerkanntem Sozialpädagogen
• Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders
Verpflichteten
…anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Grundlagen StGB
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand
Situation: es besteht eine gegenwärtig, nicht anders
abwendbare Gefahr für Leib und Leben
Ziel: die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden
Schweigepflicht kann gebrochen weredn
Voraussetzung: widerstreitende Interessen (Schweigepflicht
versus Grad der drohenden Gefahr) müssen im Sinne des
Interesses des Beeinträchtigten abgewogen werden
! Mittel muss angemessen sein um die Gefahr abzuwenden
! Gilt nur hinsichtlich Verhinderung bevorstehender
Gefahren
Schulprotokoll
Richtlinien für die Bildungsberatung:
Verwaltungsvorschrift vom 13. November
2000
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Abschn. IV/1Einwilligung der Berechtigten
• Sofern Beratungsfachkräfte auf Wunsch minderjähriger
Schülerinnen und Schüler tätig werden, ist eine erste
Beratung zulässig.
• Werden darüber hinaus Maßnahmen für erforderlich
gehalten, sind diese nur zulässig, wenn eine schriftliche
Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Schulprotokoll
Suizidalität
Absch. IV/2Vertraulichkeit
NSSV
Rechtliches
• Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer,
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben
über Tatsachen, die ihnen im Rahmen ihrer besonderen
Beratungsaufgaben anvertraut wurden, Stillschweigen
zu wahren.
• Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen
sind deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter
durchzuführen.
• Schuladministration daher keine Details vermitteln
Schulprotokoll
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Schulprotokoll
Suizidalität
Präventionsprogramme zur Verhinderung v.
NSSV
•
Youth Aware of Mental Health Programme (YAM): Schüler
werden durch Interventionen im Klassenzimmer darauf
hingewiesen, welche Schritte sie unternehmen können, falls
sie sich um einen Mitschüler Sorgen machen.
–
–
•
•
Wie kann man diese Schüler ansprechen?
Wie kann der Schüler an einen Erwachsenen für weitere Hilfestellung vermitteln
werden?
Ziel: Sensibilisierung von Peers, Jugendlichen mit
Problemverhalten Wege zu einer Hilfe aufzuzeigen
Es konnte 12 Monate nach der Intervention gezeigt werden,
dass YAM im Vergleich zur Kontrollgruppe mit einer
Reduktion von Suizidversuchen und ernsten Suizidgedanken
einherging
(Wasserman et al. 2015; Fortune et. al. 2008)
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
Schulprotokoll
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Schüler
Mitschüler
Lehrer
„Experte“
Modifiziert nach Lieberman et al., 2009
Suizidalität
Schulprotokoll
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Schüler
Mitschüler
Lehrer
„Experte“
Modifiziert nach Lieberman et al., 2009
Suizidalität
Schulprotokoll
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Schüler
Mitschüler
Lehrer
„Experte“
Modifiziert nach Lieberman et al., 2009
Suizidalität
Schulprotokoll
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Schüler
Lehrer
Eltern
„Experte“
Krisenteam
externe
Hilfen
Lieberman et al., 2009
Suizidalität
Schulprotokoll: Anforderungen
NSSV
Rechtliches
• JEDEM Lehrer bekannt
•
•
•
•
•
Schulprotokoll
Wann soll NSSV eines Schülers gemeldet werden?
Wem soll es gemeldet werden?
Wie ist die Schuladministration einzubeziehen?
Welche Rolle spielen BeratungslehrerInnen?
Wie erfolgt Einbeziehung der Eltern?
Walsh 2006, Plener et al., 2012
Suizidalität
Schulprotokoll: Ablauf
NSSV
Rechtliches
Erstkontakt
Schulprotokoll
Kontakt mit „Experte“
Risikoabschätzung
KJPP
Elternkontakt
Lieberman et al., 2009
Suizidalität
Protokoll
NSSV
Kontaktaufnahme durch Experten:
• Einzelgespräch mit Schüler
• danach Rückmeldung an überweisenden Lehrer, dass
Kontakt stattgefunden hat (nicht worüber)
Eher geringes Risiko:
WENN:
• lediglich oberflächliches NSSV
• keine Suizidalität, flüchtige Suizidgedanken
• keine psychische Erkrankung
DANN:
• Beratung v. Jugendlichem
• kann sich jederzeit wieder melden
• Wiederholte Überprüfung
Walsh 2006, Toste & Heath, 2010
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidalität
Protokoll
NSSV
Hohes Risiko:
WENN:
•
•
•
•
Rechtliches
Schulprotokoll
Suizidabsichten
Suizidplanung
Suizidversuch/Suizid von Freunden/ Familienmitglied
Starkes, repetitives NSSV
DANN:
• Info, dass Sorgeberechtigte verständigt werden (Anruf wenn
möglich in Anwesenheit d. Schülers)
• Versicherung, dass Problemverhalten keine schulische
Disziplinarstrafe nach sich zieht
• Vorschläge f. ambulante psychol./ psychiatr. Vorstellung
• Schweigepflichtsentbindungen (Kontakt mit anderen)
• Bei akuter Suizidalität: sofortige psychiatrische Notvorstellung
Walsh 2006, Toste & Heath, 2010
Identifikation eines Experten
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schule
• Wer ist der Experte?
• Wie wird dieser den Schülern kommuniziert?
Schulprotokoll
Festlegung d. Kommunikationswege im
Haus
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schule
• Wie sind die Kommunikationswege im Haus?
• Wie ist das generelle Prozedere (Verfügbarkeit;
Rückmeldungen; Räumlichkeiten)?
Schulprotokoll
Kommunikation mit der Schuladministration
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schule
• Wie ist die Kommunikation mit der Schuladministration?
Schulprotokoll
Suizidalität
Praxis
NSSV
Rechtliches
• An Schulleitung sollte weitergetragen werden, was für die
Aufrechterhaltung des Schulbetriebs relevant ist
• Keine Inhalte aus Besprochenem mit Beratungslehrer an
Dritte i.S.d. Verschwiegenheit
Schulprotokoll
Worst case scenarios
Suizidalität
NSSV
Schule
Rechtliches
Schulprotokoll
• Was tun Sie, wenn ein Schüler/eine Schülerin akut suizidal ist?
• Wen kontaktieren Sie (innerhalb/außerhalb der Schule)?
• Wer bleibt beim Schüler?
• Gibt es Räumlichkeiten in die man gehen kann?
• Was machen Sie mit den anderen Schülern, die das evtl.
mitbekommen?
Worst case scenarios
Suizidalität
NSSV
Schule
Rechtliches
Schulprotokoll
• Was tun Sie, wenn die Schülerin sagt, sie will sich umbringen
und aus dem Klassenzimmer stürmt?
• Was tun Sie, wenn Sie die Eltern nicht erreichen?
• Wer darf den Schüler auch gegen seinen Willen in die Klinik
bringen, wenn er droht wegzulaufen?
Ansprechpartner vor Ort
Kontakt für den Notfall
Klinikum Nordschwarzwald Calw-Hirsau
Adresse:
Im Lützenhardter Hof
D-75365 Calw-Hirsau
Sekretariat:
Susanne Susemihl
Telefon: 07051 586-2447
Fax-Nr.: 07051 586-2449
Homepage:
http://www.zfpstart.de/web/zpcwww/inter/?act=art&act2=show&art_id=dc_2
006_07_31_d28bcc899da3c74db8
Kontakt für den Notfall
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie in Karlsruhe
Institutsambulanz und Anmeldung von Notfällen
Telefon: 0721 974-3901
Telefax: 0721 974-3908
Email: [email protected]
Adresse:
Südliche Hildapromenade 7
76133 Karlsruhe
Ansprechpartner vor Ort
Beratungsstelle
Diakonisches Werk in Bretten
- Am Kirchplatz 3
- 75015 Bretten
- Tel.: 07252/95130
- Fax.: 07252/9513-29
- Email: [email protected]
- Öffnungszeiten: Mo- Mi: 9-12Uhr, 14-16Uhr
Do: 15-18Uhr
Fr: 9-12Uhr
Ansprechpartner vor Ort
Kinder- und Jugendlichenpsychiater im Landkreis
Karlsruhe
1. Andrea Appel
Sprechzeiten:
Mo: 09:00-12:00 14:00-16:00
Di: 09:00-12:00 14:00-16:00
Mi: 09:00-12:00
Do: 09:00-12:00 14:00-16:00
Fr: 09:00-12:00
3. Dr. med. Hermann Kivelitz
Sprechzeiten:
Mo: 08:00-13:00 14:00-18:00
Di: 08:00-13:00 14:00-18:00
Mi: 08:00-12:00
Do: 08:00-13:00 14:00-18:00
Fr: 08:00-12:00
Wörthstr. 8
76646 Bruchsal
Telefon: 07251/3917790
Am Dickhäuterplatz 1
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/14110
2. Herr Dr. med. Dipl.- Biol. Wolfgang
Hirschberg
Virchowstr. 9
75015 Bretten
Telefon: 07252/5048346
Ansprechpartner vor Ort
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im
Landkreis Karlsruhe
1. Andrea Appel
Sprechzeiten:
Mo: 09:00-12:00 14:00-16:00
Di: 09:00-12:00 14:00-16:00
Mi: 09:00-12:00
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76646 Bruchsal
Telefon: 07251/3917790
2. Psicologo/Univ. de Mogi das Cruzes Maria
Ignez de Carvalho Hartmann
Sprechzeiten:
Tel. Erreichbarkeit Mo+ Do 13 - 14.00
Friedrich-Hecker-Allee 3
68753 Waghäusel
Telefon: 07254/953378
3. Irina Cleff-Häußler
Färbergasse 4
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/9469872
Homepage: http://www.psychotherapiecleff-haeussler.de
Email: [email protected]
4. Dr. med. Philip Cronjaeger
Sprechzeiten:
Mo: 10:00-12:00
Di: 10:00-12:00
Do: 10:00-12:00
Thiebauthstr. 14
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/718988
Email: [email protected]
Ansprechpartner vor Ort
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im
Landkreis Karlsruhe
5. Dipl.-Psych. Nora Eckrich
Sprechzeiten:
Di: 08:00-13:00
Fr: 08:00-13:00
8. Diplom-Pädagogin Maria
Gingelmaier
Sprechzeiten:
Di: 19-20 Fr: 7:30-8
Viktoriastr. 2 a
76669 Bad Schönborn
Telefon: 07253/880814
Neutorstr. 13
76646 Bruchsal
Telefon: 07251/359902
6. Dipl.-Psych. Anna Katharina Eisenmann
Am Kaufmannsbrunnen 17
76316 Malsch
Telefon: 07246/922310
9. Dipl.-Psych. Jana Jastrebow
Sprechzeiten:
Mo: 08:30-12:30 13:00-17:00
Mi: 08:30-12:30 13:00-20:00
Do: 08:30-13:00
Fr: 08:30-13:00 16:00-20:00
7. Dipl.-Psych. Ina Floßmann
Schloßgartenstr. 35 A
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/7255801
Bulacher Str. 9
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/2080114
Ansprechpartner vor Ort
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im
Landkreis Karlsruhe
10. Dipl.-Psych. Anni Ludborzs
Sprechzeiten: Tel. Voranmeldung
Mo/Mi: 12-14
Di/Do/Fr: 8-9
12. Maria Heloisa Martirani Keßler
Sprechzeiten:
Mo/Di/Fr: 15-18
Mi: 9-12
Martin-Luther-Str. 10
76646 Bruchsalb
Telefon: 07251/307676
Adolf-Kolping-Str. 8
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/537030
11. Dipl.-Psych./ Univ. Marseille I Eva
Machacek
Di: 13:00-14:00
Do: 19:00-20:00
13. Regine Morgan M. A.
Sprechzeiten:
Mo: 10:00-12:00 14:00-19:00
Di: 10:00-12:00 14:00-19:00
Mi: 10:00-12:00 14:00-19:00
Do: 10:00-12:00 14:00-19:00
Fr: 10:00-12:00 14:00-19:00
Brückstr. 23
76327 Pfinztal
Telefon: 0721/503427
Email: [email protected]
Humboldtweg 2
75015 Bretten
Telefon: 07252/972760
Ansprechpartner vor Ort
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im
Landkreis Karlsruhe
14. Helmut Opitz
Sprechzeiten:
Mo: 10:00-19:00
Di: 14:00-18:00
Mi: 14:00-18:00
Do: 14:00-18:00
Fr: 10:00-19:00
Entengasse 2
76275 Ettlingen
Telefon: 07243/39200
15. Dipl.-Soz.Päd. (FH) Kordula
Richelshagen
Sprechzeiten:
Mo/Di: 12:00-13:00
Stadtgrabenstr. 25
76646 Bruchsal
Telefon: 07251/82899
Email: [email protected]
16. Dipl.-Psych. Bernhard Seeger
Kolpingstr. 21
76689 Karlsdorf-Neuthard
Telefon: 07251/440812
Email: [email protected]
17. Dr. med. Rolf Uebe
Sprechzeiten:
Mo: 09:00-11:00
Di: 09:00-11:00 16:00-18:00
Do: 09:00-11:00 16:00-18:00
Fr: 09:00-11:00
Schloßstr. 2
76646 Bruchsal
Telefon: 07251/2360
Email: [email protected]
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Fragen/Diskussion
www.projekt-4s.de
Suizidalität
NSSV
Rechtliches
Schulprotokoll
Abschlussevaluation
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Ergänzende Slides
Risikofaktoren für Suizid: Personenvariablen
Risikofaktoren
Höheres Risiko
Geringeres Risiko
Alter
ab 15 Jahre
präpubertär
Geschlecht
männlich
weiblich
Partnerschaft
allein lebend
in Partnerschaft lebend
Sexuelle Orientierung Nicht-heterosexuelle
Orientierung
Soziale Einbindung
• wenig soziale Unterstützung
heterosexuelle Orientierung
Denkstil
rigides Denken (z.B.
Hoffnungslosigkeit)
Geringe Stresstoleranz
geringe Selbstregulation
schlechte EmotionsRegulation
Flexibilität und Fähigkeit
Emotionen und Affekte zu
regulieren
geringe Coping-Fertigkeiten
geringe
Problemlösestrategien
•
•
•
•
•
•
•
Sozialen Fertigkeiten
•
•
•
•
positive soziale Unterstützung
Religiosität
Einsichtsfähig
gute Coping-Fertigkeiten
gute Problemlösestrategien
modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
Risikofaktoren für Suizid: Familiäre Faktoren
Risikofaktoren
Höheres Risiko
Geringeres Risiko
Familienanamnese/
Suizid
Suizid in der naher
Verwandtschaft
keine familiäre Anamnese von
Suizid
Familienanamnese
Psychische Erkrankung in der
nahen Verwandtschaft
keine familiäre Anamnese einer
psychiatrischen Erkrankung
Familiäre Situation
•
•
•
•
•
Verlust eines Elternteils
aufgrund von Tod oder
Scheidung
Schwere familiäre Konflikte
Wenig Unterstützung von
Eltern
Häufige Umzüge
Intaktes Familienleben
modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
Risikofaktoren für Suizid: Akute und
vergangene Suizidalität
Risikofaktoren
Höheres Risiko
Geringeres Risiko
Suizidgedanken
•
•
•
Persistierend, lang andauernd
Intensiv; akut
Unkontrollierbar
•
•
•
flüchtig
geringe Intensität
kontrollierbar
Suizidale Intention
•
•
•
starker Wunsch zu sterben
starker Wille zu handeln
Erwartung des Todes
•
•
hohe Ambivalenz
geringerer Wille zu handeln
Suizidpläne
•
•
•
•
vorbereitet
gut geplant
Methoden mit hoher Letalität
Zugang zu Suizidmethoden
•
•
keine Planung
Wahl von Methoden mit
geringer Letalität
kein Zugang zu Methoden
aktueller Suizidversuch
multiple Suizidversuche in der
Vergangenheit
geringe Chance der Entdeckung
gut organisierter Suizidversuch
Methoden mit hoher Letalität
Reue darüber überlebt zu haben
•
•
•
Vergangenes
•
suizidales Verhalten •
•
•
•
•
•
•
•
•
Erster Suizidversuch
hohe Chance auf Rettung
geringere suizidale
Intention
Verwendung von Methoden
mit geringerer Letalität
dankbar für das Überleben
hohe Ambivalenz
modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
Risikofaktoren für Suizid: psychiatrische
Auffälligkeiten
Risikofaktoren
Höheres Risiko
Geringeres Risiko
Psychiatrische
Störungsbilder
•
•
•
•
•
schwere Depression; depressive
Phase einer bipolaren Störung
akute Psychose
Substanzabusus
Borderline Persönlichkeitsstörung
Schizophrenie
•
•
Psychiatrische
Symptomatik/Kognitive
Symptome
•
•
•
•
Hoffnungslosigkeit
schwacher Selbstwert
Defizite in der Realitätsprüfung
kommandierende Stimmen
•
Affektive Symptomatik
•
•
•
•
Depressive Stimmung
schwere Ängste/Panikattacken
intensive Wut
intensives Gefühl der Einsamkeit
•
milde affektive
Symptomatik
Verhaltenssymptome
•
•
•
•
•
Starkes, repetitives NSSV
Verhaltensaktivierung; Unruhe
Impulsivität
Aggression
Alkohol- und Drogenmissbrauch
•
Fähigkeit der
Selbstberuhigung
gute Selbstkontrolle
geringer Drogenkonsum
•
•
•
•
•
Remission oder Heilung
Abwesenheit akuter
Symptomatik
behandelte psychische
Erkrankung
unterstützendes Umfeld
vorhandene
Realitätsprüfung
gute Strategien im
Umgang mit Stress und
negativen Emotionen
sowie zur Problemlösung
Risikofaktoren für Suizid: Stressoren
Risikofaktoren
Höheres Risiko
Geringeres Risiko
Stressoren
•
•
•
finanzielle Probleme
juristische Probleme
Verlust des Ausbildungsoder Schulplatzes
Trauer; Liebeskummer
Mobbing
Sozialer Ausschluss oder
Zurückweisung
•
schwere Schlafstörung
chronisch anhaltender
dauerhafter Schmerz
funktionelle Behinderung
kognitive Beeinträchtigung
Verlust des Sehens oder
des Hörens
Entstellung
Gefühl eine Last für andere
zu sein
•
•
•
•
•
•
Medizinisch-somatische
Anamnese/
Aktuelle Diagnose einer
lebensbedrohlichen
Erkrankung, chronische
Erkrankung, neurologische
Störungsbilder
•
•
Körperliche
Misshandlung/sexueller
Missbrauch
Vorliegen von sexuellem
Missbrauch oder körperlichen
Misshandlungen
•
•
•
•
•
•
•
Berufliche oder private
Erfolge
Intakter Freundeskreis
Krankheit in Remission
sich gesund fühlen
Gute
Anpassungsfähigkeit
gute soziale
Unterstützung
Keine Missbrauchs- oder
Misshandlungsanamnese
modifiziert nach Chehil & Kutcher, 2012
Bundeskinderschutzgesetz
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG):
§ 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
§ 2 Information der Eltern über
Unterstützungsangebote in Fragen der
Kindesentwicklung (durch Jugendhilfe)
§ 3 Rahmenbedingungen für verbindliche
Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen
durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
abgestuftes Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine
Kindeswohlgefährdung
Bundeskinderschutzgesetz: § 4 KKG:
Befugnisnorm
§ 4 Abs. 1 KKG:
•
Berufsgeheimnisträger, die in unmittelbarem Kontakt mit
Kindern und Jugendlichen stehen:
–
–
–
–
–
•
BerufspsychologInnen
SozialarbeiterInnen
JugendberaterInnen
SuchtberaterInnen
LehrerInnen etc.
Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sollen
sie
–
–
„mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die
Situation erörtern
soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken (soweit hierdurch der wirksame
Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt ist)“.
§ 4 KKG: Befugnisnorm
§ 4 Abs. 2 KKG:
•Anspruch auf Beratung durch „insoweit erfahrene Fachkraft“
bzgl. Gefährdungseinschätzung für Berufsgeheimnisträger
•unter Angabe pseudonymisierter Daten!
§ 4 KKG: Befugnisnorm
§ 4 Abs. 3 KKG = eigentliche Befugnisnorm:
•
„Scheidet eine Abwendung der Gefährdung nach Absatz
1 aus oder ist ein Vorgehen nach Absatz 1 erfolglos und
halten [die genannten Berufsgeheimnisträger] ein
Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich, um eine
Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines
Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das
Jugendamt zu informieren
•
hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei
denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder
des Jugendlichen infrage gestellt wird.
•
Zu diesem Zweck sind die Personen nach Satz 1 befugt,
dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.“
Voraussetzungen nach § 4 Abs. 3 KKG im
Einzelnen
Wenn…
1.Hinwirken auf Inanspruchnahme weiterer Hilfe bei den
Eltern a) „ausscheidet“ oder b) erfolglos bleibt
2. Tätigwerden des Jugendamtes zur Abwendung einer
„Kindeswohlgefährdung“ für erforderlich gehalten wird
Befugnis zur Weitergabe der personenbezogenen Daten
(Geheimnisse iSd § 203 StGB) an das Jugendamt,
Befugnisnorm im Bundeskinderschutzgesetz:
Abgestuftes Vorgehen im Rahmen der
Güterabwägung
Bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung:
Stufe 2
Stufe 1
Prüfung der eigenen
fachlichen Mittel zur
Gefährdungsabschätzung
und Gefährdungsabwehr
I
S
e
F
Hinwirken auf die aktive
Inanspruchnahme von
Hilfen durch die
Personensorgeberechtigten
Stufe 3
Mitteilung an das Jugendamt
(Befugnis) wenn:
Tätigwerden dringend
erforderlich ist
Personensorgeberechtigte
nicht bereit oder nicht in
der Lage sind, an
Gefährdungseinschätzung
oder Abwendung der
Gefährdung mitzuwirken
Wenn Tätigwerden des JA
zur Gefahrenabwendung
erforderlich
SchG BW §19
(1) Die Bildungsberatung soll in allen Schularten gewährleistet […
]werden. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die
Information und Beratung der Schüler und
Erziehungsberechtigten über die für die Schüler geeigneten
Bildungsgänge […] sowie die Beratung bei Schulschwierigkeiten
in Einzelfällen. Die Einrichtungen der Bildungsberatung
unterstützen die Schulen und Schulaufsichtsbehörden in
psychologisch-pädagogischen Fragen und tragen dadurch zur
Weiterentwicklung des Schulwesens bei.
(2) Die Aufgaben der Bildungsberatung werden unbeschadet des
Erziehungs- und Bildungsauftrags der einzelnen Lehrer durch die
überörtlich einzurichtenden schulpsychologischen
Beratungsstellen und an den Schulen vornehmlich durch
Beratungslehrer erfüllt.
SchG BW §19
(3) Soweit die Bildungsberatung auf Ersuchen von Schülern
oder Erziehungsberechtigten tätig wird, bedarf es für die
Untersuchung der Einwilligung der Berechtigten.
(4) Beratungslehrer und schulpsychologische
Beratungsstellen arbeiten untereinander und mit anderen
Beratungsdiensten, insbesondere mit den für die Berufsund Studienberatung zuständigen Stellen zusammen.
Richtlinien für die Bildungsberatung:
Verwaltungsvorschrift vom 13. November
2000
•
•
•
Die Bildungsberatung soll dazu beitragen, das
verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen
Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende
Erziehung und Ausbildung zu verwirklichen und ihn in
der bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit zu
unterstützen.
Die Aufgaben der Bildungsberatung umfassen dabei
insbesondere die Schullaufbahnberatung sowie die
Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen.
Darüber hinaus unterstützen die Einrichtungen der
Bildungsberatung Schulen und Schulaufsichtsbehörden
in psychologisch-pädagogischen Fragen. […]
Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern
Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich
in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten.
Richtlinien für die Bildungsberatung:
Verwaltungsvorschrift vom 13. November
2000
•
Schwerpunkt der Aufgaben ist die Schullaufbahnberatung, d.
h. die Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern
und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge. […]
•
helfen sie Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung
von Schulschwierigkeiten, soweit Möglichkeiten hierzu im
pädagogischen Bereich liegen. Insbesondere sind
Leistungsschwächen (Leistungsabfall und -schwankungen)
sowie Lernschwierigkeiten zu nennen;
•
Weitergehende, insbesondere psychotherapeutische
Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern oder
Klassen gehören nicht zu den Aufgaben.
Abschn. IV/1 Einwilligung der Berechtigten
•
Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, zu deren
Teilnahme die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf
Grund von Rechtsvorschriften verpflichtet sind, bedarf es
keiner Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
•
Sofern Schulpsychologinnen, Schulpsychologen,
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer auf Anforderung
von Schulleitungen und Lehrkräften oder auf Veranlassung
der Schulaufsichtsbehörden tätig werden und die betroffenen
Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an erforderlichen
Einzeluntersuchungen nicht verpflichtet sind, können diese
nur durchgeführt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst vorab
schriftlich erklären, dass sie mit der Untersuchung und damit
einverstanden sind, dass die Ergebnisse in dem für die
Fragestellung erforderlichen Umfang dem Auftraggeber
bekannt gegeben werden.
Richtlinien für die Bildungsberatung:
Verwaltungsvorschrift vom 13. November
2000
Abschn. IV/1Einwilligung der Berechtigten
• Sofern Beratungsfachkräfte auf Wunsch
minderjähriger Schülerinnen und Schüler tätig
werden, ist eine erste Beratung zulässig.
• Werden darüber hinaus Maßnahmen für
erforderlich gehalten, sind diese nur zulässig,
wenn eine schriftliche Einwilligung der
Erziehungsberechtigten vorliegt.
Absch. IV/2Vertraulichkeit
•
•
Beratungslehrerinnen, Beratungslehrer, Schulpsychologinnen
und Schulpsychologen haben über Tatsachen, die ihnen im
Rahmen ihrer besonderen Beratungsaufgaben anvertraut
wurden, Stillschweigen zu wahren.
Psychodiagnostische Untersuchungen und Beratungen sind
deshalb in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen.